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Kosten

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Die Grundversicherung nicht, eine Zusatzversicherung je nach Produkt.

Was ist passiert?

Wie war die Geburt?

Haben Sie eine Zusatzversicherung?

Je nach Produkt Ihre Zusatzversicherung, mit einem Beitrag pro Tag.

  • Zusatzversicherung: je nach Produkt ein Beitrag pro Tag, meist für wenige Wochen.
  • Grundversicherung: Hebamme im Wochenbett ja, Hausarbeit nein.

In dieser Reihenfolge

  1. Police und Bedingungen holen, Stichwort Haushaltshilfe.
  2. Ärztliche Verordnung holen, bevor die Hilfe beginnt.
  3. Die Frage unten schriftlich schicken und die Antwort aufbewahren.
  4. Rechnungen mit Kalendarium oder Lohnabrechnung und Stundenliste sammeln.

An Ihre Krankenkasse

Zahlt meine Zusatzversicherung nach der Geburt an eine Haushaltshilfe, wie viel pro Tag und wie lange, brauche ich eine ärztliche Verordnung, und gilt das auch für eine Person, die ich direkt anstelle, mit Lohnabrechnung und Stundenliste als Beleg?

Was die Kassen schreiben · Wenn Sie selbst anstellen

Die Grundversicherung zahlt keine Hausarbeit. Eine Zusatzversicherung zahlt je nach Produkt CHF 10 bis CHF 200 pro Tag, oft CHF 30 bis CHF 100, meist mit ärztlicher Verordnung und für einige Wochen im Jahr. Zu einer Person, die Sie selbst anstellen, steht in den Dokumenten der 12 Kassen, die wir gelesen haben, nichts Ausdrückliches. Darum lohnt sich eine Frage an Ihre Kasse, bevor die Hilfe beginnt.

Was die Grundversicherung zahlt, und was nicht

Die Grundversicherung zahlt Pflege, keine Hausarbeit. Die Liste der Pflegeleistungen in KLV Art. 7 kennt weder Putzen noch Kochen, Waschen oder Einkaufen. Das gilt auch, wenn die Spitex kommt: Die Pflege läuft über die Kasse, die Hauswirtschaft bezahlen Sie selbst.

Das zahlt sie

  • Hebamme nach der Geburt, zu Hause
  • Pflege durch die Spitex, mit ärztlicher Verordnung
  • Akut- und Übergangspflege nach dem Spital, höchstens 2 Wochen

Das zahlt sie nicht

  • Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen
  • Kinder hüten
  • Hauswirtschaft der Spitex

Im Wochenbett: die Hebamme, nicht der Haushalt

In den 56 Tagen nach der Geburt zahlt die Grundversicherung bis zu 16 Hausbesuche der Hebamme nach einer ersten Geburt, einer Frühgeburt, Mehrlingen oder einem Kaiserschnitt, sonst bis zu 10. In den ersten 10 Tagen kommen bis zu 5 Zweitbesuche am selben Tag dazu, mehr nur mit ärztlicher Anordnung. Franchise und Selbstbehalt fallen in dieser Zeit weg.

Die Hebamme ist für Mutter und Kind da. Wäsche, Einkauf und ältere Kinder bleiben bei Ihnen. Für den Haushalt im Wochenbett kommen nur die Zusatzversicherung, die Familie oder eine bezahlte Hilfe in Frage.

Die Rechtsgrundlagen

Gesetz: KVG Art. 25 und KLV Art. 7 regeln die Pflege, KVG Art. 25a die Akut- und Übergangspflege, KVG Art. 29 und KLV Art. 16 die Mutterschaft, KVG Art. 64 Abs. 7 den Wegfall der Kostenbeteiligung.

Zusatzversicherung: Sie ist ein privater Vertrag nach VVG. Es zählen allein die Bedingungen Ihres Produkts, ein gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nicht.

Was 12 Zusatzversicherungen schreiben

Wir haben Bedingungen, Merkblätter und Produktseiten der 12 Kassen selbst gelesen. Wählen Sie Ihre Situation: Sie sehen Betrag, Bedingung und Quelle.

Stand: 04.11.2026

Bedingungen ändern sich, massgebend ist Ihre Police. Die Reihenfolge ist alphabetisch, ohne Wertung. Was hier fehlt, haben wir nicht gefunden oder nicht geprüft.

