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Nanny · Vergleich

Nanny-Sharing mit zwei Familien: ein Vertrag oder zwei?

Was hat die Nanny in der Pensionskasse?

Familie A zahlt pro Monat
CHF 1'800
Familie B zahlt pro Monat
CHF 1'800

CHF 16'740versicherter Lohn pro Jahr in der Pensionskasse, wenn eine Familie den ganzen Lohn abrechnet.

Ein VertragCHF 16'740
Zwei Verträgekeine BVG

12 Monatslöhne, gesetzliches Minimum. Mit zwei Verträgen kann sie den ganzen Lohn freiwillig versichern (Art. 46 BVG).

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30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar

Mit Alter, 13. Monatslohn und Unfallschutz ↓
Ein Vater und eine Mutter aus zwei Familien besprechen sich auf einem Spielplatz, im Hintergrund spielen Kinder
Zwei Familien, eine Nanny: Wer stellt sie an?

Zwei Familien teilen sich eine Nanny und die Kosten: Das spart Geld, und die Kinder haben Gesellschaft. Meist schliesst jede Familie einen eigenen Vertrag für ihre Stunden ab. Das ist erlaubt und üblich. Für die Nanny ist ein einziger Vertrag aber oft besser: Ihr ganzer Lohn zählt dann bei einem Arbeitgeber, und erst so kommt sie in die Pensionskasse oder ist dort richtig versichert. Der Rechner zeigt, was das in Ihrem Fall ausmacht.

Drei Arten, eine Nanny zu teilen

Wer ist Arbeitgeberin? Davon hängt alles ab: Anmeldung, Versicherungen, Lohnabrechnung und was die Nanny am Ende versichert hat.

  1. der übliche Weg

    Zwei Verträge

    Jede Familie stellt die Nanny für ihre Stunden an, mit eigener AHV-Anmeldung, Unfallversicherung und Lohnabrechnung.

    Arbeitgeber
    2
    Für BVG und Unfall zählt
    jeder Teil allein
    Lohnabrechnungen pro Monat
    2
    AHV-Anmeldung
    jede Familie
  2. für die Nanny meist besser

    Ein Vertrag, eine Familie stellt an

    Familie A stellt die Nanny für alle Stunden an. Familie B zahlt A ihren Anteil zurück, nach einer schriftlichen Vereinbarung.

    Arbeitgeber
    1
    Für BVG und Unfall zählt
    der ganze Lohn
    Lohnabrechnungen pro Monat
    1
    AHV-Anmeldung
    eine Familie
  3. vorher klären

    Ein Vertrag, beide unterschreiben

    Beide Familien sind gemeinsam Arbeitgeberinnen (einfache Gesellschaft, Art. 530 OR) und haften der Nanny für den ganzen Lohn.

    Arbeitgeber
    2, gemeinsam
    Für BVG und Unfall zählt
    der ganze Lohn
    Lohnabrechnungen pro Monat
    1
    AHV-Anmeldung
    bei der Kasse fragen

Die Regeln für den üblichen Weg mit zwei Verträgen und die Kosten pro Familie stehen auf der Seite zum Nanny-Sharing. Hier geht es um die Frage, die dort offen bleibt: Was ist für die Nanny besser?

Die Pensionskasse: Warum ein Vertrag mehr bringt

Die Pensionskasse (BVG) ist Pflicht, wenn eine Angestellte bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient (Art. 7 BVG), also mehr als CHF 1'890 im Monat. Bei einem Arbeitgeber: Die Löhne von zwei Familien werden nicht zusammengezählt, wie bei jeder Angestellten mit mehreren Arbeitgebern.

Das wirkt in zwei Richtungen. Zahlt jede Familie CHF 1'800 im Monat, liegt jeder Teil unter der Schwelle: keine Pensionskasse. Mit einem Vertrag sind es CHF 43'200 bei einem Arbeitgeber, versichert wären CHF 16'740 im Jahr. Zahlt jede Familie CHF 2'100, muss zwar jede die Nanny versichern, aber nach Abzug von je CHF 26'460 nur mit dem Minimum von CHF 3'780. Zusammen sind das CHF 7'560 versicherter Lohn statt CHF 23'940 mit einem Vertrag.

