Putzfrau anstellen in der Schweiz: Was es kostet und wie es geht
Sie möchten Ihre Putzfrau legal anstellen? Gut. Hier kommt zuerst die Antwort, dann der Rechner, dann die Schritte. Alle Details zum Nachlesen finden Sie am Ende, falls Sie sie je brauchen.
Die Anmeldung Ihrer Putzfrau ist ab dem ersten Franken Pflicht, und sie ist einfacher, als sie klingt: bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im vereinfachten Verfahren anmelden, UVG-Unfallversicherung abschliessen, und rund 12 - 15% auf den Bruttolohn einplanen.
- Üblicher Bruttolohn: CHF 25 - 35 pro Stunde, je nach Region und Erfahrung.
- Echte Gesamtkosten: rund CHF 613/Monat für 4 Stunden pro Woche à CHF 30/Std., alles inklusive.
- Das vereinfachte Verfahren gilt für Löhne bis CHF 22’680/Jahr: eine Anmeldung, pauschal 5% Steuer, eine Jahresabrechnung.
Das gilt, wenn
Jemand putzt in Ihrem Privathaushalt, auch nur wenige Stunden pro Woche. Einzige Ausnahme: junge Mitarbeitende bis und mit dem Jahr, in dem sie 25 werden, mit höchstens CHF 750 Jahreslohn bei Ihnen.
Gesamtkostenrechner
Bevor wir loslegen, hier eine schnelle Möglichkeit zu sehen, was die Anstellung einer Reinigungskraft tatsächlich kostet. Passen Sie die Zahlen an und sehen Sie die Gesamtkosten - inklusive Ihrer Arbeitgeberbeiträge.
Üblich: CHF 25–35
Die meisten Haushalte: 3–6 Std.
Für Löhne bis CHF 22'680/Jahr
Monatliche Kosten für Sie
CHF 613
Lohn + Ihre Beiträge
Jährliche Kosten
CHF 7'356
Über 12 Monate
Effektive Stundenkosten
CHF 35.4
Ihre echten Kosten pro Stunde
Ihre Reinigungskraft erhält
CHF 499
Netto-Monatslohn
Vollständige Aufschlüsselung anzeigen
| Bruttolohn (4 Std. × 4.33 Wo. × CHF 30) | CHF 520 |
| Ferienzuschlag (8.33%) | CHF 43 |
| Beitragspflichtige Basis | CHF 563 |
| Ihre AHV/IV/EO (5.3%) | CHF 30 |
| Ihre ALV (1.1%) | CHF 6 |
| Ihre FAK (~2%) | CHF 11 |
| Ihre UVG (~0.5%) | CHF 3 |
| Monatliche Gesamtkosten für Sie | CHF 613 |
| Arbeitnehmer-Abzüge | |
| Arbeitnehmer AHV/IV/EO (5.3%) | −CHF 30 |
| Arbeitnehmer ALV (1.1%) | −CHF 6 |
| Quellensteuer vereinfacht (5%) | −CHF 28 |
| Nettolohn (Reinigungskraft erhält) | CHF 499 |
Schätzungen basierend auf den Beitragssätzen 2026. Die FAK variiert je nach Kanton. Die tatsächlichen Beträge können leicht abweichen. Für genaue Zahlen verwenden Sie den Clino-Rechner.
Wie Sie Ihre Putzfrau in 10 Minuten anmelden
Vergessen Sie den Behördendschungel. Hier ist der gesamte Prozess - von «keine Ahnung» zu «vollständig konform» - in fünf Schritten, die Sie heute erledigen können.
← Swipe to see all 5 steps →
- 1
PLZ eingeben
Clino erkennt Ihren Kanton und die richtige automatisch.
- 2
Stunden und Lohn schätzen
Sagen Sie uns Wochenstunden und Stundenlohn. Wir zeigen Netto-Kosten und Arbeitgeberanteil sofort an.
- 3
Daten der Putzfrau erfassen
Name, AHV-Nummer, Adresse. Falls sie noch keine AHV-Nummer hat, beantragen wir sie für sie.
- 4
Auto-Anmeldung bei AHV und SUVA
Wir reichen das Formular im ein, schliessen die UVG-Unfallversicherung ab und bestätigen per E-Mail.
- 5
Monatliche Lohnabrechnung und Jahresabschluss
Lohnabrechnung wird jeden Monat automatisch erstellt. Am Jahresende senden wir die Lohnmeldung an Ihre AK.
Gesamtzeit: unter 10 Minuten - und Sie füllen nie wieder ein Formular aus.
Jetzt startenMuss ich meine Reinigungskraft anmelden?
Nicht sicher, ob Ihre Situation eine offizielle Anmeldung erfordert? Beantworten Sie drei kurze Fragen.
Anmelde-Check
Beantworten Sie die Fragen, um Ihre Pflichten zu erfahren.
1 / 3
Arbeitet Ihre Reinigungskraft in Ihrem Privathaushalt?
Ihre Einstellungs-Checkliste
Verfolgen Sie Ihren Fortschritt mit dieser interaktiven Checkliste. Haken Sie jeden Schritt ab - Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert.
7-Schritte Checkliste
Haken Sie jeden Schritt ab. Fortschritt wird im Browser gespeichert.
Lassen Sie Clino die Schritte 2-7 übernehmen
Geben Sie die Daten Ihrer Reinigungskraft einmal ein. Clino automatisiert den Rest.
Kostenlos testenWie Clino es einfach macht
Wir haben Clino gebaut, weil der Anmeldeprozess zwar nicht kompliziert, aber zeitaufwändig und verwirrend ist - besonders wenn man nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch spricht. Das macht Clino für Sie:
Einrichtung in 5 Minuten
Geben Sie die Daten Ihrer Angestellten einmal ein. Clino erstellt Anmeldung, Vertrag und Lohnabrechnung automatisch.
Automatische Lohnabrechnung
Monatliche Lohnabrechnungen korrekt berechnet - AHV, ALV, UVG, Feriengeld, alle Abzüge. Wird automatisch an Ihre Angestellte gesendet.
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Konforme Arbeitsverträge erstellt auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Basierend auf NAV-Hauswirtschaft-Standards.
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Sehen Sie, wie Clino im Vergleich zu Alternativen abschneidet in unserem Clino vs. Quitt Vergleich.
Das Kleingedruckte, wenn Sie es brauchen
Alles oben reicht, um loszulegen. In den Abschnitten unten steht das volle Detail: Sätze, Tabellen, Bewilligungen und die häufigsten Fehler. Öffnen Sie, was Sie brauchen, den Rest können Sie überspringen.
Anmelden vs. Schwarz bezahlen: Was wirklich auf dem Spiel steht
Jeder Schweizer Haushalt mit Putzfrau steht vor derselben Entscheidung. Hier ist die Rechnung, Seite an Seite. Schwarz bezahlen klingt billiger - bis der Inspektor klingelt.
Schwarz bezahlen
Diese Risiken tragen Sie
- ✕Bussen bis CHF 5’000 - in schweren Fällen bis CHF 10’000
- ✕AHV-Nachzahlung rückwirkend 5 Jahre, inklusive Arbeitnehmeranteil
- ✕Keine Unfallversicherung - wenn sie stürzt, zahlen Sie die Arztrechnung persönlich
- ✕Möglicher Eintrag im Strafregister nach dem Schwarzarbeitsgesetz
- ✕Auch Ihre Putzfrau ist betroffen: keine AHV-Gutschriften, kein ALV-Schutz, keine Krankentaggeld-Deckung
Mit Clino anmelden
Das bekommen Sie
- ✓CHF 19.90/Monat, alles inklusive - Anmeldung, Lohnabrechnung, Vertrag, Jahresabschluss
- ✓Alle Sozialversicherungsbeiträge werden automatisch berechnet und überwiesen
- ✓UVG-Unfallversicherung ab Tag 1 inkludiert
- ✓Steuerabzug bis CHF 6’000/Jahr in den meisten Kantonen (deckt die meisten Kosten)
Fast 9 von 10 Haushaltsreinigungen in der Schweiz sind schwarz angestellt - die meisten ohne zu wissen, dass es illegal ist. Ein Formular reicht, um das zu ändern.
Warum Sie Ihre Reinigungskraft anmelden müssen
In der Schweiz macht Sie die Beschäftigung einer Person in Ihrem Haushalt - selbst für nur wenige Stunden pro Woche - zum Arbeitgeber. Und Arbeitgeber haben gesetzliche Pflichten. Das ist keine Grauzone.
