Au-pair aufnehmen 2026: Kosten, Bewilligung und Anmeldung
Rechnen Sie Ihren Fall
Was kostet Ihr Au-pair im Monat?
Sie zahlen pro Monat
CHF 1'022
Taschengeld, Arbeitgeberbeiträge und Sprachkurs. Zimmer und Verpflegung stellen Sie zusätzlich.
Ihr Au-pair erhält netto
CHF 570
nach AHV, ALV, Nichtberufsunfall und 5 % Quellensteuer
AHV-Lohn
CHF 1'790
Taschengeld plus CHF 990 Kost und Logis. Darauf rechnet die Ausgleichskasse ab.
Vereinfachtes Verfahren mit VAVplus, 30 Stunden pro Woche, Sätze 2026 wie in der Clino-Lohnabrechnung.
Nächste Frage: was muss in den Au-pair-Vertrag?
Au-pair-Vertrag mit diesen Zahlen erstellen →
Bei CHF 800 Taschengeld zahlen Sie rund CHF 942 im Monat (Taschengeld plus Arbeitgeberbeiträge), dazu Zimmer, Verpflegung und den Sprachkurs. Für die AHV zählen Kost und Logis als Lohn, CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11): Sie melden das Au-pair bei der Ausgleichskasse an und versichern es ab dem ersten Tag gegen Unfall. Aus einem Drittstaat geht es nur über eine zugelassene Agentur, mit 18 bis 25 Jahren und für höchstens 12 Monate (Art. 48 VZAE).
Bewilligung: EU/EFTA oder Drittstaat
EU/EFTA
- Anmeldung bei der Gemeinde, daraus wird Ausweis L oder B. Kein Gesuch durch Sie, kein Kontingent.
- Agentur freiwillig.
- Alter und Dauer regelt der Kanton; in Zürich 18 bis 30 Jahre, 1 Jahr plus 1 Verlängerung.
Drittstaat
- Bewilligung des Kantons vor der Einreise, nur über eine nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz zugelassene Organisation.
- 18 bis 25 Jahre, höchstens 12 Monate, keine Verlängerung.
- Nicht jeder Kanton bewilligt Drittstaaten-Au-pairs; Zürich erteilt derzeit keine Kontingente.
Ihre Pflichten als Gastfamilie, in dieser Reihenfolge
Bewilligung klären: EU/EFTA meldet sich bei der Gemeinde an, Drittstaat braucht die Zusage des Kantons vor der Einreise.
Schriftlicher Au-pair-Vertrag: höchstens 30 Stunden, ein ganzer freier Tag pro Woche, Ferien, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs.
Die Unfallversicherung für Hausangestellte ab dem ersten Arbeitstag abschliessen. Fehlt sie, zahlt die Ersatzkasse UVG und verlangt bis zu fünf Jahre Ersatzprämien (Art. 95 UVG).
Innert eines Monats das Au-pair bei der Ausgleichskasse anmelden, auf Taschengeld plus CHF 990 Naturallohn.
Krankenkasse: Ihr Au-pair versichert sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (KVG Art. 3).
Jeden Monat eine Lohnabrechnung, einmal im Jahr die Abrechnung mit der Ausgleichskasse.
Wann es kein Au-pair mehr ist
Die Ausnahme vom Mindestlohn gilt nur, solange alle Kriterien erfüllt sind: höchstens 30 Stunden inklusive Abendbetreuung und Hausarbeit, eigenes Zimmer, Sprachkurs, und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Fehlt eines, gilt der NAV Hauswirtschaft mit CHF 20.35 pro Stunde, und die Differenz kann nachgefordert werden. In Genf gilt für Au-pairs ohnehin ein Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde.
Au-pair oder Nanny: der Vergleich in FrankenHäufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Au-pair arbeiten?
Wie viel Taschengeld ist üblich?
Muss ich ein Au-pair bei der AHV anmelden?
Was kostet ein Au-pair aus einem Drittstaat mehr?
Wie lange darf ein Au-pair bleiben?
Quellen: Art. 48 VZAE (SR 142.201); AHVV Art. 11 und AHV-Merkblatt 2.06 (Naturallohn CHF 33 pro Tag); Merkblatt Au-Pair / Nanny / Haushaltshilfe, Tripartite Kommission Zürich; Weisung Migrationsamt Zürich vom 15.12.2021; KVG Art. 3; OR Art. 329a; Art. 95 UVG; «CTT-TPMaj» Genf, Art. 9; Pro Filia. Übersicht, keine Rechtsberatung.
