Der Kontoauszug zeigt, welche Löhne der AHV unter deiner Nummer gemeldet wurden. Er ist gratis, und du kannst ihn jederzeit bestellen. Fehlt ein Jahr, ist das nicht immer eine Lücke: Das laufende Jahr steht nie drauf, das letzte oft noch nicht. Und kannst du belegen, dass dir die AHV vom Lohn abgezogen wurde, gehört der Lohn auf dein Konto, auch wenn das Geld nie bei der Kasse ankam.
Kosten
Gratis
Bestellen
Jederzeit, schriftlich oder online
Beanstanden
Innert 30 Tagen ab Zustellung
Nachzahlen
Nur 5 Jahre zurück
Die 5 Jahre zählen ab Ende des Jahres, für das die Beiträge geschuldet sind.
So bestellst du ihn
AHV-Nummer bereithalten
Du brauchst deine AHV-Nummer und deine Postadresse. Die Nummer steht auf deiner Krankenkassenkarte. So findest du deine AHV-Nummer, falls nicht.
Eine Kasse wählen, alle Konten verlangen
Jede Kasse, bei der je für dich abgerechnet wurde, führt ein eigenes Konto. Du beauftragst nur eine, sie holt die Auszüge der anderen zusammen. Im Formular wählst du den Auszug über alle Konten. Welche Kassen ein Konto für dich führen, zeigt das InfoRegister.
Post abwarten, Datum notieren
Der Auszug kommt per Post an deine Adresse, nicht an ein Postfach. Eine feste Frist nennt die Bestellseite nicht. Allein der Abruf bei den anderen Kassen braucht laut BSV heute 3 bis 7 Tage. Ab der Zustellung laufen deine 30 Tage für Beanstandungen.
Der erste Auszug zeigt alle Einträge, spätere mindestens die seit dem letzten Auszug. Willst du wieder alles sehen, schreib es dazu. Online einsehen kannst du dein Konto heute noch nicht, der Bund baut das erst auf (Projekt MOSAR).
Wohnst du im Ausland? Dann läuft die Bestellung über die Schweizerische Ausgleichskasse, online und laut ihrer Seite in bis zu 2 Monaten. Arbeitest du in der Schweiz, kannst du auch bei einer Kasse in der Schweiz bestellen. Was mit deinen Beiträgen geschieht, steht unter AHV bei der Rückkehr ins Heimatland.
So liest du ihn: Zeile antippen
Nachgebaut nach dem amtlichen Muster, das für alle Kassen verbindlich ist. Die Kopfzeilen sind die echten, darum dreisprachig. Name, Arbeitgeber und Beträge sind erfunden.
Muster mit erfundenen Daten. Kein echter Auszug.
Eine normale Zeile
Code 1: angestellt. 03-12: von März bis Dezember. Die Spalte daneben: das Jahr 2019. Dann der Lohn in Franken und rechts der Arbeitgeber, der abgerechnet hat.
Ort, Datum: Musterstadt, 12.03.2026
Beziehst du Arbeitslosengeld und arbeitest daneben im Haushalt, können im selben Jahr beide Zeilen stehen, Taggeld und Lohn. Dazu mehr im Beitrag über den Zwischenverdienst.
Was eine fehlende Zeile bedeutet
Es kommt auf das Jahr an. Im Jahr 2026 gilt:
2026
Kann nie drauf sein
Das laufende Jahr wird erst im Folgejahr verbucht.
2025
Oft noch nicht verbucht
Bestell später nochmals. Zweifelst du, frag schon jetzt beim Arbeitgeber nach.
2021 bis 2024
Lässt sich noch regeln
Die Kasse kann Beiträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres noch verfügen, für 2021 also bis 31.12.2026.
2020 und früher
Bezahlen geht nicht mehr
Beiträge können weder gefordert noch bezahlt werden. Ausnahme: der belegte Lohnabzug, siehe unten.
Warum 2025 oft noch fehlt
Innert 30 Tagen nach Jahresende
Der Arbeitgeber rechnet die Löhne mit der Kasse ab.
Etwa ab Mitte Jahr
Löhne des Vorjahres können auf dem Auszug erscheinen.
Gegen Ende des Jahres
In der Regel sind sie verbucht.
Eine Zeile ist nicht immer ein ganzes Jahr
Ein Beitragsjahr braucht ein Mindesteinkommen, 2025 und 2026 sind es CHF 5'000 im Jahr. Mit wenigen Stunden im Haushalt kommst du leicht darunter, wenn es deine einzige Stelle ist. Für die letzten fünf Kalenderjahre kannst du die fehlenden Beiträge noch nachzahlen, frag dazu deine Kasse.
Sieht aus wie eine Lücke, ist aber keine
- Jahre mit Kindern
- Erziehungsgutschriften stehen nie auf dem Auszug, sie werden erst bei der Rente berechnet. Solche Jahre können trotzdem als Beitragsjahre zählen.
- Ehepartner mit Beiträgen
- Warst du nicht erwerbstätig und hat dein Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt, gelten deine Beiträge als bezahlt.
- Die jungen Jahre
- Ohne Erwerb beginnt die Beitragspflicht erst am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Beitragszeiten davor können später Lücken füllen.
Der Auszug zeigt keine Rente
Er zeigt nur, was gemeldet wurde. Ein fehlendes Beitragsjahr kürzt die Rente in der Regel um mindestens 1/44. Wie das bei einem Haushaltslohn aussieht, steht unter Rente als Hausangestellte.
Eine Schätzung mit deinen Jahren gibt dir der AHV-Rechner.
Abgezogen, aber nie bezahlt: Mit Beweis kommt der Lohn auf dein Konto
Lohn, von dem der Arbeitgeber die AHV abgezogen hat, wird auf dein Konto eingetragen, auch wenn er das Geld der Kasse nie gezahlt hat (AHVG Art. 30ter Abs. 2). Die Weisung an die Kassen sagt dazu: Sie dürfen dich nicht mit den fünf Jahren abweisen, auch wenn der Fall viele Jahre zurückliegt. Ob sie beim Arbeitgeber nachfordern, prüft die Kasse selbst.
Deine Aufgabe ist der Beweis. Eingetragen wird nur, wofür der volle Beweis vorliegt oder wenn der Fehler offensichtlich ist. Gelingt der Beweis nicht, darf die Kasse den Lohn nicht eintragen.
Was als Beleg hilft
Zeigt den Abzug
- Lohnabrechnungen, auf denen die AHV abgezogen ist
- Lohnausweis
Stützt deine Angaben
- Bankauszüge mit dem Lohn
- Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
Was reicht, entscheidet die Kasse im Einzelfall. Je mehr Unterlagen, desto besser. Worauf du bei jeder Abrechnung achtest, zeigt der Check für deine Lohnabrechnung.
Und wenn nie etwas abgezogen wurde?
Dann gilt diese Regel nicht, ausser es war klar ein Nettolohn vereinbart: Das zählt gleich, muss aber ebenso bewiesen sein (Bundesgericht 9C_96/2010). Sonst gilt: Erfährt die Kasse davon, muss sie die Beiträge beim Arbeitgeber nachfordern (AHVV Art. 39), aber nur innerhalb der fünf Jahre (AHVG Art. 16). Folgt die Forderung aus einer Straftat mit längerer Verjährung, gilt diese längere Frist. Mehr dazu unter schwarz angestellt.
Für Selbständige, Nichterwerbstätige und Angestellte nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber gilt die Regel nicht: Bei ihnen wird nur eingetragen, was wirklich bezahlt wurde (AHVV Art. 138 Abs. 2).
Was offen bleibt
Ob der Arbeitgeber dir deinen Anteil nachträglich vom Lohn abziehen darf, regeln diese Texte nicht ausdrücklich. Frag die Kasse oder eine unabhängige Rechtsberatung, bevor du etwas unterschreibst.
So verlangst du die Korrektur
Innert 30 Tagen: schreiben
An die Kasse, die das Konto führt. Fehlt die Zeile ganz, an die Kasse deines Arbeitgebers oder an deine heutige Kasse. Eine besondere Form braucht es nicht, jede schriftliche Beanstandung zählt.
Die Kasse entscheidet
Sie antwortet mit einer Verfügung, wenn nötig mit einem bereinigten Auszug.
Innert 30 Tagen: Einsprache
Bist du nicht einverstanden, schreibst du derselben Kasse. Die Einsprache ist kostenlos.
Innert 30 Tagen: Beschwerde
Gegen den Einspracheentscheid gehst du ans Versicherungsgericht.
30 Tage verpasst?
Dann ist nicht alles verloren, aber es wird schwieriger: Bei der Rente wird nur noch berichtigt, wenn der Fehler offenkundig ist oder du den vollen Beweis bringst (AHVV Art. 141 Abs. 3). Schreib also trotzdem, und so früh wie möglich.
Zwei Texte zum Kopieren
Hat deine Kasse ein eigenes Formular oder Portal, nimm das. Sonst reicht dieser Brief, mit Kopien, die Originale behältst du. Bei den eckigen Klammern zum Abzug behältst du nur, was stimmt. Deinem Arbeitgeber schreibst du nur, wenn du dich dabei sicher fühlst, du kannst auch direkt zur Kasse.
Die Kassen arbeiten auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Wähl vor dem Kopieren die Sprache deiner Kasse.
Brief an die Kasse
Betreff: Berichtigung meines individuellen Kontos, AHV-Nummer [756.xxxx.xxxx.xx] Guten Tag Am [Datum] habe ich den Auszug aus meinem individuellen Konto erhalten. Für [Jahr] fehlt der Lohn von [Arbeitgeber, Adresse] oder ist zu tief eingetragen. Ich habe dort von [Monat] bis [Monat] gearbeitet. [Vom Lohn wurde die AHV abgezogen. / Es war ein Nettolohn vereinbart.] Siehe Beilagen. Ich verlange die Berichtigung (AHVV Art. 141 Abs. 2) und den Eintrag dieses Lohns (AHVG Art. 30ter Abs. 2). Falls Sie das ablehnen, bitte ich um eine Verfügung. Beilagen: [Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Vertrag, Bankauszüge] Freundliche Grüsse [Name, Adresse, Telefon]
Nachricht an den Arbeitgeber
Guten Tag [Name] Ich habe meinen AHV-Kontoauszug bestellt. Für [Jahr] steht von Ihnen nichts oder weniger als auf meinen Lohnabrechnungen. Können Sie bitte bei Ihrer Ausgleichskasse nachsehen, ob mein Lohn gemeldet wurde, und mir Ihre Abrechnung für dieses Jahr schicken? Falls etwas fehlt, lässt es sich oft noch melden. Danke und freundliche Grüsse [Name]
Häufige Fragen
Wie oft darf ich den Auszug bestellen?
Darf mein Arbeitgeber meinen Auszug bestellen?
Warum steht auf meinem zweiten Auszug weniger als auf dem ersten?
Kann ich fehlende Jahre einkaufen?
Mein früherer Arbeitgeber existiert nicht mehr. Ist der Lohn verloren?
Beweist eine Zeile auf dem Auszug, dass alles korrekt war?
Deine Abrechnungen sind dein Beweis
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Quellen
- Merkblatt 1.01 Auszug aus dem Individuellen Konto (Stand 1.1.2015, Nachdruck 2024)www.ahv-iv.ch/p/1.01.d
- Merkblatt 1.04 Erläuterungen zum Auszug (Stand 1.1.2025): Codes, Mindesteinkommen, Verjährungwww.ahv-iv.ch/p/1.04.d
- Zentrale Ausgleichsstelle: Erläuterungen zum Auszug (12.2023)www.zas.admin.ch/dam/de/sd-web/oe0Em9FY2XSf/explications%20ec_eai_de.pdf
- AHVG Art. 3, 14, 16, 29ter und 30terwww.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de
- AHVV Art. 36, 39, 50, 52b und 137 bis 141www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1185_1183_1185/de
- Wegleitung über Versicherungsausweis und individuelles Konto (Stand 1.10.2025), Rz 2308, 2318 bis 2325, 2330 bis 2333, 2358 bis 2360, 2401 bis 2406, 2501 bis 2517, Anhang 5sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6938/download
- ATSG Art. 52, 56 und 60: Einsprache und Beschwerdewww.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/510/de
- Merkblatt 3.01 Altersrenten, Ziffern 13 und 15www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
- Informationsstelle AHV/IV: Bestellung Kontoauszugwww.ahv-iv.ch/de/Formulare/Bestellung-Kontoauszug
- InfoRegister der Zentralen Ausgleichsstelleinforegister.zas.admin.ch
- SVA Zürich: Bestellformular, Hinweis zum Vorjahrsvazurich.ch/dam/sva-dokumente/2000_ak/2400_ik/2400_vb1_auszug_individuelles_konto_022.002.pdf
- BSV: eGov-Mitteilung Nr. 062 vom 27.2.2026, Projekt MOSARsozialversicherungen.admin.ch/de/d/21904/download
- SVA Aargau, Rechtsdienst, in Zeitlupe 12/2016: Belege beim fehlenden Beitragzeitlupe.ch/app/uploads/2021/01/AHV-Ratgeber-Was-laesst-sich-tun-wenn-der-Arbeitgeber-keine-AHV-Beitraege-bezahlt-hat-Zeitlupe-12-2016.pdf
- Informationsstelle AHV/IV: Was tun bei Beitragslücken? (2019)www.ahv-iv.ch/de/News-Infos/post/was-tun-bei-beitragsluecken
- Schweizerische Ausgleichskasse: Auszug für Versicherte im Ausland, auf Englischwww.zas.admin.ch/en/statement-of-the-individual-account-for-insured-persons-residing-outside-switzerland
- Merkblatt 1.03 Betreuungsgutschriften, Ziffer 7www.ahv-iv.ch/p/1.03.d
- Bundesgericht, Urteil 9C_96/2010 vom 26.2.2010: Beweis des Abzugs oder des Nettolohnsservat.unibe.ch/dfr/bger/2010/100226_9C_96-2010.html
Stand: 4. November 2026. Die Wegleitung ist die Weisung des BSV an die Kassen, keine Gesetzesnorm. Im Einzelfall gibt deine Ausgleichskasse Auskunft.
