Selbstständig oder anstellen? Warum Ihre Putzfrau meist keine Selbständige ist
«Sie ist selbständig, sie stellt mir eine Rechnung» - das ist der häufigste Irrtum in Schweizer Haushalten. In fast allen Fällen ist die Putzfrau rechtlich Ihre Angestellte, egal was auf dem Papier steht. Der Test unten zeigt, wo Sie stehen - und wann sie ausnahmsweise wirklich selbständig ist.
Reinigung im Privathaushalt ist fast immer ein Arbeitsverhältnis - Sie sind Arbeitgeber und müssen anmelden. Eine Rechnung oder ein Gewerbeschein ändern daran nichts. Wirklich selbständig ist Ihre Putzfrau nur, wenn sie eine eigene Reinigungsfirma mit mehreren Kunden, eigenem Personal und eigenem Risiko führt. Verbindlich entscheidet die AHV-Ausgleichskasse.
- Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, nicht der Vertrag oder die Rechnung.
- Vier Kriterien: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, kein Risiko, persönliche Arbeitspflicht.
- Über den Status entscheidet die Ausgleichskasse - nicht Sie und nicht Ihre Putzfrau.
Das gilt, wenn
Sie überlegen, ob Sie Ihre Putzfrau anstellen müssen oder ob sie als Selbständige auf Rechnung arbeiten kann.
Warum Ihre Putzfrau fast immer angestellt ist

Die AHV-Ausgleichskassen und das Bundesgericht prüfen nicht, was im Vertrag steht, sondern wie tatsächlich gearbeitet wird. Sie verwenden dafür vier Kriterien - und im Privathaushalt sind fast immer alle vier erfüllt:
Weisungsgebundenheit
Sie bestimmen, wann geputzt wird, welche Räume und wie. Wer Weisungen befolgt, ist Arbeitnehmer.
Organisatorische Eingliederung
Gearbeitet wird in Ihrer Wohnung, mit Ihren Geräten und Reinigungsmitteln - sie ist in Ihren Haushalt eingegliedert.
Kein unternehmerisches Risiko
Sie investiert nichts, trägt kein Verlustrisiko und hat keine eigene Infrastruktur. Das einzige Risiko ist ihr eigener Lohnausfall.
Persönliche Arbeitspflicht
Sie erwarten, dass genau SIE kommt und nicht einfach eine Vertretung schickt. Selbständige können sich vertreten lassen.
Sind diese Kriterien erfüllt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor - ausnahmslos (Art. 319 OR).
Gesetzesgrundlage
«Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers.»
Art. 319 Abs. 1 OR
Machen Sie den Test
Sechs Fragen zu Ihrer konkreten Situation. Am Ende sehen Sie, ob Ihre Putzfrau als angestellt gilt - und was das für Sie bedeutet.
Ist Ihre Putzfrau wirklich selbständig?
Beantworten Sie 6 Fragen. Der Test zeigt, ob Ihre Putzfrau rechtlich als angestellt gilt - und wann sie ausnahmsweise wirklich selbständig ist.
Arbeitet Ihre Putzfrau regelmässig und überwiegend nur für Ihren Haushalt?
Bestimmen Sie, wann, wo und wie geputzt wird?
Stellen Sie die Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung?
Erwarten Sie, dass sie persönlich kommt und nicht einfach jemand anderen schickt?
Hat sie keine eigene Firma, keine Angestellten und trägt kein finanzielles Verlustrisiko?
Arbeitet sie ohne eigene Reinigungsfirma, die auch andere Kunden bedient?
Die seltene Ausnahme: Wann sie wirklich selbständig ist

Es gibt sie, die echte Selbständigkeit - aber sie ist die Ausnahme. Wirklich selbständig ist nur, wer wie ein Unternehmen auftritt und ein echtes unternehmerisches Risiko trägt. Ein typisches Beispiel: eine eingetragene Reinigungsfirma, die Ihnen eine Mitarbeiterin schickt. Dann sind Sie Kunde, nicht Arbeitgeber.
Was NICHT für Selbständigkeit spricht
- •Eine Rechnung statt einer Lohnabrechnung
- •Ein Gewerbeschein oder eine Einzelfirma allein
- •Arbeit für mehrere Haushalte (jeder ist ein eigener Arbeitgeber)
- •Eine mündliche oder schriftliche Abmachung, dass sie «selbständig» sei
Merkmale echter Selbständigkeit
- •Eigene, im Handelsregister eingetragene Firma
- •Mehrere Kunden, kein Abhängigkeitsverhältnis zu einem einzigen
- •Eigenes Personal, eigene Geräte und Material
- •Trägt das unternehmerische Risiko (Investitionen, Verlustgefahr)
- •Ist bei der AHV als selbständigerwerbend anerkannt

Wer entscheidet - und warum Ihre Rechnung nichts zählt
Über den sozialversicherungsrechtlichen Status entscheidet allein die AHV-Ausgleichskasse - nicht Sie, nicht Ihre Putzfrau und auch kein Vertrag. Sie prüft die realen Umstände. Eine ausgestellte Rechnung oder ein Gewerbeschein sind dabei kein Beweis für Selbständigkeit. Wie unterschiedlich das für zwei Putzfrauen ausgehen kann, zeigt der Vergleich zwischen einer angemeldeten und einer nicht angemeldeten Putzfrau.
Auch «sie arbeitet ja für mehrere Familien» hilft nicht: Jeder Haushalt gilt als eigener Arbeitgeber, und die AHV-Pflicht besteht pro Arbeitgeber ab dem ersten Franken. (Die CHF 750-Grenze gilt nur für Sackgeldjobs von Jugendlichen bis 25.)
In BGE 122 V 169 stellte das Bundesgericht klar: Für den Status zählen die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung. Wer weisungsgebunden und ohne eigenes Unternehmerrisiko arbeitet, ist unselbständig - egal, was das Papier sagt.
Was, wenn Sie falsch liegen?
Behandeln Sie eine Angestellte fälschlich als Selbständige, tragen Sie das volle Risiko: Bei einer Kontrolle fordert die Ausgleichskasse die Beiträge für bis zu 5 Jahre nach, plus Verzugszins und eine mögliche Busse. Und bei einem Unfall ohne UVG-Versicherung zahlt die Ersatzkasse UVG und stellt Ihnen Ersatzprämien in Rechnung, im Maximum verdoppelt (Art. 95 UVG).
Quellen & offizielle Informationen
- 1OR Art. 319 - Definition des Arbeitsvertrags - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- 2Wegleitung AHV - Abgrenzung selbständig / unselbständig - www.ahv-iv.ch/de/
- 3BSV - Beitragsstatut (selbständig oder unselbständig) - www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv.html
- 4SECO - Arbeitsrecht - www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html
Im Zweifel richtig anmelden
Wenn Ihre Putzfrau angestellt ist - und das ist fast immer der Fall - bereitet Clino die AHV-Anmeldung, UVG, FAK und die Lohnabrechnung für CHF 19.90 im Monat vor. Sicher, korrekt und ohne Papierkram.
Putzfrau anmeldenGratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen
AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.
Kein Spam. Jederzeit abmelden.
