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Ferienentschädigung im Stundenlohn: Zahlst du deiner Putzfrau zu wenig Ferienzuschlag? (2026 richtig rechnen)

Wer eine Putzfrau oder Haushaltshilfe auf Stundenbasis anstellt, muss die Ferienentschädigung korrekt berechnen und auf der Lohnabrechnung separat ausweisen. Dieser Artikel zeigt dir die gesetzlichen Grundlagen, die richtigen Prozentsätze und häufige Fehler.

Rechenbeispiel

Ferienentschädigung 2026

BruttolohnCHF 30.00/h
+ Ferienzuschlag (8.33%)CHF 2.50/h
Totaler StundenlohnCHF 32.50/h
Monatlich (4h/Woche)CHF 562.90
Aktualisiert: 3. Juli 2026·Lesezeit: 7 min

Ferienzuschlag-Rechner

Berechnen Sie den Ferienzuschlag für Ihre Haushaltshilfe.

Ferienwochen4
Zuschlagssatz8.33%
Grundlohn/MonatCHF 519.60
Ferienzuschlag/MonatCHF 43.28
Ferienzuschlag/JahrCHF 519.39
Gesamtlohn/MonatCHF 562.88
Effektiver StundenlohnCHF 32.50/h

Der Ferienzuschlag wird auf jede Lohnzahlung aufgerechnet, wenn Ferien laufend ausbezahlt werden.

Beitragssätze 2026 · Stand 17.07.2026·Alle Quellen

Der Bruttolohn, auf den sich dieser Zuschlag bezieht, unterscheidet sich je nach Kanton. Details in unserem Mindestlohn-Artikel.

Antwort in 30 Sekunden

Die Ferienentschädigung im Stundenlohn beträgt 8.33% des Bruttolohns bei 4 Wochen Ferien, 10.64% bei 5 Wochen und 13.04% bei 6 Wochen. Sie muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.

Das gilt, wenn

Für Haushaltshilfen im Stundenlohn (ohne festes Monatsgehalt). Bei Monatslohn werden die Ferien normal bezahlt, ein Zuschlag ist nicht nötig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 1Der Ferienzuschlag muss separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden
  • 28.33% (4 Wochen), 10.64% (5 Wochen) oder 13.04% (6 Wochen) auf den Bruttolohn
  • 3Unter 20 Jahren und in einigen Kantonen über 50 Jahren: mindestens 5 Ferienwochen
  • 4Clino berechnet den korrekten Ferienzuschlag automatisch auf jeder Lohnabrechnung
8.33%
4 Ferienwochen
10.64%
5 Ferienwochen
13.04%
6 Ferienwochen
CHF 19.90
Clino Flatrate/Monat

Gesetzliche Grundlagen: OR Art. 329d und NAV Hauswirtschaft

Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 329d) schreibt vor, dass der Arbeitgeber während der Ferien den vollen Lohn bezahlen muss. Bei Stundenlohn-Anstellungen wird dieser Anspruch durch einen prozentualen Zuschlag auf den Bruttolohn abgegolten.

Der NAV Hauswirtschaft regelt die Mindestlöhne für Haushaltshilfen. Die Pflicht zum separaten Ausweis des Ferienzuschlags stammt aus der Rechtsprechung zu OR Art. 329d: Ohne klaren, separaten Ausweis im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung gilt der Ferienlohn als nicht bezahlt.

Wichtig

Die Ferienentschädigung darf nicht einfach im Stundenlohn enthalten sein, ohne dass sie separat deklariert wird. Die Lohnabrechnung muss den Grundlohn und den Ferienzuschlag getrennt aufzeigen.

Die 3 Ferienzuschlag-Prozentsätze

Der Prozentsatz hängt von der Anzahl Ferienwochen ab. Die Formel lautet: Ferienwochen geteilt durch (52 minus Ferienwochen).

4 Ferienwochen (gesetzliches Minimum ab 20 Jahren)

4 / (52 - 4) = 4/48 = 8.33%

5 Ferienwochen (unter 20, über 50 in einigen Kantonen)

5 / (52 - 5) = 5/47 = 10.64%

6 Ferienwochen (vertragliche Vereinbarung)

6 / (52 - 6) = 6/46 = 13.04%

Die meisten Haushaltshilfen ab 20 Jahren haben Anspruch auf 4 Wochen (8.33%). Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben laut Gesetz mindestens 5 Wochen zugute.

Wer bekommt 5 Ferienwochen?

  • Arbeitnehmer unter 20 Jahren (gesetzlich, OR Art. 329a)
  • Arbeitnehmer über 50 in einigen Kantonen (z.B. Genf, Waadt via NAV)
  • Falls vertraglich vereinbart

Berechnungsbeispiel: CHF 30/h, 4 Stunden pro Woche

Nehmen wir ein typisches Beispiel: Eine Putzfrau arbeitet 4 Stunden pro Woche zu einem Bruttolohn von CHF 30 pro Stunde. Sie ist über 20 Jahre alt und hat Anspruch auf 4 Ferienwochen (8.33%).

1

Bruttolohn pro Stunde: CHF 30.00

2

Ferienzuschlag: CHF 30.00 x 8.33% = CHF 2.50

3

Totaler Stundenlohn: CHF 30.00 + CHF 2.50 = CHF 32.50

4

Wochentotal: CHF 32.50 x 4h = CHF 130.00

5

Monatslohn (x 4.33): CHF 130.00 x 4.33 = CHF 562.90

Berechne deinen individuellen Ferienzuschlag mit unserem kostenlosen Ferienrechner.

So muss es auf der Lohnabrechnung stehen

Die Rechtsprechung zu OR Art. 329d verlangt, dass die Ferienentschädigung separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Eine korrekte Abrechnung zeigt:

  • 1. Bruttolohn (Stundenlohn x Stunden)
  • 2. Ferienzuschlag (Prozentsatz + Betrag)
  • 3. Bruttolohn inkl. Ferienzuschlag
  • 4. Abzüge (AHV, ALV, etc.)
  • 5. Nettolohn

Mit dem Lohnabrechnung-Generator von Clino erstellst du eine korrekte Abrechnung in Sekunden.

Der Ferienzuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Ein pauschaler Hinweis wie 'Ferien im Lohn inbegriffen' genügt nicht.

5 häufige Fehler bei der Ferienentschädigung

1Ferienzuschlag nicht auf der Lohnabrechnung ausweisen

Der Zuschlag muss separat aufgeführt sein. Auch wenn der Stundenlohn höher ist, muss der Ferienanteil deklariert werden.

2'Ferien im Lohn inbegriffen' ohne Nachweis

Ein mündlicher Hinweis oder eine pauschale Klausel reicht nicht. Der Arbeitgeber muss den exakten Betrag auf jeder Abrechnung zeigen.

3Falschen Prozentsatz verwenden

Unter 20 Jahren gilt mindestens 10.64%, nicht 8.33%. Bei Unsicherheit über das Alter den höheren Satz wählen.

4Ferienzuschlag vergessen bei Lohnerhöhung

Wenn der Grundlohn steigt, muss auch der Ferienzuschlag neu berechnet werden. Die Prozentbasis ist immer der aktuelle Bruttolohn.

5Ferien bar auszahlen statt gewähren

Grundsätzlich müssen Ferien als freie Tage bezogen werden; eine Auszahlung ist nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Im Stundenlohn wird der Ferienlohn zwar laufend als Zuschlag abgegolten - die freien Tage müssen aber trotzdem tatsächlich bezogen werden.

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Häufige Fragen zur Ferienentschädigung

Wie berechne ich die Ferienentschädigung im Stundenlohn?

Multipliziere den Bruttostundenlohn mit dem Ferienzuschlag (8.33%, 10.64% oder 13.04%). Bei CHF 30/h und 4 Wochen Ferien: CHF 30 x 8.33% = CHF 2.50 Ferienzuschlag pro Stunde.

Was bedeuten 8.33 Prozent Ferien?

8.33% ist der Ferienzuschlag für 4 Wochen Ferien pro Jahr. Er wird auf den Bruttolohn aufgeschlagen und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen.

Wie hoch ist der Ferienzuschlag für eine Putzfrau?

Der Mindestzuschlag für eine Putzfrau ab 20 Jahren beträgt 8.33% (4 Ferienwochen). Für jüngere Angestellte sind es 10.64% (5 Wochen). Prüfbar mit unserem Ferienrechner.

Fazit: Korrekte Ferienentschädigung schützt beide Seiten

Die korrekte Berechnung und Deklaration der Ferienentschädigung ist Pflicht. Der Zuschlag muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.

Mit Clino musst du dich nicht um Prozentsätze und Formeln kümmern. Die Plattform berechnet den Ferienzuschlag automatisch basierend auf Alter und Kanton deiner Haushaltshilfe.

  • Automatische Berechnung des Ferienzuschlags
  • Korrekte Lohnabrechnung mit separatem Ausweis
  • Anpassung bei Alter unter 20 oder über 50
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Quellen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: Juli 2026

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026