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Arbeitsrecht

Sans-Papiers im Haushalt anmelden: Was geht, was nicht

Deine Putzfrau oder Nanny lebt in der Schweiz, hat aber keine Aufenthaltsbewilligung. Darfst du sie trotzdem bei der AHV anmelden? Ja, du musst sogar. Erfährt das Migrationsamt davon? Nach Bundesrecht nicht. Wird die Anstellung dadurch legal? Nein. Hier steht, wie diese drei Antworten zusammenpassen, was sie für dich und für sie bedeuten, und wie die Anmeldung mit Clino konkret läuft.

Aktualisiert: 21. September 2026·Lesezeit: 9 Minuten
Antwort in 30 Sekunden

Die AHV-Pflicht hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab: Wer in der Schweiz arbeitet, ist versichert (Art. 1a AHVG). Du kannst und musst deine Haushaltshilfe also bei der Ausgleichskasse anmelden, auch ohne Bewilligung. Die Ausgleichskasse steht nicht auf der Liste der Behörden, die dem Migrationsamt melden müssen. Legal wird die Anstellung dadurch trotzdem nicht: Art. 117 AIG bleibt.

  • AHV, Unfallversicherung und Quellensteuer laufen wie bei jeder anderen Angestellten. Jeder Monat zählt für ihre Rente.
  • Kein systematischer Datenaustausch zwischen Sozialversicherungen und Migrationsbehörden, bestätigt vom Bundesrat 2020. Eine Motion von 2025 will das ändern, geltendes Recht ist es noch nicht.
  • Dein Risiko bleibt das Ausländerrecht: bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Vorsatz, Busse bis CHF 20'000 bei Fahrlässigkeit.

Das gilt, wenn

deine Haushaltshilfe in der Schweiz wohnt und weder eine Bewilligung hat noch eine beantragt ist. Hat sie einen Antrag laufen, wähle bei Clino «Noch keine (beantragt)».

Zwei Gesetze, zwei Antworten

Darf sie ohne Bewilligung bei dir arbeiten?

Nein

Art. 117 AIG

Wer vorsätzlich jemanden beschäftigt, der in der Schweiz nicht arbeiten darf, macht sich strafbar. Das Ausländergesetz kennt keine Ausnahme für Privathaushalte.

Musst du sie bei der AHV anmelden?

Ja

Art. 1a AHVG

Versichert ist, wer in der Schweiz arbeitet. Punkt. Der Aufenthaltsstatus steht nicht im Gesetz. Der Bundesrat bestätigt: Sans-Papiers sind «von Gesetzes wegen» versichert und beitragspflichtig.

Die beiden Gesetze reden nicht miteinander. Genau das ist der Kern dieses Artikels: Die AHV-Anmeldung macht die Anstellung nicht legal, und die fehlende Bewilligung befreit dich nicht von der AHV-Pflicht.

Warum das kein Randthema ist

Das Staatssekretariat für Migration schätzt, dass rund 76'000 Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, und jeder zweite davon arbeitet in einem Privathaushalt: putzen, Kinder betreuen, Angehörige pflegen. Die meisten Haushalte haben nicht gezielt jemanden ohne Papiere gesucht. Die Empfehlung kam von Nachbarn, die Person war zuverlässig, die Frage nach dem Ausweis kam nie oder zu spät.

Was dann typischerweise passiert: Aus Angst vor dem Migrationsamt wird gar nichts angemeldet. Damit kommt zur ausländerrechtlichen Frage noch Schwarzarbeit dazu, mit allem, was dranhängt: keine Unfallversicherung, keine AHV-Beiträge, keine Lohnabrechnung. Und ausgerechnet das ist der Fall, in dem die Behörden Daten austauschen dürfen, dazu gleich mehr.

76'000
Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (Schätzung SEM)
1 von 2
arbeitet in einem Privathaushalt
2'390
in Genf regularisiert (Opération Papyrus, 2017 bis 2018)

Quellen: SEM-Studie 2015, Bundesrat-Bericht zu den Sans-Papiers vom 21.12.2020, Kanton Genf Bilan Papyrus 2020.