Ein Vertrag oder zwei: der Vergleich

Familie A pro Monat
CHF 1'800
Familie B pro Monat
CHF 1'800
Stunden pro Woche bei A
20
Stunden pro Woche bei B
20
Monatslöhne
Alter der Nanny

Ein Vertrag

eine Familie rechnet alles ab

CHF 43'200 im Jahr

Versicherter Lohn (BVG)
CHF 16'740
Altersgutschrift pro Jahr
CHF 1'172
Freizeitunfälle versichert
ja
Vereinfachtes Verfahren möglich
nein
Lohnabrechnungen pro Monat
1

Zwei Verträge

jede Familie ihren Teil

CHF 21'600 im Jahr

CHF 21'600 im Jahr

Versicherter Lohn (BVG)
keine BVG
Altersgutschrift pro Jahr
–
Freizeitunfälle versichert
ja
Vereinfachtes Verfahren möglich
A: ja · B: ja
Lohnabrechnungen pro Monat
2

Freiwillig nach Art. 46 BVG: CHF 16'740 versicherbar, jede Familie zahlt die Hälfte der Beiträge auf ihren Teil.

Jahreslohn pro ArbeitgeberVersicherter Lohn (BVG)BVG-Schwelle CHF 22'680

Gesetzliches Minimum. Viele Pensionskassen versichern Teilzeitangestellte besser, mit einem tieferen Koordinationsabzug; das Gesetz verlangt es nicht. Was die Beiträge kosten, zeigt der Beitrag zur Pensionskasse für Nannies.

Zwei Verträge und trotzdem ganz versichert

Bleibt es bei zwei Verträgen, kann die Nanny ihren ganzen Lohn freiwillig versichern, bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei der Pensionskasse einer Familie, wenn deren Reglement es zulässt (Art. 46 BVG). Versichert wird dann ihr gesamtes Einkommen (Art. 29 BVV 2). Jede Familie zahlt die Hälfte der Beiträge auf ihren Teil des Lohns, aber erst ab dem Tag, an dem die Nanny sie informiert hat (Art. 30 BVV 2). Den Antrag stellt die Nanny selbst. Halten Sie diese Zusage in der Vereinbarung der Familien fest, dann muss später niemand darüber verhandeln.

Unfall, Lohnabrechnung, Ferien

Gegen Freizeitunfälle ist die Nanny nur versichert, wenn sie bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Bei zwei Familien mit je 7 Stunden hat sie diesen Schutz nirgends, mit einem Vertrag über 14 Stunden schon. Erreicht sie die 8 Stunden bei einer der beiden Familien, deckt deren Police auch ihre Freizeit (Art. 99 UVV). Was jede Familie versichern muss, steht im Beitrag zur Unfallversicherung.

Ein Vertrag heisst auch: eine Lohnabrechnung im Monat, ein Lohnausweis im Jahr, ein Ferienplan. Mit zwei Verträgen bekommt die Nanny von jeder Familie eine eigene Abrechnung, und die Familien müssen ihre Ferien aufeinander abstimmen.

Was die anstellende Familie trägt

Ein Vertrag ist für die Nanny besser, für die Familie, die ihn unterschreibt, aber nicht gratis. Das sollten beide Familien vorher wissen.

  1. Alle Pflichten liegen bei ihr

    AHV-Anmeldung, Unfallversicherung, Lohnabrechnungen, Pensionskasse, Lohnausweis: alles läuft über die anstellende Familie, für den ganzen Lohn.

  2. Sie trägt das Risiko

    Zahlt die andere Familie nicht mehr, schuldet die anstellende Familie der Nanny trotzdem den ganzen Lohn, auch bei Krankheit und während der Kündigungsfrist.

  3. Das vereinfachte Verfahren endet früher

    Es gilt nur bis CHF 22'680 Lohn pro Angestellte und CHF 60'480 pro Arbeitgeber. Mit dem ganzen Lohn bei einer Familie ist das schnell erreicht; dann rechnet sie ordentlich ab. Mit zwei Verträgen bleibt oft jede Familie darunter.

  4. Gemeinsam unterschreiben ist ungeklärt

    Ob zwei Haushalte als ein Arbeitgeber mit einem AHV-Konto abrechnen können, ist nirgends offiziell beschrieben. Fragen Sie Ihre Ausgleichskasse, bevor Sie diesen Weg wählen.

Kurz: Wer es einfach will, wählt zwei Verträge und schreibt die freiwillige Pensionskasse in die Vereinbarung. Wer es der Nanny leichter machen will, wählt einen Vertrag und sichert sich mit der Vereinbarung ab.

Was in die Vereinbarung der Familien gehört

Der Arbeitsvertrag regelt, was die Nanny bekommt. Was die Familien unter sich ausmachen, gehört in eine zweite, kurze Vereinbarung. Ein Beispiel:

Vereinbarung über das Nanny-Sharing

zwischen Familie A und Familie B

  1. 1. Stunden und Kosten

    Die Nanny arbeitet 40 Stunden pro Woche für beide Familien. Jede Familie trägt die Hälfte der Lohnkosten, Sozialabgaben inbegriffen.

    Nach Stunden, nach Kindern oder halbe-halbe: Das Gesetz schreibt nichts vor.

  2. 2. Ort

    Montag bis Mittwoch bei Familie A, Donnerstag und Freitag bei Familie B. Der Weg mit den Kindern zwischen den Wohnungen ist Arbeitszeit.

    Betreut sie die Kinder bei sich zu Hause, wird daraus eine Tagesfamilie, mit eigenen Regeln.

  3. 3. Ferien

    Die Familien legen die Ferien der Nanny gemeinsam fest, bis Ende Januar für das ganze Jahr.

    Mindestens 4 Wochen bezahlt, 5 bis zum 20. Geburtstag (Art. 329a OR).

  4. 4. Eine Familie ist weg

    Ist eine Familie verreist und die Nanny arbeitsbereit, zahlt diese Familie ihren Anteil weiter.

    Art. 324 OR: Wer die Arbeit nicht annimmt, zahlt trotzdem.

  5. 5. Krankes Kind

    Ist ein Kind krank, sprechen sich die Familien am Vorabend ab, wo die Nanny betreut. Der Lohn läuft in jedem Fall.

    Für die Nanny ist ein krankes Kind ein normaler Arbeitstag.

  6. 6. Pensionskasse

    Versichert die Nanny ihren ganzen Lohn freiwillig (Art. 46 BVG), zahlt jede Familie die Hälfte der Beiträge auf ihren Teil.

    Nur bei zwei Verträgen nötig.

  7. 7. Zahlung

    Familie B überweist ihren Anteil jeden Monat bis zum 20. an Familie A, für den folgenden Monat.

    Nur bei einem Vertrag: schützt die anstellende Familie.

  8. 8. Ausstieg

    Wer aussteigt, kündigt der anderen Familie mit 3 Monaten auf Ende eines Monats und zahlt bis dahin ihren Anteil.

    Mindestens so lang wie die Kündigungsfrist der Nanny, sonst bleibt eine Familie auf dem ganzen Lohn sitzen.

Ort, Datum

Familie A

Familie B

Steigt eine Familie aus, endet bei zwei Verträgen nur ihr Vertrag, mit der normalen Kündigungsfrist; der andere läuft weiter. Bei einem Vertrag schuldet die anstellende Familie den ganzen Lohn weiter. Weniger Stunden oder weniger Lohn gibt es für die Nanny nur mit ihrem Einverständnis oder mit einer Änderungskündigung, wie beim Pensum reduzieren.

Wer zahlt, wenn eine Familie verreist, steht im Beitrag über Nanny-Ferien, was bei Krankheit gilt unter Kind krank, Nanny krank. Was in den Arbeitsvertrag selbst gehört, zeigen die 10 Klauseln für den Nanny-Vertrag; erstellen können Sie ihn mit dem Nanny-Arbeitsvertrag.

Eine zweite Familie finden, und was in Genf gilt

Die zweite Familie findet sich oft im eigenen Umfeld: Kita-Warteliste, Spielplatz, Quartier, Elternchat. In Genf bringt Koala Club Familien zusammen, die sich eine Nanny teilen möchten, und hilft beim Vertrag.

In Genf gilt für Hausangestellte der Normalarbeitsvertrag «CTT-EDom», auch für Nannies. Die Nanny verdient mindestens CHF 24.59 pro Stunde. Betreut die Nanny die Kinder beider Familien gleichzeitig, ist nicht geregelt, ob jeder Vertrag für sich den Mindestlohn erreichen muss. Mit einem Vertrag stellt sich die Frage nicht.

Der «CTT-EDom» verlangt zudem eine Krankentaggeldversicherung: 80 % des Lohns während 720 Tagen innert 900 Tagen. Die Familie trägt mindestens 50 % der Prämie. Bei zwei Verträgen braucht jede Familie eine eigene Police.

Was sonst noch gilt, steht auf der Seite Nanny anmelden in Genf.

Kosten und Steuern pro Familie

Eine geteilte Nanny verdient meist etwas mehr als bei einer Familie allein, die Stadt Zürich nennt rund 20 % mehr. Trotzdem zahlt jede Familie deutlich weniger als allein. Wie viel genau, mit Sozialabgaben und im Vergleich zur Kita, zeigt der Nanny-Sharing-Rechner; den Überblick gibt der Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung.

Bei den Steuern zieht jede Familie ihre eigenen Betreuungskosten ab, bei der Bundessteuer bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 Jahren (Art. 33 Abs. 3 DBG), bei den Kantonssteuern je nach Kanton. Bei einem Vertrag hält die Vereinbarung fest, was Familie B an Familie A gezahlt hat; ob das Steueramt diese Zahlungen anerkennt, klären Sie dort. Ihren Abzug rechnet der Nanny-Steuerabzug-Rechner.

Für die Nanny: Das dürfen Sie verlangen

Zwei Familien, ein Job: Ihre Rechte gelten bei jeder Familie voll. Vier Punkte, die Sie vor der Unterschrift ansprechen können.

  • Einen Vertrag oder die BVG-Zusage

    Fragen Sie, ob eine Familie Sie für alle Stunden anstellt. Wenn nicht: Lassen Sie schriftlich festhalten, dass beide Familien ihren Teil zahlen, wenn Sie Ihren ganzen Lohn freiwillig versichern (Art. 46 BVG).

  • Die 8-Stunden-Grenze

    Gegen Freizeitunfälle sind Sie nur versichert, wenn Sie bei einer Familie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst brauchen Sie die Unfalldeckung Ihrer Krankenkasse.

  • Eine Lohnabrechnung von jeder Familie

    Jede Familie, die Sie anstellt, meldet Sie bei der AHV an, rechnet jeden Monat ab und gibt Ihnen einen Lohnausweis. Bei einem Vertrag kommt alles von einer Familie.

  • Bezahlte Ferien

    Mindestens 4 Wochen im Jahr, bei jeder Familie. Ist eine Familie verreist und Sie wären da, läuft Ihr Lohn weiter.

Unabhängige Unterstützung: Swiss Nanny Association

Die Swiss Nanny Association ist ein gemeinnütziger Verein, der Nannys und Au-pairs mit Informationen, Ressourcen, Weiterbildung und Beratung zu fairen Arbeitsbedingungen in der Schweiz unterstützt.

Für Informationen und Ressourcen: swissnanny.org

Häufige Fragen

Ist Nanny-Sharing mit zwei Verträgen erlaubt?

Ja, das ist der übliche Weg: Jede Familie ist Arbeitgeberin für ihre Stunden, mit eigener AHV-Anmeldung, Unfallversicherung und Lohnabrechnung. Für die Pensionskasse und die Freizeitunfallversicherung zählt dann aber jeder Teil für sich.

Ab welchem Lohn hat eine geteilte Nanny eine Pensionskasse?

Pflicht ist sie, wenn eine einzelne Arbeitgeberin mehr als CHF 22'680 im Jahr zahlt (Art. 7 BVG). Mit einem Vertrag zählt der ganze Lohn, mit zwei Verträgen jeder Teil allein. Liegen beide Teile darunter, kann die Nanny ihren ganzen Lohn freiwillig versichern; jede Familie zahlt dann die Hälfte der Beiträge auf ihren Teil (Art. 46 BVG).

Kann eine Familie die Nanny anstellen und die andere ihr den Anteil zurückzahlen?

Ja. Dann ist nur die anstellende Familie Arbeitgeberin: Sie meldet die Nanny an, rechnet den ganzen Lohn ab und schuldet ihn ihr allein. Die andere Familie zahlt ihren Anteil nach einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Familien.

Können beide Familien gemeinsam einen Vertrag unterschreiben?

Ja, als einfache Gesellschaft (Art. 530 OR). Beide Familien sind dann Arbeitgeberinnen und haften der Nanny für den ganzen Lohn (Art. 544 Abs. 3 OR). Ob die Ausgleichskasse zwei Haushalte als einen Arbeitgeber mit einem Konto führt, ist nicht offiziell geregelt. Fragen Sie dort, bevor Sie unterschreiben.

Was passiert, wenn eine Familie aussteigt?

Bei zwei Verträgen kündigt diese Familie ihren Vertrag mit der normalen Frist, der andere läuft weiter. Bei einem Vertrag schuldet die anstellende Familie den ganzen Lohn weiter. Weniger Stunden oder Lohn gibt es für die Nanny nur mit ihrem Einverständnis oder mit einer Änderungskündigung. Darum gehört eine Ausstiegsfrist in die Vereinbarung der Familien.

Wer zahlt, wenn eine Familie in den Ferien ist?

Diese Familie zahlt ihren Anteil weiter, wenn die Nanny arbeitsbereit ist (Art. 324 OR). Am einfachsten legen beide Familien die Ferien gemeinsam fest, dann hat die Nanny frei, wenn beide weg sind.

Nanny anmelden

Clino bereitet die AHV-Anmeldung vor, erstellt jeden Monat die Lohnabrechnung und rechnet die Pensionskasse ein, sobald sie fällig ist: mit einem Vertrag für den ganzen Lohn oder mit zwei, einem pro Familie.

Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, steht auf der Seite Nanny anmelden.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino