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Recht

Was dir vom Zwischenverdienst bleibt

Stunden im Haushalt, während du beim RAV gemeldet bist.

Was bleibt dir am Monatsende?

Dein AHV-Lohn im Schnitt der letzten 6 oder 12 Monate. Die Kasse nennt ihn dir.

Unterhaltspflicht für ein Kind unter 25 oder IV-Rente ab 40 %?

Satz 70 %

Werktage in diesem Monat (Mo bis Fr)
Mit den StundenCHF 4'148Ohne JobCHF 3'548
Lohn
CHF 2'000
Kasse
CHF 2'148
Mehr als ohne Job
+CHF 600

Grenze: Ab CHF 3'548 Lohn (rund 142 Stunden) zahlt die Kasse in diesem Monat nichts mehr.

Taggelder: Du verbrauchst 13.3 statt 22.

Ferienzuschlag: 8.33 % auf den Lohn, hier CHF 167, kommen obendrauf und zählen erst, wenn du Ferien nimmst.

Nach 12 Monaten: Ohne Unterhaltspflicht für ein Kind unter 25 und wenn du unter 45 bist, endet die Kompensation. Dann hast du CHF 3'548, gleich viel wie ohne Job.

So rechnet die Kasse
CHF 5'000 ÷ 21.7 × 22
CHF 5'069
− Lohn
CHF 2'000
= Verdienstausfall
CHF 3'069
× 70 % = Kasse
CHF 2'148

Startwerte: das Beispiel der SECO-Weisung (Rz. C135) mit CHF 5'000, 22 Tagen, 70 % und CHF 2'000 Lohn, hier als 80 Stunden zu CHF 25. Setz deine Zahlen ein.

Nicht drin: Korrektur auf den üblichen Lohn, AHV und andere Abzüge von Lohn und Entschädigung, Quellensteuer, Wartetage, Einstelltage, Kinderzulagen, kantonale Mindestlöhne. Es gilt die Abrechnung deiner Kasse.

Ein Haushalt bietet dir Stunden an, und du bist beim RAV gemeldet. Nimm sie und melde sie: Die Kasse zahlt einen Teil der Differenz, und du hast am Monatsende mehr als ohne Job. Noch nicht angemeldet? Dann zuerst das Arbeitslosengeld als Haushaltshilfe.

Lohnt es sich?

Ja. Pro Franken Lohn 20 bis 30 Rappen mehr, dazu neue Beitragszeit.

Bis wie viel?

Bis dein Lohn so hoch ist wie dein Geld ohne Job. Darüber zahlt die Kasse nichts.

Wie lange?

Längstens 12 Monate. Mit Unterhaltspflicht für ein Kind unter 25 oder über 45: bis zum Ende der Rahmenfrist.

Was tun?

RAV und Kasse informieren. Pro Haushalt und Monat eine Bescheinigung.

Alle Beträge brutto. Grundlage: AVIG Art. 24 und die SECO-Weisung AVIG-Praxis ALE, Rz. C123 bis C137.

Wo die Kasse aufhört

Die Kasse gleicht nur aus, solange dein Lohn unter dem liegt, was sie dir ohne Job zahlen würde (Rz. C123, B94). Wer darüber kommt, hat in diesem Monat keinen Anspruch mehr. Dasselbe Beispiel mit mehr Stunden:

StundenLohnKasseDein Monat
802'0002'1484'148
1403'5001'0984'598
1423'55003'550
1604'00004'000

Bei Stundenlohn hängt die Grenze von den Werktagen ab: In einem Monat mit 20 Tagen liegt sie hier bei CHF 3'226 statt CHF 3'548. Mehr Stunden ablehnen, nur um darunter zu bleiben, ist keine Lösung: Arbeit über der Grenze gilt als finanziell zumutbar (Rz. B298, B299), und die Bescheinigung fragt in den Fragen 6 und 7 danach. Dauert sie einen ganzen Kalendermonat, gilt die Arbeitslosigkeit als beendet (Rz. C139). Sprich vorher mit deiner Kasse.

Die Bescheinigung, Feld für Feld

Für jeden Haushalt und jeden Kalendermonat eine «Bescheinigung über Zwischenverdienst» (Formular 10018). Der Haushalt füllt sie aus, du reichst sie ein. Hier ein ausgefülltes Muster: 4 Stunden jeden Dienstag.

Muster der Bescheinigung über Zwischenverdienst, Formular 10018, mit Erklärungen zu jedem Feld

Arbeitslosenversicherung

Bescheinigung über Zwischenverdienst für den Monat

Muster

Monat und Jahr

11.2026

AHV-Nummer

756.••••.••••.••

Oben stehst du

Deine AHV-Nummer und deine Tätigkeit. Pro Monat ein Blatt, nie zwei Monate auf einem.

Angaben zum Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers

Familie Muster

AHV-Nummer

756.••••.••••.••

Die AHV-Nummer des Haushalts

Ein Haushalt ist eine natürliche Person: Er trägt seine eigene AHV-Nummer ein, BUR und UID bleiben leer. Das überrascht viele, sag es ihm vorher.

1

Gearbeitete Stunden vom 1. bis zum 30./31. dieses Monats, in Dezimalzahlen

1

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4

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24

4

25

26

27

28

29

30

31

A = Ferien, B = Krankheit, Schwangerschaft, C = Unfall, G = Unbezahlte Absenzen

1. Stunden pro Tag

Eineinhalb Stunden sind 1.5, nicht 1:30. Es zählen die Stunden dieses Kalendermonats, auch wenn der Lohn erst später kommt. Absenzen mit dem Buchstaben eintragen.

2-5
  • Wurde ein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet?neinja
  • Wurde eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart?4 Std. pro Wocheneinja
  • Wie viel beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit im Betrieb??
  • Unterliegt das Arbeitsverhältnis einem Gesamtarbeitsvertrag?neinja

2 bis 5. Vertrag und Pensum

Vertrag vorhanden: Kopie beilegen. Der NAV Hauswirtschaft ist kein Gesamtarbeitsvertrag. Für Frage 4 haben wir keine amtliche Anleitung für Haushalte gefunden: Nichts leer lassen, im Zweifel die Kasse fragen.

6-7
Haben Sie in diesem Monat mehr Arbeit angeboten?neinja

6 und 7. Mehr Arbeit angeboten?

Hier prüft die Kasse, ob du mehr hättest arbeiten können. Hat der Haushalt mehr angeboten und du hast abgelehnt, schreibt er Zeitraum und Grund hin.

8-9

Zusammensetzung des Bruttoeinkommens des aktuellen Monats

Anzahl geleistete Stunden
16
Grundlohn
400.00
*Feiertagsentschädigung
0.00
*Ferienentschädigung 8.33 %
33.32
Total Bruttolohn
433.32

8 und 9. Der Lohn, sauber getrennt

Das wichtigste Feld. Bei Stundenlohn sind Feiertags- und Ferienentschädigung Pflicht. Der Ferienzuschlag muss getrennt stehen, sonst kann die Kasse ihn nicht ausklammern. Lohnabrechnung beilegen. Stimmt deine Lohnabrechnung?

10

Wird das Arbeitsverhältnis weitergeführt?

ja, unbefristetbefristet bisnein

10. Geht es weiter?

Endet der Job: Wer hat gekündigt, wann, auf wann und warum. Schriftliche Kündigung als Kopie beilegen.

11-14
  • Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG)?nein
  • Kinder- und/oder Ausbildungszulagen?nein
  • Beteiligung der versicherten Person oder des Ehepartners?nein

11 bis 14. Meist schnell erledigt

Bei kleinen Pensen im Haushalt ist das oft dreimal nein, aber nicht immer: Bei den Zulagen ein Nein mit Grund angeben. Frage 14 ist nur für Selbständige.

Ort, Datum

Zürich, 30.11.2026

Unterschrift

Unterschrift des Haushalts

Er bestätigt, dass alles stimmt (AVIG Art. 88, 105, 106). Unbeantwortete Fragen können die Auszahlung verzögern.

Das Formular gibt es auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Alte Versionen nimmt die Kasse seit Januar 2026 nicht mehr an, also immer das aktuelle von arbeit.swiss nehmen. Formular 10018 herunterladen

Dein Monat auf dem Kalender

Fünf Daten, die sich jeden Monat wiederholen. Du machst sie für die Kasse und fürs RAV, das sind zwei Stellen.

  1. Im Monat

    Du

    Stunden pro Haushalt und Tag notieren.

  2. 20. bis 25.

    Du

    Die «Angaben der versicherten Person» kommen meist in diesen Tagen per Post, oder du füllst sie im eService von Job-Room aus. Am 25. nichts da: Duplikat bei der Kasse verlangen.

  3. Monatsende

    Haushalt, dann du

    Jeder Haushalt füllt seine Bescheinigung aus. Du schickst sie mit Lohnabrechnung und deinen Angaben an die Kasse.

  4. Bis zum 5.

    Du, ans RAV

    Nachweis der Arbeitsbemühungen, auch wenn du Stunden hast. Fällt der 5. nicht auf einen Werktag, zählt der nächste Werktag. Eine Nachfrist gibt es grundsätzlich nicht.

  5. Folgemonat

    Kasse

    Die Zahlung kommt normalerweise im Folgemonat. Fehlt eine Bescheinigung, wartet das Geld. Machst du den Anspruch nicht innert drei Monaten nach Monatsende geltend, erlischt er (AVIG Art. 20).

Was der Haushalt tun muss

Dein Arbeitgeber muss die Bescheinigung ausfüllen und wahrheitsgetreu Auskunft geben (AVIG Art. 88). Einen festen Tag nennt das Gesetz nicht, nur «rechtzeitig». Mit der Lohnabrechnung daneben ist es eine Sache von Minuten, denn gefragt wird fast nur, was dort schon steht:

  • seine AHV-Nummer
  • die Stunden pro Tag
  • Grundlohn und Ferienzuschlag, getrennt
  • ob der Job weitergeht
  • Ort, Datum, Unterschrift

Ist der Haushalt bei Clino, erstellt Clino jeden Monat die Lohnabrechnung mit getrenntem Ferienzuschlag, und die Fragen 8 und 9 sind abgeschrieben. Das Formular selbst füllt und schickt Clino nicht. Für dich ist Clino kostenlos.

Ich bin der Haushalt: 30 Tage gratis

Dein Fall

Mehrere Haushalte

Alle Löhne werden zusammengezählt (BGE 127 V 479), und jeder Haushalt füllt seine eigene Bescheinigung aus. Was jeder Haushalt sonst regelt, steht bei den mehreren Arbeitgebern.

Einer von mehreren Haushalten fällt weg

Du kannst für diesen Teil Taggeld beantragen, wenn der Ausfall in zwei Wochen mindestens zwei volle Arbeitstage ausmacht (AVIV Art. 5). Beispiel der Weisung (Rz. C124): CHF 2'500 und CHF 4'000, der erste Job fällt weg. Versichert sind CHF 6'500, die CHF 4'000 zählen als Zwischenverdienst.

Unregelmässige Stunden

Die Kasse rechnet Monat für Monat, also schwankt auch die Zahlung. Massgebend ist der Monat, in dem du gearbeitet hast, nicht der, in dem der Lohn kommt (Rz. C133).

Ferienzuschlag im Stundenlohn

Er zählt erst dann als Verdienst, wenn du die Ferien nimmst (Rz. C149 bis C154). Die Ferientage gehen von deinen kontrollfreien Tagen ab: 5 Tage nach je 60 kontrollierten Tagen, 14 Tage im Voraus beim RAV melden. Wie der Zuschlag funktioniert: Ferienentschädigung im Stundenlohn.

