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Referenz

Wie viel geht vom Lohn Ihrer Haushaltshilfe ab? Alle Lohnabzüge 2026 auf einen Blick

Jeden Monat gehen vom Lohn Ihrer Haushaltshilfe dieselben Beiträge ab, und Sie zahlen als Arbeitgeber ein paar obendrauf. Hier sind alle geprüften Sätze und Schwellenwerte 2026, plus eine interaktive Lohnabrechnung, die jede Zeile erklärt.

Juni 20266 Min. Lesezeit
Antwort in 30 Sekunden
Aktualisiert Juni 2026

Im vereinfachten Verfahren gehen 2026 total 11.4% vom Lohn ab: AHV/IV/EO 5.3% + ALV 1.1% + 5% Quellensteuer (ab 8 Std./Woche zusätzlich NBU 1.432%). Als Arbeitgeber zahlen Sie nochmals rund 8–10% obendrauf.

  • Arbeitnehmer: 5.3% AHV/IV/EO + 1.1% ALV + 5% Steuer (+ NBU ab 8 Std./Woche)
  • Arbeitgeber: 5.3% + 1.1% + 0.505% BU + kantonale FAK + Verwaltung
  • Ab CHF 22'680 pro Jahr: ordentliches Verfahren + BVG-Pflicht

Das gilt, wenn

Sie beschäftigen eine Putzfrau, Nanny oder Betreuerin im Privathaushalt. Es geht um deren Lohn, nicht um Ihr eigenes Gehalt.

Interaktiv

Eine echte Lohnabrechnung, Zeile für Zeile erklärt

Stellen Sie unten Ihren Fall ein und tippen Sie auf jede Zeile. So sehen Sie genau, was vom Lohn abgezogen wird, warum, und was am Ende ausbezahlt wird.

Welcher Fall?

CHF 800
Kinder
0

Lohnabrechnung

Zürich · pro Monat

Arbeitnehmer

Tippen zum Erklären

Das ist der vereinbarte Lohn, bevor irgendetwas abgezogen wird. Im Stundenlohn enthalten ist meist schon der Ferienzuschlag (8,33% bei 4 Wochen Ferien). Alle Beiträge werden in Prozent von diesem Bruttolohn gerechnet.

Die wichtigste Sozialversicherung: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge plus Erwerbsersatz. 5,3% zahlt der Arbeitnehmer, exakt gleich viel der Arbeitgeber. Im Hausdienst ab dem ersten Franken geschuldet, ohne Untergrenze.

Arbeitslosenversicherung: sichert ein Ersatzeinkommen bei Stellenverlust. 1,1% pro Seite, bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200. Bei Haushaltslöhnen praktisch immer auf dem vollen Lohn.

Im vereinfachten Verfahren sind alle Steuern mit einer Pauschale von 5% abgegolten, die der Arbeitgeber direkt an die Ausgleichskasse überweist. Die Arbeitnehmerin muss diesen Lohn nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Das ist, was nach allen Abzügen übrig bleibt, der Betrag, den die Arbeitnehmerin auf dem Konto sieht. Familienzulagen kommen, falls vorhanden, oben drauf, weil sie nicht steuer- oder beitragspflichtig sind.

Über CHF 22'680 Jahreslohn gilt automatisch das ordentliche Verfahren.

Richtwerte 2026. Beträge auf Basis der offiziellen Sätze, gerundet.

Und was kostet es den Arbeitgeber?

Zusätzlich zum Bruttolohn zahlen Sie als Arbeitgeber obendrauf:

AHV / IV / EO (Arbeitgeber) 5.3%+ CHF 42.40
ALV (Arbeitgeber) 1.1%+ CHF 8.80
Berufsunfall (BU) 0.505%+ CHF 4.04
Familienzulagen (FAK) 1.025%+ CHF 8.20
Verwaltungskosten (ca.) ≈2%+ CHF 1.02
Arbeitgeberkosten totalCHF 864.46

Die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse betragen je nach Kanton rund 2% und sind hier geschätzt. Familienzulagen, die Sie auszahlen, bekommen Sie vollständig zurück.

Familienzulagen („Kinderzulagen“) verständlich erklärt

Hat Ihre Angestellte Kinder, hat sie Anspruch auf Familienzulagen, unabhängig vom Pensum. Sie zahlen die Zulage mit dem Lohn aus und holen sie sich von der Familienausgleichskasse zurück. Die Beträge sind kantonal:

Kinderzulage

CHF 215

pro Kind / Monat

Ausbildungszulage

CHF 268

ab 16 Jahren

Geburtszulage

falls zutreffend

So läuft es ab

Die Zulage gehört der Arbeitnehmerin und wird brutto = netto ausbezahlt (keine Abzüge). Pro Kind wird die Zulage nur einmal ausgerichtet, in der Regel über den Arbeitgeber des Elternteils mit dem höheren Einkommen. Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse Ihres Kantons.

Stellen Sie oben „Kinder“ auf 1 oder mehr, um die Zulagen in der Abrechnung zu sehen.

Was im Hausdienst speziell gilt

1

Beiträge ab dem ersten Franken

Anders als bei Nebenjobs gibt es im Privathaushalt keine Bagatellgrenze: AHV & Co. sind ab CHF 1 Lohn geschuldet.

2

Vereinfachtes Verfahren bis CHF 22'680

Bis zu diesem Jahreslohn pro Person können Sie alles in einem Schritt über die Ausgleichskasse abrechnen, inklusive 5% Steuer.

3

Unfall ab 8 Std./Woche

Erst ab 8 Wochenstunden wird die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) obligatorisch und vom Lohn abgezogen.

4

Ferienzuschlag im Stundenlohn

Bei Stundenlohn wird die Ferienentschädigung zugeschlagen: +8,33% (4 Wochen) bis +13,04% (6 Wochen).

Genauen Lohn für Ihren Kanton berechnen

Beitragssätze 2026 (Bund)

Diese Sätze gelten in allen 26 Kantonen gleich. Prozente jeweils vom Bruttolohn.

BeitragArbeitnehmerArbeitgeberHinweis
AHV / IV / EO5.3%5.3%ab dem ersten Franken
ALV (Arbeitslosenversicherung)1.1%1.1%bis zum Höchstlohn
Nichtberufsunfall (NBU)1.432%nur ab 8 Std./Woche
Berufsunfall (BU)0.505%ab der ersten Arbeitsstunde
Quellensteuer (vereinfachtes Verfahren)5%Arbeitgeber führt sie an die Ausgleichskasse ab
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Schwellenwerte 2026

Diese Grenzen entscheiden, welches Verfahren gilt und welche Versicherungen obligatorisch werden.

Vereinfachtes Verfahren: max. Lohn pro PersonCHF 22'680 pro Jahr
Vereinfachtes Verfahren: max. Lohnsumme im HaushaltCHF 60'480 pro Jahr
Nichtberufsunfall (NBU) obligatorisch ab8 Std./Woche
ALV-Höchstlohn (versichert bis)CHF 148'200 pro Jahr
BVG-Eintrittsschwelle (Pensionskasse ab)CHF 22'680 pro Jahr

Familienzulagen-Beitrag (FAK) je Kanton 2026

Die FAK zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn. Der Satz ist kantonal und richtet sich nach dem Sitz der Ausgleichskasse.

Alle 26 Kantone anzeigen
KantonFAK Arbeitgeber
Aargau (AG)1.45%
Appenzell Ausserrhoden (AR)1.6%
Appenzell Innerrhoden (AI)1.6%
Basel-Landschaft (BL)1.3%
Basel-Stadt (BS)1.65%
Bern (BE)1.5%
Freiburg (FR)2.35%
Genf (GE)2.372%
Glarus (GL)1.4%
Graubünden (GR)1.5%
Jura (JU)2.85%
Luzern (LU)1.355%
Neuenburg (NE)2.487%
Nidwalden (NW)1.5%
Obwalden (OW)1.4%
Schaffhausen (SH)1.3%
Schwyz (SZ)1.3%
Solothurn (SO)1.25%
St. Gallen (SG)1.8%
Tessin (TI)1.9%
Thurgau (TG)1.4%
Uri (UR)1.7%
Waadt (VD)2.62%
Wallis (VS)2.78%
Zug (ZG)1.35%
Zürich (ZH)1.025%

In VD und VS zahlt auch der Arbeitnehmer einen kleinen FAK-Anteil (VD 0.09%, VS 0.13%).

BVG-Sätze nach Alter (ab ordentlichem Verfahren)

Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) wird erst ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 und Alter 25 obligatorisch. Die Gutschrift in % des koordinierten Lohns steigt mit dem Alter; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte.

AlterBVG-Gutschrift
25-347%
35-4410%
45-5415%
55-6518%

Total (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Jede Seite trägt die Hälfte.

Was heisst das für Ihre Lohnabrechnung?

BruttolohnArbeitnehmer-Beiträge ~11.4%Nettolohn
BruttolohnArbeitgeber-Beiträge ~8–10%Ihre Gesamtkosten

Beispiel: Bei einem Bruttolohn werden zuerst die Arbeitnehmer-Beiträge abgezogen, das ergibt den Nettolohn. Der Arbeitgeber zahlt obendrauf seine eigenen Beiträge plus FAK und Verwaltungskosten. Wie viel das konkret für Ihren Fall ist, rechnet der Lohnrechner mit den Sätzen Ihres Kantons aus.

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Quellen

Alle Sätze auf dieser Seite stammen aus offiziellen Quellen und werden mehrmals jährlich geprüft. Zuletzt geprüft: 17.07.2026.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026