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Vorlage

Arbeitsvertrag Haushaltshilfe: Gratis Vorlage 2026

Sie haben eine tolle Putzfrau gefunden - jetzt fehlt nur noch der Vertrag. Keine Sorge: Es ist einfacher als Sie denken. In diesem Leitfaden erklären wir jede Klausel, zeigen häufige Fehler und stellen Ihnen eine kostenlose Vorlage zum Kopieren bereit. Noch auf der Suche? Unser Ratgeber Putzfrau finden hilft Ihnen weiter.

18. Juni 2026·Lesedauer: 14 min
Antwort in 30 Sekunden

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Haushaltshilfen in der Schweiz nicht zwingend Pflicht, aber dringend empfohlen: Er schützt beide Seiten und wird von vielen Versicherungen verlangt. Mit unserer kostenlosen Vorlage füllen Sie den Vertrag in wenigen Minuten aus und laden ihn als PDF oder Word herunter, korrekt nach NAV Hauswirtschaft.

Das gilt, wenn

Für private Arbeitgeber, die eine Haushaltshilfe, Putzkraft, Nanny oder Betreuung anstellen. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht Pflicht, aber dringend empfohlen.

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Rechtlich geprüft · BFH 2026
Sprache des Vertrags:

Arbeitgeber/in:

Arbeitnehmer/in:

NAV-Minimum für ungelerntes Personal: CHF 20.35/h

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Arbeitsvertrag

für eine Tätigkeit im Privathaushalt

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber/in: ____

____, ____ ____

Arbeitnehmer/in: ____

____

____

2. Arbeitsbeginn und Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 5. Juli 2026.

Die Probezeit beträgt 1 Monat(e) gemäss Art. 335b OR.

3. Arbeitsort und Tätigkeiten

Arbeitsort: _____ _____

Aufgaben: Reinigung, Bügeln, Wäsche, leichte Haushaltsarbeiten

4. Arbeitszeit und Pensum

Arbeitsstunden: 10 Stunden pro Woche

5. Lohn

Bruttolohn: 20.35 CHF pro Stunde

Auszahlung monatlich, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto.

6. Ferien

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, inkl. gesetzlichem Feriengeldzuschlag.

7. Sozialversicherungen

Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der AHV-Ausgleichskasse an und führt die gesetzlichen Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG, FAK, ggf. BVG) korrekt ab. Bei Wahl des vereinfachten Verfahrens wird auch die Quellensteuer (5%) direkt abgeführt.

8. Lohnfortzahlung bei Krankheit / Unfall

9. Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist gemäss Art. 335c OR: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.-9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr - jeweils auf Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10. 13. Monatslohn

Ein 13. Monatslohn ist nicht vereinbart.

11. Spesen

Notwendige Auslagen für Material, Arbeitsweg oder Transport werden separat vergütet.

12. Geheimhaltung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse der Familie Stillschweigen zu bewahren - auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

13. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR) und der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Arbeitgebers.

Ort, Datum: ______________________

Unterschrift Arbeitgeber/in
Unterschrift Arbeitnehmer/in

Nächster Schritt

Dieser Vertrag muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Clino übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherungen automatisch.

CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch

OR Art. 319-355, NAV Hauswirtschaft

OR Art. 319-355NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4)admin.ch

Vertrags-Checkliste: Hat Ihr Vertrag alles?

Bevor Sie in die Details eintauchen, prüfen Sie mit unserer interaktiven Checkliste, ob Ihr bestehender Vertrag alle wichtigen Punkte abdeckt - oder nutzen Sie sie als Leitfaden beim Erstellen.

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AUFBAU EINES VERTRAGS

So ist ein Arbeitsvertrag aufgebaut.

Ein gültiger Hausdienst-Vertrag besteht aus wenigen Bausteinen. Tippe sie an — rechts wächst das Muster.

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Beispielwerte, illustrativ (Stand 2026). Ersetzt keine Rechtsberatung.

