DreiländereckBasel-Stadt grenzt an Deutschland und Frankreich, viele Haushaltshilfen wohnen jenseits der Grenze. Entscheidend für das richtige Verfahren ist der Wohnort Ihrer Putzfrau, nicht ihr Pass.
Wohnort SchweizVereinfachtes Verfahren bei der AK Basel-Stadt
Der Normalfall: Anmeldung im vereinfachten Verfahren (VAVplus). Die Unfallversicherung läuft seit 2025 über den Partner SOLIDA und wird direkt mit der Ausgleichskasse abgerechnet, keine separate Police nötig.
Wohnort DeutschlandGrenzgängerin mit G-Bewilligung, ganz normal
Pendelt Ihre Putzfrau aus Deutschland, läuft die Anmeldung mit G-Bewilligung ganz normal über das vereinfachte Verfahren. Clino führt Sie Schritt für Schritt hindurch.
Wohnort FrankreichBasler Besonderheit: ordentliches Verfahren
Wohnt eine Angestellte in Frankreich, ist das vereinfachte Verfahren bei der AK Basel-Stadt nicht verfügbar (Doppelbesteuerungsabkommen). Es gilt das ordentliche Verfahren, durch das Clino Sie ebenfalls führt.
Gut zu wissen im Frankreich-Fall: Basel-Stadt gehört zu den Abkommenskantonen von 1983: Bei Wohnsitz in Frankreich (G-Bewilligung) wird keine Schweizer Quellensteuer abgezogen, der Lohn wird in Frankreich versteuert. Sie brauchen einmal pro Jahr das Formular 2041-AS.