Ferienentschädigung im Stundenlohn: Zahlst du deiner Putzfrau zu wenig Ferienzuschlag? (2026 richtig rechnen)
Wer eine Putzfrau oder Haushaltshilfe auf Stundenbasis anstellt, muss die Ferienentschädigung korrekt berechnen und auf der Lohnabrechnung separat ausweisen. Dieser Artikel zeigt dir die gesetzlichen Grundlagen, die richtigen Prozentsätze und häufige Fehler.
Rechenbeispiel
Ferienentschädigung 2026
Ferienzuschlag-Rechner
Berechnen Sie den Ferienzuschlag für Ihre Haushaltshilfe.
Der Ferienzuschlag wird auf jede Lohnzahlung aufgerechnet, wenn Ferien laufend ausbezahlt werden.
Der Bruttolohn, auf den sich dieser Zuschlag bezieht, unterscheidet sich je nach Kanton. Details in unserem Mindestlohn-Artikel.
Die Ferienentschädigung im Stundenlohn beträgt 8.33% des Bruttolohns bei 4 Wochen Ferien, 10.64% bei 5 Wochen und 13.04% bei 6 Wochen. Sie muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.
Das gilt, wenn
Für Haushaltshilfen im Stundenlohn (ohne festes Monatsgehalt). Bei Monatslohn werden die Ferien normal bezahlt, ein Zuschlag ist nicht nötig.
Offizielle Quellen
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Der Ferienzuschlag muss separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden
- 28.33% (4 Wochen), 10.64% (5 Wochen) oder 13.04% (6 Wochen) auf den Bruttolohn
- 3Unter 20 Jahren und in einigen Kantonen über 50 Jahren: mindestens 5 Ferienwochen
- 4Clino berechnet den korrekten Ferienzuschlag automatisch auf jeder Lohnabrechnung
Gesetzliche Grundlagen: OR Art. 329d und NAV Hauswirtschaft
Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 329d) schreibt vor, dass der Arbeitgeber während der Ferien den vollen Lohn bezahlen muss. Bei Stundenlohn-Anstellungen wird dieser Anspruch durch einen prozentualen Zuschlag auf den Bruttolohn abgegolten.
Der NAV Hauswirtschaft regelt die Mindestlöhne für Haushaltshilfen. Die Pflicht zum separaten Ausweis des Ferienzuschlags stammt aus der Rechtsprechung zu OR Art. 329d: Ohne klaren, separaten Ausweis im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung gilt der Ferienlohn als nicht bezahlt.
Wichtig
Die 3 Ferienzuschlag-Prozentsätze
Der Prozentsatz hängt von der Anzahl Ferienwochen ab. Die Formel lautet: Ferienwochen geteilt durch (52 minus Ferienwochen).
4 Ferienwochen (gesetzliches Minimum ab 20 Jahren)
4 / (52 - 4) = 4/48 = 8.33%
5 Ferienwochen (unter 20, über 50 in einigen Kantonen)
5 / (52 - 5) = 5/47 = 10.64%
6 Ferienwochen (vertragliche Vereinbarung)
6 / (52 - 6) = 6/46 = 13.04%
Die meisten Haushaltshilfen ab 20 Jahren haben Anspruch auf 4 Wochen (8.33%). Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben laut Gesetz mindestens 5 Wochen zugute.
Wer bekommt 5 Ferienwochen?
- • Arbeitnehmer unter 20 Jahren (gesetzlich, OR Art. 329a)
- • Arbeitnehmer über 50 in einigen Kantonen (z.B. Genf, Waadt via NAV)
- • Falls vertraglich vereinbart
Berechnungsbeispiel: CHF 30/h, 4 Stunden pro Woche
Nehmen wir ein typisches Beispiel: Eine Putzfrau arbeitet 4 Stunden pro Woche zu einem Bruttolohn von CHF 30 pro Stunde. Sie ist über 20 Jahre alt und hat Anspruch auf 4 Ferienwochen (8.33%).
Bruttolohn pro Stunde: CHF 30.00
Ferienzuschlag: CHF 30.00 x 8.33% = CHF 2.50
Totaler Stundenlohn: CHF 30.00 + CHF 2.50 = CHF 32.50
Wochentotal: CHF 32.50 x 4h = CHF 130.00
Monatslohn (x 4.33): CHF 130.00 x 4.33 = CHF 562.90
Berechne deinen individuellen Ferienzuschlag mit unserem kostenlosen Ferienrechner.
So muss es auf der Lohnabrechnung stehen
Die Rechtsprechung zu OR Art. 329d verlangt, dass die Ferienentschädigung separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Eine korrekte Abrechnung zeigt:
- 1. Bruttolohn (Stundenlohn x Stunden)
- 2. Ferienzuschlag (Prozentsatz + Betrag)
- 3. Bruttolohn inkl. Ferienzuschlag
- 4. Abzüge (AHV, ALV, etc.)
- 5. Nettolohn
Mit dem Lohnabrechnung-Generator von Clino erstellst du eine korrekte Abrechnung in Sekunden.
Der Ferienzuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Ein pauschaler Hinweis wie 'Ferien im Lohn inbegriffen' genügt nicht.
5 häufige Fehler bei der Ferienentschädigung
1Ferienzuschlag nicht auf der Lohnabrechnung ausweisen
Der Zuschlag muss separat aufgeführt sein. Auch wenn der Stundenlohn höher ist, muss der Ferienanteil deklariert werden.
2'Ferien im Lohn inbegriffen' ohne Nachweis
Ein mündlicher Hinweis oder eine pauschale Klausel reicht nicht. Der Arbeitgeber muss den exakten Betrag auf jeder Abrechnung zeigen.
3Falschen Prozentsatz verwenden
Unter 20 Jahren gilt mindestens 10.64%, nicht 8.33%. Bei Unsicherheit über das Alter den höheren Satz wählen.
4Ferienzuschlag vergessen bei Lohnerhöhung
Wenn der Grundlohn steigt, muss auch der Ferienzuschlag neu berechnet werden. Die Prozentbasis ist immer der aktuelle Bruttolohn.
5Ferien bar auszahlen statt gewähren
Grundsätzlich müssen Ferien als freie Tage bezogen werden; eine Auszahlung ist nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Im Stundenlohn wird der Ferienlohn zwar laufend als Zuschlag abgegolten - die freien Tage müssen aber trotzdem tatsächlich bezogen werden.
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Häufige Fragen zur Ferienentschädigung
Wie berechne ich die Ferienentschädigung im Stundenlohn?
Multipliziere den Bruttostundenlohn mit dem Ferienzuschlag (8.33%, 10.64% oder 13.04%). Bei CHF 30/h und 4 Wochen Ferien: CHF 30 x 8.33% = CHF 2.50 Ferienzuschlag pro Stunde.
Was bedeuten 8.33 Prozent Ferien?
8.33% ist der Ferienzuschlag für 4 Wochen Ferien pro Jahr. Er wird auf den Bruttolohn aufgeschlagen und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen.
Wie hoch ist der Ferienzuschlag für eine Putzfrau?
Der Mindestzuschlag für eine Putzfrau ab 20 Jahren beträgt 8.33% (4 Ferienwochen). Für jüngere Angestellte sind es 10.64% (5 Wochen). Prüfbar mit unserem Ferienrechner.
Fazit: Korrekte Ferienentschädigung schützt beide Seiten
Die korrekte Berechnung und Deklaration der Ferienentschädigung ist Pflicht. Der Zuschlag muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.
Mit Clino musst du dich nicht um Prozentsätze und Formeln kümmern. Die Plattform berechnet den Ferienzuschlag automatisch basierend auf Alter und Kanton deiner Haushaltshilfe.
- ✓ Automatische Berechnung des Ferienzuschlags
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Juli 2026