Bei Angestellten im Privathaushalt sind die AHV-/Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken geschuldet - es gibt keine allgemeine Untergrenze. (Die einzige Ausnahme: junge Menschen sind bis und mit dem Jahr, in dem sie 25 werden, befreit, aber nur wenn ihr Jahreslohn bei Ihnen höchstens CHF 750 beträgt; wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.) In der Praxis bedeutet das, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind:
- Sich als Haushaltsarbeitgeber bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anzumelden
- Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (Ihren und deren Anteil)
- Eine Unfallversicherung (UVG) für Ihre Angestellte abzuschliessen
- Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bereitzustellen
- Monatliche Lohnabrechnungen mit korrekten Lohnausweisen zu erstellen
Wichtig: Bussen für Schwarzarbeit im Haushalt können bis zu CHF 10’000 betragen. Die Schweiz setzt dies durch. Kantonale Arbeitsinspektorate führen Kontrollen durch, und Nachbarn oder verärgerte ehemalige Angestellte können Meldungen erstatten. Erfahren Sie mehr über die Risiken von Schwarzarbeit.
Die Schweizer Kultur nimmt das ernst. Ihre Nachbarn melden ihre Reinigungskräfte an. Ihre Arbeitskollegen tun es auch. So läuft es hier einfach - und wenn Sie das System erst verstehen, werden Sie sehen, dass es eigentlich ganz unkompliziert ist.
Gut zu wissen: Die Anmeldung schützt auch Ihre Reinigungskraft. Wenn sie in Ihrem Zuhause ausrutscht und stürzt, deckt die Unfallversicherung (UVG) ihre Arztkosten und den Lohnausfall. Ohne Versicherung haften Sie persönlich.
Das vereinfachte Verfahren (Vereinfachtes Abrechnungsverfahren)
Die Schweiz hat ein spezielles Schnellverfahren für Haushaltsarbeitgeber geschaffen. Es heisst vereinfachtes Abrechnungsverfahren und macht alles deutlich einfacher.
Wer qualifiziert sich: Jeder Privathaushalt, der Löhne bis CHF 22’680 pro Jahr und Angestellte/n zahlt. Das deckt die meisten Reinigungsverhältnisse ab - etwa 16 Stunden pro Woche bei CHF 28/Std.
Das macht es «vereinfacht»:
- Eine Anlaufstelle - Sie melden sich bei Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse an, und die kümmern sich um den Rest
- Pauschalsteuer 5% - ersetzt die normale Steuererklärung der Angestellten vollständig
- AHV/IV/EO bei 5,3% - gleichmässig aufgeteilt zwischen Ihnen und Ihrer Angestellten
- ALV bei 1,1% - Arbeitslosenversicherung, ebenfalls geteilt
- Eine jährliche Abrechnung - statt monatlicher Meldungen an mehrere Stellen
Tipp: Das vereinfachte Verfahren ist die Option, die Sie wollen. Wenn Ihre Kantonsstelle oder ein Online-Formular Sie auffordert, zwischen «ordentlich» und «vereinfacht» zu wählen - wählen Sie immer vereinfacht für Haushaltsbeschäftigung. Es wurde genau dafür konzipiert. (AHV-Merkblatt 2.06)
Was es Sie als Arbeitgeber kostet
Sprechen wir über Zahlen. Der Bruttostundenlohn für eine Reinigungskraft in der Schweiz liegt typischerweise zwischen CHF 25 und CHF 35 pro Stunde, je nach Region und Erfahrung - sehen Sie unseren Leitfaden zu Schweizer Mindestlöhnen (NAV) für die gesetzlichen Mindestlöhne. Zusätzlich zum Lohn zahlen Sie Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.
Hier die Aufschlüsselung Ihres Anteils als Arbeitgeber:
| Beitrag | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO (Alter, Invalidität, Erwerbsausfall) | 5.3% | 5.3% |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1.1% | 1.1% |
| FAK (Familienausgleichskasse) | 1 - 3% | - |
| UVG (Unfallversicherung) | ~0,5% | - |
| Vereinfachte Steuer (5% pauschal) | - | 5% |
| Ihre Gesamtkosten auf den Bruttolohn | ~8 - 10% |
Inklusive Feriengeld (8,33% Zuschlag) und dem 13. Monatslohn falls zutreffend, betragen Ihre Gesamtkosten etwa 12 - 15% über dem Bruttostundenlohn.
Beispiel: 4 Stunden/Woche bei CHF 30/Std.
| Bruttolohn (4h x 4,33 Wochen x CHF 30) | CHF 519.60/Mt. |
| Ferienzuschlag (8,33%) | CHF 43.28/Mt. |
| Ihr AHV/IV/EO (5,3%) | CHF 29.83/Mt. |
| Ihr ALV (1,1%) | CHF 6.19/Mt. |
| FAK (~2%) | CHF 11.26/Mt. |
| UVG (~0,5%) | CHF 2.81/Mt. |
| Monatliche Gesamtkosten für Sie | ~CHF 613/Mt. |
| Jährliche Kosten | ~CHF 7’356/Jahr |
FAK-Sätze variieren nach Kanton. UVG-Sätze variieren nach Versicherer. Nutzen Sie den Clino-Rechner für Ihre genauen Zahlen.
Für eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten siehe unseren Leitfaden zu den Gesamtkosten für Haushaltshilfe, oder prüfen Sie Putzfrau-Kosten nach Kanton für regionale Unterschiede.
Schritt für Schritt: So melden Sie sich an
Hier ist der vollständige Ablauf. Es sieht nach viel aus, aber jeder Schritt ist unkompliziert - und wenn Sie Clino nutzen, werden die Schritte 2 bis 5 automatisch für Sie erledigt.
Bedingungen mit Ihrer Reinigungskraft vereinbaren
Bevor es an den Papierkram geht, setzen Sie sich zusammen und vereinbaren die Grundlagen:
- Stundenlohn (CHF 25 - 35 ist üblich; prüfen Sie das Minimum Ihres Kantons)
- Stunden pro Woche und welche Tage
- Aufgaben (Reinigung, Bügeln, Wäsche etc.)
- Startdatum und Kündigungsfrist
- Ferienanspruch (mindestens 4 Wochen pro Jahr laut Gesetz)
Bei Ihrer kantonalen SVA (AHV-Ausgleichskasse) anmelden
Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse (Sozialversicherungsanstalt oder SVA) Ihres Kantons und beantragen Sie die Anmeldung im vereinfachten Verfahren. Sie benötigen:
- Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, AHV-Nummer)
- Angaben Ihrer Angestellten (Name, Geburtsdatum, Nationalität, AHV-Nummer, Aufenthaltsstatus)
- Anstellungsdetails (Startdatum, Lohn, Stunden)
Die meisten Kantone bieten eine Online-Anmeldung an. Einige verlangen noch ein Papierformular. Die SVA bestätigt die Anmeldung und sendet Ihnen die Beitragssätze.
UVG-Unfallversicherung abschliessen
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Angestellte gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Kontaktieren Sie einen zugelassenen UVG-Versicherer (Suva, Zurich, AXA, Mobiliar etc.) und schliessen Sie eine Hausangestellten-Police ab. Das kostet typischerweise CHF 30 - 80 pro Jahr, je nach Lohnhöhe.
Die UVG deckt Berufsunfälle und, wenn Ihre Angestellte 8+ Stunden pro Woche für Sie arbeitet, auch Nichtberufsunfälle. (Suva)
Arbeitsvertrag erstellen
Obwohl mündliche Vereinbarungen in der Schweiz technisch gültig sind, brauchen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag. Er schützt beide Seiten. Sehen Sie unsere Arbeitsvertragsvorlage für eine fertige Version.
Monatliche Lohnabrechnung durchführen
Jeden Monat müssen Sie den Bruttolohn berechnen, den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung abziehen, Ihre Arbeitgeberbeiträge berechnen, eine Lohnabrechnung erstellen und den Nettolohn auszahlen. Am Jahresende reichen Sie eine jährliche Lohndeklaration ein und stellen einen Lohnausweis aus.
Oder überspringen Sie die Schritte 2 - 5 komplett: Clino übernimmt Anmeldung, Versicherung, Verträge, Lohnabrechnung und Jahresabschluss für CHF 19.90/Monat. Sie geben die Daten Ihrer Angestellten einmal ein, und alles andere läuft automatisch.
Arbeitsvertrag - Das Wichtigste
Ihr Arbeitsvertrag muss Folgendes enthalten. Dies basiert auf dem NAV Hauswirtschaft (Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft), der in den meisten Kantonen Mindestbedingungen festlegt. Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zum NAV Hauswirtschaft.
| Klausel | Was enthalten sein muss |
|---|---|
| Parteien | Vollständige Namen, Adressen, Geburtsdaten |
| Startdatum | Beginn des Arbeitsverhältnisses (und Enddatum bei Befristung) |
| Aufgaben | Reinigung, Bügeln, Wäsche, Kochen etc. |
| Arbeitszeiten | Stunden pro Woche, Tage, Zeitfenster |
| Lohn | Bruttostundenlohn, Zahlungsdatum, Zahlungsart |
| Ferien | Mindestens 4 Wochen/Jahr (5 Wochen unter 20) |
| Kündigungsfrist | 1 Monat im 1. Jahr, dann 2 Monate (NAV-Standard) |
| Sozialversicherung | Angabe, dass AHV/IV/EO/ALV/UVG gelten; vereinfachtes Verfahren |
| Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Dauer gemäss OR Art. 324a (3 Wochen im 1. Jahr, dann Berner/Zürcher Skala) |
Tipp: Clino erstellt automatisch einen rechtskonformen Vertrag, wenn Sie eine Angestellte hinzufügen. Kein Suchen nach Vorlagen, kein Rätselraten.
Sozialversicherung einfach erklärt
Die Schweiz hat mehrere obligatorische Sozialversicherungen. Hier ist, was jede tut und wer zahlt:
| Versicherung | Zweck | Wer zahlt |
|---|---|---|
| AHV | Altersvorsorge (1. Säule) | 50/50 |
| IV | Invalidenversicherung | 50/50 |
| EO | Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Militär) | 50/50 |
| ALV | Arbeitslosenversicherung | 50/50 |
| UVG | Unfallversicherung (Berufs- + Nichtberufsunfall ab 8+ Std./Wo.) | Arbeitgeber zahlt |
| FAK | Familienausgleichskasse | Arbeitgeber zahlt |
| BVG | Berufliche Vorsorge (2. Säule) | 50/50 - nur wenn Jahreslohn CHF 22’680 übersteigt |
Für die meisten Haushaltsreinigungsverhältnisse gilt BVG nicht, da der Jahreslohn unter der Schwelle bleibt. AHV, IV und EO werden zusammen zu einem Gesamtsatz von 10,6% (je 5,3%) abgerechnet.
Kurzrechnung: Für jeden CHF 100 Bruttolohn erhält Ihre Angestellte etwa CHF 88.60 netto (nach 5,3% AHV + 1,1% ALV + 5% vereinfachte Steuer). Sie zahlen etwa CHF 108 - 110 insgesamt (Bruttolohn + Ihre Beiträge). Nutzen Sie unseren Lohnrechner für genaue Zahlen.
Feriengeld - So funktioniert es
Das Schweizer Gesetz garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (5 Wochen unter 20). Das gilt auch für Ihre Reinigungskraft - selbst wenn sie nur wenige Stunden pro Woche arbeitet.
Für Stundenlohn-Angestellte gibt es zwei Möglichkeiten:
Option A: 8,33% Zuschlag auf jeder Lohnabrechnung
Fügen Sie 8,33% des Bruttolohns jeder monatlichen Zahlung als Ferienzuschlag hinzu. Dieser muss als separate Position auf der Lohnabrechnung erscheinen. Wenn die Angestellte Ferien nimmt, erhält sie keine zusätzliche Zahlung (sie war bereits enthalten).
Am besten für: Unregelmässige Einsatzpläne, Stundenlohn-Angestellte mit wechselnden Stunden.
Option B: Ansammeln und während der Ferien auszahlen
Zahlen Sie jeden Monat den normalen Stundenlohn. Wenn die Angestellte Ferien nimmt, zahlen Sie ihr den normalen Lohn für diesen Zeitraum, obwohl sie nicht arbeitet.
Am besten für: Feste Wochenpläne, bei denen die Angestellte tatsächlich frei nimmt.
Achtung: Feriengeld zu vergessen ist einer der häufigsten Fehler. Wenn Sie es nie zahlen, kann Ihre Angestellte es rückwirkend einfordern - bis zu 5 Jahre zurück.
Steuerliche Aspekte
Wie Ihre Reinigungskraft besteuert wird, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab:
B- oder L-Bewilligung: Quellensteuer
Wenn Ihre Reinigungskraft eine B- (Aufenthaltsbewilligung) oder L-Bewilligung (Kurzaufenthalt) hat, müssen Sie Quellensteuer vom Lohn abziehen. Im vereinfachten Verfahren wird dies durch die pauschale 5%-Steuer abgedeckt - Sie müssen die Quellensteuer nicht separat berechnen. Die AHV-Ausgleichskasse erledigt alles.
C-Bewilligung und Schweizer Bürger
Inhaber einer C-Bewilligung und Schweizer Bürger machen ihre eigene Steuererklärung. Im vereinfachten Verfahren gilt die pauschale 5%-Steuer weiterhin und ersetzt die Notwendigkeit, dieses Einkommen separat zu deklarieren.
Ausserhalb des vereinfachten Verfahrens
Wenn Ihre Angestellte über CHF 22’680/Jahr verdient und das vereinfachte Verfahren nicht gilt, müssen Sie für B/L-Bewilligungsinhaber Quellensteuer nach den kantonalen Steuertabellen abziehen. C-Bewilligungsinhaber deklarieren das Einkommen in ihrer normalen Steuererklärung.
Fazit: Wenn Ihre Reinigungskraft weniger als etwa 16 Stunden/Woche arbeitet, gilt das vereinfachte Verfahren. Die pauschale 5%-Steuer ersetzt alle anderen Steuerpflichten. Es ist wirklich einfach.
Häufige Fehler beim Anstellen
Nach der Begleitung von Hunderten von Haushalten zu Compliance sind dies die Fehler, die wir am häufigsten sehen:
Überhaupt nicht anmelden
«Es sind doch nur ein paar Stunden, das merkt keiner.» Falsch. Arbeitskontrollen nehmen zu. Ihre Reinigungskraft könnte eine Beschwerde einreichen, wenn das Verhältnis schlecht endet. Und bei einem Unfall in Ihrem Zuhause droht massive persönliche Haftung.
Barzahlung ohne Belege
Sie können den Nettolohn bar zahlen, müssen aber trotzdem anmelden, Beiträge abziehen und Lohnabrechnungen aufbewahren. «Barzahlung ohne Anmeldung» ist Schwarzarbeit.
Feriengeld vergessen
Ihre Reinigungskraft hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Wenn Sie es nie zahlen, kann sie es rückwirkend einfordern. Fügen Sie immer den 8,33%-Zuschlag auf Lohnabrechnungen hinzu oder tracken Sie angesammelte Ferientage.
Kein schriftlicher Vertrag
Ohne Vertrag werden Streitigkeiten zu Aussage-gegen-Aussage-Situationen. In vielen Kantonen füllt der NAV Hauswirtschaft die Lücke - aber meist zugunsten der Angestellten. Ein schriftlicher Vertrag schützt Sie.
Keine UVG-Unfallversicherung
Das ist eine gesetzliche Pflicht, kein Wahlrecht. Wenn Ihre Reinigungskraft sich beim Wischen das Handgelenk bricht und Sie kein UVG haben, zahlen Sie alles: Arztkosten, Lohnausfall, Rehabilitation.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine Reinigungskraft anmelden, auch wenn sie nur 2 Stunden pro Woche arbeitet?
Was kostet es mich zusätzlich zum Bruttolohn?
Kann ich meine Reinigungskraft bar bezahlen?
Wo finde ich eine zuverlässige Reinigungskraft in der Schweiz?
Braucht meine Reinigungskraft eine Arbeitsbewilligung?
Was passiert, wenn ich meine bestehende Putzfrau nachträglich anmelde?
Quellen und offizielle Ressourcen
Alle Informationen in diesem Leitfaden basieren auf offiziellen Schweizer Regierungsquellen, aktuell per März 2026:
- AHV/IV-Merkblatt 2.06 - Hausdienst - Offizieller Leitfaden zur Anmeldung von Haushaltsangestellten
- ch.ch - Hausangestellte - Schweizerisches Regierungsportal
- SECO - Schwarzarbeit - Staatssekretariat für Wirtschaft
- BSV - AHV-Beitragssätze - Bundesamt für Sozialversicherungen
- Suva - Unfallversicherung - UVG-Informationen für Arbeitgeber
- Obligationenrecht (OR) - Arbeitsrecht Artikel 319 - 362
Für den deutschen Leitfaden zur Anmeldung, siehe unseren Putzfrau anmelden Leitfaden.
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sozialversicherungssätze, Steuerschwellen und Regelungen können sich ändern. Überprüfen Sie aktuelle Sätze immer bei Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse oder einem qualifizierten Berater. Clino automatisiert Compliance, ersetzt aber keine professionelle Beratung für komplexe Situationen. Informationsstand Mai 2026.
