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Mehrere Arbeitgeber

Putzfrau mit mehreren Arbeitgebern: Zählen ihre anderen Jobs bei AHV und Unfallversicherung mit?

Hand greift nach einem von drei Schlüsselbunden, die an Haken an einer Wand hängen, einer davon mit grünem Anhänger

Ihre Putzfrau kommt 4 Stunden pro Woche zu Ihnen. Danach arbeitet sie noch 5 Stunden beim Nachbarhaushalt. Zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse, keine WG, keine gemeinsame Anstellung. Die gute Nachricht: Fast alle Schwellenwerte der Schweizer Sozialversicherung werden pro Arbeitgeber geprüft, nicht über alle Jobs zusammengerechnet. Das gilt für die Unfallversicherung, die Lohngrenze und die Pensionskasse. Hier die direkten Antworten, bevor es ins Detail geht.

Die direkten Antworten

Ihre Putzfrau arbeitet auch anderswo? Das Prinzip zuerst, dann die Details unten.

Zählt die 8-Stunden-Grenze für die Unfallversicherung pro Arbeitgeber oder kombiniert?

Pro Arbeitgeber

Pro Arbeitgeber. Massgebend sind die Wochenstunden bei jedem einzelnen Haushalt, nicht die Summe aller Jobs. Arbeitet sie 4 Std. bei Ihnen und 5 Std. beim Nachbarhaushalt, gilt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) nur beim Nachbarhaushalt.

Gilt die Lohngrenze von CHF 22'680 im vereinfachten Verfahren pro Arbeitgeber oder für ihr Gesamteinkommen?

Pro Arbeitgeber

Pro Arbeitgeber. Jeder Haushalt darf ihr bis CHF 22'680 pro Jahr im vereinfachten Verfahren auszahlen. Was sie bei anderen Haushalten verdient, spielt dabei keine Rolle. Nur wenn EIN einzelnes Arbeitsverhältnis diese Grenze übersteigt, muss dieser eine Arbeitgeber aufs ordentliche Verfahren wechseln.

Muss ich als einer von mehreren Arbeitgebern eine Pensionskasse organisieren?

Pro Arbeitgeber, mit Opt-in

In aller Regel nein. Die BVG-Eintrittsschwelle liegt ebenfalls bei CHF 22'680 pro Jahr und wird pro Arbeitsverhältnis geprüft. Da praktisch jeder Kleinhaushalt darunter bleibt, entsteht bei keinem einzelnen Arbeitgeber eine BVG-Pflicht, selbst wenn ihr kombiniertes Einkommen höher liegt. Sie kann sich aber freiwillig bei einem ihrer Arbeitgeber für das Gesamteinkommen versichern lassen (Art. 46 BVG). Das ist ihre Entscheidung, nicht Ihre Pflicht.

Müssen sich alle Haushalte gemeinsam oder einzeln bei der AHV anmelden?

Separat

Einzeln. Jeder Haushalt ist ein eigenständiger Arbeitgeber und meldet sich unabhängig bei seiner eigenen Ausgleichskasse an, auch wenn es unterschiedliche Kassen sind. Es gibt keine gemeinsame Anmeldung, und AHV-Beiträge kennen keine Frankengrenze, an der man sich koordinieren müsste.

Wie funktioniert die Quellensteuer, wenn mehrere Arbeitgeber Lohn auszahlen?

Meist pauschal 5%

Im vereinfachten Verfahren zieht jeder Arbeitgeber pauschal 5% von dem ab, was ER auszahlt. Die anderen Jobs spielen dabei keine Rolle. Nur im selteneren ordentlichen Verfahren muss der jeweilige Arbeitgeber den Steuersatz anhand ihres gesamten Beschäftigungsgrads berechnen. Details im verlinkten Beitrag.

Wer haftet, wenn sie bei mir zuhause einen Unfall hat? Und wer an ihrem freien Tag?

Achtung: Lücke möglich

Passiert der Unfall während der Arbeit bei Ihnen, ist das ein Berufsunfall. Ihre UVG-Versicherung zahlt dann, unabhängig von den Wochenstunden (Berufsunfallversicherung ist ab der 1. Arbeitsstunde Pflicht). Passiert er in ihrer Freizeit und erreicht keiner ihrer Arbeitgeber einzeln die 8-Stunden-Grenze, greift keine NBU. Dann muss ihre eigene Krankenkasse (KVG) die Unfalldeckung übernehmen.

Antwort in 30 Sekunden
Aktualisiert 24. September 2026

Nein. Die Schwellenwerte für Unfallversicherung, Lohngrenze und Pensionskasse zählen nicht zusammen. Jeder Haushalt ist ein eigenständiges, unabhängiges Arbeitsverhältnis und wird für sich beurteilt. Was Ihre Putzfrau bei anderen Familien verdient oder arbeitet, hat auf Ihre eigene Anmeldung keinen Einfluss. Es gibt eine Ausnahme: die freiwillige BVG-Versicherung, die sie selbst beantragen kann.

  • UVG/NBU, Lohngrenze und BVG-Schwelle gelten je Arbeitsverhältnis. Kombinierte Stunden oder Löhne spielen keine Rolle.
  • AHV-Anmeldung und Quellensteuer (im vereinfachten Verfahren) laufen bei jedem Haushalt unabhängig.
  • Die einzige Ausnahme: Ihre Putzfrau kann freiwillig eine Pensionskasse für ihr Gesamteinkommen verlangen (Art. 46 BVG).

Das gilt, wenn

Für Haushalte, deren Putzfrau, Nanny oder Betreuungsperson zusätzlich für weitere, unabhängige Haushalte arbeitet. Keine WG, sondern mehrere separate Anstellungen.

Warum es auf jedes Arbeitsverhältnis einzeln ankommt

Anders als bei einer Wohngemeinschaft, die sich eine einzige Putzfrau teilt, gibt es hier gar keine Frage der gemeinsamen Arbeitgeberschaft: Jeder Haushalt beschäftigt dieselbe Person in einem eigenen, vollständig unabhängigen Arbeitsverhältnis. Kein Mechanismus im Schweizer Sozialversicherungsrecht zählt diese Arbeitsverhältnisse automatisch zusammen. Jede Ausgleichskasse, jede Unfallversicherung und jede Pensionskasse prüft nur das Verhältnis, für das sie zuständig ist.

Der Unterschied zu einer Putzfrau, die sich mehrere Mitbewohnende in derselben Wohnung teilen, ist grundsätzlich: Dort ist es EIN Arbeitsverhältnis mit mehreren Nutzniessenden. Hier sind es MEHRERE, völlig eigenständige Arbeitsverhältnisse. Wie die WG das regelt, zeigt unser Beitrag zur geteilten Putzfrau in der WG.

Für Sie als einen von mehreren Arbeitgebern heisst das konkret: Sie müssen sich nicht mit den anderen Haushalten abstimmen, keine gemeinsamen Formulare ausfüllen und auch nicht wissen, wie viel sie anderswo verdient. Sie können Ihr eigenes Arbeitsverhältnis in wenigen Minuten selbst anmelden, unabhängig davon, was die Nachbarn tun.

Escher-artige unmögliche Treppen mit mehreren Putzfrauen: Bei mehreren Arbeitgebern meldet dich jeder einzeln an (eigene AHV-Anmeldung pro Arbeitgeber), und die Nichtberufsunfall-Deckung (NBU) besteht nur, wenn ein Arbeitgeber 8 Stunden pro Woche erreicht

Unfallversicherung: Die 8-Stunden-Grenze gilt pro Arbeitgeber

Nach Art. 13 UVV sind Teilzeitbeschäftigte nur dann auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit bei EINEM Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt. Kleinpensen bei verschiedenen Arbeitgebern werden dabei nicht zusammengezählt. Arbeitet Ihre Putzfrau 4 Stunden bei Ihnen und 5 Stunden beim Nachbarhaushalt, bleibt sie bei Ihnen unter der Schwelle, obwohl ihre Gesamtarbeitszeit 9 Stunden beträgt.

Die Berufsunfallversicherung (BU) ist davon unabhängig: Sie ist für jedes Arbeitsverhältnis ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch, egal ob 2 oder 20 Stunden pro Woche. Nur die Zusatzdeckung für Freizeitunfälle (NBU) hängt von der 8-Stunden-Schwelle bei diesem einen Arbeitgeber ab.

Testen Sie es selbst: pro Haushalt, nicht kombiniert

Tragen Sie die Wochenstunden für 2-4 Haushalte ein und sehen Sie, was für JEDES Arbeitsverhältnis einzeln gilt.

Haushalt 1

4h
ca. JahreslohnCHF 6'760
Nur BerufsunfallVereinfachtes Verfahren

Haushalt 2

5h
ca. JahreslohnCHF 8'450
Nur BerufsunfallVereinfachtes Verfahren

Haushalt 3

3h
ca. JahreslohnCHF 5'070
Nur BerufsunfallVereinfachtes Verfahren

Kombiniert (spielt keine Rolle)

Std./Woche total12h
Jahreslohn totalCHF 20'280

Diese Summe hat für keinen der Schwellenwerte oben eine Bedeutung. UVG, Lohngrenze und BVG werden ausschliesslich pro einzelnem Arbeitsverhältnis geprüft.

Annahme: CHF 30.-/Stunde, 4 Wochen Ferien.

Nächste Frage: Was kostet sie Ihren Haushalt pro Monat, mit AHV und Unfallversicherung?

Kosten für Ihren Haushalt berechnen →

Checkliste für die korrekte Anstellung per E-Mail

AHV, Unfallversicherung, Vertrag, Lohnabrechnung. Eine Seite, kein Spam.

Testen Sie das Prinzip unten direkt mit eigenen Zahlen. Alle Details zu Prämien, Meldefristen und Deckung erklären wir im Beitrag zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen.

Lohngrenze im vereinfachten Verfahren: CHF 22'680 pro Arbeitgeber

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren der AHV gilt für Löhne bis CHF 22'680 pro Jahr UND Arbeitgeber (Stand 2026). Diese Grenze bezieht sich ausdrücklich auf das einzelne Arbeitsverhältnis, nicht auf das, was Ihre Putzfrau insgesamt aus allen Jobs verdient. Zahlt jeder von drei Haushalten CHF 15'000 pro Jahr, bleibt jeder Einzelne im vereinfachten Verfahren, obwohl ihr Gesamteinkommen CHF 45'000 beträgt.

Übersteigt EIN einzelnes Arbeitsverhältnis die CHF 22'680-Grenze, etwa weil Sie sie mehrere Tage pro Woche beschäftigen, muss nur DIESER eine Arbeitgeber auf das ordentliche Abrechnungsverfahren wechseln. Die anderen Haushalte bleiben davon unberührt und können weiterhin vereinfacht abrechnen.

Pensionskasse (BVG): Warum sie bei Kleinpensen fast nie greift

Die BVG-Eintrittsschwelle liegt mit CHF 22'680 pro Jahr (2025/2026) exakt auf demselben Niveau wie die Grenze des vereinfachten Verfahrens. Das ist kein Zufall: Ein Lohn, der die eine Grenze nicht überschreitet, erreicht damit auch die andere nicht. Auch diese Schwelle wird pro Arbeitsverhältnis geprüft. Bei praktisch jedem einzelnen Kleinhaushalt entsteht deshalb keine BVG-Pflicht, selbst wenn das kombinierte Einkommen aus mehreren Jobs deutlich darüber liegt. Liegt Ihr Lohn knapp unter oder knapp über der Schwelle, melden Sie Ihre Putzfrau besser im Voraus bei einer Pensionskasse an: Einen Anschluss rückwirkend aufzuheben ist einfach, eine nachträgliche Anmeldung kann teurer werden. Hat sie die Stelle schon verlassen, ist kein freiwilliger Anschluss mehr möglich, dann folgt ein Zwangsanschluss (Stiftung Auffangeinrichtung BVG, schriftliche Auskunft vom 24. September 2026).

Es gibt eine Ausnahme, die von Ihrer Putzfrau ausgeht, nicht von Ihnen: Nach Art. 46 BVG kann sie ihr gesamtes Einkommen aus mehreren Kleinanstellungen freiwillig versichern lassen. Sie braucht dafür nicht das Einverständnis einer Arbeitgeber-Pensionskasse: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG führt dafür den «Plan MA» (mehrere Arbeitgeber). Sie meldet sich selber an, erhält die Rechnung selber und holt die Arbeitgeberbeiträge mit einem Verzeichnis bei jedem Haushalt ein; die anderen Arbeitgeber bleiben darin anonym. Für Sie heisst das: Beitragspflichtig werden Sie erst ab dem Moment, in dem sie Sie über den Plan informiert (Stiftung Auffangeinrichtung BVG, schriftliche Auskunft vom 18. September 2026).

AHV-Anmeldung und Quellensteuer: was jeder Haushalt separat regelt

Bei der AHV ist die Sache am einfachsten: Es gibt keine Frankengrenze, ab der sich mehrere Arbeitgeber koordinieren müssten. Jeder Haushalt meldet sich unabhängig bei seiner eigenen Ausgleichskasse an und zahlt Beiträge auf dem, was ER auszahlt. Fertig. Auch wenn zwei Haushalte zufällig bei derselben Kasse angemeldet sind, ändert das nichts: Es bleiben zwei getrennte Anmeldungen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sie schon AHV bezieht: Dann gilt der Freibetrag pro Arbeitgeber, also bei jedem Haushalt einzeln.

Nach unten gibt es ebenfalls keine Grenze: Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken Lohn geschuldet. Die Geringfügigkeitsgrenze von CHF 2'500 pro Jahr, die in anderen Branchen kleine Löhne von der Beitragspflicht befreit, gilt für Hausdienstarbeit ausdrücklich nicht. Die einzige Ausnahme betrifft junge Angestellte: Bis und mit dem Jahr, in dem Ihre Putzfrau 25 wird, bleiben Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei, sofern sie die Abrechnung nicht selbst verlangt. Auch diese Grenze zählt pro Haushalt, nicht über alle Jobs zusammen.

Bei der Quellensteuer ist es fast so einfach, solange alle Beteiligten das vereinfachte Verfahren nutzen: Jeder Arbeitgeber zieht pauschal 5% von seinem eigenen Lohn ab, unabhängig von den anderen Jobs. Komplizierter wird es nur im selteneren Fall des ordentlichen Verfahrens. Dort berechnet der jeweilige Arbeitgeber den Steuersatz anhand des gesamten Beschäftigungsgrads. Ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 pro Jahr kommt zusätzlich die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) dazu. Diese Schwelle wird bei Kleinanstellungen im Privathaushalt praktisch nie erreicht.

Die volle Tiefe zu Tarifen, Ausweiskategorien und der Reform 2021 erklären wir im Beitrag zur Quellensteuer für Haushaltshilfen.

Haftung bei Unfall: Wer zahlt, und wo eine echte Lücke entstehen kann

Verunfallt Ihre Putzfrau während der Arbeit bei Ihnen zuhause, ist das ein Berufsunfall. Dafür ist ausschliesslich Ihre Unfallversicherung zuständig, und zwar unabhängig von den Wochenstunden, denn die Berufsunfallversicherung ist ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch. Es spielt keine Rolle, ob sie nur 2 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet oder 20: Solange Sie sie korrekt angemeldet haben, zahlt Ihre Versicherung.

Anders sieht es bei einem Unfall in ihrer Freizeit aus, zum Beispiel an ihrem freien Tag. Hier greift nur die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), und die besteht nur, wenn mindestens EIN Arbeitgeber sie mit 8 oder mehr Stunden pro Woche beschäftigt. Erreicht keiner ihrer Arbeitgeber einzeln diese Schwelle, entsteht eine echte Deckungslücke bei der NBU. Daran ändert auch nichts, dass ihre Gesamtstunden über alle Jobs deutlich höher liegen.

In diesem Fall springt ihre eigene obligatorische Krankenversicherung (KVG) ein und übernimmt die Unfallkosten, allerdings mit Franchise, Selbstbehalt und ohne Taggeld, anders als beim UVG. Wichtig: Manche Personen schliessen die Unfalldeckung bei der Krankenkasse bewusst aus, weil sie davon ausgehen, über einen Arbeitgeber versichert zu sein. Wer mehrere Kleinpensen hat und bei keinem die 8-Stunden-Grenze erreicht, sollte bei der eigenen Krankenkasse aktiv nachfragen, dass die Unfalldeckung eingeschlossen bleibt.

Was im Ernstfall konkret passiert, wenn keine Versicherung greift, zeigt unser Beitrag über den Unfall einer unversicherten Putzfrau.

Häufige Fragen

Zählen die Wochenstunden bei mehreren Arbeitgebern für die Unfallversicherung zusammen?
Nein. Die 8-Stunden-Schwelle für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird für jeden Arbeitgeber einzeln geprüft (Art. 13 UVV). Kleinpensen bei verschiedenen Haushalten werden nicht addiert.
Was passiert, wenn ich meiner Putzfrau über CHF 22'680 im Jahr bezahle, sie aber auch anderswo arbeitet?
Nur Ihr eigenes Arbeitsverhältnis muss dann auf das ordentliche Abrechnungsverfahren wechseln. Die anderen Haushalte, bei denen sie unter der Grenze bleibt, können unverändert im vereinfachten Verfahren abrechnen.
Muss ich wissen, wie viel meine Putzfrau bei anderen Haushalten verdient?
Für Ihre eigene AHV-Anmeldung, die UVG-Einstufung und die Lohngrenze im vereinfachten Verfahren: nein. Eine Abstimmung ist nur sinnvoll, falls ihr Lohn insgesamt ins ordentliche Quellensteuerverfahren rutscht oder sie eine freiwillige BVG-Versicherung für ihr Gesamteinkommen beantragen möchte. Das geht dann aber von ihr aus.
Kann meine Putzfrau freiwillig eine Pensionskasse für ihr Gesamteinkommen aus mehreren Jobs verlangen?
Ja, nach Art. 46 BVG. Der verlässliche Weg führt nicht über die Pensionskasse eines Arbeitgebers, sondern über den «Plan MA» der Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Ihre Putzfrau meldet sich dort selber an, alle Einkommen werden zusammengezählt, der Koordinationsabzug wird einmal abgezogen und der versicherte Lohn anteilsmässig auf die Arbeitgeber verteilt. Ihren Anteil zahlen Sie erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie Sie informiert. Die Initiative liegt bei ihr.
Wie melde ich meine Putzfrau bei der AHV an, wenn sie schon bei einem anderen Haushalt angemeldet ist?
Genau gleich wie bei jeder anderen Anstellung: Sie melden sich als Arbeitgeber bei Ihrer Ausgleichskasse an und rechnen über das, was Sie ihr auszahlen, ab. Die Anmeldung bei einem anderen Haushalt hat darauf keinen Einfluss.
Wir sind Nachbarn und möchten absprechen, wer sie anmeldet. Ist das nötig?
Nein, im Gegensatz zu einer WG mit einer gemeinsam genutzten Putzfrau braucht es hier keine Absprache: Jeder Nachbarhaushalt ist ein eigenständiger Arbeitgeber mit einem eigenen Arbeitsverhältnis und meldet sich unabhängig an.
Wer zahlt, wenn sie bei mir zuhause verunfallt, obwohl ich sie nur 3 Stunden pro Woche beschäftige?
Ihre Unfallversicherung. Die Berufsunfallversicherung (BU) ist für jedes angemeldete Arbeitsverhältnis ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch, unabhängig von den Wochenstunden. Massgebend ist nur, dass Sie sie korrekt angemeldet haben.
Gilt die pauschale Quellensteuer von 5% bei jedem Arbeitgeber separat?
Ja, solange alle Arbeitgeber das vereinfachte Verfahren nutzen. Jeder zieht 5% von dem ab, was er selbst auszahlt, unabhängig von den anderen Jobs. Erst im selteneren ordentlichen Verfahren muss der Steuersatz anhand des gesamten Beschäftigungsgrads berechnet werden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, wenn eine Haushaltshilfe für mehrere unabhängige Haushalte arbeitet. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Einzelfragen zur freiwilligen BVG-Versicherung, zur Quellensteuer im ordentlichen Verfahren oder zu kantonalen Besonderheiten klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse, Pensionskasse oder Steuerbehörde.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino