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Gratis Tool

Lohnabrechnung für die Haushaltshilfe: gratis, mit Ihren Zahlen, als PDF

Monat

Haushaltshilfe

Stundenlohn (CHF)
Ferienwochen pro Jahr
Gesetzliches Minimum ab 20 Jahren (OR 329a).

Dann rechnet die Abrechnung mit Ferienzuschlag. Das Bundesgericht erlaubt ihn nur bei unregelmässigen Einsätzen (BGer 4A_357/2022): Kommt sie jede Woche fix, setzen Sie das Häkchen.

clino

clino.ch

Lohnabrechnung Januar 2026

Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers

Kanton: Zürich

Arbeitnehmer/in

Name der Haushaltshilfe

Lohnberechnung

Grundlohn (20h × CHF 28.00/h)CHF 560.00
Ferienzuschlag (8.33%)CHF 46.65
BruttolohnCHF 606.65

Abzüge Arbeitnehmer/in

AHV/IV/EO (5.30%)- CHF 32.15
ALV (1.099%)- CHF 6.67
Quellensteuer (5%)- CHF 30.33
NettolohnCHF 537.50

Arbeitgeberbeiträge

AHV/IV/EO (5.30%)CHF 32.15
ALV (1.099%)CHF 6.67
UVG-BU (0.504%)CHF 3.06
FAK Zürich (1.025%)CHF 6.22
Total ArbeitgeberbeiträgeCHF 48.10

Auszahlung

Jetzt zu überweisenCHF 537.50

Nettolohn für ________________, zahlbar bis zum letzten Arbeitstag des Monats.

Beiträge (Arbeitnehmer + Arbeitgeber)CHF 117.25

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für diesen Monat, inkl. 5% Quellensteuer. Sie als Arbeitgeber rechnen sie gemeinsam einmal jährlich mit der Ausgleichskasse ab, bis zum 30. Januar 2027.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Die Sozialabgaben werden via Ausgleichskasse abgerechnet.

Die Quellensteuer von 5% ist die pauschale Steuer des vereinfachten Verfahrens und gilt für alle Mitarbeitenden, Schweizer wie Ausländer. Sie deckt die Einkommenssteuer auf diesem Lohn vollständig ab.

Ausgleichskasse: SVA Zürich

Beitragssätze: BSV 2025/2026 (bsv.admin.ch) · Suva (suva.ch) | clino.ch/de/quellen

Laptop, Drucker, ausgedruckte Blätter, Tasse und gelber Leuchtstift auf einem Holztisch in einer sonnigen Küche

Lohn und Stunden eintragen, und die Abrechnung steht da, jeder Abzug einzeln: AHV/IV/EO, ALV, NBU und die 5 % Quellensteuer des vereinfachten Verfahrens. Alle 26 Kantone, Beitragssätze 2026, als PDF zum Drucken oder per E-Mail an Ihre Haushaltshilfe.

Brauchen Sie zuerst einen Vertrag? Unsere kostenlose Vertragsvorlage hilft Ihnen weiter.

Suchen Sie eine Anleitung zu Lohnabzügen? Lohnabrechnung für Haushaltshilfen →

Die Abrechnung ist fertig. Und jetzt?

Eine Lohnabrechnung gehört nicht zuerst ins Archiv, sondern in ihre Hände.

  1. 1Jeden Monat aushändigen: Ihre Haushaltshilfe hat Anspruch auf eine Abrechnung pro Lohnzahlung (Art. 323b OR). Ob Papier oder PDF spielt keine Rolle: Entscheidend ist, dass sie sie bekommt.
  2. 2Zusammen mit der Zahlung schicken: Abrechnung und Überweisung gehören zusammen. Wer erst am Jahresende abrechnet, kann die Abzüge im Streitfall nicht belegen.
  3. 3Kopie fünf Jahre aufbewahren: Behalten Sie jede Abrechnung bis fünf Jahre nach dem letzten Arbeitstag. So lange können Lohnforderungen geltend gemacht werden (Art. 128 OR), und die Ausgleichskasse fragt bei Kontrollen danach.
  4. 4Für die Jahresmeldung sammeln: Anfang Jahr melden Sie der Ausgleichskasse die Löhne des Vorjahres, und die zwölf Abrechnungen sind Ihre Grundlage. Im ordentlichen Verfahren stellen Sie daraus zusätzlich den Lohnausweis aus.

Pflichtangaben

Namen beider Seiten, Abrechnungsmonat, Bruttolohn, Ferienzuschlag, jeder einzelne Abzug (AHV/IV/EO, ALV, NBU, allenfalls Quellensteuer und BVG) und der ausbezahlte Nettolohn.

Häufigster Fehler

Nur den Nettobetrag überweisen und nie eine Abrechnung abgeben. Dann kann Ihre Haushaltshilfe die Abzüge nicht nachvollziehen, und Sie können bei einer Kontrolle nicht belegen, dass Sie sie abgeliefert haben.

Lohn überweisen: QR-Rechnung erstellen

Was muss auf die Lohnabrechnung?

Jede Lohnabrechnung für Haushaltshilfen muss folgende Positionen einzeln ausweisen:

Was bleibt vom Lohn?

Bruttolohn eingeben: Der Zettel druckt neu.

Beispiel. Bruttolohn inklusive Ferienzuschlag (8.33 % bei 4 Wochen Ferien). NBU-Prämie am Beispiel VAVplus, das Sie bei der Anmeldung wählen können.

Ausbezahlt CHF 1'046.02, Abzüge CHF 153.98.

LOHNZETTEL

Haushalt · Monat


BRUTTOLOHN1'200.00
AHV/IV/EO 5.30%-63.60
ALV 1.10%-13.20
NBU 1.432%-17.18
QUELLENSTEUER 5.00%-60.00

AUSBEZAHLT1'046.02

Jeder Abzug steht einzeln da

Auf der Arbeitgeberseite kommen die gleichen AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge hinzu, plus die Berufsunfallversicherung (UVG-BU, 0.505 % beim VAVplus-Tarif) und die Familienzulagen (FAK, je nach Kanton). Der Generator oben rechnet jede Position aus. Was Lohn und Beiträge Sie zusammen im Jahr kosten, rechnet unsere Kostenübersicht für Haushaltshilfen vor.

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Privathaushalte können das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen, solange jeder Lohn höchstens CHF 22'680 im Jahr beträgt und alle Löhne zusammen höchstens CHF 60'480. Das bedeutet:

Pauschalabrechnung: Sie melden die Löhne einmal im Jahr der kantonalen Ausgleichskasse. Sie rechnet AHV/IV/EO, ALV, Familienzulagen und Quellensteuer in einer Rechnung ab. Die Unfallversicherung (UVG) läuft separat: eine eigene Police oder, bei der Anmeldung ausdrücklich gewählt, VAVplus.

Quellensteuer 5 %: Im vereinfachten Verfahren beträgt die Quellensteuer 5 % für alle Angestellten, mit Schweizer Pass wie ohne. Sie ist abgeltend und ersetzt die ordentliche Einkommenssteuer auf diesem Lohn.

Nicht nochmals deklarieren: Ihre Haushaltshilfe muss diesen Lohn nicht mehr in der ordentlichen Steuererklärung deklarieren. Einen Lohnausweis stellen Sie deshalb nicht aus; die Kasse schickt ihr einen Nachweis über die abgerechnete Quellensteuer.

Mehr dazu in unserem Schritt-für-Schritt-Guide zur Anmeldung. Die zuständige Ausgleichskasse hängt von Ihrem Wohnkanton ab. Auf unserer Kantonsübersicht finden Sie die richtige Stelle mit Direktlinks.

Häufige Fehler bei der Lohnabrechnung

1.

Ferienzuschlag bei festem Pensum

Arbeitet Ihre Haushaltshilfe regelmässig zu festen Zeiten, bezieht sie die Ferien als bezahlte freie Wochen. Den Ferienlohn stattdessen als Zuschlag auf jeden Monatslohn zu zahlen, ist nur bei unregelmässiger Arbeit zulässig (BGer 4A_357/2022), und dann muss er auf jeder Abrechnung einzeln ausgewiesen sein.

2.

Nettolohn als Bruttolohn behandelt

Wenn Sie einen Nettolohn vereinbart haben, müssen Sie zuerst den Bruttolohn zurückrechnen. Der Generator kann beides.

3.

UVG-NBU nicht abgezogen

Ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber ist Ihre Haushaltshilfe auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, und die Prämie geht in der Regel zu ihren Lasten: 1.432 % des Lohns bei VAVplus, bei einer eigenen Police deren Satz.

4.

Keine Abrechnung ausgehändigt

Ihre Haushaltshilfe hat Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung zu jeder Lohnzahlung (Art. 323b OR). Tipp: als PDF per E-Mail schicken, direkt aus dem Generator.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Privatperson eine Lohnabrechnung erstellen?▾
Ja. Auch als Privathaushalt sind Sie verpflichtet, Ihrer Haushaltshilfe monatlich eine Lohnabrechnung auszuhändigen.
Wie berechne ich den Ferienzuschlag?▾
Nur bei unregelmässiger Arbeit wird der Ferienlohn als Zuschlag auf den Grundlohn gezahlt: 8.33 % bei 4 Wochen, 10.64 % bei 5 Wochen, 13.04 % bei 6 Wochen. Bei festem Pensum bezieht Ihre Haushaltshilfe bezahlte Ferien statt eines Zuschlags. Bis zum 20. Geburtstag gelten mindestens 5 Wochen; ab 50 sehen viele kantonale NAV eine fünfte Woche vor, teils erst nach einigen Dienstjahren.
Kann ich die Lohnabrechnung selber machen?▾
Ja, mit dem Generator oben erstellen Sie die Abrechnung selbst. Wenn Sie nicht jeden Monat alles neu eintippen möchten: Mit Clino tragen Sie nur noch die Stunden ein, und Clino rechnet die Abrechnung, für CHF 19.90 im Monat.
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?▾
Ein Verfahren für Privathaushalte, solange jeder Lohn höchstens CHF 22'680 im Jahr beträgt: Sozialabgaben und eine Quellensteuer von 5 % laufen gemeinsam über die kantonale Ausgleichskasse.
Sind die Beitragssätze in diesem Tool aktuell?▾
Ja. Der Generator rechnet mit den Sätzen 2026: AHV/IV/EO und ALV nach den Tabellen des BSV, NBU und BU nach dem VAVplus-Tarif, Familienzulagen nach Kanton. Quellen: bsv.admin.ch und suva.ch.
Muss die Lohnabrechnung unterschrieben werden?▾
Nein. Eine Lohnabrechnung ist eine Aufstellung, keine Vereinbarung: Eine Unterschrift ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie belegen wollen, dass sie übergeben wurde, reicht eine kurze Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp. Unterschriftspflichtig sind der Arbeitsvertrag und die Kündigung, nicht die monatliche Abrechnung.
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?▾
Mindestens fünf Jahre über den letzten Arbeitstag hinaus: so lange können Lohnforderungen aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden (Art. 128 OR), und so weit zurück prüft die Ausgleichskasse die AHV-Abrechnung. Bewahren Sie Abrechnungen, Arbeitsvertrag und Lohnausweise am besten zusammen auf. Ob Sie überhaupt einen Lohnausweis ausstellen müssen, hängt vom Verfahren ab. Welcher Fall Ihrer ist, zeigt der Leitfaden zum Lohnausweis im Haushalt.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino