Caregiver employment contract (Swiss template)
A free, legally sound template for privately employed caregivers and 24-hour care. With all 15 required clauses including presence time, board and lodging as payment in kind, and a clear line between care and nursing. Look at the preview below, then download it as a PDF in one click.
Contract for a different role? Employment contract for cleaners·Nanny employment contract
This template is in German
Deliberately so: the contract is the document the compensation office and the authorities read, and this template is written for German-speaking Switzerland. By law the contract has to be in a language both parties understand, so with a caregiver who speaks another language, a bilingual version is the safe route.
With Clino the contract is generated in your language, side by side in two languages if you want.
Preview: page 1 of the template
Stand 2026
Arbeitsvertrag — Betreuerin / Betreuer
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Seniorenbetreuung (inkl. Live-in / 24h-Betreuung)
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) sowie — bei Betreuung mit Präsenzzeiten — an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betagtenbetreuung ab. Die Arbeitnehmerin wird als Betreuerin für die Betreuung und Alltagsunterstützung der oben genannten betreuten Person im Privathaushalt angestellt. Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Privathaushalt der betreuten Person: . Wohnform (zutreffendes ankreuzen): ☐ Live-in — die Betreuerin wohnt im Haushalt, ein eigenes Zimmer wird gestellt (siehe § 5 Naturallohn und § 14 Zimmer-Regelung) ☐ Live-out— die Betreuerin wohnt extern.
Die Tätigkeit umfasst Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen: Betreuung und Gesellschaft (Anwesenheit, Gespräche, Aktivierung, Tagesstruktur), Begleitung (Spaziergänge, Arzt- und Therapietermine, Einkäufe, Behördengänge), Haushaltführung (Kochen, Reinigung, Wäsche, Einkauf für den Haushalt) sowie Alltagsunterstützung (Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden oder Begleitung beim Gehen, soweit keine pflegerische Fachkompetenz erforderlich ist). Konkrete Aufgaben / Besonderheiten: .
Ausdrücklich ausgeschlossen sind medizinische und pflegerische Leistungen.Dazu gehören insbesondere: Medikamentenmanagement (Richten, Dosieren und Verabreichen von Medikamenten), Wundversorgung, Injektionen, Katheter- und Stomapflege sowie alle Verrichtungen, die eine pflegerische oder medizinische Fachausbildung voraussetzen. Solche Leistungen dürfen nur durch zugelassene Leistungserbringer (z. B. Spitex oder diplomierte Pflegefachpersonen) erbracht werden. Zulässig bleibt das blosse Erinnern an die selbständige Einnahme von Medikamenten, die durch Fachpersonen oder Angehörige bereitgestellt wurden (z. B. Wochendispenser). Verändert sich der Gesundheitszustand der betreuten Person so, dass pflegerische Leistungen nötig werden, informiert die Betreuerin unverzüglich den Arbeitgeber, damit Fachstellen (Spitex, Hausarzt) beigezogen werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit (aktive Tätigkeit gemäss § 3) beträgt Stunden, verteilt auf Tage. Typische Einsatzzeiten: . Bei Einsätzen von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.
Präsenzzeit ist Zeit, in der sich die Betreuerin im Haushalt bereithalten muss, ohne aktiv zu arbeiten (z. B. Anwesenheit am Nachmittag, Rufbereitschaft im Haus). In Anlehnung an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betreuung gilt: Präsenzzeit ist Teil der vergüteten Zeit und wird wie folgt entschädigt: Tages-Präsenzzeit von bis Uhr, vergütet mit % des Stundenlohns bzw. einer Pauschale von CHF pro Tag.
Nachtpräsenz: Muss die Betreuerin nachts im Haushalt anwesend und erreichbar sein (von bis Uhr), wird dies mit einer Pauschale von CHF pro Nacht abgegolten. Aktive Einsätze während der Nacht (Aufstehen, Begleitung zur Toilette, Beruhigen) gelten als Arbeitszeit und werden zusätzlich zum Stundenlohn zuzüglich Nachtzuschlag von % vergütet und im Stundenrapport festgehalten.
Der Barlohn (brutto) beträgt CHF pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Der Lohn darf die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft (abgestuft nach Qualifikation: ungelernt / angelernt / gelernt) nicht unterschreiten. Auszahlung jeweils am . des Monats per Banküberweisung; eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt.
Naturallohn bei Live-in: Erhält die Betreuerin Kost und Logis, gilt dies als Naturallohn zu den offiziellen AHV-Ansätzen: CHF 33 pro Tag bzw. CHF 990 pro Monat (Frühstück CHF 3.50, Mittagessen CHF 10, Abendessen CHF 8, Unterkunft CHF 11.50). Der Naturallohn ist Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns und wird auf der Lohnabrechnung als Lohnbestandteil aufgeführt und für die Sozialversicherungsbeiträge mitgezählt.
13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntags- und Feiertagszuschlag: %. Nachtzuschlag für aktive Nachtarbeit: % (Nachtpräsenz-Pauschale siehe § 4). Bei Stundenlohn wird der Ferienzuschlag separat ausgewiesen (8.33 % bei 4 Wochen bzw. 10.64 % bei 5 Wochen Ferien). Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, ggf. BVG und Quellensteuer) werden gemäss geltendem Recht vom Bruttolohn (inkl. Naturallohn) abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a); bei einem Alter unter 20 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden frühzeitig und in Absprache geplant; für die Ferienabwesenheit der Betreuerin organisiert der Arbeitgeber rechtzeitig eine Ablösung.
Freie Tage bei Live-in: Die Betreuerin hat Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag pro Woche (Wochenruhetag, in der Regel: ) sowie auf eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit gemäss den Empfehlungen des SECO-Modell-NAV. An freien Tagen und während der Ruhezeit besteht keine Präsenz- oder Erreichbarkeitspflicht; die Ablösung wird durch den Arbeitgeber organisiert (Angehörige, Spitex, Entlastungsdienst). Lokale Feiertage am Arbeitsort gelten als arbeitsfrei bzw. werden bei Einsatz zuschlagspflichtig gemäss § 5.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Betreuungsspezifisch:Tritt die betreute Person dauerhaft in ein Pflegeheim ein, gelten die ordentlichen Kündigungsfristen — das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Verstirbt die betreute Person und ist sie zugleich Arbeitgeberin, richtet sich die Beendigung nach OR Art. 338a. Die Parteien vereinbaren für diese Fälle ergänzend: .
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend (OR Art. 324a). Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) verlangt der Normalarbeitsvertrag des Arbeitsortes in 15 Kantonen (u. a. ZH, BE, LU, SG); in den übrigen ist sie freiwillig, aber empfohlen. Bei Live-in gelten Kost und Logis während der Lohnfortzahlung weiter als Lohnbestandteil.
Der Arbeitgeber meldet die Betreuerin vor Stellenantritt bei der kantonalen Ausgleichskassean und rechnet die Beiträge ab: AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 % je für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber (Stand 2026), berechnet auf dem Bruttolohn inklusive Naturallohn. Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbar (AHVG Art. 88, Busse bis CHF 10’000 gemäss StGB Art. 106).
Der Arbeitgeber schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung ab: Berufsunfall (BU) immer; ab 8 Stunden pro Woche zusätzlich Nichtberufsunfall (NBU). Bei Live-in-Betreuung ist die 8-Stunden-Schwelle praktisch immer erreicht. BVG (Pensionskasse):obligatorisch, sobald der Jahreslohn (inkl. Naturallohn) CHF 22’680 erreicht und die Arbeitnehmerin über 25 Jahre alt ist — bei Vollzeit-Betreuung ist dies in der Regel der Fall; der Anschluss an eine Pensionskasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Quellensteuer: Bei ausländischen Betreuerinnen ohne Niederlassungsbewilligung C zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer gemäss kantonalem Tarif vom Lohn ab und rechnet sie mit der Steuerbehörde ab.
Die Betreuerin erhält Einblick in besonders sensible Bereiche: Gesundheitszustand, Diagnosen, Medikation, finanzielle und familiäre Verhältnisse der betreuten Person. Sie verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit — während der Anstellung und unbefristet darüber hinaus. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG); ihre Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Betreuung erforderlich ist (z. B. Information an Hausarzt, Spitex oder Angehörige im Notfall). Das Veröffentlichen oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der betreuten Person — insbesondere auf Social Media — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung strikt untersagt.
Die Betreuerin erhält Haus-/Wohnungsschlüssel (Übergabe wird schriftlich quittiert). Schlüssel dürfen nicht kopiert oder Dritten überlassen werden; ein Verlust ist unverzüglich zu melden. Geld der betreuten Person wird nur gegen Beleg verwaltet (Haushaltskasse mit Quittungen: ☐ ja ☐ nein, Betrag CHF pro Woche). Bankkarten, E-Banking und Vollmachten der betreuten Person darf die Betreuerin nicht nutzen, ausser dies wird hier ausdrücklich und schriftlich geregelt: . Bei Vertragsende werden sämtliche Schlüssel, Karten und Unterlagen zurückgegeben.
Im Haushalt liegt eine jederzeit aktuelle Notfallmappe auf, die der Betreuerin bekannt und zugänglich ist. Sie enthält: Telefonnummern der Angehörigen (1. Kontakt: , 2. Kontakt: ), Hausarzt/Hausärztin (Name & Telefon: ), zuständige Spitex, Krankenkasse und Policen-Nr., aktuelle Medikamentenliste (durch Fachperson erstellt), bekannte Diagnosen und Allergien sowie den Aufbewahrungsort einer allfälligen Patientenverfügung.
Vorgehen im medizinischen Notfall: (1) Notruf 144(Sanität) wählen, bei der betreuten Person bleiben und Anweisungen der Notrufzentrale befolgen; (2) parallel bzw. unmittelbar danach die Angehörigen informieren; (3) den Vorfall mit Uhrzeit und Ablauf schriftlich festhalten. Die Betreuerin leistet keine medizinischen Eingriffe (§ 3); lebensrettende Sofortmassnahmen im Notfall (z. B. stabile Seitenlage) bleiben selbstverständlich zulässig. Weitere Notrufnummern: 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info), 112 (allgemein).
Bei Live-in stellt der Arbeitgeber der Betreuerin ein eigenes, abschliessbares Zimmer mit Fenster, Bett, Schrank und Heizung sowie Zugang zu Bad und Küche zur Verfügung. Das Zimmer ist Teil des Naturallohns (§ 5) und wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen; es entsteht kein separates Mietverhältnis. Die Privatsphäre der Betreuerin im Zimmer wird respektiert. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt die Betreuerin das Zimmer geräumt und besenrein zurück; die Räumung erfolgt bis zum letzten Arbeitstag, bei fristloser Beendigung innert einer angemessenen Frist von Tagen. Übergabe und Rückgabe des Zimmers werden mit einem kurzen Protokoll festgehalten.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, einschliesslich der zwingenden Bestimmungen des am Arbeitsort geltenden kantonalen NAV Hauswirtschaft. Gerichtsstand ist der Arbeitsort in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Next step
This contract needs to be registered with the AHV compensation fund. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through the insurance.
CHF 19.90/month · 30 days free · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Betreuungsmodell (Live-in / Live-out) und konkrete Situation anpassen.
What you get
- 15 clauses, built for senior care
- Clear line: care support, no nursing (Spitex)
- Presence time and night presence with a flat rate
- Board and lodging as wage in kind (CHF 990/month)
- Emergency plan, confidentiality, room rules
- Editable PDF (4 pages, A4)
Note: this template is a starting point. Adapt the clauses (wage, presence times, live-in/live-out, canton) to your situation before signing.
Care work is a special case
What makes a care contract different?
The caregiver works in the home of a vulnerable person, shares her home and her daily life, and knows her health data. Four things an ordinary household contract does not cover.
A clear line: care, not nursing
Managing medication, wound care and injections are medical nursing services and are reserved for licensed providers such as Spitex. The contract rules them out explicitly. That protects the person being cared for, the caregiver, and you as the employer.
Presence time and night presence
Being on hand in the house is not free time. The SECO model NAV for 24-hour care requires presence time to be paid. Day and night alike. The contract has concrete fields for it: a flat rate per night plus an hourly wage with a premium for active night duties.
Board and lodging as payment in kind
If the caregiver lives in the household, meals and the room count towards pay: CHF 33 a day or CHF 990 a month at the official AHV rates. This payment in kind is subject to AHV contributions and has to appear on every payslip. Many private households miss it.
Health data and an emergency plan
The caregiver knows the diagnoses, the medication and the finances of the person being cared for. particularly sensitive personal data under the DSG. The contract covers confidentiality beyond the end of the contract, emergency contacts, what to do in an emergency (144) and where the advance directive is kept.
Every clause, explained
What a caregiver contract contains, and why
Eight building blocks separate a caregiver contract from ordinary employment. Tap through: you see the contract line, the reason behind it, and the questions families actually ask.
As written in the contract
§ 3 · KEINE PFLEGE
Ausdrücklich ausgeschlossen sind medizinische und pflegerische Leistungen. Solche Leistungen dürfen nur durch zugelassene Leistungserbringer (z. B. Spitex) erbracht werden. Zulässig bleibt das blosse Erinnern an die selbständige Einnahme von Medikamenten.
The most important line in the whole contract
Why it is in there
Care means company, housekeeping, accompanying and everyday support. Preparing medication, wound care, injections: that is nursing, strictly reserved for licensed providers (Spitex) or qualified nurses. The contract draws this line in writing so nobody slides across it in daily life.
Common questions
May the caregiver remind about the pills?
Yes. Reminding about self-administration from a weekly dispenser prepared by a professional or relative is allowed. Preparing, dosing or administering them herself is not.
What if the health situation worsens?
The contract obliges the caregiver to inform the employer immediately so Spitex or the family doctor can step in. Care support and professional nursing then run in parallel, which is the normal case, not a contradiction.
As written in the contract
§ 4 · PRÄSENZZEIT
Präsenzzeit ist Zeit, in der sich die Betreuerin im Haushalt bereithalten muss, ohne aktiv zu arbeiten. In Anlehnung an den SECO-Modell-NAV gilt: Präsenzzeit ist Teil der vergüteten Zeit.
Being on standby is not free time
Why it is in there
Having to stay in the house without actively working is presence time. The SECO model NAV for 24-hour care is clear: presence time is paid, daytime pro rata, nights with a flat rate per night. Contracts that count only the active hours are the most common cost trap in live-in care.
Common questions
Do I really pay for the night if she just sleeps?
Mere presence with the duty to be reachable is covered by the agreed night flat rate. If the caregiver actually gets up, the call-out counts as working time with a night supplement, on top of the flat rate.
How high should the flat rate be?
The amount is negotiable and goes into the contract as a number. The yardstick: it must reflect the real constraint. Getting up several times every night is no longer presence, it is night work.
As written in the contract
§ 5 · NATURALLOHN
Erhält die Betreuerin Kost und Logis, gilt dies als Naturallohn zu den offiziellen AHV-Ansätzen: CHF 33 pro Tag bzw. CHF 990 pro Monat. Der Naturallohn ist Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns.
The room is wage, with an official price tag
Why it is in there
In live-in care, room and meals are not a gift but wage in kind: CHF 33 per day, CHF 990 per month, at the fixed AHV rates. This amount counts in the minimum-wage comparison and must appear on the payslip. The cash wage itself may not undercut the NAV minima, from CHF 20.35 per hour for unskilled work.
Common questions
Does board and lodging count toward the minimum wage?
Yes, as a wage component at the official rates. A lower cash wage can therefore be admissible if cash plus CHF 990 per month in kind together clear the minimum. Our form above runs exactly this calculation live.
Monthly or hourly wage?
Both are allowed, the contract ticks the option. With an hourly wage the holiday supplement must be shown separately; with a monthly wage, holidays are included in the pay and taken as time off.
As written in the contract
§ 6 · FREIE TAGE
Die Betreuerin hat Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag pro Woche. An freien Tagen besteht keine Präsenz- oder Erreichbarkeitspflicht; die Ablösung wird durch den Arbeitgeber organisiert.
The free day is hers, the relief is yours
Why it is in there
At least one full free day per week, with no duty to be reachable: in live-in care this is the most critical promise, because someone has to fill the gap. The contract therefore fixes that the employer organizes the relief, through relatives, Spitex or a relief service.
Common questions
May she stay in the house on her free day?
Yes, the room is her home. But she does not have to be reachable and does not have to step in. If she does step in, that is work, with a supplement or time off in lieu.
What about holidays?
Four weeks of paid holidays per year, like any employment. Here too: planning the relief in time is the employer's job, not the caregiver's.
As written in the contract
§ 8 · VERTRAGSENDE
Tritt die betreute Person dauerhaft in ein Pflegeheim ein, gelten die ordentlichen Kündigungsfristen, das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Verstirbt die betreute Person und ist sie zugleich Arbeitgeberin, richtet sich die Beendigung nach OR Art. 338a.
The two scenarios nobody likes to think about
Why it is in there
Care employment ends differently from other jobs: through a move to a care home or the death of the person cared for. The contract settles both in advance. A care-home move ends nothing automatically, the ordinary notice periods apply. On the death of the cared-for person who is also the employer, Art. 338a of the Code of Obligations applies.
Common questions
The cared-for person moves to a home. Do I keep paying?
Yes, until the ordinary notice period expires (1 month in the first year of service, longer after). That is why it pays to agree a supplementary rule for this case in the contract, the line is provided.
What happens on death?
If relatives are the employers, the contract continues with them until ordinarily terminated. If the cared-for person was herself the employer, the contract in principle passes to the heirs; if it was essentially tied to her person, it ends with fair compensation for the caregiver (Art. 338a CO).
As written in the contract
§ 9 · KRANKHEIT
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss kantonaler Skala. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) verlangt der Normalarbeitsvertrag des Arbeitsortes in 15 Kantonen.
When the caregiver herself falls ill
Why it is in there
If the caregiver falls ill, the wage continues according to the cantonal scale, usually three full weeks in the first year of service. In live-in care, board and lodging continue too. In 15 cantons the standard employment contract of the workplace additionally requires daily sickness benefits insurance; elsewhere it is voluntary, but it covers exactly the most expensive risk.
Common questions
Who cares for my relative while she is ill?
That remains the employer's task: short-term relief through relatives, Spitex or relief services. The sick caregiver does not have to provide a substitute, she is an employee, not a subcontractor.
Do I really need the KTG insurance?
If the workplace is in one of the 15 NAV cantons that require it (ZH, BE, LU, SG among others): yes. Otherwise it is voluntary, but it shifts continued pay from your account to an insurer, quickly the difference of several monthly wages at full time.
As written in the contract
§ 10 · SOZIALVERSICHERUNGEN
Der Arbeitgeber meldet die Betreuerin vor Stellenantritt bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbar (AHVG Art. 88, Busse bis CHF 10'000 gemäss StGB Art. 106).
Registered before the first day of work
Why it is in there
Registration with the compensation office happens before the job starts, on the gross wage including wage in kind. Added to that: UVG accident insurance from day one (including leisure accidents from 8 weekly hours) and, from CHF 22'680 annual wage and age 25, the pension fund. Without a C permit, withholding tax is also deducted directly from the wage.
Common questions
Full-time care: which duties definitely apply to me?
At a full workload practically all of them: AHV registration, UVG with leisure accidents, BVG (the annual wage almost always exceeds CHF 22'680 including wage in kind) and, depending on the permit, withholding tax. Clino prepares the registrations and produces the monthly payslip.
What do I risk without registering?
Back payment of contributions up to five years with interest, fines up to CHF 10'000 (Art. 88 AHVG), and in an accident you are personally liable without UVG cover. Undeclared work is especially risky in care, because household accidents are frequent.
As written in the contract
§ 11 · GESUNDHEITSDATEN
Die Betreuerin verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit, während der Anstellung und unbefristet darüber hinaus. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Diagnoses are not conversation topics
Why it is in there
A caregiver sees everything: diagnoses, medication, finances, family conflicts. Health data enjoys special protection under the Swiss Data Protection Act. The contract imposes confidentiality without time limit and bans photos and videos of the cared-for person on social media without written consent.
Common questions
May she inform the family doctor?
Yes, as far as necessary for the care: doctor, Spitex and relatives in an emergency are exactly the exceptions the contract provides for. Passing information to third parties outside this circle is not allowed.
Does confidentiality survive the end of the contract?
Yes, without time limit. That protects the cared-for person even when the employment ends in dispute.
The hiring as a checklist
Every duty from contract to withholding tax on one A4 page, to tick off before the first day of work.

Step by step
Three minutes to a contract ready for signature.
A contract in 3 steps
Step 1
Enter the details
Employer, caregiver, the person being cared for, pay, presence times. The essentials in 2 minutes.
Step 2
Download the PDF
Enter your email and open the print-ready template (4 pages) straight away.
Step 3
Register with Clino
Clino prepares the AHV registration and produces the monthly payslip including payment in kind. CHF 19.90/mo.
Interactive: no more copying by hand
Enter your caregiver's details
The template fills in live, and on the right you see immediately whether the wage clears the minimum. Nothing is required.
Board & lodging count as payment in kind: CHF 990 per month, part of the AHV wage.
Freely agreed; active night call-outs count as working time on top.
Your numbers, live
- Cash wage per month
- CHF 4'500
- Board & lodging (in kind)
- + CHF 990
- AHV wage per month
- CHF 5'490
- Projected over the year
- CHF 65'880
- Equivalent per hour (incl. in kind)
- CHF 30.19
From CHF 22'680 annual wage and age 25+, the pension fund (BVG) is mandatory.
From 8 h/week, non-occupational accidents (NBU) must also be insured.
Your contract, updated live· Scroll to see all 4 pages
Stand 2026
Arbeitsvertrag — Betreuerin / Betreuer
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Seniorenbetreuung (inkl. Live-in / 24h-Betreuung)
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) sowie — bei Betreuung mit Präsenzzeiten — an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betagtenbetreuung ab. Die Arbeitnehmerin wird als Betreuerin für die Betreuung und Alltagsunterstützung der oben genannten betreuten Person im Privathaushalt angestellt. Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Privathaushalt der betreuten Person: . Wohnform (zutreffendes ankreuzen): ☒ Live-in — die Betreuerin wohnt im Haushalt, ein eigenes Zimmer wird gestellt (siehe § 5 Naturallohn und § 14 Zimmer-Regelung) ☐ Live-out— die Betreuerin wohnt extern.
Die Tätigkeit umfasst Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen: Betreuung und Gesellschaft (Anwesenheit, Gespräche, Aktivierung, Tagesstruktur), Begleitung (Spaziergänge, Arzt- und Therapietermine, Einkäufe, Behördengänge), Haushaltführung (Kochen, Reinigung, Wäsche, Einkauf für den Haushalt) sowie Alltagsunterstützung (Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden oder Begleitung beim Gehen, soweit keine pflegerische Fachkompetenz erforderlich ist). Konkrete Aufgaben / Besonderheiten: .
Ausdrücklich ausgeschlossen sind medizinische und pflegerische Leistungen.Dazu gehören insbesondere: Medikamentenmanagement (Richten, Dosieren und Verabreichen von Medikamenten), Wundversorgung, Injektionen, Katheter- und Stomapflege sowie alle Verrichtungen, die eine pflegerische oder medizinische Fachausbildung voraussetzen. Solche Leistungen dürfen nur durch zugelassene Leistungserbringer (z. B. Spitex oder diplomierte Pflegefachpersonen) erbracht werden. Zulässig bleibt das blosse Erinnern an die selbständige Einnahme von Medikamenten, die durch Fachpersonen oder Angehörige bereitgestellt wurden (z. B. Wochendispenser). Verändert sich der Gesundheitszustand der betreuten Person so, dass pflegerische Leistungen nötig werden, informiert die Betreuerin unverzüglich den Arbeitgeber, damit Fachstellen (Spitex, Hausarzt) beigezogen werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit (aktive Tätigkeit gemäss § 3) beträgt 42 Stunden, verteilt auf Tage. Typische Einsatzzeiten: . Bei Einsätzen von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.
Präsenzzeit ist Zeit, in der sich die Betreuerin im Haushalt bereithalten muss, ohne aktiv zu arbeiten (z. B. Anwesenheit am Nachmittag, Rufbereitschaft im Haus). In Anlehnung an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betreuung gilt: Präsenzzeit ist Teil der vergüteten Zeit und wird wie folgt entschädigt: Tages-Präsenzzeit von bis Uhr, vergütet mit % des Stundenlohns bzw. einer Pauschale von CHF pro Tag.
Nachtpräsenz: Muss die Betreuerin nachts im Haushalt anwesend und erreichbar sein (von bis Uhr), wird dies mit einer Pauschale von CHF pro Nacht abgegolten. Aktive Einsätze während der Nacht (Aufstehen, Begleitung zur Toilette, Beruhigen) gelten als Arbeitszeit und werden zusätzlich zum Stundenlohn zuzüglich Nachtzuschlag von % vergütet und im Stundenrapport festgehalten.
Der Barlohn (brutto) beträgt CHF 4'500 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☒ Monatslohn). Der Lohn darf die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft (abgestuft nach Qualifikation: ungelernt / angelernt / gelernt) nicht unterschreiten. Auszahlung jeweils am . des Monats per Banküberweisung; eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt.
Naturallohn bei Live-in: Erhält die Betreuerin Kost und Logis, gilt dies als Naturallohn zu den offiziellen AHV-Ansätzen: CHF 33 pro Tag bzw. CHF 990 pro Monat (Frühstück CHF 3.50, Mittagessen CHF 10, Abendessen CHF 8, Unterkunft CHF 11.50). Der Naturallohn ist Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns und wird auf der Lohnabrechnung als Lohnbestandteil aufgeführt und für die Sozialversicherungsbeiträge mitgezählt.
13. Monatslohn: ☐ ja ☒ nein. Sonntags- und Feiertagszuschlag: %. Nachtzuschlag für aktive Nachtarbeit: % (Nachtpräsenz-Pauschale siehe § 4). Bei Stundenlohn wird der Ferienzuschlag separat ausgewiesen (8.33 % bei 4 Wochen bzw. 10.64 % bei 5 Wochen Ferien). Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, ggf. BVG und Quellensteuer) werden gemäss geltendem Recht vom Bruttolohn (inkl. Naturallohn) abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a); bei einem Alter unter 20 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden frühzeitig und in Absprache geplant; für die Ferienabwesenheit der Betreuerin organisiert der Arbeitgeber rechtzeitig eine Ablösung.
Freie Tage bei Live-in: Die Betreuerin hat Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag pro Woche (Wochenruhetag, in der Regel: ) sowie auf eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit gemäss den Empfehlungen des SECO-Modell-NAV. An freien Tagen und während der Ruhezeit besteht keine Präsenz- oder Erreichbarkeitspflicht; die Ablösung wird durch den Arbeitgeber organisiert (Angehörige, Spitex, Entlastungsdienst). Lokale Feiertage am Arbeitsort gelten als arbeitsfrei bzw. werden bei Einsatz zuschlagspflichtig gemäss § 5.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Betreuungsspezifisch:Tritt die betreute Person dauerhaft in ein Pflegeheim ein, gelten die ordentlichen Kündigungsfristen — das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Verstirbt die betreute Person und ist sie zugleich Arbeitgeberin, richtet sich die Beendigung nach OR Art. 338a. Die Parteien vereinbaren für diese Fälle ergänzend: .
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend (OR Art. 324a). Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) verlangt der Normalarbeitsvertrag des Arbeitsortes in 15 Kantonen (u. a. ZH, BE, LU, SG); in den übrigen ist sie freiwillig, aber empfohlen. Bei Live-in gelten Kost und Logis während der Lohnfortzahlung weiter als Lohnbestandteil.
Der Arbeitgeber meldet die Betreuerin vor Stellenantritt bei der kantonalen Ausgleichskassean und rechnet die Beiträge ab: AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 % je für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber (Stand 2026), berechnet auf dem Bruttolohn inklusive Naturallohn. Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbar (AHVG Art. 88, Busse bis CHF 10’000 gemäss StGB Art. 106).
Der Arbeitgeber schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung ab: Berufsunfall (BU) immer; ab 8 Stunden pro Woche zusätzlich Nichtberufsunfall (NBU). Bei Live-in-Betreuung ist die 8-Stunden-Schwelle praktisch immer erreicht. BVG (Pensionskasse):obligatorisch, sobald der Jahreslohn (inkl. Naturallohn) CHF 22’680 erreicht und die Arbeitnehmerin über 25 Jahre alt ist — bei Vollzeit-Betreuung ist dies in der Regel der Fall; der Anschluss an eine Pensionskasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Quellensteuer: Bei ausländischen Betreuerinnen ohne Niederlassungsbewilligung C zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer gemäss kantonalem Tarif vom Lohn ab und rechnet sie mit der Steuerbehörde ab.
