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AHV und Rente

Hat dein Arbeitgeber wirklich einbezahlt?

Dein AHV-Kontoauszug zeigt, was gemeldet wurde. So bestellst und liest du ihn, und das tust du bei einer Lücke.

Lücken-Check

  • 2026Laufendes Jahr, nichts zu prüfen
  • 2025Min. 5'000
  • 2024Min. 4'851
  • 2023Min. 4'851
  • 2022Min. 4'747
  • 2021Min. 4'747
  • 2020Min. 4'701
  • 2021 bis 2024: lässt sich noch regeln

    Fehlt hier etwas, kann die Kasse Beiträge noch verfügen.Für 2021 endet die Frist am 31.12.2026. Bis dahin muss die Kasse verfügt haben, melde dich also bald.

  • 2020: nur noch mit Beweis

    Bezahlen geht nicht mehr. Kannst du den Lohnabzug belegen, kommt der Lohn trotzdem aufs Konto.

  • 2025: oft noch nicht verbucht

    In der Regel erst gegen Ende des Folgejahres. Bestell den Auszug dann nochmals.

  • 2026: kann noch nicht drauf sein

    Das laufende Jahr wird erst im Folgejahr verbucht. Nichts zu tun.

Für Angestellte in der Schweiz. Rechnet keine Rente. Erziehungsgutschriften und Beiträge des Ehepartners stehen nicht im Auszug und können ein Jahr trotzdem füllen.

Der Kontoauszug zeigt, welche Löhne der AHV unter deiner Nummer gemeldet wurden. Er ist gratis, und du kannst ihn jederzeit bestellen. Fehlt ein Jahr, ist das nicht immer eine Lücke: Das laufende Jahr steht nie drauf, das letzte oft noch nicht. Und kannst du belegen, dass dir die AHV vom Lohn abgezogen wurde, gehört der Lohn auf dein Konto, auch wenn das Geld nie bei der Kasse ankam.

Kosten

Gratis

Bestellen

Jederzeit, schriftlich oder online

Beanstanden

Innert 30 Tagen ab Zustellung

Nachzahlen

Nur 5 Jahre zurück

Die 5 Jahre zählen ab Ende des Jahres, für das die Beiträge geschuldet sind.

So bestellst du ihn

  1. AHV-Nummer bereithalten

    Du brauchst deine AHV-Nummer und deine Postadresse. Die Nummer steht auf deiner Krankenkassenkarte. So findest du deine AHV-Nummer, falls nicht.

  2. Eine Kasse wählen, alle Konten verlangen

    Jede Kasse, bei der je für dich abgerechnet wurde, führt ein eigenes Konto. Du beauftragst nur eine, sie holt die Auszüge der anderen zusammen. Im Formular wählst du den Auszug über alle Konten. Welche Kassen ein Konto für dich führen, zeigt das InfoRegister.

  3. Post abwarten, Datum notieren

    Der Auszug kommt per Post an deine Adresse, nicht an ein Postfach. Eine feste Frist nennt die Bestellseite nicht. Allein der Abruf bei den anderen Kassen braucht laut BSV heute 3 bis 7 Tage. Ab der Zustellung laufen deine 30 Tage für Beanstandungen.

Der erste Auszug zeigt alle Einträge, spätere mindestens die seit dem letzten Auszug. Willst du wieder alles sehen, schreib es dazu. Online einsehen kannst du dein Konto heute noch nicht, der Bund baut das erst auf (Projekt MOSAR).

Wohnst du im Ausland? Dann läuft die Bestellung über die Schweizerische Ausgleichskasse, online und laut ihrer Seite in bis zu 2 Monaten. Arbeitest du in der Schweiz, kannst du auch bei einer Kasse in der Schweiz bestellen. Was mit deinen Beiträgen geschieht, steht unter AHV bei der Rückkehr ins Heimatland.

So liest du ihn: Zeile antippen

Nachgebaut nach dem amtlichen Muster, das für alle Kassen verbindlich ist. Die Kopfzeilen sind die echten, darum dreisprachig. Name, Arbeitgeber und Beträge sind erfunden.

Muster mit erfundenen Daten. Kein echter Auszug.

  • Eine normale Zeile

    Code 1: angestellt. 03-12: von März bis Dezember. Die Spalte daneben: das Jahr 2019. Dann der Lohn in Franken und rechts der Arbeitgeber, der abgerechnet hat.

Ort, Datum: Musterstadt, 12.03.2026

Beziehst du Arbeitslosengeld und arbeitest daneben im Haushalt, können im selben Jahr beide Zeilen stehen, Taggeld und Lohn. Dazu mehr im Beitrag über den Zwischenverdienst.

Was eine fehlende Zeile bedeutet

Es kommt auf das Jahr an. Im Jahr 2026 gilt:

2026

Kann nie drauf sein

Das laufende Jahr wird erst im Folgejahr verbucht.

2025

Oft noch nicht verbucht

Bestell später nochmals. Zweifelst du, frag schon jetzt beim Arbeitgeber nach.

2021 bis 2024

Lässt sich noch regeln

Die Kasse kann Beiträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres noch verfügen, für 2021 also bis 31.12.2026.

2020 und früher

Bezahlen geht nicht mehr

Beiträge können weder gefordert noch bezahlt werden. Ausnahme: der belegte Lohnabzug, siehe unten.

Warum 2025 oft noch fehlt

  1. Innert 30 Tagen nach Jahresende

    Der Arbeitgeber rechnet die Löhne mit der Kasse ab.

  2. Etwa ab Mitte Jahr

    Löhne des Vorjahres können auf dem Auszug erscheinen.

  3. Gegen Ende des Jahres

    In der Regel sind sie verbucht.

Eine Zeile ist nicht immer ein ganzes Jahr

Ein Beitragsjahr braucht ein Mindesteinkommen, 2025 und 2026 sind es CHF 5'000 im Jahr. Mit wenigen Stunden im Haushalt kommst du leicht darunter, wenn es deine einzige Stelle ist. Für die letzten fünf Kalenderjahre kannst du die fehlenden Beiträge noch nachzahlen, frag dazu deine Kasse.

Sieht aus wie eine Lücke, ist aber keine

Jahre mit Kindern
Erziehungsgutschriften stehen nie auf dem Auszug, sie werden erst bei der Rente berechnet. Solche Jahre können trotzdem als Beitragsjahre zählen.
Ehepartner mit Beiträgen
Warst du nicht erwerbstätig und hat dein Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt, gelten deine Beiträge als bezahlt.
Die jungen Jahre
Ohne Erwerb beginnt die Beitragspflicht erst am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Beitragszeiten davor können später Lücken füllen.

Der Auszug zeigt keine Rente

Er zeigt nur, was gemeldet wurde. Ein fehlendes Beitragsjahr kürzt die Rente in der Regel um mindestens 1/44. Wie das bei einem Haushaltslohn aussieht, steht unter Rente als Hausangestellte.

Eine Schätzung mit deinen Jahren gibt dir der AHV-Rechner.

Abgezogen, aber nie bezahlt: Mit Beweis kommt der Lohn auf dein Konto

Lohn, von dem der Arbeitgeber die AHV abgezogen hat, wird auf dein Konto eingetragen, auch wenn er das Geld der Kasse nie gezahlt hat (AHVG Art. 30ter Abs. 2). Die Weisung an die Kassen sagt dazu: Sie dürfen dich nicht mit den fünf Jahren abweisen, auch wenn der Fall viele Jahre zurückliegt. Ob sie beim Arbeitgeber nachfordern, prüft die Kasse selbst.

Deine Aufgabe ist der Beweis. Eingetragen wird nur, wofür der volle Beweis vorliegt oder wenn der Fehler offensichtlich ist. Gelingt der Beweis nicht, darf die Kasse den Lohn nicht eintragen.

Was als Beleg hilft

Zeigt den Abzug

  • Lohnabrechnungen, auf denen die AHV abgezogen ist
  • Lohnausweis

Stützt deine Angaben

  • Bankauszüge mit dem Lohn
  • Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis

Was reicht, entscheidet die Kasse im Einzelfall. Je mehr Unterlagen, desto besser. Worauf du bei jeder Abrechnung achtest, zeigt der Check für deine Lohnabrechnung.

Und wenn nie etwas abgezogen wurde?

Dann gilt diese Regel nicht, ausser es war klar ein Nettolohn vereinbart: Das zählt gleich, muss aber ebenso bewiesen sein (Bundesgericht 9C_96/2010). Sonst gilt: Erfährt die Kasse davon, muss sie die Beiträge beim Arbeitgeber nachfordern (AHVV Art. 39), aber nur innerhalb der fünf Jahre (AHVG Art. 16). Folgt die Forderung aus einer Straftat mit längerer Verjährung, gilt diese längere Frist. Mehr dazu unter schwarz angestellt.

Für Selbständige, Nichterwerbstätige und Angestellte nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber gilt die Regel nicht: Bei ihnen wird nur eingetragen, was wirklich bezahlt wurde (AHVV Art. 138 Abs. 2).

Was offen bleibt

Ob der Arbeitgeber dir deinen Anteil nachträglich vom Lohn abziehen darf, regeln diese Texte nicht ausdrücklich. Frag die Kasse oder eine unabhängige Rechtsberatung, bevor du etwas unterschreibst.

So verlangst du die Korrektur

  1. Innert 30 Tagen: schreiben

    An die Kasse, die das Konto führt. Fehlt die Zeile ganz, an die Kasse deines Arbeitgebers oder an deine heutige Kasse. Eine besondere Form braucht es nicht, jede schriftliche Beanstandung zählt.

  2. Die Kasse entscheidet

    Sie antwortet mit einer Verfügung, wenn nötig mit einem bereinigten Auszug.

  3. Innert 30 Tagen: Einsprache

    Bist du nicht einverstanden, schreibst du derselben Kasse. Die Einsprache ist kostenlos.

  4. Innert 30 Tagen: Beschwerde

    Gegen den Einspracheentscheid gehst du ans Versicherungsgericht.

30 Tage verpasst?

Dann ist nicht alles verloren, aber es wird schwieriger: Bei der Rente wird nur noch berichtigt, wenn der Fehler offenkundig ist oder du den vollen Beweis bringst (AHVV Art. 141 Abs. 3). Schreib also trotzdem, und so früh wie möglich.

Zwei Texte zum Kopieren

Hat deine Kasse ein eigenes Formular oder Portal, nimm das. Sonst reicht dieser Brief, mit Kopien, die Originale behältst du. Bei den eckigen Klammern zum Abzug behältst du nur, was stimmt. Deinem Arbeitgeber schreibst du nur, wenn du dich dabei sicher fühlst, du kannst auch direkt zur Kasse.

Die Kassen arbeiten auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Wähl vor dem Kopieren die Sprache deiner Kasse.

Brief an die Kasse

Betreff: Berichtigung meines individuellen Kontos, AHV-Nummer [756.xxxx.xxxx.xx] Guten Tag Am [Datum] habe ich den Auszug aus meinem individuellen Konto erhalten. Für [Jahr] fehlt der Lohn von [Arbeitgeber, Adresse] oder ist zu tief eingetragen. Ich habe dort von [Monat] bis [Monat] gearbeitet. [Vom Lohn wurde die AHV abgezogen. / Es war ein Nettolohn vereinbart.] Siehe Beilagen. Ich verlange die Berichtigung (AHVV Art. 141 Abs. 2) und den Eintrag dieses Lohns (AHVG Art. 30ter Abs. 2). Falls Sie das ablehnen, bitte ich um eine Verfügung. Beilagen: [Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Vertrag, Bankauszüge] Freundliche Grüsse [Name, Adresse, Telefon]

Nachricht an den Arbeitgeber

Guten Tag [Name] Ich habe meinen AHV-Kontoauszug bestellt. Für [Jahr] steht von Ihnen nichts oder weniger als auf meinen Lohnabrechnungen. Können Sie bitte bei Ihrer Ausgleichskasse nachsehen, ob mein Lohn gemeldet wurde, und mir Ihre Abrechnung für dieses Jahr schicken? Falls etwas fehlt, lässt es sich oft noch melden. Danke und freundliche Grüsse [Name]

Häufige Fragen

Wie oft darf ich den Auszug bestellen?
Jederzeit, er bleibt gratis. Das Merkblatt nennt keine Obergrenze. Die Informationsstelle AHV/IV zeigt als Beispiel einen Auszug alle vier bis fünf Jahre, so bleibst du innerhalb der Frist, in der sich noch etwas nachholen lässt.
Darf mein Arbeitgeber meinen Auszug bestellen?
Nein. Der Auszug geht nur an dich, deinen gesetzlichen Vertreter oder eine von dir bevollmächtigte Anwältin. Verlangt ihn jemand anderes, wird er aus Datenschutzgründen nur dir zugestellt.
Warum steht auf meinem zweiten Auszug weniger als auf dem ersten?
Der erste zeigt alle Einträge. Spätere zeigen mindestens die seit dem letzten Auszug. Willst du wieder alles sehen, verlange ausdrücklich alle Einträge.
Kann ich fehlende Jahre einkaufen?
Einen Einkauf wie bei der Pensionskasse gibt es in der AHV nicht. Du kannst nur fehlende Beiträge der letzten fünf Kalenderjahre nachzahlen. Ältere Jahre lassen sich nicht mehr bezahlen. Beitragszeiten zwischen 18 und 20 können unter Umständen spätere Lücken füllen, das prüft die Kasse.
Mein früherer Arbeitgeber existiert nicht mehr. Ist der Lohn verloren?
Nicht, wenn du den Abzug belegen kannst. Der Lohn wird auch dann eingetragen, wenn der Arbeitgeber nie bezahlt hat. Du schreibst der Kasse, die damals zuständig war, oder deiner heutigen.
Beweist eine Zeile auf dem Auszug, dass alles korrekt war?
Nein. Sie zeigt, was gemeldet wurde. Vergleiche den Betrag mit deinen Abrechnungen. Steht weniger drauf, als du verdient hast, kannst du innert 30 Tagen eine Berichtigung verlangen.

Deine Abrechnungen sind dein Beweis

Clino ist für Angestellte gratis. Du erstellst ein Profil und schickst deinen Arbeitgebern einen Link. Nutzen sie Clino, bereitet Clino Anmeldung und Lohnabrechnungen vor, und du hast jede Abrechnung mit den AHV-Abzügen griffbereit.

Gratis Profil erstellen

Mehr dazu auf der Seite für Putzkräfte.

Quellen

Stand: 4. November 2026. Die Wegleitung ist die Weisung des BSV an die Kassen, keine Gesetzesnorm. Im Einzelfall gibt deine Ausgleichskasse Auskunft.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino