Ist eine Krankentaggeldversicherung Pflicht?
In 15 Kantonen ja. In 5 ist sie freiwillig, in 6 gibt es gar keine kantonale Regel. Welche Antwort für Sie gilt, entscheidet der Normalarbeitsvertrag des Kantons, in dem Ihre Haushaltshilfe arbeitet — nicht der Bund, und nicht Ihr Wohnkanton, wenn beide auseinanderfallen.
In 15 von 26 Kantonen verlangt der kantonale Normalarbeitsvertrag eine Krankentaggeldversicherung für Hausangestellte. In 5 stellt er sie ausdrücklich frei, in 6 kennt er sie nicht.
- Pflicht u. a. in ZH, BE, LU, SG, SO, AR, AI, VS und GE — freiwillig in ZG, BS, BL, GR und VD
- Typisch versichert: 80% des Lohnes, 720 Tage innerhalb von 900, Prämie hälftig geteilt
- Fünf Kantone kennen Schwellen: TG und SH unter 50% Pensum, AI bis 8 Std./Woche, UR und JU für Aushilfen
Das gilt, wenn
Sie beschäftigen jemanden im Privathaushalt — putzen, hüten, betreuen.
Karte: Wo die Krankentaggeldversicherung Pflicht ist
Klicken Sie auf einen Kanton, um die Bedingungen und den Artikel zu sehen, auf dem sie beruhen. Massgebend ist der Arbeitsort: Wohnen Sie in einem Kanton und lassen im Ferienhaus in einem anderen putzen, gilt der Normalarbeitsvertrag des Arbeitsortes.
Wählen Sie einen Kanton auf der Karte.
Gilt die Pflicht für Ihren Haushalt?
Kanton, Pensum und Dienstjahr eingeben. Der Rechner sagt Ihnen, ob Sie versichern müssen — und was es Sie kostet, wenn Sie es nicht tun und Ihre Angestellte krank wird.
Krankentaggeld-Check
Ja — in diesem Kanton müssen Sie versichern.
Der Normalarbeitsvertrag des Arbeitsortes verlangt den Abschluss. Er ist dispositives Recht: Abweichen können Sie nur schriftlich, und nur soweit das Gesetz es zulässt.
- Eine Abweichung ist nur schriftlich gültig.
Grundlage: NAV hauswirtschaftliche Arbeitnehmer ZH (LS 821.12), Art. 12 und Art. 26
Das wievielte Jahr bei Ihnen — die Lohnfortzahlung wächst mit den Dienstjahren.
Was Sie ohne Police selbst zahlen
Wird sie krank, schulden Sie in diesem Dienstjahr 21 Tage Lohn — rund CHF 540.
Berechnet nach der Zürcher Skala (NAV ZH, max. 6 Monate), wie sie die Gerichte für diesen Kanton anwenden.
Eine Police würde stattdessen 80% des Lohnes übernehmen, bis zu 720 Tage.
Und weil dieser Kanton eine Haftungsnorm kennt: Ohne Versicherung haften Sie für genau das, was die Police gezahlt hätte — auch über die Lohnfortzahlung hinaus.
Was eine Krankentaggeldversicherung überhaupt macht
Sie ersetzt den Lohn, wenn Ihre Angestellte krank wird. Nicht zu verwechseln mit der Krankenkasse: Die zahlt Arzt und Spital, nie den Lohn. Und nicht zu verwechseln mit der Unfallversicherung — Unfälle sind Bundesrecht, obligatorisch in allen 26 Kantonen und über die UVG geregelt.
Der Standard, den die kantonalen Normalarbeitsverträge verlangen, ist fast überall derselbe: 80% des Lohnes, während 720 Tagen innerhalb von 900, und die Prämie teilen sich Haushalt und Angestellte hälftig. Unterschiedlich ist vor allem, ab wann sie zahlt — meist ab dem 31. Krankheitstag, in Appenzell Innerrhoden schon ab dem dritten.
Was ohne Police passiert
Die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR schulden Sie so oder so. Sie beginnt nach drei Monaten Anstellung, dauert im ersten Dienstjahr drei Wochen und wächst danach — je nach Kanton nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala. Das zahlen Sie aus eigener Tasche.
In Kantonen mit Versicherungspflicht kommt etwas dazu, das viele übersehen: Wer nicht versichert, haftet für genau die Leistungen, welche die Versicherung erbracht hätte. Zürich schreibt das in Art. 13a ausdrücklich hin, St. Gallen, Solothurn, Bern, Schaffhausen und Appenzell A.Rh. ebenso. Das kann deutlich mehr sein als die Lohnfortzahlung, denn eine Police läuft bis zu 720 Tage.
Die Schwellen, die kaum jemand kennt
Fünf Kantone schalten die Pflicht unterhalb einer Schwelle ab — und genau das entscheidet für viele Privathaushalte, weil dort selten jemand Vollzeit arbeitet. Thurgau und Schaffhausen nehmen Pensen unter 50% aus. Appenzell Innerrhoden verlangt nichts bis 8 Stunden pro Woche. Uri und Jura nehmen Aushilfen und Teilzeitangestellte ausdrücklich aus.
Der Umkehrschluss ist aber falsch, und er ist teuer: In Zürich und Luzern gibt es keine solche Schwelle. Beide nennen die Stundenfrau ausdrücklich — Zürich in Art. 26, Luzern in § 28. Wer dort drei Stunden pro Woche putzen lässt, ist genauso versicherungspflichtig wie ein Haushalt mit einer Vollzeitkraft. Dazu kommt in Bern, Solothurn, Schaffhausen und St. Gallen eine Mindestdauer des Vertrags.
Das Krankentaggeld ist dabei nur eine von mehreren Pflichten: Welche Versicherungen für Ihren Haushalt sonst noch gelten, zeigt der Sozialversicherungs-Check in einer Minute. Und wer die Putzfrau noch gar nicht angemeldet hat, beginnt am besten hier: Putzfrau anmelden.
Alle 26 Kantone
Stand August 2026, gelesen im jeweiligen Erlass des Kantons. Ändert ein Kanton seinen Normalarbeitsvertrag, ändert sich diese Tabelle — sie wird aus denselben Daten erzeugt wie unsere Verträge und das Dashboard.
| Kanton | Status | Bedingungen | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Appenzell Ausserrhoden | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag | NAV AR (bGS 222.218), Art. 24 |
| Appenzell Innerrhoden | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 3. Krankheitstag · keine Pflicht bis 8 Std./Woche | NAV HW AI (GS 821.002), Art. 19 |
| Bern | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · unbefristet oder über 3 Monat(e) | NAV Hausdienst BE (BSG 222.153.22), Art. 35 Abs. 3 lit. b und Art. 36 |
| Genf | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage | CTT-EDom GE (rsGE J 1 50.03), art. 13 |
| Jura | Pflicht | Für Aushilfen und Teilzeit nicht zwingend | CTT économie domestique JU (RSJU 222.153.22), art. 8 al. 4 |
| Luzern | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag | NAV LU (SRL Nr. 854), § 18 |
| Nidwalden | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag | NAV Hauswirtschaft NW (223.1), § 17 |
| Obwalden | Pflicht | ab dem 31. Krankheitstag · Pflicht liegt bei der Arbeitnehmerin | NAV OW (GDB 844.1), Art. 21 |
| Schaffhausen | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · nicht unter 50% Pensum · unbefristet oder über 3 Monat(e) | NAV HW SH (221.216), § 31 |
| Solothurn | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · unbefristet oder über 3 Monat(e) | NAV Hauswirtschaft SO (BGS 821.321), § 21 |
| St. Gallen | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · unbefristet oder über 1 Monat(e) | NAV SG (sGS 513.1), Art. 20 |
| Thurgau | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · nicht unter 50% Pensum | NAV TG (RRV 221.252), § 15, § 17 und § 32 |
| Uri | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag · Für Aushilfen und Teilzeit nicht zwingend | Reglement NAV UR (RB 20.1311), Art. 21 |
| Wallis | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage | Arrêté CTT économie domestique VS (RS 221.602), art. 17 |
| Zürich | Pflicht | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 31. Krankheitstag | NAV hauswirtschaftliche Arbeitnehmer ZH (LS 821.12), Art. 12 und Art. 26 |
| Basel-Landschaft | Freiwillig, aber geregelt | 80% des Lohnes, 720 Tage | V. über den NAV für Hauspersonal BL (SGS 212.34), § 18 Abs. 5 |
| Basel-Stadt | Freiwillig, aber geregelt | 80% des Lohnes, 720 Tage | NAV Haushalt BS (SG 215.700), § 44 |
| Graubünden | Freiwillig, aber geregelt | NAV GR (BR 535.200), Art. 18 Abs. 2 | |
| Waadt | Freiwillig, aber geregelt | 80% des Lohnes, 720 Tage · ab dem 3. Krankheitstag | CTT personnel des ménages privés VD (RSV 222.105.1), art. 21 al. 6-7 |
| Zug | Freiwillig, aber geregelt | NAV Privathaushalt ZG (BGS 831.521), § 21 Abs. 2 | |
| Aargau | Keine kantonale Regel | NAV Hauspersonal AG (SAR 963.375), §§ 12–13 | |
| Freiburg | Keine kantonale Regel | CTT service de maison FR (RSF 222.5.91), art. 14 et 17 | |
| Glarus | Keine kantonale Regel | NAV HW GL (GS VIII C/12/3) | |
| Neuenburg | Keine kantonale Regel | CTT service de maison NE (RSN 225.42), art. 24 à 26 | |
| Schwyz | Keine kantonale Regel | Kantonaler NAV SZ (SRSZ 217.111, vom 20. August 2019) | |
| Tessin | Keine kantonale Regel | CNL personale domestico TI, art. 19 |
Häufige Fragen
Ist die Krankentaggeldversicherung in der ganzen Schweiz Pflicht?
Nein. Es gibt keine bundesrechtliche Pflicht. Massgebend ist der Normalarbeitsvertrag des Kantons, in dem gearbeitet wird: In 15 Kantonen verlangt er die Versicherung, in 5 stellt er sie frei, in 6 kennt er sie nicht. Die Unfallversicherung dagegen ist überall obligatorisch.
Wir wohnen in einem Kanton und lassen im Ferienhaus in einem anderen putzen. Welcher gilt?
Der Kanton des Arbeitsortes. Der Normalarbeitsvertrag folgt dem Ort, an dem die Arbeit geleistet wird. Die AHV-Ausgleichskasse folgt dagegen Ihrem Wohnsitz als Arbeitgeber — die beiden können also auseinanderfallen, ohne dass etwas falsch ist.
Meine Putzfrau kommt nur drei Stunden pro Woche. Muss ich trotzdem?
Das hängt vom Kanton ab. In Zürich und Luzern ja: Beide Normalarbeitsverträge nennen die Stundenfrau ausdrücklich. In Thurgau und Schaffhausen entfällt die Pflicht unter 50% Pensum, in Appenzell Innerrhoden bis 8 Stunden pro Woche, in Uri und Jura für Aushilfen. Wenige Stunden bedeuten also nicht automatisch keine Pflicht.
Wer zahlt die Prämie?
In aller Regel je zur Hälfte Haushalt und Angestellte; den Anteil der Angestellten ziehen Sie vom Lohn ab. Schriftlich können Sie vereinbaren, dass Sie die ganze Prämie übernehmen. Weniger als die Hälfte dürfen Sie nicht tragen.
Was kostet eine solche Versicherung?
Für Hausangestellte üblicherweise rund 1 bis 3 Prozent des Bruttolohnes, abhängig von Wartefrist und Versicherer. Bei einer Putzfrau mit 6 Stunden pro Woche zu CHF 30 sind das wenige Franken im Monat — gegen ein Risiko, das in die Zehntausende gehen kann.
Verkauft Clino diese Versicherung?
Nein. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Kanton gilt, schreiben die richtige Klausel in den Arbeitsvertrag und führen Sie durch die Anmeldungen. Die Police schliessen Sie bei einem Versicherer Ihrer Wahl ab.
Wissen, was in Ihrem Kanton gilt
Clino kennt für alle 26 Kantone die Regeln — Löhne, Feiertage, Versicherungen. Vertrag, Lohnabrechnung und Anmeldungen entstehen daraus automatisch, für CHF 19.90 im Monat.
Haushaltshilfe anmelden