Gekündigt als Putzfrau oder Haushaltshilfe? So sicherst du dir dein Arbeitslosengeld
Du wurdest gekündigt oder hast Angst davor? Wenn du als Putzfrau oder Haushaltshilfe offiziell angemeldet warst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn nicht, stehst du mit leeren Händen da. Hier erfährst du, was dir zusteht, wie du dich beim RAV anmeldest und was du jetzt tun musst.
Arbeitslosengeld bekommst du, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate angemeldet gearbeitet und ALV-Beiträge bezahlt hast - dann erhältst du 70-80% deines Lohns.
- Nur mit AHV-Anmeldung: Schwarzarbeit bedeutet null Anspruch.
- 70% deines Lohns, 80% mit Kindern oder bei tiefem Einkommen.
- Melde dich am ersten Tag nach Vertragsende beim RAV - jeder Tag zählt.
ALV-Anspruch prüfen
Beantworte 5 kurze Fragen und finde heraus, ob du Arbeitslosengeld bekommst.
Warst du bei der AHV angemeldet?
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
In der Schweiz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) obligatorisch für alle Angestellten. Wenn dein Arbeitgeber dich bei der AHV angemeldet hat, hast du automatisch ALV-Beiträge bezahlt. Die Voraussetzungen sind:
Mindestens 12 Monate Beiträge in den letzten 2 Jahren
Du bist in der Schweiz wohnhaft und arbeitsberechtigt
Du bist bereit und fähig, eine neue Stelle anzunehmen
Du bist beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) angemeldet
Die 12 Monate müssen nicht am Stück sein. Wenn du z.B. bei 3 verschiedenen Familien jeweils 4 Monate gearbeitet hast - das zählt zusammen, solange du überall angemeldet warst.
Unsicher?
Registriert vs. Schwarzarbeit: der brutale Unterschied
Das ist die harte Wahrheit: Wenn du schwarz gearbeitet hast, existierst du für die Arbeitslosenversicherung nicht. Kein einziger Franken wurde eingezahlt - also bekommst du auch nichts zurück.
Schwarzarbeit
- •Kein ALV-Anspruch - null Franken
- •Keine AHV-Rente für diese Jahre
- •Kein Unfallschutz bei Arbeitsunfall
- •Bei Entdeckung: Busse für dich UND den Arbeitgeber
- •Aufenthaltsbewilligung in Gefahr
Registriert (AHV)
- •Voller ALV-Anspruch (70-80% des Lohns)
- •AHV-Rente wird aufgebaut
- •Unfallversicherung inklusive
- •Alles legal und sicher
- •Bewilligung bleibt gültig
Noch schwarz angestellt? Es ist nie zu spät, das zu ändern. Sprich mit deinem Arbeitgeber oder melde dich bei uns - wir helfen kostenlos.
So unterschiedlich kann es laufen
Maria
online
Mir wurde gekündigt 😢 Aber ich war offiziell angemeldet, jetzt gehe ich zum RAV und bekomme ALV!
14:32Ich auch gekündigt... aber ich war schwarz angestellt. Bekomme gar nichts. 😞
14:35Das tut mir leid. Frag deinen alten Arbeitgeber ob er die Beiträge nachzahlen kann, dann hast du vielleicht noch eine Chance.
14:37Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du?

Die Höhe deines Taggelds hängt von deinem versicherten Verdienst ab. Das ist im Grunde dein durchschnittlicher Lohn der letzten 6 oder 12 Monate.
80% erhältst du, wenn du: Kinder hast (Unterhaltspflicht), oder dein Taggeld unter CHF 140 liegt, oder du invalid bist. Alle anderen erhalten 70%.
Maximale Bezugsdauer
- •12-17 Beitragsmonate: 260 Taggelder (unter 25 ohne Kinder: 200)
- •Ab 18 Beitragsmonaten: 400 Taggelder (ca. 18 Monate)
- •Ab 55 Jahren UND 22+ Beitragsmonaten: 520 Taggelder (ca. 2 Jahre)
💡
So meldest du dich beim RAV an - Schritt für Schritt
Je schneller du dich meldest, desto schneller bekommst du Geld. Idealerweise am ersten Tag nach Ablauf deines Arbeitsvertrags.
Arbeitsbestätigung holen
Bitte deinen Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung: Arbeitsdauer, Lohn, Kündigungsgrund. Das ist das Formular «Arbeitgeberbescheinigung» - dein Arbeitgeber muss es ausfüllen.
Bei der Wohngemeinde anmelden
Geh persönlich zu deiner Gemeinde (oder Stadt) und melde dich als arbeitsuchend. Du erhältst die Adresse deines zuständigen RAV.
RAV-Termin wahrnehmen
Beim RAV erhältst du eine persönliche Beratung. Bring alle Dokumente mit (Liste unten). Du wirst einer Beraterin zugewiesen, die dich bei der Jobsuche unterstützt.
Stellen suchen und bewerben
Ab dem ersten Tag musst du nachweisen, dass du aktiv Stellen suchst. Das RAV verlangt in der Regel 8-12 Bewerbungen pro Monat. Dokumentiere jede Bewerbung.
Wichtige Frist
Kündigungsarten und ihre Folgen für dein ALV
Nicht jede Kündigung ist gleich. Die Art der Kündigung beeinflusst direkt, ab wann du Geld bekommst:
Kündigung durch den Arbeitgeber
Das ist der beste Fall für dein ALV. Du hast sofort Anspruch auf Taggelder - bei einem versicherten Jahreslohn bis CHF 36'000 sogar ohne Wartezeit (sonst 5-20 Wartetage je nach Einkommen). Keine Einstelltage.
Eigenkündigung (du kündigst selbst)
Hier wirst du bestraft: 31-60 Einstelltage, in denen du kein Geld bekommst. Das sind 1-2 Monate ohne Einkommen. Überlege dir das gut!
Fristlose Kündigung (wegen Fehlverhalten)
Bei selbstverschuldeter fristloser Kündigung: 31-60 Einstelltage Sperre. Bei unverschuldeter: keine Sperre.
Aufhebungsvertrag (gegenseitig)
Wird in der Regel wie eine Eigenkündigung behandelt - also auch Einstelltage. Vorsicht!
Achtung bei Eigenkündigung
Dokumente, die du brauchst
Sammle diese Unterlagen, bevor du zum RAV gehst. Je besser vorbereitet du bist, desto schneller läuft alles.
Deine RAV-Checkliste
Häufige Fragen
Bekomme ich ALV, wenn ich nur wenige Stunden pro Woche gearbeitet habe?
Ja, solange du insgesamt 12 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren hast. Auch Teilzeitarbeit zählt. Die Höhe des Taggelds richtet sich nach deinem Durchschnittslohn.
Was, wenn mein Arbeitgeber mich nicht angemeldet hat?
Dann hast du leider keinen ALV-Anspruch. Du kannst aber bei der AHV-Ausgleichskasse eine Nachzahlung der Beiträge verlangen. Dein Arbeitgeber macht sich strafbar.
Kann ich ALV bekommen, wenn ich eine B- oder L-Bewilligung habe?
Ja. Alle Bewilligungsarten (B, C, L, auch Grenzgänger G) haben ALV-Anspruch, solange die Beiträge bezahlt wurden und du in der Schweiz wohnst (bei G: im Wohnsitzland anmelden).
Wie schnell bekomme ich das erste Geld?
Nach der Anmeldung beim RAV erhältst du die erste Zahlung in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen. Bei einem versicherten Jahreslohn bis CHF 36'000 gibt es keine Wartetage; darüber gelten 5-20 Wartetage je nach Einkommen und Unterhaltspflicht.
Muss ich jede Stelle annehmen, die das RAV mir vorschlägt?
Grundsätzlich ja. Du musst «zumutbare» Arbeit annehmen. Das heisst: der Lohn darf nicht viel tiefer sein als dein bisheriger, der Arbeitsweg darf maximal 2 Stunden pro Weg betragen, und der Beschäftigungsgrad muss deiner Verfügbarkeit entsprechen.
Arbeitest du ohne Vertrag?
Wir helfen dir kostenlos, deine Arbeitssituation zu verstehen und zu klären. Schreib uns oder hinterlasse deine Daten — wir melden uns persönlich.
Lass dich legal anstellen, ohne das schwierige Gespräch
Wir bereiten dein persönliches Anstellungs-Paket vor und schicken es deinem Arbeitgeber in seiner Sprache. Kostenlos.
+ CHF 50 für dich, wenn er dich anmeldet
Paket erstellen (2 Min.)