Lohn unter dem üblichen Ansatz

Die Kasse rechnet mit dem berufs- und ortsüblichen Lohn (AVIG Art. 24 Abs. 3) und gleicht deine Lücke nicht aus. Angenommen, sie setzt CHF 25 an und du bekommst CHF 18: Bei 80 Stunden fehlen dir CHF 560. Die untere Grenze im Haushalt ist der NAV-Mindestlohn von CHF 20.35 ab 5 Stunden pro Woche, in manchen Kantonen mehr. Mehr dazu bei deinen Rechten als Putzfrau.

Derselbe Haushalt wieder, oder gleicher Job für weniger Lohn

Gleiche Parteien innert eines Jahres oder nach einer Änderungskündigung: Wird nur der Lohn gekürzt oder liegt er mehr als 20 % unter dem, was den reduzierten Stunden entspricht, gibt es nichts von der Kasse (Rz. C138). Frag vorher nach.

Ein Nebenjob, den du schon hattest

Was du zusätzlich zu einer Vollzeitstelle verdient hast, ist Nebenverdienst: nicht versichert und kein Zwischenverdienst (Rz. C8, C9). Melde ihn trotzdem. Stockst du ihn auf, zählt der neue Teil als Zwischenverdienst.

Eigene Kundschaft statt Anstellung

Selbständig geht nur vorübergehend, mit wenig Investition, und du suchst weiter eine Stelle (Rz. B235). Angerechnet wird der Umsatz minus Material minus 20 % (Frage 14). Klär es vorher mit dem RAV.

Musst du die Stunden annehmen?

In der Regel ja. Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen (AVIG Art. 16), und solange die Kasse kompensiert, ist auch ein tiefer Lohn zumutbar (Rz. B300). Ablehnen darfst du etwa, wenn Bedingungen nicht branchen- und ortsüblich sind, die Gesundheit leidet, der Weg über zwei Stunden pro Richtung dauert oder du ständig auf Abruf stehen müsstest. Lehnst du ohne Grund ab oder gibst du Stunden auf, drohen Einstelltage, aber nur auf die Differenz gerechnet (Rz. D67, D68).

Melde jede Stunde

Sag RAV und Kasse früh, dass du arbeitest, und gib jeden Monat alles an. Verschweigen zählt auch dann, wenn am Ende kein Franken zu viel floss (Rz. D38). Das Gesetz sieht bis zu 60 Tage Einstellung pro Grund vor, Rückzahlung und in schweren Fällen Strafe (AVIG Art. 30, 95, 105, 106). Ein gemeldeter Job dagegen bringt dir mehr Geld und neue Beitragszeit.

Für später

Wartetage

Einmal pro Rahmenfrist. Sie werden dem Wert nach abgegolten, auch mit Zwischenverdienst, und dauern dadurch länger (Rz. C109).

Versicherter Verdienst pro MonatMit Unterhaltspflicht (Kind unter 25)Ohne
bis CHF 3'0000 Tage0 Tage
bis CHF 5'0000 Tage5 Tage
bis CHF 7'5005 Tage10 Tage
bis CHF 10'4165 Tage15 Tage
ab CHF 10'4175 Tage20 Tage
Taggelder und Rahmenfrist

Eine gekürzte Zahlung verbraucht nur ihren Wert in Taggeldern (Rz. D65), im Beispiel 13.3 statt 22. Die Rahmenfrist von 2 Jahren verlängert sich dadurch nicht: Was am Ende übrig ist, verfällt.

Kinderzulagen

Ab CHF 630 Einkommen pro Monat, auch über mehrere Jobs zusammengezählt, holst du die Zulage beim Arbeitgeber. Darunter läuft der Zuschlag über die Kasse (Rz. C82c). Schwankt es um die Grenze, frag die Kasse.

Was sicher ist und was nicht
  • Gesetz: Kompensation, 70 oder 80 %, 12 Monate, üblicher Lohn (AVIG Art. 22, 24). Gilt in allen Kantonen gleich.
  • Weisung des SECO: die Rechnung mit 21.7 Tagen, die Grenze, der Ferienzuschlag, die Taggelder. Bindet die Kassen, ein Gericht kann anders entscheiden.
  • Kantonal verschieden: Mindestlöhne und was als ortsüblich gilt.
  • Offen: Dass der Satz der Übergangsstufe zwischen CHF 3'797 und CHF 4'340 auch für die Kompensation gilt, ist unsere Lesart. Das Gesetz nennt die ersten 12 Monate einer Erwerbstätigkeit (AVIG Art. 24 Abs. 4). Wie das bei mehreren Jobs mit verschiedenem Start läuft, haben wir nicht klar gefunden. Frag deine Kasse.

Häufige Fragen

Muss ich den Job melden, bevor ich anfange?
Informiere RAV und Kasse so früh wie möglich, spätestens mit den monatlichen Angaben. Zum Start gehört der Arbeitsvertrag als Kopie, falls es einen gibt.
Muss ich mich weiter bewerben?
Ja. Du bleibst arbeitslos gemeldet und reichst den Nachweis weiter jeden Monat ein. Du musst den Job auch aufgeben können, wenn eine zumutbare Stelle kommt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist (Rz. B234, B317).
Der Haushalt füllt die Bescheinigung nicht aus. Was jetzt?
Reich deine Angaben und die Lohnabrechnung trotzdem rechtzeitig ein und sag der Kasse, welche Bescheinigung fehlt. Der Haushalt ist zur Auskunft verpflichtet (AVIG Art. 88). Der Teil des Geldes wartet, bis alles da ist. Nötigenfalls setzt dir die Kasse eine Frist und kann ausnahmsweise deine unterschriebene Erklärung berücksichtigen, wenn sie glaubhaft ist (AVIV Art. 29). Geltend machen musst du den Anspruch innert drei Monaten nach Monatsende.
Mein Haushalt hat mich nicht angemeldet. Was dann?
Melde die Stunden trotzdem. Die Bescheinigung fragt nach dem AHV-pflichtigen Lohn, und der Haushalt unterschreibt sie. Schick ihm die fertige Nachricht an den Arbeitgeber: Die Anmeldung ist seine Pflicht und für dich ein Gewinn. Ob deine Beiträge ankommen, siehst du im AHV-Kontoauszug.
Zählt der Zwischenverdienst für einen neuen Anspruch?
Ja, als Beitragszeit: Jeder volle Kalendermonat zählt, auch bei Teilzeit, und parallele Jobs nur einmal (AVIV Art. 11). Der nächste versicherte Verdienst kann dadurch aber tiefer ausfallen, ausser du erreichst die Mindestbeitragszeit allein mit zumutbaren Löhnen (Rz. C43, C44).
Wird von der Kasse noch etwas abgezogen?
Ja. Von der Entschädigung gehen AHV/IV/EO, BVG-Risikobeitrag und zwei Drittel der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung ab (AVIG Art. 22a), je nach Bewilligung auch Quellensteuer. Vom Lohn gehen die üblichen Abzüge ab. Darum zeigt der Rechner brutto.

Dein Haushalt ist noch nicht angemeldet?

Die Bescheinigung fragt nach dem AHV-pflichtigen Lohn und verlangt die Lohnabrechnung. Schick ihm die fertige Nachricht. Für dich kostet das nichts, und du brauchst kein Konto.

Nachricht für meinen Arbeitgeber

Quellen

Geprüft am 4. November 2026. Allgemeine Information. Verbindlich ist der Entscheid deiner Arbeitslosenkasse.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino