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Au-pair aufnehmen 2026: Kosten, Bewilligung und Anmeldung

Rechnen Sie Ihren Fall

Was kostet Ihr Au-pair im Monat?

CHF 800

Sie zahlen pro Monat

CHF 1'022

Taschengeld, Arbeitgeberbeiträge und Sprachkurs. Zimmer und Verpflegung stellen Sie zusätzlich.

Ihr Au-pair erhält netto

CHF 570

nach AHV, ALV, Nichtberufsunfall und 5 % Quellensteuer

AHV-Lohn

CHF 1'790

Taschengeld plus CHF 990 Kost und Logis. Darauf rechnet die Ausgleichskasse ab.

Vereinfachtes Verfahren mit VAVplus, 30 Stunden pro Woche, Sätze 2026 wie in der Clino-Lohnabrechnung.

Nächste Frage: was muss in den Au-pair-Vertrag?

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Checkliste für die korrekte Anstellung per E-Mail

AHV, Unfallversicherung, Vertrag, Lohnabrechnung. Eine Seite, kein Spam.

Drei junge Frauen lachen in einem hellen Zimmer mit grossen Fenstern und breiten gemeinsam eine grüne Decke auf dem Bett aus
Zimmer und Verpflegung gehören dazu, und für die AHV zählen Kost und Logis als Lohn.

Bei CHF 800 Taschengeld zahlen Sie rund CHF 942 im Monat (Taschengeld plus Arbeitgeberbeiträge), dazu Zimmer, Verpflegung und den Sprachkurs. Für die AHV zählen Kost und Logis als Lohn, CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11): Sie melden das Au-pair bei der Ausgleichskasse an und versichern es ab dem ersten Tag gegen Unfall. Aus einem Drittstaat geht es nur über eine zugelassene Agentur, mit 18 bis 25 Jahren und für höchstens 12 Monate (Art. 48 VZAE).

Bewilligung: EU/EFTA oder Drittstaat

EU/EFTA

  • Anmeldung bei der Gemeinde, daraus wird Ausweis L oder B. Kein Gesuch durch Sie, kein Kontingent.
  • Agentur freiwillig.
  • Alter und Dauer regelt der Kanton; in Zürich 18 bis 30 Jahre, 1 Jahr plus 1 Verlängerung.

Drittstaat

  • Bewilligung des Kantons vor der Einreise, nur über eine nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz zugelassene Organisation.
  • 18 bis 25 Jahre, höchstens 12 Monate, keine Verlängerung.
  • Nicht jeder Kanton bewilligt Drittstaaten-Au-pairs; Zürich erteilt derzeit keine Kontingente.
Die Bewilligung Schritt für Schritt, mit Kantonsliste

Ihre Pflichten als Gastfamilie, in dieser Reihenfolge

  1. Bewilligung klären: EU/EFTA meldet sich bei der Gemeinde an, Drittstaat braucht die Zusage des Kantons vor der Einreise.

  2. Schriftlicher Au-pair-Vertrag: höchstens 30 Stunden, ein ganzer freier Tag pro Woche, Ferien, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs.

  3. Die Unfallversicherung für Hausangestellte ab dem ersten Arbeitstag abschliessen. Fehlt sie, zahlt die Ersatzkasse UVG und verlangt bis zu fünf Jahre Ersatzprämien (Art. 95 UVG).

  4. Innert eines Monats das Au-pair bei der Ausgleichskasse anmelden, auf Taschengeld plus CHF 990 Naturallohn.

  5. Krankenkasse: Ihr Au-pair versichert sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (KVG Art. 3).

  6. Jeden Monat eine Lohnabrechnung, einmal im Jahr die Abrechnung mit der Ausgleichskasse.

Wann es kein Au-pair mehr ist

Die Ausnahme vom Mindestlohn gilt nur, solange alle Kriterien erfüllt sind: höchstens 30 Stunden inklusive Abendbetreuung und Hausarbeit, eigenes Zimmer, Sprachkurs, und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Fehlt eines, gilt der NAV Hauswirtschaft mit CHF 20.35 pro Stunde, und die Differenz kann nachgefordert werden. In Genf gilt für Au-pairs ohnehin ein Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde.

Au-pair oder Nanny: der Vergleich in Franken

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Au-pair arbeiten?
Höchstens 30 Stunden pro Woche, Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit zusammen, mit mindestens einem ganzen freien Tag (Art. 48 VZAE; Merkblatt der Tripartiten Kommission Zürich). Ferien: fünf Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach vier (OR Art. 329a).
Wie viel Taschengeld ist üblich?
CHF 500 bis 800 im Monat; Pro Filia empfiehlt netto CHF 600 bis 700 je nach Kanton. Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind (belegt für ZH, TI, BS und NE). Genf ist die Ausnahme mit CHF 24.59 pro Stunde. Was ein vereinbartes Netto-Taschengeld Sie brutto kostet, zeigt der Taschengeld-Rechner für Au-pairs.
Muss ich ein Au-pair bei der AHV anmelden?
Ja, ab dem ersten Franken. Abgerechnet wird auf Taschengeld plus Naturallohn: Bei CHF 800 Taschengeld sind das CHF 1'790 im Monat. Bleibt der Jahreslohn unter CHF 22'680, läuft alles im vereinfachten Verfahren, mit 5 % Quellensteuer über die Ausgleichskasse.
Was kostet ein Au-pair aus einem Drittstaat mehr?
Laut Pro Filia übernimmt die Gastfamilie bei einem Au-pair aus einem Drittstaat zusätzlich Reisekosten und Krankenkasse, und das Taschengeld wird netto vereinbart. Dazu kommt die Gebühr der zugelassenen Organisation.
Wie lange darf ein Au-pair bleiben?
Aus einem Drittstaat höchstens 12 Monate, ohne Verlängerung (Art. 48 VZAE). Aus der EU/EFTA regelt es der Kanton, in Zürich 1 Jahr plus 1 Verlängerung. Für längere Betreuung brauchen Sie eine Nanny. Wie der Wechsel geht: eine Nanny korrekt anstellen und anmelden.

Quellen: Art. 48 VZAE (SR 142.201); AHVV Art. 11 und AHV-Merkblatt 2.06 (Naturallohn CHF 33 pro Tag); Merkblatt Au-Pair / Nanny / Haushaltshilfe, Tripartite Kommission Zürich; Weisung Migrationsamt Zürich vom 15.12.2021; KVG Art. 3; OR Art. 329a; Art. 95 UVG; «CTT-TPMaj» Genf, Art. 9; Pro Filia. Übersicht, keine Rechtsberatung.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino