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Recht & Pflichten

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Die kurze Antwort: Ab dem ersten Franken. Keine Freigrenze, keine Bagatellregel - anders als in vielen anderen Ländern. Wer das nicht weiss und fünf Jahre lang bar zahlt, sitzt plötzlich vor einer Nachforderung von mehreren tausend Franken. Hier sind die genauen Schwellenwerte, die einzige Ausnahme und was passiert, wenn Sie zu spät anmelden.

Juni 2026·6 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Ab dem ersten Franken Lohn muss eine Haushaltshilfe in der Schweiz bei der AHV angemeldet werden - unabhängig von Pensum oder Häufigkeit. Die einzige Ausnahme gilt für Jugendliche unter 25 Jahren mit einem Jahreslohn unter CHF 750. Ab CHF 22'680/Jahr pro Angestellte gilt das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 1Ab dem ersten Franken Lohn besteht eine Anmeldepflicht im Privathaushalt.
  • 2Einzige Ausnahme: Jugendliche unter 25 Jahren mit Jahreslohn unter CHF 750.
  • 3Bis CHF 22'680/Jahr pro Angestellte gilt das vereinfachte Abrechnungsverfahren.
  • 4Nichtanmeldung = Schwarzarbeit mit Bussen bis CHF 1'000'000.
  • 5Clino bereitet die komplette Anmeldung in 5 Minuten vorausgefüllt vor - Sie unterschreiben und reichen ein.

Schnell-Check: Gilt die Pflicht für Sie?

Muss ich meine Putzfrau anmelden?

Beantworten Sie drei kurze Fragen und Sie wissen, was für Ihren Haushalt gilt.

Frage 1 von 3

Arbeitet jemand regelmässig in Ihrem Haushalt?

Gemeint ist bezahlte Arbeit, zum Beispiel Reinigung, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Seniorenbetreuung.

Grundlage: Anmeldepflicht ab dem ersten Franken; Ausnahme nur bei unter 25 Jahren und unter CHF 750 Jahreslohn. Antworten auch mit den Tasten 1 bis 3 wählbar.

Die Regel in einem Satz

Wer in der Schweiz eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss sie bei der AHV anmelden - unabhängig vom Lohnbetrag. Eine Bagatellgrenze gibt es im Privathaushalt nicht (ausser für Jugendliche unter 25: CHF 750/Jahr).

Jeder Privathaushalt, der eine Putzfrau beschäftigt, ist gesetzlich Arbeitgeber - mit allen Rechten und Pflichten, die das mit sich bringt.

Kalender mit markiertem Datum für die Anmeldefrist der Putzfrau

Die wichtigsten Schwellenwerte

Drei Zahlen sollten Sie kennen, wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen. Sie bestimmen, was Sie anmelden müssen und wie die Abrechnung funktioniert.

CHF 0
Anmeldepflicht ab dem ersten Franken
CHF 750
Jugend-Ausnahme (unter 25 J.)
CHF 22'680
Grenze vereinfachtes Verfahren
5 Jahre
Rückwirkende Nachforderung

CHF 0 - Anmeldepflicht

Ab der ersten Arbeitsstunde müssen Sie sich als Arbeitgeber bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Im Gegensatz zu anderen Branchen gibt es bei Privathaushalten keine Freigrenze.

CHF 750/Jahr - Jugend-Ausnahme

Nur für Arbeitnehmer unter 25 Jahren und nur bei Löhnen unter CHF 750 pro Arbeitgeber und Jahr sind keine AHV-Beiträge geschuldet. Die Anmeldung als Arbeitgeber bleibt aber trotzdem empfohlen.

CHF 22'680/Jahr - Vereinfachtes Verfahren

Bis zu diesem Betrag pro Angestellte können Sie das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen - eine Abrechnung für alle Sozialversicherungen und Quellensteuer. Die meisten Privathaushalte liegen deutlich darunter.

Was zählt alles zum Lohn?

Nicht nur der Stundenlohn ist massgebend. Zum AHV-pflichtigen Lohn gehören sämtliche Entgelte, die direkt mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen:

Was viele nicht wissen: Auch Kost und Logis - also wenn die Haushaltshilfe bei Ihnen wohnt - gilt als beitragspflichtiger Naturallohn. Au-pairs sind keine Ausnahme. Selbst wenn Sie «nur» Unterkunft und Mahlzeiten bieten, entsteht ein AHV-pflichtiges Arbeitsverhältnis.

Zählt zum Lohn

  • Stundenlohn / Monatslohn
  • Ferienzuschlag (8.33 %)
  • 13. Monatslohn
  • Naturallohn (Kost & Logis)
  • Trinkgelder (regelmässig)

Zählt nicht zum Lohn

  • Spesenvergütungen mit Beleg
  • Reisekostenerstattung
  • Werkzeug- und Materialpauschale

Anmeldung Schritt für Schritt

Die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe ist weniger kompliziert, als viele denken. Idealerweise erledigen Sie alles vor dem ersten Arbeitstag.

1

Ausgleichskasse kontaktieren

Melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons als Arbeitgeber an. Sie erhalten eine Arbeitgebernummer.

2

Arbeitsvertrag erstellen

Halten Sie Stundenlohn, Arbeitszeiten, Ferienzuschlag und Kündigungsfrist schriftlich fest. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

3

Unfallversicherung (UVG) abschliessen

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern (ab 8 Std./Woche).

4

Lohn monatlich abrechnen

Ziehen Sie die Arbeitnehmeranteile (AHV/IV/EO/ALV) vom Lohn ab und überweisen Sie diese zusammen mit Ihrem Arbeitgeberanteil an die Ausgleichskasse.

5

Jährliche Lohnmeldung einreichen

Bis Ende Januar des Folgejahres melden Sie den gesamten Jahreslohn an die Ausgleichskasse. Bei vereinfachtem Verfahren erledigen Sie das quartalsweise.

Tipp: Alles automatisieren

Mit Clino erledigen Sie alle fünf Schritte online in wenigen Minuten. Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsvertrag werden automatisch erstellt und verwaltet.
Münzstapel als Symbol für die Nachzahlung bei nicht angemeldeter Putzfrau

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

Nicht angemeldete Haushaltshilfen sind Schwarzarbeit. Die Konsequenzen:

Achtung: Schwarzarbeit wird aktiv verfolgt

Die Kantone führen jährlich tausende Kontrollen durch. Besonders bei Unfällen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten wird die fehlende Anmeldung häufig aufgedeckt. Die Folgen sind gravierend - für Sie und für Ihre Haushaltshilfe.
  • Nachzahlung: Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend, plus 5 % Verzugszinsen
  • Bussen und Strafe: Bei Steuerhinterziehung das 1- bis 3-fache der hinterzogenen Steuer (DBG Art. 175); zusätzlich Strafverfahren nach BGSA und ggf. Migrationsrecht (Art. 117 AIG)
  • Kein Versicherungsschutz: Ihre Haushaltshilfe hat bei Unfall oder Krankheit keine Leistungen
  • Strafverfahren: Bei systematischer Schwarzarbeit droht ein Strafverfahren nach BGSA
  • Haftung bei Unfällen: Bei einem Arbeitsunfall haften Sie persönlich für sämtliche Behandlungskosten und Erwerbsausfall

Angemeldet vs. Nicht angemeldet

Der Unterschied zwischen legal und illegal ist kleiner, als Sie denken - aber die Konsequenzen sind enorm.

Nicht angemeldet

  • Bussen bis CHF 1'000'000
  • Nachzahlung + 5 % Verzugszinsen
  • Kein Unfallschutz für Ihre Putzfrau
  • Kein Rentenanspruch (AHV-Lücken)
  • Strafverfahren nach BGSA möglich
  • Keine steuerliche Absetzbarkeit

Korrekt angemeldet

  • Rechtssicherheit für beide Seiten
  • Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen
  • Volle AHV-Rente für Ihre Haushaltshilfe
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt
  • Schriftlicher Vertrag schützt beide Parteien
  • Steuerlich absetzbar (je nach Kanton bis CHF 10'000/Jahr)

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Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss ich meine Putzfrau anmelden?
Ab dem ersten Franken Lohn. Im Privathaushalt gibt es keine Untergrenze für die AHV-Anmeldepflicht. Die einzige Ausnahme gilt für Jugendliche unter 25 Jahren bei Löhnen unter CHF 750 pro Jahr.
Was zählt alles zum Lohn?
Zum massgebenden Lohn zählen: Stundenlohn, Ferienzuschlag (8.33%), allfälliger 13. Monatslohn, Naturallohn (z.B. Kost und Logis) und Trinkgelder. Spesenvergütungen mit Beleg zählen nicht dazu.
Muss ich auch während der Probezeit anmelden?
Ja. Die Anmeldepflicht gilt ab der ersten Arbeitsstunde - eine Probezeit ändert daran nichts. Melden Sie Ihre Haushaltshilfe am besten vor dem ersten Arbeitstag an.
Gilt die Pflicht auch bei Gelegenheitsarbeit?
Ja. Auch wenn Ihre Putzfrau nur einmal pro Monat kommt, besteht Anmeldepflicht, sobald der Jahreslohn CHF 750 übersteigt (oder die Person über 25 ist). 'Gelegenheitsarbeit' ist kein Befreiungsgrund.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Die Ausgleichskasse kann Beiträge bis zu 5 Jahre rückwirkend einfordern - plus 5% Verzugszinsen pro Jahr. Zusätzlich drohen Bussen nach dem Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit (BGSA).
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026