Haushaltshilfe kündigen - Der strategische Leitfaden
Sie wollen sich von Ihrer Haushaltshilfe trennen - aber wie machen Sie das richtig? Falsch gekündigt heisst Lohn weiterzahlen für Monate, Entschädigung bis zu sechs Monatslöhne und im schlimmsten Fall ein Verfahren beim Arbeitsgericht. Dieser Leitfaden zeigt, wann Sie kündigen dürfen, wann nicht, und wie Sie es so machen, dass es vor Gericht hält.
Schnellantwort
Die wichtigsten Antworten in 30 Sekunden
- •Kündigen ist jederzeit möglich - ausser während einer Sperrfrist (Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst).
- •Frist: 7 Tage in der Probezeit, 1-3 Monate je nach Dienstjahr.
- •Schriftform ist nicht Pflicht - aber Eingeschriebener Brief ist der einzige Schutz vor Streit.
- •Krank, schwanger oder im Dienst? Sperrfrist gilt - Kündigung ist nichtig.
- •Am Ende fällig: Resturlaub, 13. Monatslohn pro rata, Schlüssel zurück, Arbeitszeugnis ausstellen.
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In der Probezeit gelten die Sperrfristen nicht (Art. 336c Abs. 1 OR) - es gilt die 7-Tage-Frist.
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OR Art. 336c · fedlex.admin.ch
Das Wichtigste in Kürze
- 1Eine ordentliche Kündigung ist immer möglich - fristlos nur bei wichtigem Grund (Art. 337 OR).
- 2Die Kündigungsfrist richtet sich nach Dienstjahren: 7 Tage in der Probezeit, 1-3 Monate danach (Art. 335c OR).
- 3Schriftform ist nicht Pflicht - aber dringend empfohlen. Eingeschriebener Brief schützt Sie vor Streit über das Zustellungsdatum.
- 4Sperrfristen nach Art. 336c OR: Kündigung während Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst oder Unfall ist nichtig.
- 5Missbräuchliche Kündigung kostet bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung (Art. 336a OR) - auch bei korrekter Form.
Gründe für eine Kündigung - und welche zählen wirklich
Im Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Trotzdem unterscheidet das Gesetz zwei Wege, die völlig unterschiedlich funktionieren.
Ordentliche Kündigung
- •Rechtsgrundlage: Art. 335 OR
- •Begründung: Nicht nötig (auf Verlangen schriftlich)
- •Frist: 7 Tage bis 3 Monate
- •Sperrfristen gelten: Ja (Art. 336c OR)
- •Risiko bei Fehler: Verschiebung um Sperrfrist
Fristlose Kündigung
- •Rechtsgrundlage: Art. 337 OR
- •Begründung: Wichtiger Grund zwingend
- •Frist: Sofort
- •Sperrfristen gelten: Nein, aber Grund muss überwiegen
- •Risiko bei Fehler: Voller Lohn bis zum nächsten ordentlichen Termin
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind eng definiert: Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder massive Vertrauensverletzungen. Schlechte Reinigungsqualität, Unzuverlässigkeit oder ein zerbrochenes Geschirrteil reichen nicht. Im Zweifel: ordentlich kündigen.
Achtung - fristlos ist riskant
Kündigungsfristen - was das Gesetz sagt
Die Mindestfristen sind in Art. 335b und 335c OR geregelt. Vertraglich können sie verlängert werden - aber nicht beidseitig unterschiedlich. Wenn der Arbeitgeber eine Frist von zwei Monaten hat, gilt das auch für die Arbeitnehmerin.
Gesetzliche Mindestfristen (Art. 335b-335c OR)
Die Frist beginnt am Tag nach Empfang der Kündigung und läuft auf das Ende eines Kalendermonats. Beispiel: Sie kündigen am 5. Mai mit einmonatiger Frist - das Arbeitsverhältnis endet am 30. Juni, nicht am 5. Juni.
NAV Hauswirtschaft & kantonale Besonderheiten
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) gilt subsidiär - er greift nur dort, wo Sie keinen schriftlichen Vertrag haben. Die Kündigungsfristen im NAV entsprechen meist den OR-Mindestfristen, aber einzelne Kantone (z.B. Genf, Tessin) haben eigene NAVs mit Abweichungen. Prüfen Sie den NAV Ihres Wohnkantons, falls kein schriftlicher Vertrag besteht.
Tipp
Form & Schriftlichkeit - wie Sie kündigen
Das OR schreibt für die Kündigung keine bestimmte Form vor. Sie können theoretisch mündlich oder per WhatsApp kündigen - und es ist gültig. In der Praxis ist das ein schwerer Fehler, denn im Streitfall müssen Sie beweisen, wann die Kündigung zugegangen ist. Ohne Beweis verschiebt sich die Frist um Wochen.
- •Eingeschriebener Brief mit Rückschein: Der Goldstandard. Die Post bestätigt das Zustellungsdatum, das ist juristisch belastbar. Wichtig: Die Frist beginnt am Tag des effektiven Empfangs, nicht am Tag der Aufgabe.
- •Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung: Funktioniert auch - lassen Sie die Haushaltshilfe das Original mit Datum und Unterschrift quittieren. Behalten Sie eine Kopie.
- •E-Mail oder WhatsApp: Rechtlich gültig, aber im Konfliktfall schwer beweisbar. Nur als Ergänzung zum eingeschriebenen Brief sinnvoll, nie als alleiniger Kanal.
- •Mündlich: Vermeiden. Im Konfliktfall steht Aussage gegen Aussage und Sie verlieren wahrscheinlich.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- ✓Datum und Empfänger
- ✓Klare Erklärung: «Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich auf den nächstmöglichen Termin.»
- ✓Berechnetes Enddatum (oder Hinweis auf den nächstmöglichen Termin)
- ✓Hinweis auf das Recht der Arbeitnehmerin, die Begründung schriftlich zu verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR)
- ✓Ort, Unterschrift
Eine fertige, juristisch geprüfte Vorlage finden Sie in unserem Kündigungsschreiben-Generator - inkl. automatischer Fristberechnung.
Sperrfristen - wann Sie nicht kündigen dürfen
Art. 336c OR schützt die Arbeitnehmerin in bestimmten Lebenslagen vor Kündigung. Eine in einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig - sie entfaltet keine Wirkung. Sie müssen sie nach Ablauf der Sperrfrist erneut aussprechen.
- •Krankheit & Unfall - Im 1. Dienstjahr 30 Tage Schutz, ab dem 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Massgebend ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Mehr dazu.
- •Schwangerschaft & Mutterschaft - Während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. Ein längerer Schutz als bei jeder anderen Sperrfrist - und absolut, unabhängig von den Dienstjahren. Mehr dazu.
- •Militär-, Zivil- oder Schutzdienst - Während des obligatorischen Militär-, Zivil- oder Schutzdienstes; dauert der Dienst länger als 11 Tage, zusätzlich vier Wochen davor und danach (Art. 336c Abs. 1 lit. a OR). Gilt auch für Frauen, die in einer entsprechenden Funktion eingezogen sind.
- •Hilfsaktion im Ausland - Bei behördlich angeordneter Teilnahme an einer Hilfsaktion im Ausland mit Zustimmung des Arbeitgebers - selten, aber im Gesetz vorgesehen.
Beginn vor der Sperrfrist
Eine Kündigung in einer Sperrfrist ist nichtig - nicht nur anfechtbar. Sie müssen sie nach Ablauf der Sperrfrist neu aussprechen.
Missbräuchliche Kündigung - auch korrekt geformt kann teuer werden
Selbst wenn Sie alle Formvorschriften und Sperrfristen einhalten, kann eine Kündigung missbräuchlich sein. Art. 336 OR listet die Hauptfälle auf:
- •Kündigung wegen einer Eigenschaft, die der Person anhaftet (z.B. Religion, Herkunft, sexuelle Orientierung) - ausser sie steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
- •Kündigung, weil die Arbeitnehmerin in guten Treuen einen Anspruch geltend macht (z.B. ausstehender Lohn, Ferien, Sperrfrist).
- •Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte (z.B. Gewerkschaftsmitgliedschaft, politische Tätigkeit).
- •Rachekündigung nach einer rechtmässigen Krankmeldung oder Geltendmachung von Ansprüchen.
Was eine missbräuchliche Kündigung kostet
Die Höhe der Entschädigung legt das Gericht nach freiem Ermessen fest, basierend auf Schwere des Fehlverhaltens, Dauer der Anstellung, sozialer Lage der Arbeitnehmerin und finanzieller Situation des Arbeitgebers. Die Kündigung selbst bleibt gültig - die Entschädigung ist eine Bussenzahlung obendrauf.
Warnung

Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Saubere Kündigung - die Reihenfolge
Ein Tipp — die Nachricht ist fertig.
›Du behältst die Kontrolle — antippen, kopieren, anpassen, senden.
Endabrechnung & Schlüsselübergabe
Mit dem letzten Arbeitstag fällig: alle offenen Forderungen. Eine Endabrechnung, die etwas auslässt, ist häufig der Auslöser für eine Lohnklage. Hier die Pflichtpositionen:
- •Resturlaub auszahlen: Nicht bezogene Ferientage werden in Geld umgerechnet (Art. 329d Abs. 2 OR). Bei monatlich CHF 2'000 Lohn entspricht ein Ferientag rund CHF 92.30. Achtung: Während der Kündigungsfrist können Sie Ferien anordnen, aber nur in einem angemessenen Verhältnis zur verbleibenden Zeit.
- •13. Monatslohn pro rata: Falls vereinbart: anteilsmässig auszahlen. Beispiel: Austritt am 30. Juni, 13. Monatslohn vereinbart, Bruttolohn CHF 2'000 - fällig sind 6/12 = CHF 1'000.
- •Überstunden: Aufgelaufene Überstunden mit 25%-Zuschlag auszahlen, falls keine Kompensation in Freizeit vereinbart wurde (Art. 321c OR).
- •Quellensteuer & Sozialversicherungen: Auf der letzten Lohnabrechnung sauber ausweisen. Bei Schweizer Konten der Putzfrau gilt: AHV/IV/EO weiter 5.3%, ALV 1.1% bis CHF 148'200, NBU-Prämie zulasten Arbeitnehmerin.
- •Schlüsselquittung & Arbeitsmaterial: Schlüssel persönlich und gegen schriftliche Quittung zurücknehmen. Reinigungsmaterial, Putzmittel und Geräte des Arbeitgebers ebenfalls.
- •Arbeitszeugnis: Pflicht ohne Wenn und Aber (Art. 330a OR) - auch bei nur drei Monaten Anstellung. Vollzeugnis mit Beurteilung oder Arbeitsbestätigung ohne Wertung. Auf Verlangen muss ein Vollzeugnis ausgestellt werden.
Häufige Fehler - und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Mündliche Kündigung
«Ab nächste Woche kommen Sie nicht mehr» beim Tee - rechtlich gültig, aber kaum beweisbar. Wenn die Putzfrau das Datum bestreitet, müssen Sie es belegen. Können Sie nicht.
Fehler 2: Sperrfrist ignoriert
Die Putzfrau ist krank, Sie kündigen trotzdem. Die Kündigung ist nichtig. Wenn Sie es nicht merken und denken, das Arbeitsverhältnis sei beendet, schulden Sie ihr weiterhin Lohn - oft mehrere Monate, bis sie die Lohnklage einreicht.
Fehler 3: Frist falsch berechnet
Frist endet nicht am Tag X, sondern am Ende des Folgemonats. Wer eine Woche zu spät kündigt, zahlt einen ganzen Monat länger.
Fehler 4: Fristlos ohne wichtigen Grund
«Sie hat eine Vase zerbrochen, das reicht.» Reicht nicht. Sie zahlen den vollen Lohn bis zum nächsten ordentlichen Termin plus Entschädigung.
Fehler 5: Endabrechnung lückenhaft
Resturlaub vergessen, Überstundenzuschlag nicht ausgewiesen, kein Arbeitszeugnis - alles häufige Streitpunkte. Eine saubere Lohnabrechnungschliesst die meisten Lücken automatisch.
Fehler 6: Zeugnis verweigern
Ohne Arbeitszeugnis ist die Pflicht nach Art. 330a OR verletzt. Die Arbeitnehmerin kann es einklagen - und gewinnt immer.
Häufige Fragen
Muss ich meine Kündigung begründen?
Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Grund angeben (Art. 335 OR). Wenn die Arbeitnehmerin schriftlich verlangt, dass Sie die Gründe nennen, müssen Sie diese aber schriftlich mitteilen. Bei einer fristlosen Kündigung ist der wichtige Grund hingegen zwingend zu nennen und zu beweisen.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit kündige?
In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von 7 Tagen (Art. 335b OR). Sperrfristen nach Art. 336c OR greifen in der Probezeit nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich - die Probezeit dient genau dazu, sich ohne Bindung kennenzulernen.
Kann ich kündigen, wenn die Putzfrau krank ist?
Nein. Während einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gilt eine Sperrfrist von 30, 90 oder 180 Tagen (je nach Dienstjahr). Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Warten Sie bis zum Ende der Sperrfrist und kündigen Sie dann ordentlich.
Welche Frist gilt, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe?
Es gelten die gesetzlichen Mindestfristen aus Art. 335c OR: 7 Tage in der Probezeit, 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Der NAV Hauswirtschaft Ihres Kantons kann subsidiär greifen - Inhalt prüfen.
Muss ich der Putzfrau ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, immer. Art. 330a OR verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf Verlangen ein Vollzeugnis (mit Beurteilung) oder eine Arbeitsbestätigung (ohne Wertung) auszustellen. Das gilt auch bei kurzen Anstellungen oder im vereinfachten Verfahren.
Was kostet mich eine missbräuchliche Kündigung im schlimmsten Fall?
Bis zu sechs Monatslöhne als Entschädigung (Art. 336a OR), zusätzlich zum normalen Lohn. Bei einer Putzfrau mit CHF 2'000 Brutto wären das CHF 12'000 - plus Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung: Die Arbeitnehmerin muss spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erhoben haben und danach fristgerecht innert 180 Tagen klagen.
§Quellen & weiterführende Informationen
Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Schweizer Rechtsgrundlagen:
- 1OR Art. 335 - regelt die ordentliche Kündigung · fedlex.admin.ch ↗
- 2OR Art. 335b - Kündigung in der Probezeit (7 Tage) · fedlex.admin.ch ↗
- 3OR Art. 335c - gesetzliche Mindestfristen nach Dienstjahren · fedlex.admin.ch ↗
- 4OR Art. 336 - definiert die missbräuchliche Kündigung · fedlex.admin.ch ↗
- 5OR Art. 336a - Entschädigung bis 6 Monatslöhne · fedlex.admin.ch ↗
- 6OR Art. 336b - Einsprache bis Ende Kündigungsfrist, Klagefrist 180 Tage danach · fedlex.admin.ch ↗
- 7OR Art. 336c - Sperrfristen (Krankheit, Schwangerschaft, Dienst) · fedlex.admin.ch ↗
- 8OR Art. 337 - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund · fedlex.admin.ch ↗
- 9NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) - subsidiärer Normalarbeitsvertrag · fedlex.admin.ch ↗
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum schweizerischen Kündigungsrecht im Privathaushalt. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Genaue Bestimmungen können je nach Kanton, Vertrag und Einzelfall variieren. Für strittige Fälle konsultieren Sie eine Fachperson. Stand 2026, basierend auf Art. 335-336c OR und dem NAV Hauswirtschaft.