Atupri

Haushalt-Taggeld

  • CHF 10 bis CHF 100 pro Tag, je nach Abschluss

Laut Atupri für alle, die einen Haushalt führen und nicht fest angestellt sind. Ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ab 50 %, Wartefrist 7, 14, 21 oder 30 Tage. Bis CHF 50 pro Tag kein Kostennachweis; darüber zählen Institutionen, andere Personen nur mit Erwerbsausfall. Mutterschaft: 21 Tage, wenn mindestens 365 Tage versichert.

Wer darf helfen: Bis CHF 50 pro Tag ohne Kostenbeleg

CONCORDIA

DIVERSA

  • DIVERSA, care: CHF 30 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr
  • plus, premium: CHF 50 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr

Ärztliche Verordnung, vollständige Arbeitsunfähigkeit und familiäre Verhältnisse. Neben Berufstätigen auf eigene Rechnung zählt auch «eine andere Person», wenn die Kosten ausgewiesen sind. Die Mutterschaftsseite ist enger: eine Organisation oder eine «Privatperson, die auf Rechnung tätig ist», und 1 Jahr Versicherung vor der Geburt.

Wer darf helfen: Auch eine Privatperson, meist ausserhalb von Familie oder Haushalt

CONCORDIA

Spitalversicherung

  • ALLGEMEIN, LIBERO: CHF 30 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr
  • HALBPRIVAT: CHF 50 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr
  • PRIVAT: CHF 70 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr

Gleiche Bedingungen wie DIVERSA, auch die engere Mutterschaftsseite. Nur Kosten, die DIVERSA nicht deckt, und nicht gleichzeitig mit anderen Leistungen der Spitalversicherung.

Wer darf helfen: Auch eine Privatperson, meist ausserhalb von Familie oder Haushalt

CSS

Ambulantversicherung myFlex

  • Balance: CHF 50 pro Tag, höchstens CHF 2'000 im Jahr
  • Premium: CHF 100 pro Tag, höchstens CHF 4'000 im Jahr

Stufe Economy: keine Haushaltshilfe. Ärztliche Verordnung und vollständige Unfähigkeit, den Haushalt zu führen. Nach einer Geburt 21 Tage ohne Verordnung. Der Jahresbetrag gilt zusammen mit der Pflege zu Hause.

Wer darf helfen: Auch eine Privatperson, meist ausserhalb von Familie oder Haushalt

Groupe Mutuel

Global smart

  • Stufe 1, 2: 50 % der Kosten, höchstens CHF 1'500 im Jahr
  • Stufe 3: 90 % der Kosten, höchstens CHF 2'500 im Jahr

Medizinisch notwendig, Zustimmung vorher einholen. Grundreinigung ausgeschlossen. Das Produkt gilt auch bei Mutterschaft, dort nach 12 Monaten Versicherung.

Wer darf helfen: Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

Helsana

Hospital Eco

  • CHF 30 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr

Ärztliche Verordnung, 100 % arbeitsunfähig, und ein Spital- oder Kuraufenthalt wird vermieden oder verkürzt. Geburt: laut Broschüre nach stationärer Spitalgeburt, 365 Tage Karenzfrist. Eine ambulante Geburt nennt sie nur beim PRIMEO-Vertragsspital, einen eigenen Betrag nennt sie nicht: fragen Sie nach.

Wer darf helfen: Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

Helsana

Hospital Flex

  • CHF 50 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr

Nur mit FLEX-Ergänzungsmodul. Ärztliches Zeugnis, akute Krankheit und familiäre Umstände; nicht im Pflegeheim. Geburt wie bei Hospital Eco.

Wer darf helfen: Die Bedingungen sagen nichts dazu

Helsana

Hospital Halbprivat, Privat

  • Halbprivat: CHF 100 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr
  • Privat: CHF 200 pro Tag, höchstens 30 Tage im Jahr

Ärztliche Verordnung, 100 % arbeitsunfähig, und nur wenn ein akuter Spital- oder Kuraufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Geburt: gleiche Leistungen wie bei Krankheit, wenn Mutterschaft eingeschlossen ist, 365 Tage Karenzfrist; laut Broschüre nach stationärer Spitalgeburt.

Wer darf helfen: Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

KPT

Spitalkosten Flex Top

  • nach Spitalgeburt: CHF 50 pro Tag, höchstens 5 Tage im Jahr

Ärztlich verordnet, direkt nach Spital oder ambulantem Eingriff. Detaillierte Rechnung mit Kalendarium. Geburt: nach stationärer Geburt in anerkannter Einrichtung, nach der Karenzfrist. Angehörige nur mit Erwerbsausfall.

Wer darf helfen: Die Bedingungen sagen nichts dazu

ÖKK

ELTERN, START

  • ELTERN, nach Spitalgeburt: CHF 60 pro Tag, höchstens CHF 600 im Jahr
  • ELTERN, nach Haus- oder ambulanter Geburt: CHF 60 pro Tag, höchstens CHF 840 im Jahr
  • START: CHF 40 pro Tag, höchstens CHF 400 im Jahr

Ärztliche Verordnung, ausserhalb der Geburt direkt nach dem Spital. ELTERN zusätzlich zu START, mit 360 Tagen Karenzfrist. Als Haushaltshilfe gilt, wer gewerbsmässig oder für eine anerkannte Organisation arbeitet, Angehörige nur mit Erwerbsausfall.

Wer darf helfen: Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

Sanitas

Hospital Extra Liberty, Top Liberty

  • Extra: CHF 25 pro Stunde, höchstens CHF 750 im Jahr
  • Top: CHF 25 pro Stunde, höchstens CHF 1'500 im Jahr

Ärztliche Verordnung, direkt nach dem Spital oder wenn ein Spitalaufenthalt vermieden wird. Person ausserhalb des Haushalts, Rechnung mit Kalendarium. Geburt: höchstens 14 Tage innert eines Monats.

Wer darf helfen: Auch eine Privatperson, meist ausserhalb von Familie oder Haushalt

Sanitas

Hospital Standard Liberty

  • CHF 10 pro Tag, höchstens 90 Tage im Jahr, höchstens CHF 1'800 im Jahr

Ärztliche Verordnung, direkt nach dem Spital, für die Person, die den Haushalt führt. Person ausserhalb des Haushalts, Rechnung mit Kalendarium. Geburt: 14 Tage innert eines Monats. Jahresbetrag zusammen mit Krankenpflege.

Wer darf helfen: Auch eine Privatperson, meist ausserhalb von Familie oder Haushalt

Sympany

hospita

  • allgemein, nach Spitalgeburt: CHF 40 pro Tag, höchstens CHF 560 im Jahr
  • allgemein, nach Haus- oder ambulanter Geburt: CHF 60 pro Tag, höchstens CHF 840 im Jahr
  • flex, halbprivat, nach Spitalgeburt: CHF 70 pro Tag, höchstens CHF 980 im Jahr
  • flex, halbprivat, nach Haus- oder ambulanter Geburt: CHF 105 pro Tag, höchstens CHF 1'470 im Jahr
  • privat, nach Spitalgeburt: CHF 90 pro Tag, höchstens CHF 1'260 im Jahr
  • privat, nach Haus- oder ambulanter Geburt: CHF 135 pro Tag, höchstens CHF 1'890 im Jahr
  • global, nach Spitalgeburt: CHF 110 pro Tag, höchstens CHF 1'540 im Jahr
  • global, nach Haus- oder ambulanter Geburt: CHF 165 pro Tag, höchstens CHF 2'310 im Jahr

Verordnung: wenn ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Als Haushaltshilfe gilt, wer gewerbsmässig auf eigene Rechnung oder für eine anerkannte Spitex-Organisation arbeitet, Angehörige nur mit Erwerbsausfall oder Fahrspesen. Nach einer Geburt: ärztlich verordnet, vom Versicherer anerkanntes Personal, Angehörige nur mit Erwerbsausfall.

Wer darf helfen: Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

In dieser Situation haben wir in den gelesenen Dokumenten von Assura, SWICA, Visana keinen Beitrag gefunden. Das heisst nicht, dass es ihn nirgends gibt.

Zahlt die Kasse auch, wenn Sie selbst anstellen?

Das kann Ihnen keine Tabelle sicher sagen: Von einem Arbeitsvertrag spricht keines der Dokumente, die wir gelesen haben. Der Wortlaut fällt aber in fünf Gruppen, und daran sehen Sie, wie offen die Frage bei Ihrer Kasse ist.

Auch eine Privatperson

CONCORDIA DIVERSA · CONCORDIA Spitalversicherung · CSS Ambulantversicherung myFlex · Sanitas Family · Sanitas Hospital Extra Liberty, Top Liberty · Sanitas Hospital Standard Liberty · SWICA Hospita · Visana Ambulant II, III

Wortlaut: «von einer nicht zu den nächsten Angehörigen der versicherten Person gehörenden Person»
CSS, ZB Ambulant myFlex

Unsere Lesart: Der Wortlaut schliesst eine angestellte Person nicht aus. Manche Kassen verlangen aber eine Rechnung mit Kalendarium, und eine Angestellte stellt keine Rechnung, sie bekommt eine Lohnabrechnung. Ob das reicht, klärt die Frage unten.

Beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation

Atupri Mivita · Groupe Mutuel Global smart · Groupe Mutuel Optimum · Groupe Mutuel Premium · Helsana Hospital Eco · Helsana Hospital Halbprivat, Privat · ÖKK ELTERN, START · Sympany hospita

Wortlaut: «beruflich auf eigene Rechnung oder für eine Organisation»
Helsana, ZVB Hospital Eco

Unsere Lesart: Das beschreibt Selbständige und Firmen. Eine direkt angestellte Haushaltshilfe ist weder das eine noch das andere, der Wortlaut spricht also eher gegen sie. Entschieden ist es damit nicht: Fragen Sie vorher.

Ein Hilfsdienst

Assura Complementa Extra

Wortlaut: «les frais pour la tenue du ménage par un service d'assistance»
Assura, Complementa Extra, Art. 3

Unsere Lesart: Nach dem Wortlaut zählt ein Dienst. Eine Privatperson fällt wohl nicht darunter, auch keine angestellte.

Nichts dazu

Helsana Hospital Flex · KPT Krankenpflege-Comfort · KPT Spitalkosten Flex Top · SWICA Completa Top, Completa Forte

Wortlaut: «für Haushalthilfe auf Basis einer detaillierten Rechnung mit Kalendarium»
KPT, BB Flex Top

Unsere Lesart: Verlangt werden ausgewiesene Kosten oder eine Rechnung, mehr steht nicht da. Hier ist die Frage ganz offen.

Ohne Kostenbeleg bis zu einem Betrag

Atupri Haushalt-Taggeld

Wortlaut: «verzichtet Atupri auf einen Kostennachweis»
Atupri, ZVB Haushalt-Taggeld, Art. 6.1

Unsere Lesart: Bis CHF 50 pro Tag will die Kasse keinen Kostenbeleg sehen, das Taggeld hängt dann nicht daran, wer hilft. Über CHF 50 gelten engere Regeln.

Was für Sie gilt, wenn Sie anstellen

Ob die Kasse zahlt oder nicht: Wer eine Haushaltshilfe direkt anstellt, ist Arbeitgeber. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jeder Lohn ab dem ersten Franken AHV-pflichtig, und eine Unfallversicherung braucht sie auch für wenige Stunden.

Halten Sie von Anfang an fest, was eine Kasse sehen will: Arbeitsvertrag, Stunden mit Datum, Lohnabrechnungen. Sanitas und KPT etwa verlangen ein Kalendarium, also einen Nachweis Tag für Tag.

Die eine Frage an Ihre Kasse

Schicken Sie sie schriftlich, vor dem ersten Einsatz, und bewahren Sie die Antwort auf. Ergänzen Sie nur die Klammern.

Ich habe bei Ihnen die Zusatzversicherung [Produkt]: Zahlen Sie nach [Geburt, Spitalaufenthalt oder Krankheit] an eine Haushaltshilfe, wie viel pro Tag und wie lange, brauche ich eine ärztliche Verordnung, und gilt das auch für eine Person, die ich direkt anstelle, mit Lohnabrechnung und Stundenliste als Beleg?

Und in dieser Reihenfolge

  1. Verordnung holen, oft die erste Bedingung.
  2. Die Frage schicken und die Antwort abwarten. Manche Kassen verlangen einen Antrag im Voraus.
  3. Die Hilfe beginnt, mit Vertrag und Anmeldung, wenn Sie selbst anstellen.
  4. Belege einreichen: Rechnungen mit Kalendarium oder Lohnabrechnung und Stundenliste.

Wer sonst zahlt

Die Kasse zahlt meist nur einige Wochen. Für länger oder ohne Zusatzversicherung gibt es andere Stellen. Was davon für Sie gilt, hängt von Alter, Einkommen und Kanton ab.

Ergänzungsleistungen

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, bekommt Hilfe zu Hause als Krankheitskosten vergütet, im Rahmen von mindestens CHF 25'000 im Jahr für Alleinstehende und CHF 50'000 für Ehepaare. Für eine private Hilfe setzt jeder Kanton eigene Grenzen: Basel-Stadt zahlt höchstens 16 Stunden im Monat zu CHF 30, der Aargau höchstens CHF 25 pro Stunde und CHF 4'800 im Jahr.

Hilflosenentschädigung

Wer dauernd Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperpflege oder beim Essen braucht, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Bei der AHV braucht es 6 Monate ununterbrochene Hilflosigkeit, dann gibt es zu Hause CHF 252, CHF 630 oder CHF 1'008 im Monat, ohne Belege.

Assistenzbeitrag der IV

Wer eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht und zu Hause lebt, kann einen Assistenzbeitrag bekommen. Er zählt auch die Hilfe im Haushalt, aber nur für eine Person, die Sie mit Vertrag anstellen, und nicht für Verwandte in gerader Linie oder Ihren Partner.

Unfallversicherung

Nach einem Unfall leistet der Unfallversicherer einen Beitrag an nichtmedizinische Hilfe zu Hause, soweit die Hilflosenentschädigung sie nicht abdeckt (UVV Art. 18). Wie viel, sagt die Verordnung nicht. Fragen Sie nach.

Kinderbetreuung des Roten Kreuzes

Für Kinder bis 12, wenn ein Elternteil ausfällt, in Zürich auch bei Erschöpfung nach einer Geburt. Das SRK Zürich verlangt CHF 6 bis CHF 30 pro Stunde je nach Steuerwerten, das SRK Bern CHF 7.50 bis CHF 40 je nach Monatslohn.

Familienhilfe und Gemeinde

Manche Regionen haben eine Familienhilfe mit Tarif nach Einkommen. Im Kanton Zug kostet sie CHF 12 bis CHF 46 pro Stunde, auch bei Krankheit und nach einer Geburt. Was es bei Ihnen gibt, weiss die Gemeinde oder der Sozialdienst.

Hauswirtschaft von Spitex und Pro Senectute

Diese Stunden zahlen Sie selbst. Spitex Zürich verlangt CHF 31 bis CHF 44 je nach Einkommen, Pro Senectute Aargau CHF 35 plus CHF 6 pro Einsatz. Wie das gegenüber einer angestellten Person aussieht, zeigt der Vergleich mit der Spitex.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse nach der Geburt eine Haushaltshilfe?
Die Grundversicherung nicht: Sie zahlt die Hebamme im Wochenbett, aber keine Hausarbeit. Viele Zusatzversicherungen zahlen einen Beitrag pro Tag, einzelne nur nach einer Geburt im Spital, andere auch nach einer Haus- oder ambulanten Geburt. Einige haben eine Karenzfrist, bei Helsana sind es 365 Tage ab Versicherungsbeginn.
Wie viel zahlt eine Zusatzversicherung pro Tag?
Bei den 12 geprüften Kassen reichen die Beträge von CHF 10 bis CHF 200 pro Tag, oft CHF 30 bis CHF 100, meist für 30 bis 60 Tage im Jahr, manche mit Jahresgrenze oder als Prozent der Kosten. Es hängt von Produkt und Stufe ab, darum zählt Ihre Police.
Brauche ich ein Arztzeugnis?
Fast immer. Die meisten Bedingungen verlangen eine ärztliche Verordnung oder ein Zeugnis, manche dazu eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme ist die CSS: nach einer Geburt 21 Tage ohne Verordnung. Holen Sie die Verordnung, bevor die Hilfe beginnt.
Zahlt die Kasse, wenn eine Verwandte hilft?
Selten ohne Weiteres. Viele Produkte anerkennen Angehörige nur mit nachweisbarem Erwerbsausfall (etwa Helsana, SWICA, KPT, Sympany, ÖKK), die CSS schliesst die nächsten Angehörigen aus. Bei längerer Betreuung gibt es andere Wege für pflegende Angehörige.
Kann ich jetzt noch eine Zusatzversicherung abschliessen?
Für die aktuelle Situation kaum. Anders als in der Grundversicherung können Zusatzversicherer einen Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen, und sie stellen Gesundheitsfragen (VVG Art. 4). Manche Produkte haben zudem eine Karenzfrist. Planen Sie ein Kind, lesen Sie die Bedingungen früh genug.
Muss ich anmelden, auch wenn die Kasse einen Teil zahlt?
Ja. Wer jemanden direkt anstellt, meldet sie bei der Ausgleichskasse an und versichert sie gegen Unfall, egal wer am Ende einen Beitrag leistet. Die Kasse übernimmt keine dieser Pflichten.

Sie stellen selbst an?

Wenn Sie sich entscheiden, jemanden direkt anzustellen, hilft Clino: Clino bereitet die Formulare und Lohnabrechnungen vor, Sie reichen sie ein. Die Lohnabrechnungen sind auch die Belege, die Sie Ihrer Kasse zeigen können. Die ersten 30 Tage sind gratis.

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Was eine direkt angestellte Hilfe wirklich kostet, zeigt unser Kostenrechner.

Quellen

Alle Quellen am 4. November 2026 geprüft. Die Dokumente der Kassen stehen in der Tabelle, Zeile für Zeile. Dieser Text ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino