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Geht das vereinfachte Verfahren für deinen Haushalt?

4 kurze Fragen, ehrliches Verdikt. Wenn Clino nicht passt, zeigen wir dir den nächsten richtigen Schritt.

Schritt 1 von 4

25%

Wer wird die Person anstellen?

Clino ist für Privathaushalte gebaut. AG und GmbH sind vom vereinfachten Verfahren ganz ausgeschlossen.

Vereinfachtes Verfahren: die RegelnBGSA Art. 2
Arbeitgeber
Privatperson, keine AG oder GmbH
Lohn pro Person
bis CHF 22'680 im Jahr
Alle Löhne zusammen
bis CHF 60'480 im Jahr
Familie
Ehepartner und Kinder im Haushalt ausgeschlossen
Alle Angestellten
im selben Verfahren abgerechnet

Darüber gilt das ordentliche Verfahren. Das ist kein Verbot, nur ein anderer Weg.

Wofür ist das gedacht?

Das vereinfachte Verfahren ist der einfachste legale Weg, eine Haushaltshilfe in der Schweiz anzumelden, wenn dein Fall passt. Ausgeschlossen sind Firmen, Familie im selben Haushalt und zwei Grenzgänger-Fälle: Tagespendlerinnen aus Liechtenstein und in Frankreich Wohnhafte mit Arbeitsort in BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD oder VS. Verdient die Person über CHF 22'680 im Jahr, ist das kein Ausschluss: Dann gilt das ordentliche Verfahren, und auch das deckt Clino ab. Der Check klärt das vor der Anmeldung statt danach. Kostenlos, anonym, ohne Konto.

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.

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