Wer meldet was ans Migrationsamt?

Die Angst hinter der Nicht-Anmeldung ist immer dieselbe: «Wenn ich sie bei der AHV anmelde, weiss es das Migrationsamt.» Das Bundesrecht regelt genau, welche Behörden dem Migrationsamt unaufgefordert melden müssen (Art. 97 AIG, Art. 82 bis 82f VZAE). Die Liste ist abschliessend:

Dein Haushalt

Ausgleichskasse (AHV)

Nicht auf der Meldeliste

Unfallversicherer (UVG)

Nicht auf der Meldeliste

Krankenkasse

Nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung

Kein Datenfluss aus der AHV-Anmeldung

KEIN SYSTEMATISCHER AUSTAUSCH
KEIN SYSTEMATISCHER AUSTAUSCH

Meldepflicht (Art. 82 ff. VZAE)

  • Polizei, Gerichte, Strafverfolgung
  • Zivilstandsämter
  • Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen
  • Arbeitslosenkasse, Schulen, KESB
melden unaufgefordert

Migrationsamt

Bundesrat, Bericht vom 21.12.2020

Ausgleichskassen, Unfallversicherer und Steuerbehörden stehen nicht auf dieser Liste. Der Bundesrat hat das 2020 ausdrücklich so gewollt: Es bestehe «kein systematischer Datenaustausch zwischen den Vollzugsorganen im Bereich der Sozialversicherungen und den Migrationsbehörden», damit Sans-Papiers nicht aus Angst auf die Anmeldung verzichten. Einen automatischen Abgleich hat er abgelehnt.

Eine wichtige Ausnahme steckt im Schwarzarbeitsgesetz (Art. 12 BGSA): Stellt eine Sozialversicherung bei einer Kontrolle fest, dass für jemanden keine Beiträge bezahlt wurden und der Aufenthalt nicht offensichtlich in Ordnung ist, meldet sie das den Migrationsbehörden. Der Auslöser ist also nicht die Anmeldung, sondern das Gegenteil: die fehlende Anmeldung, aufgedeckt bei einer Kontrolle.

Was sich ändern könnte

Das Parlament hat im März 2025 die Motion 24.3059 überwiesen. Sie verlangt vom Bundesrat, den Datenaustausch über Personen ohne Aufenthaltsrecht zu systematisieren, ausdrücklich auch mit AHV und Krankenkassen. Umgesetzt ist das im September 2026 nicht, das Gesetz ist unverändert. Sobald sich das ändert, passen wir diese Seite an. Bei den Steuerbehörden ist die Lage kantonal uneinheitlich: Nach Bundesrecht stehen sie nicht auf der Meldeliste, Beratungsstellen warnen aber, dass einzelne Kantone Steuerdaten weitergeben. Frag die Anlaufstelle deines Kantons, bevor du dich auf eine Aussage verlässt.

Was sie durch die Anmeldung gewinnt

Für dich ist die Anmeldung eine Pflicht. Für sie ist sie die einzige Form von Absicherung, die sie ohne Bewilligung bekommen kann. Vier Dinge, die nur mit einer Anmeldung existieren:

01

AHV-Jahre, die ihr gehören

Jeder abgerechnete Monat ist ein Beitragsjahr-Anteil auf ihrem Konto. Wird sie später regularisiert, zählt alles. Kehrt sie in ihr Heimatland zurück, gibt es je nach Land Rente oder Rückvergütung.

Was bei der Rückkehr mit der AHV passiert
02

Unfallversicherung ab dem ersten Tag

Berufsunfälle sind für alle in der Schweiz Beschäftigten obligatorisch versichert (Art. 1a UVG), auch ohne Bewilligung. Ohne Anmeldung zahlst du einen Unfall selbst.

Wie die UVG im Haushalt funktioniert
03

Lohnabrechnungen als Beweis

Regularisierungen laufen über Dossiers. Genf verlangte bei Papyrus Arbeit und finanzielle Unabhängigkeit, Neuenburg verlangt seit September 2026 Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers und Lohnabrechnungen. Ohne Anmeldung gibt es beides nicht.

