Putzfrau mit mehreren Arbeitgebern: Wer meldet was bei AHV und UVG an?
Ihre Putzfrau kommt 4 Stunden pro Woche zu Ihnen - und danach noch 5 Stunden zum Nachbarhaushalt. Zwei völlig unabhängige Arbeitsverhältnisse, keine WG, keine gemeinsame Anstellung. Die gute Nachricht: Fast alle Schwellenwerte der Schweizer Sozialversicherung - Unfallversicherung, Lohngrenze, Pensionskasse - werden pro Arbeitgeber geprüft, nicht über alle Jobs zusammengerechnet. Hier die direkten Antworten, bevor es ins Detail geht.
Die direkten Antworten
Ihre Putzfrau arbeitet auch anderswo? Das Prinzip zuerst, dann die Details unten.
Zählt die 8-Stunden-Grenze für die Unfallversicherung pro Arbeitgeber oder kombiniert?
Pro ArbeitgeberPro Arbeitgeber. Massgebend sind die Wochenstunden bei jedem einzelnen Haushalt - nicht die Summe aller Jobs. Arbeitet sie 4 Std. bei Ihnen und 5 Std. beim Nachbarhaushalt, gilt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) nur beim Nachbarhaushalt.
Gilt die Lohngrenze von CHF 22'680 im vereinfachten Verfahren pro Arbeitgeber oder für ihr Gesamteinkommen?
Pro ArbeitgeberPro Arbeitgeber. Jeder Haushalt darf ihr bis CHF 22'680 pro Jahr im vereinfachten Verfahren auszahlen - unabhängig davon, was sie bei anderen Haushalten verdient. Nur wenn EIN einzelnes Arbeitsverhältnis diese Grenze übersteigt, muss dieser eine Arbeitgeber aufs ordentliche Verfahren wechseln.
Muss ich als einer von mehreren Arbeitgebern eine Pensionskasse organisieren?
Pro Arbeitgeber, mit Opt-inIn aller Regel nein. Die BVG-Eintrittsschwelle liegt ebenfalls bei CHF 22'680 pro Jahr - und wird pro Arbeitsverhältnis geprüft. Da praktisch jeder Kleinhaushalt darunter bleibt, entsteht bei keinem einzelnen Arbeitgeber eine BVG-Pflicht, selbst wenn ihr kombiniertes Einkommen höher liegt. Sie kann sich aber freiwillig bei einem ihrer Arbeitgeber für das Gesamteinkommen versichern lassen (Art. 46 BVG) - das ist ihre Entscheidung, nicht Ihre Pflicht.
Müssen sich alle Haushalte gemeinsam oder einzeln bei der AHV anmelden?
SeparatEinzeln. Jeder Haushalt ist ein eigenständiger Arbeitgeber und meldet sich unabhängig bei seiner eigenen Ausgleichskasse an - auch wenn es unterschiedliche Kassen sind. Es gibt keine gemeinsame Anmeldung, und AHV-Beiträge kennen keine Frankengrenze, an der man sich koordinieren müsste.
Wie funktioniert die Quellensteuer, wenn mehrere Arbeitgeber Lohn auszahlen?
Meist pauschal 5%Im vereinfachten Verfahren zieht jeder Arbeitgeber pauschal 5% von dem ab, was ER auszahlt - unabhängig von den anderen Jobs. Nur im selteneren ordentlichen Verfahren muss der jeweilige Arbeitgeber den Steuersatz anhand ihres gesamten Beschäftigungsgrads berechnen. Details im verlinkten Beitrag.
Wer haftet, wenn sie bei mir zuhause einen Unfall hat - oder an ihrem freien Tag?
Achtung: Lücke möglichPassiert der Unfall während der Arbeit bei Ihnen, ist das ein Berufsunfall - Ihre UVG-Versicherung zahlt, unabhängig von den Wochenstunden (Berufsunfallversicherung ist ab der 1. Arbeitsstunde Pflicht). Passiert er in ihrer Freizeit und erreicht keiner ihrer Arbeitgeber einzeln die 8-Stunden-Grenze, greift keine NBU - dann muss ihre eigene Krankenkasse (KVG) die Unfalldeckung übernehmen.
Nein - die Schwellenwerte für Unfallversicherung, Lohngrenze und Pensionskasse zählen nicht zusammen. Jeder Haushalt ist ein eigenständiges, unabhängiges Arbeitsverhältnis und wird für sich beurteilt. Was Ihre Putzfrau bei anderen Familien verdient oder arbeitet, hat auf Ihre eigene Anmeldung keinen Einfluss - mit einer Ausnahme: die freiwillige BVG-Versicherung, die sie selbst beantragen kann.
- UVG/NBU, Lohngrenze und BVG-Schwelle gelten je Arbeitsverhältnis - kombinierte Stunden oder Löhne spielen keine Rolle.
- AHV-Anmeldung und Quellensteuer (im vereinfachten Verfahren) laufen bei jedem Haushalt unabhängig.
- Die einzige Ausnahme: Ihre Putzfrau kann freiwillig eine Pensionskasse für ihr Gesamteinkommen verlangen (Art. 46 BVG).
Das gilt, wenn
Für Haushalte, deren Putzfrau, Nanny oder Betreuungsperson zusätzlich für weitere, unabhängige Haushalte arbeitet - keine WG, sondern mehrere separate Anstellungen.
Offizielle Quellen
Warum es auf jedes Arbeitsverhältnis einzeln ankommt
Anders als bei einer Wohngemeinschaft, die sich eine einzige Putzfrau teilt, gibt es hier gar keine Frage der gemeinsamen Arbeitgeberschaft: Jeder Haushalt beschäftigt dieselbe Person in einem eigenen, vollständig unabhängigen Arbeitsverhältnis. Es gibt keinen Mechanismus im Schweizer Sozialversicherungsrecht, der diese Arbeitsverhältnisse automatisch zusammenzählt - jede Ausgleichskasse, jede Unfallversicherung und jede Pensionskasse prüft nur das Verhältnis, für das sie zuständig ist.
Der Unterschied zu einer Putzfrau, die sich mehrere Mitbewohnende in derselben Wohnung teilen, ist grundsätzlich: Dort ist es EIN Arbeitsverhältnis mit mehreren Nutzniessenden. Hier sind es MEHRERE, völlig eigenständige Arbeitsverhältnisse - mehr dazu in unserem Beitrag zur WG-Putzfrau.
Für Sie als einen von mehreren Arbeitgebern heisst das konkret: Sie müssen sich nicht mit den anderen Haushalten abstimmen, keine gemeinsamen Formulare ausfüllen und auch nicht wissen, wie viel sie anderswo verdient. Sie können Ihr eigenes Arbeitsverhältnis in wenigen Minuten selbst anmelden - unabhängig davon, was die Nachbarn tun.
Unfallversicherung: Die 8-Stunden-Grenze gilt pro Arbeitgeber
Nach Art. 13 UVV sind Teilzeitbeschäftigte nur dann auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit bei EINEM Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt. Kleinpensen bei verschiedenen Arbeitgebern werden dabei nicht zusammengezählt - arbeitet Ihre Putzfrau 4 Stunden bei Ihnen und 5 Stunden beim Nachbarhaushalt, bleibt sie bei Ihnen unter der Schwelle, obwohl ihre Gesamtarbeitszeit 9 Stunden beträgt.
Die Berufsunfallversicherung (BU) ist davon unabhängig: Sie ist für jedes Arbeitsverhältnis ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch - egal ob 2 oder 20 Stunden pro Woche. Nur die Zusatzdeckung für Freizeitunfälle (NBU) hängt von der 8-Stunden-Schwelle bei diesem einen Arbeitgeber ab.
