Geht das vereinfachte Verfahren für deinen Haushalt?
4 kurze Fragen, ehrliches Verdikt. Wenn Clino nicht passt, zeigen wir dir den nächsten richtigen Schritt.
Schritt 1 von 4
25%
Wer wird die Person anstellen?
Clino ist für Privathaushalte gebaut. AG und GmbH sind vom vereinfachten Verfahren ganz ausgeschlossen.
- Arbeitgeber
- Privatperson, keine AG oder GmbH
- Lohn pro Person
- bis CHF 22'680 im Jahr
- Alle Löhne zusammen
- bis CHF 60'480 im Jahr
- Familie
- Ehepartner und Kinder im Haushalt ausgeschlossen
- Alle Angestellten
- im selben Verfahren abgerechnet
Darüber gilt das ordentliche Verfahren. Das ist kein Verbot, nur ein anderer Weg.
Nach dem Check: die nächsten drei Schritte
- 1Ausgleichskasse finden →Bei ihr meldest du die Angestellte an, im vereinfachten wie im ordentlichen Verfahren.
- 2Unfallversicherung abschliessen →Pflicht ab der ersten Stunde, bei einem privaten Versicherer. Die Police schliesst du selbst ab.
- 3Arbeitsvertrag aufsetzen →Schriftlich, mit Lohn, Stunden, Ferien und Kündigungsfrist. Die Vorlage ist kostenlos.
Danach mit Clino: jeden Monat die Lohnabrechnung, am Jahresende der Lohnausweis. CHF 19.90 im Monat. 30 Tage testen →
Wofür ist das gedacht?
Das vereinfachte Verfahren ist der einfachste legale Weg, eine Haushaltshilfe in der Schweiz anzumelden, wenn dein Fall passt. Ausgeschlossen sind Firmen, Familie im selben Haushalt und zwei Grenzgänger-Fälle: Tagespendlerinnen aus Liechtenstein und in Frankreich Wohnhafte mit Arbeitsort in BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD oder VS. Verdient die Person über CHF 22'680 im Jahr, ist das kein Ausschluss: Dann gilt das ordentliche Verfahren, und auch das deckt Clino ab. Der Check klärt das vor der Anmeldung statt danach. Kostenlos, anonym, ohne Konto.

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.
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