Ir al contenido
Kinderbetreuung · Schweiz · Stand 2026

Nanny-Arbeitsvertrag (Vorlage Schweiz)

Kostenlose, juristisch saubere Vorlage für Nannys im Schweizer Privathaushalt — mit allen 14 Pflichtklauseln inkl. Schweigepflicht, Erste-Hilfe-Pflicht und Notfallkontakten. Vorschau unten ansehen, dann mit einem Klick als PDF herunterladen.

14 Klauseln, kinderspezifischOR Art. 319ff & NAV HauswirtschaftPDF · A4 · 3 Seiten

Vorschau — Seite 1 der Vorlage

Nanny-Arbeitsvertrag-Clino.pdf
Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Arbeitsvertrag — Nanny

für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung

Arbeitgeber/in
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Arbeitnehmer/in (Nanny)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Geburtsdatum:  
AHV-Nr.:  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder:  .

§ 2   Arbeitszeit und Arbeitsort

Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt   Stunden pro Woche, verteilt auf   Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten:  ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).

§ 3   Aufgabenbereich (kinderbezogen)

Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.

Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.

§ 4   Lohn

Der Bruttolohn beträgt CHF   pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: Stundenlohn   Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am  . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja   ☐ nein. Sonntagszuschlag:   %. Nachtzuschlag (22:00–06:00):   %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF   pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.

§ 5   Ferien

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.

— Seite 1 / 3 —
§ 6   Krankheit, Unfall und Lohnfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala  (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.

§ 7   Schweigepflicht und Privatsphäre der Familie

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 8   Erste-Hilfe-Pflicht (kinderspezifisch)

Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat:   · gültig bis:  .

§ 9   Notfallkontakte

Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).

§ 10   Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.

— Seite 2 / 3 —
§ 11   Probezeit

Die ersten   Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.

§ 12   Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.

§ 13   Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.

§ 14   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Arbeitgeber/in
Ort, Datum:  
Unterschrift Nanny

Siguiente paso

Este contrato debe registrarse en la caja de compensación AHV. Clino se encarga automáticamente del registro, la nómina y los seguros.

CHF 19.90/mes · 30 días gratis · clino.ch

© Clino · clino.ch · Stand 2026 · Vorlage Schweiz — Seite 3 / 3
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.

Was Sie erhalten

  • 14 Klauseln, kinderspezifisch
  • Schweigepflicht & Erste-Hilfe-Pflicht
  • Notfallkontakte & Medikamentengabe
  • Probezeit, Kündigung, Lohn, Ferien
  • DSG/DSGVO & Schweizer Recht
  • Editierbares PDF (3 Seiten, A4)

Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Klauseln (Lohn, Stunden, Kanton, Sonderregelungen) an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.

Kinder verändern alles

Was ist anders an einem Nanny-Vertrag?

Vier zentrale Unterschiede zu einem klassischen Putzfrauen-Vertrag — jeder davon entsteht aus der Verantwortung für ein Kind.

Schweigepflicht über die Familie

Die Nanny erfährt intime Details: Beziehungen, Erziehungsstil, Krankheiten der Kinder. Der Vertrag verpflichtet zur Verschwiegenheit — auch über das Vertragsende hinaus— und schliesst Social-Media-Posts mit Bildern oder Namen der Kinder explizit aus.

Erste-Hilfe-Pflicht (Kinder)

Aktuelles Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC Kinder als Anstellungsvoraussetzung. Auffrischung alle 2 Jahre auf Kosten des Arbeitgebers. Bei einem Putzfrauen-Vertrag fehlt diese Klausel komplett.

Aufsichtspflicht & Haftung

Die Nanny übernimmt die Aufsichtspflicht für die Kinder. Klare Regeln zu Medikamenten (nur schriftlich autorisiert), Verkehrsverhalten, Schwimmen, Allergien. Diese Sorgfaltspflichten gehören in den Vertrag.

Lange & unregelmässige Stunden

Schul-Hol- und Bringdienste, Übernachtungseinsätze, Wochenend-Bereitschaft. Der Vertrag definiert Schedule vs. On-Call, Sonntagszuschläge (50–100 %) und Pausenregelungen für Schichten > 7 h.

Nanny-Arbeitsvertrag am Küchentisch unterzeichnen — Schweizer Familie

Schritt für Schritt

In drei Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.

Verträge in 3 Schritten

Schritt 1

Daten eingeben

Eltern, Nanny, Adresse, Lohn, Wochenstunden — das Wichtigste in 2 Minuten.

Schritt 2

PDF herunterladen

E-Mail eingeben, Vorlage als druckfertiges PDF (3 Seiten) sofort öffnen.

Schritt 3

Mit Clino anmelden

Nanny bei AHV anmelden, Lohnabrechnung & UVG laufen automatisch — CHF 19.90/Mt.

Interactivo — ya no hay que copiar a mano

Introduce los datos de tu niñera

La plantilla de arriba se rellena en vivo con tus datos — ningún campo es obligatorio, solo lo que ya sepas.

20 h

Tu contrato — se actualiza en vivo· Desplaza para ver las 3 páginas

Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Arbeitsvertrag — Nanny

für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung

Arbeitgeber/in
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Arbeitnehmer/in (Nanny)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Geburtsdatum:  
AHV-Nr.:  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder:  .

§ 2   Arbeitszeit und Arbeitsort

Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, verteilt auf   Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten:  ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).

§ 3   Aufgabenbereich (kinderbezogen)

Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.

Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.

§ 4   Lohn

Der Bruttolohn beträgt CHF 30 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: Stundenlohn   Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am  . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja   ☐ nein. Sonntagszuschlag:   %. Nachtzuschlag (22:00–06:00):   %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF   pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.

§ 5   Ferien

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.

— Seite 1 / 3 —
§ 6   Krankheit, Unfall und Lohnfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala  (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.

§ 7   Schweigepflicht und Privatsphäre der Familie

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 8   Erste-Hilfe-Pflicht (kinderspezifisch)

Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat:   · gültig bis:  .

§ 9   Notfallkontakte

Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).

§ 10   Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.

— Seite 2 / 3 —
§ 11   Probezeit

Die ersten   Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.

§ 12   Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.

§ 13   Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.

§ 14   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Arbeitgeber/in
Ort, Datum:  
Unterschrift Nanny

Siguiente paso

Este contrato debe registrarse en la caja de compensación AHV. Clino se encarga automáticamente del registro, la nómina y los seguros.

CHF 19.90/mes · 30 días gratis · clino.ch

© Clino · clino.ch · Stand 2026 · Vorlage Schweiz — Seite 3 / 3
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
Continuar al registro en Clino

Tus datos se trasladan — no hace falta volver a escribirlos.

Datos oficiales 2026Fuente: BSV + seco.admin.ch · ahv-iv.ch
OR Art. 319ff
NAV Hauswirtschaft
BLS-AED-SRC Kinder
DSG / DSGVO
Nanny-Vertrag in der Schweiz — Familie und Nanny prüfen Klauseln gemeinsam

Schweigepflicht, Erste Hilfe, Notfallkontakte — was den Nanny-Vertrag wirklich auszeichnet.

Weitere Nanny-Tools von Clino

Häufige Fragen

Ist diese Nanny-Arbeitsvertrag-Vorlage rechtsgültig?
Ja. Die Vorlage basiert auf dem Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 319ff) und dem NAV Hauswirtschaft. Sie enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung. Beide Parteien müssen den Vertrag unterschreiben — danach ist er gültig. Wir empfehlen, kantonsspezifische Besonderheiten (z. B. NAV-Mindestlöhne in GE, JU, NE, TI, VS) zu prüfen.
Kann ich den Vertrag an meine Situation anpassen?
Absolut — und das sollten Sie. Tragen Sie konkrete Arbeitszeiten, Aufgaben (Hol- und Bringdienste, Hausaufgabenbetreuung, Mahlzeiten), den vereinbarten Stunden- oder Monatslohn und Notfallkontakte ein. Bei Übernachtungs- oder Wochenenddiensten ergänzen Sie die Sonderzuschläge. Der PDF-Download ist als bearbeitbare Vorlage gedacht.
Was passiert, wenn die Nanny krank wird?
Sie haben als Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht (OR Art. 324a). Die Dauer richtet sich nach der Skala Bern, Basel oder Zürich — je nach Kanton bzw. Vereinbarung. Im 1. Dienstjahr meist 3 Wochen volle Lohnfortzahlung. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist nicht obligatorisch, aber empfehlenswert. Im Vertrag ist der Verweis auf die jeweilige Skala wichtig.
Brauche ich eine UVG-Unfallversicherung für meine Nanny?
Ja, ab 8 Stunden pro Woche ist die UVG-Unfallversicherung (BU + NBU) obligatorisch. Unter 8 Stunden ist nur die Berufsunfallversicherung (BU) Pflicht. Die Prämie ist gering (oft unter CHF 20/Monat), aber das Fehlen führt im Schadenfall zu hoher persönlicher Haftung. Clino regelt das automatisch.
Was ist mit Trinkgeld und freiwilligen Zulagen?
Trinkgelder und einmalige Zuwendungen sind grundsätzlich AHV-pflichtig, sobald sie regelmässig ausgerichtet werden. 13. Monatslohn ist nicht obligatorisch — wenn vereinbart, bitte explizit im Vertrag festhalten. Sonntagszuschläge (typisch 50–100 %) und Nachtzuschläge bei Übernachtungs-Nannys gehören in den Vertrag.
Muss ich den Vertrag in Deutsch verfassen?
Nein. Der Vertrag muss in einer Sprache abgefasst sein, die beide Parteien verstehen. In der Westschweiz oft auf Französisch, im Tessin auf Italienisch. Bei einer fremdsprachigen Nanny empfiehlt sich eine zweisprachige Fassung. Diese DE-Vorlage gilt primär für die Deutschschweiz.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Die Probezeit beträgt standardmässig 1 Monat (OR Art. 335b) und kann vertraglich auf max. 3 Monate verlängert werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Danach gelten die ordentlichen Fristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Jahr.
Was unterscheidet diesen Vertrag von einer Putzfrauen-Vorlage?
Vier kinderspezifische Klauseln: (1) Schweigepflicht über die Familie und keine Social-Media-Posts mit Kindern. (2) Erste-Hilfe-Pflicht, Auffrischung alle 2 Jahre, Kinder-spezifisch (BLS-AED-SRC Kinder). (3) Notfallkontakte (Eltern, Kinderarzt, Vergiftungszentrale 145). (4) Klare Regeln zur Medikamentengabe — nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.

Vertrag fertig — und jetzt die Anmeldung?

Clino übernimmt die AHV-Anmeldung, die monatliche Lohnabrechnung und die UVG-Versicherung. CHF 19.90/Mt. — 30 Tage gratis testen.

Kostenlos starten

Jederzeit kündbar · vor Tag 30 keine Belastung

Quellen

¿Listo? Primera nómina en 5 minutos.

Empezar gratis