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Nanny Steuerabzug-Rechner Schweiz

Wie viel Steuern sparst du mit deiner Nanny? Bundes- und Kantonsabzug auf einen Blick.

Beispiel: Familie Müller in Zürich, 2 Kinder unter 14, CHF 60'000 Nanny-Lohn pro Jahr, Haushaltseinkommen CHF 180'000, ergibt geschätzte CHF 6'500 bis 8'500 weniger Steuern pro Jahr (Bund + Kanton + Gemeinde Zürich, Stand 2026).

Der Rechner zeigt sofort, wie viel Bundes- und Kantonssteuer du mit deinem Nanny-Lohn senken kannst.

Bundessteuer bis CHF 25'800/Kind 26 Kantone hinterlegt Stand 2026
Offizielle Daten 2026Quelle: BSV + SVA Zürich
Beispiele:

Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr

CHF 13'690.32

Bund: CHF 5'460.00 (max. CHF 25'800/Kind, Marginalsatz 13.0%) · Kanton + Gemeinde: CHF 8'230.32 (max. CHF 25'300.00/Kind, Marginalsatz ca. 19.6%)

Tipp: aus dem Nanny-Lohn-Rechner die Jahres-Gesamtkosten einfügen.

Steuerbares Einkommen nach AHV/PK-Beiträgen, der Wert auf der letzten Steuererklärung.

70%

Macht die Nanny zusätzlich Haushalt? Dann zählt nur der Betreuungsanteil, in Bern pauschal die Hälfte des Nettolohns. Reine Betreuung: 100%.

Vom Bruttobetrag zur Netto-Belastung

Wie sich der Steuerabzug auf deine effektive Jahres-Belastung auswirkt.

Arbeitgeber-Gesamtkosten / JahrCHF 60'000.00Steuerersparnis (Bund + Kanton + Gemeinde)− CHF 13'690.32Effektive Belastung nach SteuerabzugCHF 46'309.68

Brutto-Aufwand

CHF 60'000.00

Steuerersparnis

CHF 13'690.32 (22.8%)

Netto-Belastung

CHF 46'309.68

Bundessteuer

  • Anrechenbar (Betreuungsanteil)CHF 42'000.00
  • Abzugsfähig nach Bundes-CapCHF 42'000.00
  • Marginalsatz Bund13.00%
  • Steuerersparnis BundCHF 5'460.00

Kantons- und Gemeindesteuer

  • Kantonaler Cap pro KindCHF 25'300.00
  • Abzugsfähig (Kanton)CHF 42'000.00
  • Marginalsatz (geschätzt)19.60%
  • Steuerersparnis Kanton + GemeindeCHF 8'230.32

Disclaimer: Schätzung auf Basis öffentlicher Marginalsätze (13.0% Bund / 19.6% Kanton). Der definitive Abzug hängt von Konfession (Kirchensteuer), Sondereinkommen, Vorsorgeabzügen, Splittingverfahren und der Wohngemeinde ab. Für eine verbindliche Berechnung ist das kantonale Steueramt zuständig.

Den Abzug gibt es nur mit Belegen, und bei einer angestellten Nanny ist das der Lohnausweis.

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Die Berechnung ist eine Schätzung auf Basis öffentlicher Steuerdaten (2026). Der genaue Abzug hängt von Gemeinde, Konfession, Sondereinkommen und Aufteilung Betreuung/Haushalt ab. Für die definitive Veranlagung gilt das kantonale Steueramt.

Kantonale Höchstbeträge (Kinderdrittbetreuung)

Bundessteuer einheitlich CHF 25'800 pro Kind und Jahr; die Kantone variieren stark. Diese Tabelle deckt alle 26 Kantone ab (Stand {year}, ESTV-Kantonsblätter).

