Kinderbetreuung · Lohn
Babysitter-Lohn in der Schweiz: meist CHF 20 bis 25 pro Stunde
Babysitter-Lohnrechner
Üblich in Zürich: CHF 20–25, Median 22 · Clino-Lohnkarte
CHF 95.33pro Einsatz · inkl. 8.33 % Ferienzuschlag
CHF 2'288im Jahr
- AHV ab dem ersten Franken: über CHF 750 zählt der ganze Jahreslohn.
- Unfall: versichert ab der ersten Stunde, die Prämie zahlen Sie.
Ihre Kosten mit Arbeitgeberbeiträgen: CHF 2'469 im Jahr
Mit diesen Zahlen anmelden →Das Alter, das sie dieses Jahr erreicht.

Für Babysitting zahlen Familien in der Schweiz meist CHF 20 bis 25 pro Stunde, im Median CHF 22. Der Kanton verschiebt das Band; wo Sie darin landen, ist Verhandlungssache: Alter, Erfahrung, Anzahl Kinder. Dazu kommen der Ferienzuschlag und, je nach Alter und Jahreslohn, die AHV. Der Rechner zeigt Ihren Fall, pro Abend und aufs Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- 1Typischer Stundenlohn: CHF 20 bis 25, im Schweizer Median CHF 22.
- 2Der Median liegt bei CHF 20 in Bern, im Tessin und in der Romandie ausser Genf, bei CHF 30 in Schwyz.
- 3Auf jeden Lohn kommt der Ferienzuschlag: 8.33 %, bis zum Jahr, in dem sie 20 wird, 10.64 %.
- 4AHV ab dem ersten Franken. Nur bis zum Jahr, in dem sie 25 wird, bleiben höchstens CHF 750 im Jahr pro Familie beitragsfrei.
- 5Die Unfallversicherung gilt ab der ersten Stunde, in jedem Alter.
Was Familien pro Stunde zahlen
Die Zahlen stammen aus der Babysitter-Lohnkarte von Clino: 11'620 Inserate auf babysitting24.ch aus 23 Kantonen, erhoben im Juli 2026. Die Hälfte der Inserate liegt bei CHF 22 oder darunter, ein Viertel bei CHF 20 oder darunter, ein Viertel bei CHF 25 oder darüber.
- CHF 30SZ
- CHF 27NW
- CHF 25GLGROWSHSOTGURZG
- CHF 23AGLU
- CHF 22BSGEZH
- CHF 21BL
- CHF 20BEFRJUNETIVDVS
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen haben keine eigene Zahl: Ihr Anbieterpool überschneidet sich mit den Nachbarkantonen.
Die ganze Studie: Karte, Lohnbänder pro Kanton und MethodikDie Sprachgrenze ist deutlich: In der Romandie und im Tessin liegt der Median bei CHF 20, in der Deutschschweiz bei CHF 25. Genf liegt mit CHF 22 auf Schweizer Niveau, zusammen mit Zürich und Basel-Stadt. Für die drei Ostschweizer Kantone ohne eigene Zahl nimmt der Rechner den Schweizer Median.
Was den Ansatz nach oben oder unten bewegt

Die Inserate nennen weder Alter noch Erfahrung, die Lohnkarte kann diese Unterschiede also nicht beziffern. Nehmen Sie das Band Ihres Kantons als Rahmen und entscheiden Sie darin:
Alter und Erfahrung
Für eine Jugendliche beim ersten Einsatz passt der untere Rand des Bands, für eine erfahrene Erwachsene der Median oder mehr.
Kurs und Erste Hilfe
Ein Babysittingkurs ist keine Pflicht. Wer einen gemacht hat oder Erste Hilfe bei Kleinkindern kann, darf mehr verlangen.
Mehrere Kinder
Zwei oder drei Kinder sind mehr Arbeit als eines. Ein Ansatz im oberen Teil des Bands ist dann fair; vereinbaren Sie ihn vorher.
Spät und über Nacht
Schlafen die Kinder, bleibt die Verantwortung: Die ganze Zeit zählt zum vereinbarten Ansatz. Für eine ganze Nacht vereinbaren Sie einen festen Betrag und vorher, wie sie spät nach Hause kommt.
Mehr als Aufpassen
Kochen, Hausaufgaben, Bringen und Holen: Je mehr dazukommt, desto näher liegt der Nanny-Lohn.
Die Kinder schlafen. Die Verantwortung bleibt.
Der Ferienzuschlag gehört auf jeden Abend
Wer stundenweise arbeitet, bekommt die Ferien als Zuschlag auf jeden Lohn: 8.33 % für 4 Wochen Ferien, 10.64 % für 5 Wochen bis Ende des Jahres, in dem sie 20 wird. Der Zuschlag muss im Vertrag und auf jeder Abrechnung als eigener Betrag stehen. Ein «inklusive Ferien» ohne Zahl reicht nicht.
NameMia
DatumSa 14.11.
Stunden 19–22 Uhr3
Ansatz CHF25.00
Lohn75.00
Ferienzuschlag 8.33 %6.25
Total CHF81.25
Zahlen Sie bar, schreiben Sie es genau so auf: Datum, Stunden, Ansatz, Zuschlag, Total. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Ferienentschädigung im Stundenlohn.
AHV und Unfallversicherung: was Sie als Familie müssen
Wer eine Babysitterin bezahlt, ist ihr Arbeitgeber. Im Privathaushalt gilt die AHV ab dem ersten Franken; die Grenze von CHF 2'500 für kleine Nebenverdienste gilt hier nicht. Was gilt, hängt von ihrem Alter ab:
Unter 18
Keine AHV-Beiträge bis zum Jahr, in dem sie 18 wird. Unfallversichert sein muss sie trotzdem.
18 bis 25, höchstens CHF 750 im Jahr
Beitragsfrei, ausser sie verlangt die Beiträge. Die Unfallversicherung kostet bis dahin keine Prämie.
18 bis 25, mehr als CHF 750
Dann ist der ganze Jahreslohn AHV-pflichtig, nicht nur der Teil über 750. Bei CHF 22 pro Stunde reicht dafür ein Abend à 3 Stunden pro Monat.
Ab 26
AHV ab dem ersten Franken, wie bei jeder Haushaltshilfe.
Massgebend ist jeweils das Alter, das sie im laufenden Jahr erreicht.
Gegen Berufsunfälle ist sie ab der ersten Stunde versichert, die Prämie zahlen Sie. Arbeitet sie 8 Stunden pro Woche oder mehr bei Ihnen, ist sie auch in der Freizeit versichert (NBU); diese Prämie trägt sie.
Am einfachsten geht das im vereinfachten Abrechnungsverfahren, bis CHF 22'680 Lohn im Jahr pro Person: Sie melden sie bei der Ausgleichskasse an und zahlen die Beiträge einmal im Jahr. Vom Lohn ziehen Sie 5 % Quellensteuer ab, bei jeder Angestellten. Einen Lohnausweis brauchen Sie in diesem Verfahren nicht.
Gilt ein Mindestlohn fürs Babysitting?
Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) mit CHF 20.35 pro Stunde gilt erst ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche bei derselben Familie, und nicht in Genf. Laut SECO gilt er ausserdem nicht für Personen, die hauptsächlich Kinder betreuen, also auch nicht für Babysitter.
Einige Kantone haben einen eigenen Mindestlohn: Genf CHF 24.59, Basel-Stadt CHF 22.20, Jura CHF 21.40, Neuenburg CHF 21.35, Tessin CHF 20.00. Ob er fürs Babysitting gilt, hängt von den Ausnahmen ab, die jeder Kanton selbst regelt, Neuenburg zum Beispiel für Ferienjobs. Beschäftigen Sie dort eine erwachsene Babysitterin regelmässig, sind Sie mit dem kantonalen Ansatz auf der sicheren Seite.
Teenager als Babysitter: was gilt?
Das Arbeitsgesetz mit seinen Jugendschutzregeln gilt im Privathaushalt nicht (Art. 2 ArG). Eine gesetzliche Uhrzeit, bis zu der eine 15-Jährige babysitten darf, gibt es deshalb nicht. Sprechen Sie Zeiten und Heimweg mit ihren Eltern ab.
AHV-Beiträge zahlt sie ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag, unfallversichert ist sie vom ersten Einsatz an. Den SRK-Babysittingkurs kann sie ab 13 Jahren machen: 10 Stunden, CHF 100 bis 250, keine Pflicht, aber ein gutes Zeichen.
Babysitting von den Steuern abziehen
Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können Sie bei der direkten Bundessteuer bis CHF 25'800 pro Kind abziehen, wenn die Betreuung wegen Ihrer Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nötig ist. Der Abend im Kino zählt nicht, der Abend, an dem Sie arbeiten, schon. Die Kantone haben eigene Obergrenzen.
Für den Abzug brauchen Sie Belege. Mit einer angemeldeten Babysitterin haben Sie sie: Lohnabrechnungen und die Abrechnung der Ausgleichskasse. Was Kinderbetreuung insgesamt kostet, zeigt der Vergleich der Betreuungsformen.
Salvador Jovells
Gründer von Clino
Mein Rat: lieber zwei Franken mehr, und sauber
Gute Babysitterinnen haben am Freitagabend die Wahl. Wer im oberen Teil des Bands zahlt und den Ferienzuschlag separat ausweist, bekommt eher eine Zusage, und behält sie.
Und melden Sie sie an, sobald sie regelmässig kommt. Bei einer Studentin unter 25 mit ein paar Abenden im Jahr kostet das nichts, darüber ein paar Franken pro Abend. Eine Nachzahlung über fünf Jahre kostet mehr. Wie die Anmeldung geht, steht im Beitrag Babysitter, Nanny oder Au-pair anmelden.
Häufige Fragen zum Babysitter-Lohn
Wie viel zahlt man einem Babysitter pro Stunde?
Wie viel verdient eine 14- oder 15-jährige Babysitterin?
Muss ich meine Babysitterin bei der AHV anmelden?
Gilt der Mindestlohn auch für Babysitter?
Zahlt man weniger, wenn die Kinder schlafen?
Kann ich die Babysitterin von den Steuern abziehen?
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?
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Quellen
- Clino, Babysitter-Lohnkarte 2026: 11'620 Inserate von babysitting24.ch aus 23 Kantonen, erhoben am 24.7.2026.
- AHVV Art. 34d Abs. 2 lit. a; Merkblatt 2.06 «Hausdienst» der Informationsstelle AHV/IV, Ziffern 5, 7, 9 und 10.
- AHVG Art. 3 (Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag).
- OR Art. 329a und 329d (Ferien und Ferienlohn).
- Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft, SR 221.215.329.4) und das Merkblatt des SECO dazu.
- Arbeitsgesetz (ArG) Art. 2 Abs. 1 lit. g: private Haushalte sind ausgenommen.
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 33 Abs. 3: Abzug für die Drittbetreuung von Kindern.
Stand: 9. Oktober 2026. Die Lohnzahlen sind Inseratspreise, keine amtliche Lohnstatistik.