ArbeitsvertragHAUSDIENST IM PRIVATHAUSHALT · MUSTER
§ … · PARTEIEN · Baustein offen
§ … · PENSUM & LOHN · Baustein offen
§ … · FERIEN · Baustein offen
§ … · PROBEZEIT · Baustein offen
§ … · KÜNDIGUNG · Baustein offen
§ … · SOZIALVERSICHERUNGEN · Baustein offen
§ … · UNTERSCHRIFT · Baustein offen

Vereinfachtes Muster mit illustrativen Werten. Fristen nach OR Art. 335c, Sätze 2026.

1. Brauche ich überhaupt einen Arbeitsvertrag?

Die kurze Antwort: Ja, unbedingt. Zwar gilt der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Hauswirtschaft automatisch für alle Hausangestellten in Privathaushalten. Aber ohne einen schriftlichen Vertrag haben Sie bei Unstimmigkeiten keine Beweisgrundlage.

Stellen Sie sich vor: Ihre Haushaltshilfe behauptet, Sie hätten CHF 30/Stunde vereinbart - Sie erinnern sich an CHF 28. Ohne schriftlichen Vertrag wird das zur Aussage-gegen-Aussage-Situation.

Wichtig: Viele Versicherungen (z.B. UVG-Anbieter) verlangen einen schriftlichen Arbeitsvertrag als Nachweis des Arbeitsverhältnisses. Ohne Vertrag riskieren Sie, dass Leistungen im Schadenfall verweigert werden.

Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten:

  • Für Sie: Klare Erwartungen an Arbeitszeit, Aufgaben und Kündigungsfrist
  • Für Ihre Angestellte: Geregelte Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Sozialversicherungen
  • Für beide: Rechtssicherheit und Vertrauen von Anfang an
💡

Gut zu wissen

Auch wenn der NAV automatisch gilt: Ein individueller Vertrag kann bessere Konditionen festlegen. Sie können z.B. mehr Ferien oder einen 13. Monatslohn vereinbaren. Nur schlechtere Konditionen als der NAV sind nicht erlaubt.

2. Die wichtigsten Vertragsklauseln - Klausel für Klausel erklärt

Ein guter Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen deckt die folgenden Punkte ab. Wir erklären jede Klausel, damit Sie genau wissen, was reingehört und warum.

Vertragsparteien

Beide Parteien müssen eindeutig identifiziert werden: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität und - bei ausländischen Arbeitnehmenden - der Aufenthaltsstatus (B, C, L, F, etc.).

Der Aufenthaltsstatus ist wichtig, weil er die Arbeitsbewilligung bestimmt. Ohne gültige Bewilligung machen Sie sich als Arbeitgeber strafbar (mehr zu Schwarzarbeit-Risiken). Für englischsprachige Angestellte gibt es unseren Guide Hire a Cleaner in Switzerland.

Arbeitsbeginn und Probezeit

Halten Sie das genaue Startdatum fest. Die Probezeit beträgt gemäss OR Art. 335b standardmässig 1 Monat, kann aber schriftlich auf maximal 3 Monate verlängert werden. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Tipp: Wenn Sie keine Probezeit vereinbaren, gilt automatisch 1 Monat. Wollen Sie eine längere Probezeit, muss dies schriftlich im Vertrag stehen.

Arbeitsort und Tätigkeiten

Definieren Sie klar, wo und was gearbeitet wird. Zum Beispiel: "Reinigung der Wohnung an der Musterstrasse 12, 8001 Zürich, inklusive Staubsaugen, Wischen, Bad reinigen und Wäschepflege."

Je präziser die Beschreibung, desto weniger Raum für Missverständnisse. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie "allgemeine Haushaltshilfe".

Arbeitszeit und Pensum

Wie viele Stunden pro Woche? An welchen Tagen? Von wann bis wann? Beispiel: "4 Stunden pro Woche, jeweils Dienstag von 09:00 bis 13:00." Die Höchstarbeitszeit gemäss NAV beträgt in der Regel 45 Stunden pro Woche bei Vollzeit.

Lohn

Vereinbaren Sie den Bruttolohn - entweder pro Stunde oder pro Monat. Geben Sie die Zahlungsmodalität an (Banküberweisung, Datum) und achten Sie auf die kantonalen Mindestlöhne gemäss NAV (CHF 20.35-24.55/h je nach Qualifikation). Detaillierte Informationen finden Sie unter Mindestlohn für Putzfrauen. Nutzen Sie unseren Lohnrechner zur Orientierung.

Achtung: Schreiben Sie immer brutto in den Vertrag. Ein Nettolohn-Vertrag führt zu Unklarheiten bei den Sozialversicherungsabzügen und ist für die Abrechnung problematisch.

Feriengeld

Jede Angestellte hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (5 Wochen für Personen unter 20 oder über 50). Bei Stundenlohn-Verhältnissen wird das Feriengeld als prozentualer Zuschlag ausbezahlt:

FerienanspruchZuschlag
4 Wochen8.33%
5 Wochen10.64%

Der Zuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Berechnen Sie den genauen Betrag mit unserem Ferienrechner. Sie können wählen, ob das Feriengeld monatlich ausbezahlt oder angespart und bei Ferienbezug ausgezahlt wird. Mehr zu den Gesamtkosten finden Sie im Artikel Was kostet eine Haushaltshilfe?

Sozialversicherungen

Listen Sie die obligatorischen Versicherungen auf:

  • AHV/IV/EO - je 5.3% Arbeitgeber und Arbeitnehmer (total 10.6%)
  • ALV - Arbeitslosenversicherung (je 1.1%)
  • UVG - Unfallversicherung (obligatorisch ab 8h/Woche beim gleichen Arbeitgeber)
  • BVG - Berufliche Vorsorge (ab CHF 22'680/Jahr)

Die genauen Abzüge berechnet unser Lohnrechner automatisch. Detaillierte Informationen zur Anmeldung und den Versicherungsbeiträgen finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Wie sich die Beiträge auf die Gesamtkosten einer Haushaltshilfe auswirken, erklären wir im Detail.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Gemäss OR Art. 324a hat die Angestellte bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer richtet sich nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala (je nach Kanton) und steigt mit den Dienstjahren. Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlung in der Regel 3 Wochen.

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen gemäss OR Art. 335c:

DienstjahrKündigungsfrist
Probezeit7 Tage
1. Dienstjahr1 Monat
2.-9. Dienstjahr2 Monate
Ab 10. Dienstjahr3 Monate

Im Vertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen.

Bei Vertragsende brauchen Sie eine korrekte Kündigungsschreiben-Vorlage, ein Arbeitszeugnis für die Haushaltshilfe und - falls Schlüssel übergeben wurden - eine Schlüsselquittung.

13. Monatslohn

Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber weit verbreitet. Wenn Sie einen vereinbaren, halten Sie klar fest, ob er anteilmässig bei Austritt während des Jahres ausbezahlt wird und ob er in der Bruttolohnberechnung enthalten ist.

Spesen

Regeln Sie, wer für Reinigungsmittel, Arbeitsmaterial und Reisekosten aufkommt. In der Regel stellt der Arbeitgeber Reinigungsmittel und -geräte. Fahrkosten zum Arbeitsort gehen üblicherweise zulasten der Angestellten, ausser Sie vereinbaren eine Spesenentschädigung.

Geheimhaltung und Datenschutz

Eine Haushaltshilfe hat Einblick in Ihr Privatleben. Eine Geheimhaltungsklausel verpflichtet sie, private Informationen vertraulich zu behandeln - auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist nicht übertrieben, sondern Standard.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Legen Sie fest: "Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ihr Wohnort]." Das ist bei Verträgen mit ausländischen Arbeitnehmenden besonders wichtig.

3. Mustervertrag - Kostenlose Vorlage zum Kopieren

Hier finden Sie einen vollständigen Mustervertrag. Ersetzen Sie die [PLATZHALTER] mit Ihren Angaben. Sie können den Text direkt kopieren oder mit Clino automatisch generieren lassen.

Arbeitsvertrag für Hausdienstarbeit

(gemäss OR Art. 319 ff. und kantonalem NAV für Hauswirtschaft)

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber/in:

Name: [VORNAME NACHNAME]

Adresse: [STRASSE NR, PLZ ORT]

Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]

Arbeitnehmer/in:

Name: [VORNAME NACHNAME]

Adresse: [STRASSE NR, PLZ ORT]

Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]

Nationalität: [NATIONALITÄT]

Aufenthaltsbewilligung: [B / C / L / F / SCHWEIZER/IN]

2. Arbeitsbeginn und Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [TT.MM.JJJJ].

Die Probezeit beträgt [1 / 2 / 3] Monat(e). Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

3. Arbeitsort und Tätigkeiten

Arbeitsort: [STRASSE NR, PLZ ORT]

Tätigkeiten: [z.B. Reinigung, Wäschepflege, Bügeln, Einkaufen]

4. Arbeitszeit und Pensum

Wöchentliche Arbeitszeit: [X] Stunden

Arbeitstage und -zeiten: [z.B. Dienstag 09:00-13:00, Freitag 09:00-13:00]

5. Lohn

Bruttolohn: CHF [BETRAG] pro [Stunde / Monat]

Lohnauszahlung: [monatlich / 2-wöchentlich] per Banküberweisung auf das Konto der Arbeitnehmerin.

Zahlungstermin: bis spätestens [25.] des laufenden Monats.

6. Ferien und Feriengeld

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf [4 / 5] Wochen bezahlte Ferien pro Kalenderjahr.

Das Feriengeld von [8.33% / 10.64%] wird [monatlich mit dem Lohn ausbezahlt / angespart und bei Ferienbezug ausgezahlt].

7. Sozialversicherungen

Der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse im vereinfachten Verfahren an und führt die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG, ggf. BVG) ab. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttolohn abgezogen.

8. Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft hat die Arbeitnehmerin gemäss OR Art. 324a Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer richtet sich nach der im Kanton [KANTON] geltenden Skala (Berner/Basler/Zürcher Skala) und den Dienstjahren.

9. Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen: Im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2.-9. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate, jeweils auf Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10. 13. Monatslohn

[Ein 13. Monatslohn wird vereinbart und im Dezember ausbezahlt, anteilmässig bei Ein-/Austritt während des Jahres. / Es wird kein 13. Monatslohn vereinbart.]

11. Spesen

Reinigungsmittel und -geräte werden vom Arbeitgeber gestellt. Reisekosten zum Arbeitsort gehen zulasten der Arbeitnehmerin. [Allenfalls: Eine Spesenentschädigung von CHF X/Monat wird vereinbart.]

12. Geheimhaltung

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten privaten Angelegenheiten des Arbeitgebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrags für Hauswirtschaft Anwendung. Gerichtsstand ist [ORT].

Ort und Datum: [ORT, TT.MM.JJJJ]

Unterschrift Arbeitgeber/in

Unterschrift Arbeitnehmer/in

💡

Hinweis

Dieser Mustervertrag dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie ihn an Ihre individuelle Situation an. Mit Clino können Sie einen rechtlich konformen Vertrag automatisch generieren.

4. Häufige Fehler - und wie Sie sie vermeiden

Zwei Ausfertigungen eines Arbeitsvertrags - je eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmerin

Wir sehen diese Fehler immer wieder. Vermeiden Sie sie von Anfang an:

Feriengeld vergessen

Der häufigste Fehler: Das Feriengeld fehlt komplett im Vertrag oder wird nicht separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Mindestens 8.33% müssen als Zuschlag bezahlt werden - sonst drohen Nachforderungen.

Nettolohn statt Bruttolohn angeben

Wer "CHF 25 netto" vereinbart, muss die Sozialabzüge on top bezahlen. Bei brutto ist klar, welche Abzüge vom vereinbarten Lohn abgehen. Das kann schnell mehrere hundert Franken pro Jahr ausmachen.

Keine Probezeit-Klausel

Ohne explizite Regelung gilt automatisch 1 Monat Probezeit. Wenn Sie eine längere Probezeit möchten (max. 3 Monate), muss das schriftlich vereinbart werden - sonst gilt die Kurzfassung.

Kündigungsfristen fehlen

Wenn keine Kündigungsfrist im Vertrag steht, gelten die gesetzlichen Mindestfristen. Das kann für beide Seiten überraschend sein - z.B. wenn die Angestellte von heute auf morgen gehen möchte.

Barzahlung ohne Quittung

Wer bar zahlt und keine Quittung ausstellt, hat im Streitfall keinen Zahlungsnachweis. Überweisen Sie den Lohn wenn möglich per Bank - das schafft automatisch einen Nachweis. Wenn bar, dann immer mit unterschriebener Quittung.

Vertrag ohne AHV-Anmeldung

Ein schöner Vertrag nützt wenig, wenn die Angestellte nicht bei der AHV-Ausgleichskasse gemeldet ist. Ohne Anmeldung ist das Arbeitsverhältnis Schwarzarbeit - egal wie professionell der Vertrag aussieht.

Mündliche "Sonderbedingungen"

"Wir haben abgemacht, dass Sie auch den Garten machen." Wenn es nicht im Vertrag steht, existiert es nicht. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest - auch Änderungen während des Arbeitsverhältnisses. Ein Nachtrag mit beidseitiger Unterschrift genügt. Für die laufende Kommunikation helfen unsere WhatsApp-Vorlagen für Haushaltshilfen .

Der Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft (NAV) ist eine kantonale Verordnung, die automatisch für alle Haushaltsangestellten gilt. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen.

Die goldene Regel lautet:

Ihr Vertrag darf immer mehr bieten als der NAV - aber niemals weniger.

Klauseln, die unter dem NAV-Minimum liegen, sind automatisch nichtig. Es gilt dann die NAV-Bestimmung.

ThemaNAV-MinimumIm Vertrag erlaubt
Ferien4 Wochen5+ Wochen
Mindestlohn (ZH)CHF 20.35-24.55/hHöher, nie tiefer
Kündigungsfrist 1. Jahr1 MonatLänger, nie kürzer
Probezeit1 MonatBis 3 Monate
13. MonatslohnNicht vorgeschriebenFrei vereinbar

Wichtig: Der NAV variiert von Kanton zu Kanton. Die Mindestlöhne in Genf sind beispielsweise höher als in Uri. Prüfen Sie immer den NAV Ihres Kantons - unser Vergleich Putzfrau-Kosten nach Kanton zeigt die Unterschiede. Clino berücksichtigt die kantonalen Unterschiede automatisch.

6. So erstellt Clino Ihren Vertrag automatisch

Sie müssen nicht jede Klausel selbst formulieren. Clino generiert einen rechtlich konformen Arbeitsvertrag basierend auf Ihren Angaben - in wenigen Minuten.

1

Daten eingeben

Erfassen Sie Ihre Angaben und die Ihrer Angestellten: Name, Adresse, Arbeitspensum, Lohn und Kanton. Clino führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

2

Vertrag wird generiert

Clino erstellt automatisch einen Vertrag, der alle obligatorischen Klauseln enthält und die kantonalen NAV-Bestimmungen berücksichtigt. Ferien, Sozialversicherungen, Kündigungsfristen - alles korrekt vorausgefüllt.