Die Betreuerin erhält Einblick in besonders sensible Bereiche: Gesundheitszustand, Diagnosen, Medikation, finanzielle und familiäre Verhältnisse der betreuten Person. Sie verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit — während der Anstellung und unbefristet darüber hinaus. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG); ihre Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Betreuung erforderlich ist (z. B. Information an Hausarzt, Spitex oder Angehörige im Notfall). Das Veröffentlichen oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der betreuten Person — insbesondere auf Social Media — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung strikt untersagt.
Die Betreuerin erhält Haus-/Wohnungsschlüssel (Übergabe wird schriftlich quittiert). Schlüssel dürfen nicht kopiert oder Dritten überlassen werden; ein Verlust ist unverzüglich zu melden. Geld der betreuten Person wird nur gegen Beleg verwaltet (Haushaltskasse mit Quittungen: ☐ ja ☐ nein, Betrag CHF pro Woche). Bankkarten, E-Banking und Vollmachten der betreuten Person darf die Betreuerin nicht nutzen, ausser dies wird hier ausdrücklich und schriftlich geregelt: . Bei Vertragsende werden sämtliche Schlüssel, Karten und Unterlagen zurückgegeben.
Im Haushalt liegt eine jederzeit aktuelle Notfallmappe auf, die der Betreuerin bekannt und zugänglich ist. Sie enthält: Telefonnummern der Angehörigen (1. Kontakt: , 2. Kontakt: ), Hausarzt/Hausärztin (Name & Telefon: ), zuständige Spitex, Krankenkasse und Policen-Nr., aktuelle Medikamentenliste (durch Fachperson erstellt), bekannte Diagnosen und Allergien sowie den Aufbewahrungsort einer allfälligen Patientenverfügung.
Vorgehen im medizinischen Notfall: (1) Notruf 144(Sanität) wählen, bei der betreuten Person bleiben und Anweisungen der Notrufzentrale befolgen; (2) parallel bzw. unmittelbar danach die Angehörigen informieren; (3) den Vorfall mit Uhrzeit und Ablauf schriftlich festhalten. Die Betreuerin leistet keine medizinischen Eingriffe (§ 3); lebensrettende Sofortmassnahmen im Notfall (z. B. stabile Seitenlage) bleiben selbstverständlich zulässig. Weitere Notrufnummern: 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info), 112 (allgemein).
Bei Live-in stellt der Arbeitgeber der Betreuerin ein eigenes, abschliessbares Zimmer mit Fenster, Bett, Schrank und Heizung sowie Zugang zu Bad und Küche zur Verfügung. Das Zimmer ist Teil des Naturallohns (§ 5) und wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen; es entsteht kein separates Mietverhältnis. Die Privatsphäre der Betreuerin im Zimmer wird respektiert. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt die Betreuerin das Zimmer geräumt und besenrein zurück; die Räumung erfolgt bis zum letzten Arbeitstag, bei fristloser Beendigung innert einer angemessenen Frist von Tagen. Übergabe und Rückgabe des Zimmers werden mit einem kurzen Protokoll festgehalten.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, einschliesslich der zwingenden Bestimmungen des am Arbeitsort geltenden kantonalen NAV Hauswirtschaft. Gerichtsstand ist der Arbeitsort in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
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Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Betreuungsmodell (Live-in / Live-out) und konkrete Situation anpassen.
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Frequently asked questions
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Do I need a pension fund (BVG) for the caregiver?
What applies with a foreign caregiver (withholding tax)?
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Sources
- · SECO: model NAV for 24-hour care of the elderly
- · ahv-iv.ch: domestic service and payment in kind
- · SME portal: NAV Hauswirtschaft
- · FTA: withholding tax and the simplified procedure
- This template is a starting point and does not replace individual legal advice. Adapt it to your actual situation and your canton.

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