KantonKantonsabzug / KindBundesabzug / KindQuelle prüfen
ZürichCHF 25'300CHF 25'800Steuerverwaltung →
BernCHF 16'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
LuzernCHF 20'200CHF 25'800Steuerverwaltung →
UriCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung →
SchwyzCHF 8'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
ObwaldenCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
NidwaldenCHF 8'400CHF 25'800Steuerverwaltung →
GlarusCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung →
ZugCHF 25'400CHF 25'800Steuerverwaltung →
FreiburgCHF 12'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
SolothurnCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung →
Basel-StadtCHF 26'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
Basel-LandschaftCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
SchaffhausenCHF 9'400CHF 25'800Steuerverwaltung →
Appenzell AusserrhodenCHF 25'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
Appenzell InnerrhodenCHF 18'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
St. GallenCHF 26'800CHF 25'800Steuerverwaltung →
GraubündenCHF 27'300CHF 25'800Steuerverwaltung →
AargauCHF 25'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
ThurgauCHF 10'100CHF 25'800Steuerverwaltung →
TessinCHF 26'200CHF 25'800Steuerverwaltung →
WaadtCHF 15'200CHF 25'800Steuerverwaltung →
WallisCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung →
NeuenburgCHF 20'400CHF 25'800Steuerverwaltung →
GenfCHF 26'392CHF 25'800Steuerverwaltung →
JuraCHF 10'600CHF 25'800Steuerverwaltung →

Quellen: kantonale Steuerverwaltungen, ESTV-Übersicht, Stand 2026. Werte können je Steuerjahr und Gemeinde variieren; bitte beim kantonalen Steueramt verifizieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bundessteuer-Abzug für eine Nanny in der Schweiz?
Bei der direkten Bundessteuer können Eltern aktuell maximal CHF 25'800 pro Kind und Jahr für die Drittbetreuung abziehen (2026, Art. 33 Abs. 3 DBG). Das gilt für Kinder unter 14 Jahren, sofern beide Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Abziehbar sind nur nachgewiesene Kosten: Bei einer angestellten Nanny verlangt zum Beispiel Zürich eine Kopie des Lohnausweises.
Was ist der Unterschied zwischen Bundes- und Kantonsabzug?
Bund und Kantone haben getrennte Steuern und getrennte Höchstbeträge. Der Bundesabzug liegt bei CHF 25'800/Kind. Die Kantone variieren stark, von CHF 8'000 (SZ) über CHF 20'200 (LU) und CHF 25'300 (ZH) bis CHF 27'300 (GR); einige spiegeln den Bundesbetrag (SG 26'800, GE 26'392). Du kannst beide Abzüge nebeneinander geltend machen.
Wird der ganze Nanny-Lohn abgezogen oder nur ein Teil?
Nur der Anteil, der tatsächlich Kinderbetreuung ist. Macht die Nanny zusätzlich Haushalt, Kochen oder Putzen, zählt das Steueramt nur einen Teil: Bern rechnet pauschal mit der Hälfte des Nettolohns, Schwyz bei einer Haushaltshilfe mit einem Viertel. Bei einer reinen Kinderbetreuung kannst du 100% bis zum Höchstbetrag ansetzen. Im Zweifel hilft ein klarer Arbeitsvertrag mit Aufgabenliste.
Welche Belege brauche ich für den Steuerabzug?
Lohnausweis oder AK-Bescheinigung der Ausgleichskasse (bei VAV), Arbeitsvertrag mit Aufgabenbeschrieb, Zahlungsbelege (am besten Banküberweisungen) und Nachweis der Erwerbstätigkeit beider Eltern. Bar bezahlte Betreuung ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen, scheitert aber meist am Nachweis. Ohne Anmeldung gibt es keinen Lohnausweis, und Zürich verlangt ihn ausdrücklich.
Lohnt sich eine Nanny steuerlich?
In Hochsteuerkantonen (GE, ZH, BE, VD) und bei Familien mit hohem Einkommen kann der Steuerabzug je nach Grenzsteuersatz CHF 4'000 bis 10'000 pro Jahr ausmachen, was die Differenz zur Kita teilweise oder vollständig deckt. In Tiefsteuerkantonen (ZG, SZ) ist der Effekt kleiner. Der Rechner oben zeigt deine konkrete Schätzung.

Quellen für diesen Rechner:

  • ESTV. Direkte Bundessteuer, Drittbetreuungsabzug (Art. 33 Abs. 3 DBG): estv.admin.ch
  • Kantonale Steuerverwaltungen (siehe Tabelle oben für Direktlinks)
  • BSV, AHV-Anmeldung Hauspersonal (Grundlage für den Lohnausweis): ahv-iv.ch
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