Nanny employment contract (Swiss template)
A free, legally sound template for nannies in a Swiss private household. With all 14 required clauses including confidentiality, first-aid duty and emergency contacts. Look at the preview below, then download it as a PDF in one click.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF 30 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☑ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Next step
This contract needs to be registered with the AHV compensation fund. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through the insurance.
CHF 19.90/month · 30 days free · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
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Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
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CHF 19.90/month · 30 days free · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
What you get
- 14 clauses, child-specific
- Confidentiality and first-aid duty
- Emergency contacts and medication
- Probation, notice, pay, holidays
- DSG/GDPR and Swiss law
- Editable PDF (3 pages, A4)
Or fill it in with your details
Names, pay and hours: finished contract as a PDF.
Note: this template is a starting point. Adapt the clauses (pay, hours, canton, special rules) to your situation before signing.
This template is in German
Deliberately so: the contract is the document the compensation office and the authorities read, and this template is written for German-speaking Switzerland. By law the contract has to be in a language both parties understand, so with an employee who speaks another language, a bilingual version is the safe route.
With Clino the contract is generated in your language, side by side in two languages if you want.
Contract for a different role? Employment contract for cleaners·Caregiver employment contract (incl. live-in)
After the download: your part and ours
You
- 1Go through the contract with the nanny, fill in pay and hours, both sign.
- 2Register the nanny with your compensation office as employer. Clino prepares the details.
- 3Take out accident insurance, from 8 hours a week also for non-occupational accidents.
Clino, CHF 19.90 a month
- Payslip every month, every deduction calculated automatically.
- AHV registration prepared: details and instructions for your compensation office.
- The CHF 22'680 threshold in view: Clino detects it automatically and settles under the ordinary procedure from then on.
- Annual statement for the tax return, so the childcare deduction is documented.
- Reminders, so no payslip is forgotten.
30 days free, then CHF 19.90 a month, cancel any month.
Children change everything
What makes a nanny contract different?
Four things a standard cleaner contract does not cover. Each of them follows from being responsible for a child.
Confidentiality about the family
A nanny learns intimate details: relationships, parenting style, the children's illnesses. The contract requires confidentiality. including after the contract ends and explicitly rules out social media posts showing the children's faces or names.
First-aid requirement (children)
A current first-aid certificate, BLS-AED-SRC for children, as a condition of employment. Refreshed every 2 years at the employer's expense. A cleaner contract has no such clause at all.
Duty of supervision and liability
The nanny takes on the duty of supervision for the children. Clear rules on medication (only with written authorisation), road safety, swimming, allergies. These duties of care belong in the contract.
Long and irregular hours
School runs, overnight stays, weekend availability. The contract distinguishes scheduled hours from on-call time, sets Sunday premiums (50–100%) and break rules for shifts over 7 hours.

Step by step
Three minutes to a contract ready for signature.
Salvador Jovells
Founder of Clino
Why this template is free
The contract is the easiest of the three steps. Where families get stuck is the other two: the AHV registration and the monthly payslip. That is exactly where Clino earns its money, at CHF 19.90 a month.
If all you need is the contract: take it, no account, no catch. And if a question comes up at the next step, I answer personally.
More nanny tools from Clino
Frequently asked questions
Nanny 20 hours a week: simplified or ordinary procedure?
Does my nanny need a pension fund (BVG)?
Can I deduct the nanny's wage from my taxes?
Nanny sharing with a second family: one contract or two?
Nanny from abroad: what must be settled before the first working day?
What does a nanny cost me per month in total?
Is this nanny contract template legally valid?
Can I adapt the contract to my situation?
What happens if the nanny falls ill?
Do I need UVG accident insurance for my nanny?
What about tips and voluntary bonuses?
Does the contract have to be in German?
How long can the probation period be?
How is this different from a cleaner contract template?
Contract done: what about the registration?
Clino prepares the AHV registration, produces the monthly payslip and walks you through taking out UVG cover. CHF 19.90/mo. 30 days free.
- Payslip every month
- AHV registration prepared
- CHF 22'680 threshold in view
- Cancel any month
Cancel any time · nothing charged before day 30
Sources
- · SECO: employment law
- · FTA: simplified procedure
- · ahv-iv.ch: domestic service
- · SME portal: NAV Hauswirtschaft
- This template is a starting point and does not replace individual legal advice. Adapt it to your actual situation and your canton.

Ready? First payslip in 5 minutes.
Start for free