3

PDF herunterladen und unterschreiben

Laden Sie den Vertrag als professionelles PDF herunter. Beide Parteien unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar. Der Vertrag wird digital in Ihrem Clino-Konto gespeichert.

4

Lohnabrechnung läuft automatisch

Nach Vertragsabschluss generiert Clino jeden Monat automatisch die Lohnabrechnung, berechnet die Sozialversicherungsabzüge und erstellt den Jahreslohnausweis. Vergleichen Sie Clino mit anderen Anbietern.

💡

Wussten Sie?

Clino-Nutzer sparen durchschnittlich 2 Stunden pro Monat an Verwaltungsaufwand und vermeiden teure Fehler bei der Lohnabrechnung. Für CHF 19.90/Monat - weniger als ein Mittagessen.

7. Häufig gestellte Fragen

Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen in der Schweiz Pflicht?

Rechtlich gilt der NAV (Normalarbeitsvertrag) automatisch. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Er schützt beide Seiten bei Streitigkeiten und wird von vielen Versicherungen verlangt. In der Praxis gibt es keinen guten Grund, auf einen schriftlichen Vertrag zu verzichten.

Was muss mindestens im Arbeitsvertrag stehen?

Mindestens: Personalien beider Parteien, Arbeitsbeginn, Arbeitsort, Tätigkeiten, Arbeitszeit, Bruttolohn, Feriengeld, Kündigungsfristen und Sozialversicherungen. Idealerweise auch Probezeit, Lohnfortzahlung und Geheimhaltung. Nutzen Sie unsere Checkliste oben, um nichts zu vergessen.

Kann ich vom NAV abweichen?

Ja, aber nur zugunsten der Arbeitnehmerin. Sie können bessere Konditionen vereinbaren (mehr Ferien, höherer Lohn, längere Kündigungsfristen), aber niemals schlechtere als der NAV vorgibt. Klauseln unter dem NAV-Minimum sind automatisch nichtig.

Wie hoch muss das Feriengeld mindestens sein?

Bei 4 Wochen Ferien beträgt der Zuschlag 8.33% auf den Bruttolohn. Bei 5 Wochen (unter 20 oder über 50 Jahre) sind es 10.64%. Dieser Zuschlag muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden - das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Muss der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben werden?

Ja. Beide Vertragsparteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - müssen den Vertrag unterzeichnen. Jede Partei erhält ein Exemplar. Eine digitale Unterschrift ist rechtlich gleichwertig.

Gilt der Vertrag auch für Teilzeit-Putzfrauen?

Ja. Ob 4 Stunden pro Woche oder 40 - das Arbeitsrecht gilt gleichermassen. Gerade bei kleinen Pensen ist ein schriftlicher Vertrag wichtig, weil die Bedingungen sonst schnell vergessen werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber Als Putzfrau arbeiten in der Schweiz.

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Ja. Nach dem Obligationenrecht ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform gültig - eine mündliche Abmachung oder ein Handschlag ist rechtlich bindend. Im Streitfall ist sie aber schwer zu beweisen, und einzelne Punkte (längere Probezeit, abweichende Kündigungsfristen, Konkurrenzverbot) gelten nur schriftlich. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und wird von Ausgleichskassen und Versicherungen erwartet.

Muss ich die Putzfrau vor der Unterschrift anmelden?

Nein - Sie unterschreiben zuerst den Vertrag und melden danach an. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Haushaltshilfe ab dem ersten Franken Lohn bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden, idealerweise sobald die Stelle beginnt. Der Vertrag regelt die Bedingungen, die AHV-Anmeldung macht die Anstellung legal. Beides gehört zusammen.

Quellen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir grösste Sorgfalt auf die Richtigkeit der Inhalte verwenden, übernehmen wir keine Haftung für deren Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich an eine Fachperson oder an das zuständige kantonale Arbeitsamt. Stand: März 2026.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026