Lohnabzüge 2026 im Privathaushalt: 11.4% vom Bruttolohn
AHV/IV/EO 5.3% + ALV 1.1% + 5% Quellensteuer im vereinfachten Verfahren. Ab 8 Std./Woche kommt NBU 1.432% dazu. Netto bleiben 88.6% des Bruttolohns, mit NBU 87.2%.
· Quelle: BSV, Beiträge im Überblick
Was bleibt vom Bruttolohn?
Abrechnung
Alter
- AHV / IV / EO 5.3%Ab dem ersten Franken.− 42.40
- ALV 1.1%Wie die AHV, bis zum Referenzalter.− 8.80
- Nichtberufsunfall (NBU)Unter 8 Std. pro Woche bei diesem Arbeitgeber.kein Abzug
- Pensionskasse (BVG), HälfteUnter CHF 22'680 Jahreslohn bei diesem Arbeitgeber.kein Abzug
- Quellensteuer 5%Pauschal im vereinfachten Verfahren, für jede Nationalität.− 40.00
- Abzüge total 11.4%− CHF 91.20
Abgezogen wird bei jeder Lohnzahlung, und jeder Abzug steht schriftlich auf der Lohnabrechnung (Art. 323b Abs. 1 OR). Sätze 2026, Beträge gerundet.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 8.5%+ CHF 67.68
- AHV / IV / EO 5.3%+ 42.40
- ALV 1.1%+ 8.80
- Berufsunfall (BU) 0.505%+ 4.04
- Familienausgleichskasse (FAK) 1.025%+ 8.20
- Verwaltungskosten Ausgleichskasse ≈0.53%+ 4.24
- Kosten Arbeitgeber totalCHF 867.68
Wer sind Sie?

Beitragssätze 2026 (Bund)
Diese Sätze gelten in allen 26 Kantonen gleich, in Prozent vom Bruttolohn. AHV/IV/EO und ALV zahlt der Arbeitgeber nochmals in gleicher Höhe, dazu 0.505% Berufsunfall.
Wo landen 100 Franken Lohn?
Eine Münze ist ein Franken, gerundet. Vereinfachtes Verfahren, ab 8 Std. pro Woche.
Familienzulagen-Beitrag (FAK) je Kanton 2026
Die FAK zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn. Der Satz ist kantonal und richtet sich nach dem Kanton Ihres Haushalts.
Alle 26 Kantone anzeigen
| Kanton | FAK Arbeitgeber |
|---|---|
| Aargau (AG) | 1.45% |
| Appenzell Ausserrhoden (AR) | 1.6% |
| Appenzell Innerrhoden (AI) | 1.6% |
| Basel-Landschaft (BL) | 1.3% |
| Basel-Stadt (BS) | 1.65% |
| Bern (BE) | 1.5% |
| Freiburg (FR) | 2.35% |
| Genf (GE) | 2.372% |
| Glarus (GL) | 1.4% |
| Graubünden (GR) | 1.5% |
| Jura (JU) | 2.85% |
| Luzern (LU) | 1.355% |
| Neuenburg (NE) | 2.487% |
| Nidwalden (NW) | 1.5% |
| Obwalden (OW) | 1.4% |
| Schaffhausen (SH) | 1.3% |
| Schwyz (SZ) | 1.3% |
| Solothurn (SO) | 1.25% |
| St. Gallen (SG) | 1.8% |
| Tessin (TI) | 1.9% |
| Thurgau (TG) | 1.4% |
| Uri (UR) | 1.7% |
| Waadt (VD) | 2.62% |
| Wallis (VS) | 2.78% |
| Zug (ZG) | 1.35% |
| Zürich (ZH) | 1.025% |
In VD und VS zahlt auch der Arbeitnehmer einen kleinen FAK-Anteil (VD 0.09%, VS 0.131%).
BVG-Sätze nach Alter (ab ordentlichem Verfahren)
Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) wird erst ab einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch: ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für Tod und Invalidität, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Alter 25) auch fürs Alterssparen. Die Gutschrift in % des koordinierten Lohns steigt mit dem Alter; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte.
| Alter | BVG-Gutschrift |
|---|---|
| 25-34 | 7% |
| 35-44 | 10% |
| 45-54 | 15% |
| 55+ | 18% |
Total (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Jede Seite trägt die Hälfte. Pensionskassen für Hausangestellte im Vergleich
Häufige Fragen zu den Lohnabzügen
Wie viel wird der Haushaltshilfe vom Lohn abgezogen?
Im vereinfachten Verfahren sind es 11.4% des Bruttolohns: 5.3% AHV/IV/EO, 1.1% ALV und 5% Quellensteuer. Ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber kommt die Nichtberufsunfallversicherung mit 1.432% dazu.
Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn?
Obendrauf kommen 5.3% AHV/IV/EO, 1.1% ALV, 0.505% Berufsunfall, der kantonale Familienzulagen-Beitrag (FAK) und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Je nach Kanton sind das 8.4% bis 10.2% des Bruttolohns.
Ab welchem Lohn muss ich überhaupt abrechnen?
Ab dem ersten Franken, auch bei wenigen Stunden. Zwei Ausnahmen: AHV-Beiträge beginnen erst am 1. Januar des Jahres, in dem die Person 18 wird. Und bis zum Jahr, in dem sie 25 wird, bleibt ein Lohn von höchstens CHF 750 im Jahr pro Arbeitgeber beitragsfrei, ausser die Person verlangt die Beiträge.
Gilt die Quellensteuer von 5% auch für Schweizer Angestellte?
Ja. Im vereinfachten Verfahren ist die Quellensteuer ein Pauschalsatz auf den Lohn, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus. Der Arbeitgeber zieht sie ab und führt sie an die Ausgleichskasse ab; ein Opt-out gibt es nicht.
Wann ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr möglich?
Sobald ein Lohn CHF 22'680 pro Person und Jahr übersteigt oder die Lohnsumme im Haushalt über CHF 60'480 pro Jahr liegt. Dann rechnen Sie im ordentlichen Verfahren ab, mit Lohnausweis und ordentlicher Besteuerung.
Ab wann muss ich in die Pensionskasse (BVG) einzahlen?
Ab einem Jahreslohn über CHF 22'680 beim selben Arbeitgeber: ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für Tod und Invalidität (Risikobeitrag), ab Alter 25 auch fürs Alterssparen. Der Beitrag wird auf dem koordinierten Lohn berechnet, steigt mit dem Alter und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Quellen
Alle Sätze auf dieser Seite stammen aus offiziellen Quellen und werden mehrmals jährlich geprüft. Zuletzt geprüft: 17.07.2026.