Testen Sie es selbst: pro Haushalt, nicht kombiniert
Tragen Sie die Wochenstunden für 2-4 Haushalte ein und sehen Sie, was für JEDES Arbeitsverhältnis einzeln gilt.
Haushalt 1
Haushalt 2
Haushalt 3
Kombiniert (spielt keine Rolle)
Diese Summe hat für keinen der Schwellenwerte oben eine Bedeutung. UVG, Lohngrenze und BVG werden ausschliesslich pro einzelnem Arbeitsverhältnis geprüft.
Annahme: CHF 30.-/Stunde, 4 Wochen Ferien. Für die genauen Zahlen Ihrer Situation nutzen Sie den Kostenrechner.
Testen Sie das Prinzip unten direkt mit eigenen Zahlen. Alle Details zu Prämien, Meldefristen und Deckung erklären wir im Beitrag zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen.
Lohngrenze im vereinfachten Verfahren: CHF 22'680 pro Arbeitgeber
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren der AHV gilt für Löhne bis CHF 22'680 pro Jahr UND Arbeitgeber (Stand 2026). Diese Grenze bezieht sich ausdrücklich auf das einzelne Arbeitsverhältnis - nicht auf das, was Ihre Putzfrau insgesamt aus allen Jobs verdient. Zahlt jeder von drei Haushalten CHF 15'000 pro Jahr, bleibt jeder Einzelne im vereinfachten Verfahren, obwohl ihr Gesamteinkommen CHF 45'000 beträgt.
Übersteigt EIN einzelnes Arbeitsverhältnis die CHF 22'680-Grenze - etwa weil Sie sie mehrere Tage pro Woche beschäftigen -, muss nur DIESER eine Arbeitgeber auf das ordentliche Abrechnungsverfahren wechseln. Die anderen Haushalte bleiben davon unberührt und können weiterhin vereinfacht abrechnen.
Pensionskasse (BVG): Warum sie bei Kleinpensen fast nie greift
Die BVG-Eintrittsschwelle liegt mit CHF 22'680 pro Jahr (2025/2026) exakt auf demselben Niveau wie die Grenze des vereinfachten Verfahrens - kein Zufall: Ein Lohn, der die eine Grenze nicht überschreitet, erreicht damit auch die andere nicht. Da diese Schwelle ebenfalls pro Arbeitsverhältnis geprüft wird, bleibt bei praktisch jedem einzelnen Kleinhaushalt keine BVG-Pflicht bestehen - auch dann nicht, wenn das kombinierte Einkommen aus mehreren Jobs deutlich darüber liegt.
Es gibt eine Ausnahme, die von Ihrer Putzfrau ausgeht, nicht von Ihnen: Nach Art. 46 BVG kann sie sich freiwillig bei einer bestehenden Pensionskasse (meist die eines ihrer Arbeitgeber, sofern das Reglement dies zulässt) für ihr gesamtes Erwerbseinkommen aus mehreren Kleinanstellungen versichern lassen. Das ist ihre Entscheidung und ihre Initiative - keine Pflicht, die auf Sie als einzelnen Arbeitgeber zukommt.
AHV-Anmeldung und Quellensteuer: was jeder Haushalt separat regelt
Bei der AHV ist die Sache am einfachsten: Es gibt keine Frankengrenze, ab der sich mehrere Arbeitgeber koordinieren müssten. Jeder Haushalt meldet sich unabhängig bei seiner eigenen Ausgleichskasse an und zahlt Beiträge auf dem, was ER auszahlt - fertig. Auch wenn zwei Haushalte zufällig bei derselben Kasse angemeldet sind, ändert das nichts: Es bleiben zwei getrennte Anmeldungen.
Bei der Quellensteuer ist es fast so einfach, solange alle Beteiligten das vereinfachte Verfahren nutzen: Jeder Arbeitgeber zieht pauschal 5% von seinem eigenen Lohn ab, unabhängig von den anderen Jobs. Komplizierter wird es nur im selteneren Fall des ordentlichen Verfahrens - dort muss der jeweilige Arbeitgeber den Steuersatz anhand des gesamten Beschäftigungsgrads berechnen, und ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 pro Jahr kommt zusätzlich die obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ins Spiel - eine Schwelle, die bei Kleinanstellungen im Privathaushalt praktisch nie erreicht wird.
Die volle Tiefe zu Tarifen, Ausweiskategorien und der Reform 2021 erklären wir im Beitrag zur Quellensteuer für Haushaltshilfen.
Haftung bei Unfall: Wer zahlt - und wo eine echte Lücke entstehen kann
Verunfallt Ihre Putzfrau während der Arbeit bei Ihnen zuhause, ist das ein Berufsunfall. Dafür ist ausschliesslich Ihre Unfallversicherung zuständig - und zwar unabhängig von den Wochenstunden, denn die Berufsunfallversicherung ist ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch. Es spielt keine Rolle, ob sie nur 2 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet oder 20: Solange Sie sie korrekt angemeldet haben, zahlt Ihre Versicherung.
Anders sieht es bei einem Unfall in ihrer Freizeit aus, zum Beispiel an ihrem freien Tag. Hier greift nur die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) - und die besteht nur, wenn mindestens EIN Arbeitgeber sie mit 8 oder mehr Stunden pro Woche beschäftigt. Erreicht keiner ihrer Arbeitgeber einzeln diese Schwelle, obwohl ihre Gesamtstunden über allen Jobs deutlich mehr sind, entsteht eine echte Deckungslücke bei der NBU.
In diesem Fall springt ihre eigene obligatorische Krankenversicherung (KVG) ein und übernimmt die Unfallkosten - allerdings mit Franchise, Selbstbehalt und ohne Taggeld, anders als beim UVG. Wichtig: Manche Personen schliessen die Unfalldeckung bei der Krankenkasse bewusst aus, weil sie davon ausgehen, über einen Arbeitgeber versichert zu sein. Wer mehrere Kleinpensen hat und bei keinem die 8-Stunden-Grenze erreicht, sollte bei der eigenen Krankenkasse aktiv nachfragen, dass die Unfalldeckung eingeschlossen bleibt.
Was im Ernstfall konkret passiert, wenn keine Versicherung greift, zeigt unser Beitrag Putzfrau verunfallt ohne Versicherung - wer zahlt?.
Häufige Fragen
Zählen die Wochenstunden bei mehreren Arbeitgebern für die Unfallversicherung zusammen?
Was passiert, wenn ich meiner Putzfrau über CHF 22'680 im Jahr bezahle, sie aber auch anderswo arbeitet?
Muss ich wissen, wie viel meine Putzfrau bei anderen Haushalten verdient?
Kann meine Putzfrau freiwillig eine Pensionskasse für ihr Gesamteinkommen aus mehreren Jobs verlangen?
Wie melde ich meine Putzfrau bei der AHV an, wenn sie schon bei einem anderen Haushalt angemeldet ist?
Wir sind Nachbarn und möchten absprechen, wer sie anmeldet - ist das nötig?
Wer zahlt, wenn sie bei mir zuhause verunfallt, obwohl ich sie nur 3 Stunden pro Woche beschäftige?
Gilt die pauschale Quellensteuer von 5% bei jedem Arbeitgeber separat?
Bereit, Ihre Putzfrau korrekt anzumelden?
Mit Clino melden Sie Ihr eigenes Arbeitsverhältnis in wenigen Minuten an - Arbeitsvertrag, AHV-Anmeldung und Lohnabrechnung für CHF 19.90 im Monat. Was Ihre Putzfrau bei anderen Haushalten macht, spielt dabei keine Rolle.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, wenn eine Haushaltshilfe für mehrere unabhängige Haushalte arbeitet. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Einzelfragen zur freiwilligen BVG-Versicherung, zur Quellensteuer im ordentlichen Verfahren oder zu kantonalen Besonderheiten klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse, Pensionskasse oder Steuerbehörde.