Was auf einer korrekten Lohnabrechnung steht
04

Der Weg zur Krankenkasse

Wer in der Schweiz wohnt, muss und darf sich krankenversichern (Art. 3 KVG), unabhängig vom Status. Krankenkassen dürfen ihre Daten nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung weitergeben.

Der Härtefall (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG) ist der einzige ordentliche Weg zu einer Bewilligung. Die Kantone prüfen dabei unter anderem die finanziellen Verhältnisse, die Dauer der Anwesenheit und die Integration, dazu gehört die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Eine Lohnabrechnung pro Monat über Jahre hinweg ist das Dossier, das diese Fragen beantwortet.

«Erwerbstätige Sans-Papiers kommen nicht selber mit der Ausgleichskasse in Kontakt, sondern nur über den Arbeitgeber, der sie bei der AHV anmelden und die Beiträge für sie abrechnen muss.»

Bundesrat, Bericht zu den Sans-Papiers, 21. Dezember 2020

Was du riskierst, ehrlich

Die AHV-Anmeldung löscht das ausländerrechtliche Risiko nicht. Sie trennt aber die beiden Delikte sauber: Ohne Anmeldung begehst du Schwarzarbeit und beschäftigst jemanden ohne Bewilligung. Mit Anmeldung bleibt nur das zweite. Die beiden Spalten zeigen, was das konkret heisst.

Bleibt

Beschäftigung ohne Bewilligung (Art. 117 AIG)

  • Vorsatz: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In schweren Fällen und bei Wiederholung innert fünf Jahren bis zu drei Jahren.
  • Fahrlässigkeit: Busse bis CHF 20'000.
  • Du trägst ungedeckte Kosten für Lebensunterhalt, Unfall, Krankheit und Rückreise (Art. 122 AIG).
Fällt weg

Schwarzarbeit (AHVG, UVG, BGSA)

  • Keine Nachzahlung von AHV-Beiträgen über fünf Jahre rückwirkend, weil sie laufend bezahlt sind.
  • Kein Regress des Unfallversicherers, weil die Prämien bezahlt sind.
  • Keine Meldung nach Art. 12 BGSA, weil bei einer Kontrolle nichts fehlt.

Für sie gilt das Spiegelbild: Der rechtswidrige Aufenthalt und die nicht bewilligte Erwerbstätigkeit bleiben strafbar (Art. 115 AIG). Die Anmeldung ändert daran nichts, sie verschlechtert ihre Lage aber auch nicht, weil aus der Anmeldung kein Datenfluss ans Migrationsamt entsteht.

Quellensteuer: ja, sie wird fällig

Wer ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz arbeitet, ist quellensteuerpflichtig (Art. 83 DBG). Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bis CHF 22'680 Jahreslohn sind das pauschal 5 %, abgerechnet über die Ausgleichskasse, ohne direkten Kontakt mit der Steuerverwaltung. Darüber gilt der kantonale Tarif. Clino behält die Quellensteuer bei fehlender Bewilligung standardmässig ein.

Konkret

So läuft die Anmeldung mit Clino

Clino behandelt eine Angestellte ohne Bewilligung wie jede andere: gleiche AHV-Anmeldung, gleiche Lohnabrechnung, gleiche Unfallversicherung. Der einzige Unterschied ist die ehrliche Antwort im Bewilligungsfeld.

  1. 1

    Bewilligung: «Keine Bewilligung (Sans-Papiers)» wählen

    Das Feld akzeptiert diese Antwort seit September 2026. Kein erfundener Ausweis, kein leeres Feld, das die Quellensteuer stillschweigend auf null setzt.

  2. 2

    AHV-Nummer über die Ausgleichskasse

    Hat sie noch keine, lässt du das Feld leer. Clino bereitet die Anmeldung bei deiner kantonalen Ausgleichskasse vor, die Nummer kommt von dort. Ein Aufenthaltsstatus wird dafür nicht geprüft.

  3. 3

    Unfallversicherung abschliessen

    Clino bereitet den UVG-Antrag vor, du schliesst die Police ab. Ab acht Stunden pro Woche ist auch der Nichtberufsunfall gedeckt.

  4. 4

    Lohnabrechnung jeden Monat

    Brutto, Abzüge, Quellensteuer, Netto. Sie bekommt jede Abrechnung als PDF: ihr Beweis für Beiträge und Beschäftigung.

  5. 5

    Jahresende: Lohnausweis

    Der Lohnausweis dokumentiert das ganze Jahr. Für ein späteres Härtefallgesuch ist er das wichtigste Dokument.

Was Clino nicht tut

  • Keine Meldung und kein Gesuch beim Migrationsamt: Für eine Anstellung ohne Bewilligung gibt es kein Verfahren, das wir auslösen könnten.
  • Keine Rechtsberatung zum Aufenthalt. Dafür gibt es die Beratungsstellen weiter unten, kostenlos und vertraulich.
  • Keine Garantie gegen das ausländerrechtliche Risiko. Es bleibt deines, und wir sagen es dir lieber hier als später.

Das Gespräch mit ihr

Die grösste Hürde ist selten die Ausgleichskasse, sondern das Gespräch. Viele Betroffene haben gelernt, jede Behörde zu meiden. Sag klar, was du vorhast, was fliesst und was nicht, und lass ihr Zeit. So könnte das aussehen:

Beispiel: die Anmeldung ankündigen

Ana

online

Hallo Ana, ich möchte dich offiziell bei der AHV anmelden. Das ist meine Pflicht als Arbeitgeberin, und es ist gut für dich: Jeder Monat zählt für deine Rente.

18:42

Wichtig: Die AHV-Kasse gibt nichts ans Migrationsamt weiter. Das steht so im Gesetz und im Bericht des Bundesrats. Du kannst das bei der Sans-Papiers-Anlaufstelle nachfragen, bevor du ja sagst.

18:43

Danke, dass du das sagst. Ich habe Angst davor, ehrlich gesagt. Kann ich zuerst mit der Beratungsstelle sprechen?

18:51

Natürlich. Ich schicke dir die Adresse. Und du bekommst jeden Monat eine Lohnabrechnung, die gehört dir.

18:53

Ok. Wenn die Beratung sagt, dass es sicher ist, machen wir es.

18:55

Abgemacht. Kein Druck, du entscheidest.

18:56
Nachricht

Das Gespräch endet nicht mit einem Ja, sondern mit einem Termin bei der Beratungsstelle. Das ist der richtige Ausgang. Wer die Anmeldung erzwingt, bekommt eine Angestellte, die am nächsten Tag nicht mehr kommt.

Andere Perspektive

Für dich als Arbeitnehmerin

Wenn du diese Seite liest, weil deine Arbeitgeberin dich anmelden will: Die Anmeldung bei der AHV ist nicht dasselbe wie eine Aufenthaltsbewilligung, und sie ist auch kein Antrag darauf. Sie bedeutet drei Dinge:

Deine Beiträge werden auf deinem Namen gutgeschrieben. Sie gehen nicht verloren, auch wenn du die Schweiz eines Tages verlässt.
Bei einem Unfall bei der Arbeit bist du versichert: Arztkosten, Taggeld, im schlimmsten Fall eine Rente.
Du bekommst jeden Monat eine Lohnabrechnung. Das ist dein Beweis, dass du arbeitest und Beiträge zahlst, falls du je ein Gesuch stellst.

Deine Rechte am Arbeitsplatz gelten unabhängig vom Status: Mindestlohn nach NAV, Ferien, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Hier stehen deine Rechte im Detail. Und wenn du wissen willst, was fehlende Beitragsjahre kosten: der AHV-Rechner zeigt es dir.

Beratungsstellen: kostenlos und vertraulich

Die Sans-Papiers-Anlaufstellen beraten Betroffene und Arbeitgeber, kostenlos und ohne Meldung an Behörden. Sie kennen die Praxis ihres Kantons, auch bei den Steuerbehörden. Geh dorthin, bevor du entscheidest, nicht danach.

Die vollständige Liste nach Kanton, inklusive Gewerkschaften und Gesundheitsangeboten, führt der Ratgeber der Unia unter unia.ch/de/ratgeber/sans-papiers.

Häufige Fragen

Bekommt sie eine AHV-Nummer, obwohl sie keine Bewilligung hat?
Ja. Die Ausgleichskasse vergibt die Nummer für die Versicherung, nicht für den Aufenthalt. Der Bundesrat hält fest, dass Sans-Papiers von Gesetzes wegen versichert und beitragspflichtig sind und nur über den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse in Kontakt kommen. Du meldest sie an, die Nummer kommt von der Kasse.
Macht die AHV-Anmeldung die Anstellung legal?
Nein. Aufenthalt und Arbeitsrecht regelt das Ausländergesetz, die AHV regelt die Versicherung. Die Anmeldung erfüllt deine Pflicht nach AHVG und schützt sie, sie ändert aber nichts an Art. 117 AIG. Legal wird die Anstellung erst mit einer Bewilligung, in der Praxis meist über ein Härtefallgesuch.
Was passiert mit ihren AHV-Beiträgen, wenn sie die Schweiz verlässt?
Das hängt vom Heimatland ab: Mit Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz haben, wird später eine Rente ausbezahlt. Ohne Abkommen kann sie sich die einbezahlten Beiträge bei der definitiven Ausreise rückvergüten lassen. Die Länderliste und die Rechnung dahinter: AHV bei der Rückkehr ins Heimatland.
Kann ich das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen?
Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind: Jahreslohn pro Person bis CHF 22'680 und die Lohnsumme des ganzen Haushalts unter der Obergrenze. Das Verfahren hängt vom Lohn ab, nicht vom Aufenthaltsstatus. Steuerlich ist es sogar der einfachste Weg, weil die pauschale Quellensteuer über die Ausgleichskasse läuft.
Muss ich Quellensteuer abziehen?
Ja. Ohne Niederlassungsbewilligung ist ihr Lohn quellensteuerpflichtig (Art. 83 DBG). Im vereinfachten Verfahren sind das pauschal 5 %, im ordentlichen Verfahren der Tarif deines Kantons. Clino zieht sie bei der Antwort «Keine Bewilligung» automatisch ab. Wie die Quellensteuer im Haushalt genau funktioniert: Quellensteuer für Haushaltshilfen.
Was, wenn ich sie bisher schwarz bezahlt habe?
Dann ist die Anmeldung ab jetzt der erste Schritt, und die Nachmeldung der vergangenen Monate der zweite. Die Ausgleichskasse kann Beiträge fünf Jahre rückwirkend einfordern, ob du sie meldest oder nicht. Selbst nachmelden ist der bessere Ausgangspunkt als aufgedeckt werden. Sprich das mit der Beratungsstelle durch, sie kennt die Praxis deiner Kasse.
Gibt es einen Weg, dass sie eine Bewilligung bekommt?
Den Härtefall (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG). Die Kantone entscheiden einzeln, nach Dauer der Anwesenheit, Integration, finanziellen Verhältnissen und Familiensituation. Genf hat mit Papyrus 2'390 Personen regularisiert, Neuenburg führt seit September 2026 ein eigenes Programm mit Arbeitsnachweis und Lohnabrechnungen als Voraussetzung. Was du dazu beitragen kannst, ist genau das: Lohnabrechnungen.

Quellen

Weiterführende Ratgeber

Anmelden, statt weiter zu hoffen, dass nichts passiert

Clino bereitet die AHV-Anmeldung, die Unfallversicherung und jede Lohnabrechnung vor. Für CHF 19.90 im Monat, mit der ehrlichen Antwort im Bewilligungsfeld.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Migrationsberatung. Er beschreibt das Bundesrecht mit Stand September 2026; die Praxis der Behörden unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Sprich deinen Fall mit einer Sans-Papiers-Beratungsstelle durch.

Stand: 21.09.2026. Geprüft gegen den Gesetzestext (fedlex) und den Bericht des Bundesrats vom 21.12.2020.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino