Tagesmutter privat: Wo sie betreut, entscheidet, ob Sie Arbeitgeber sind
Eine Tagesmutter privat zu organisieren ist erlaubt. Betreut sie Ihr Kind bei Ihnen zu Hause, sind Sie ihr Arbeitgeber, wie bei einer Nanny: AHV ab dem ersten Franken. Betreut sie es bei sich und arbeitet nur für Sie, gilt das in der Regel ebenfalls als Anstellung. Läuft es über einen Tagesfamilien-Verein, ist der Verein Arbeitgeber. Beim Kinderschutz melden muss sich, je nach Kanton, die Tagesmutter selbst.
Arbeitgeber
Sie (wie bei einer Nanny)
Sie tun
AHV ab dem ersten Franken, Unfallversicherung, Lohnabrechnung
Arbeitgeber
Der Verein
Sie tun
Betreuungsvertrag, Rechnung zahlen
Arbeitgeber
Meist Sie, ausser die Ausgleichskasse anerkennt sie als selbständig
Sie tun
Status klären, dann anmelden oder ihre Rechnung zahlen
Wer ist Arbeitgeber, und was müssen Sie tun?
3 bis 4 Klicks, Antwort in Franken.
1. Wo wird Ihr Kind betreut?
Bei ihr zu Hause: angestellt oder selbständig?
Bei Ihnen zu Hause ist die Sache klar: Wer ein Kind im Haushalt der Eltern betreut, bezieht Lohn (WML Rz 4114), Sie sind Arbeitgeber wie bei einer Nanny. Bei ihr zu Hause unterscheidet die AHV. Über einen Verein ist sie beim Verein angestellt. Bringen Sie Ihr Kind direkt zu ihr, ist es nur dann Lohn, «wenn das Unternehmerrisiko der Tageseltern gering ist und eine starke arbeitsorganisatorische Abhängigkeit besteht» (WML Rz 4113). Diese Zeichen wägt die Ausgleichskasse ab:
Spricht für Anstellung
Sie sind Arbeitgeber
- Betreut nur Ihre Kinder
- Sie legen Zeiten und Regeln fest
- Fester Ansatz, kein eigenes Risiko
- Tritt nicht als eigenes Angebot auf
Spricht für Selbständigkeit
Sie rechnet selbst ab
- Betreut Kinder mehrerer Familien
- Bestimmt Zeiten und Abläufe selbst
- Trägt eigenes Risiko, z. B. Zahlungsausfall
- Wirbt, schreibt eigene Rechnungen
Meldung und Bewilligung: Sache der Tagesmutter, Regeln des Kantons
Die Pflegekinderverordnung des Bundes verlangt für die Tagespflege eine Meldung, keine Bewilligung. Die Kantone dürfen strenger sein, wie diese drei Beispiele zeigen. Die Pflicht trifft die Tagesmutter, nicht Sie. Fragen Sie trotzdem nach, bevor Ihr Kind zu ihr geht: Gemeldete Tagesfamilien stehen unter Aufsicht, in der Stadt Zürich mit mindestens einem Besuch pro Jahr.
Bund, Art. 12 PAVO
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren regelmässig gegen Entgelt bei sich zu betreuen, meldet das der Behörde.
Kantone dürfen mehr verlangen (Art. 3 PAVO).
- ZHZürich
Meldung
Ab mehr als 25 Stunden pro Woche für ein Kind, auch Verwandte und Bekannte. Höchstens 6 Tageskinder.
- BEBern
Meldung vorab
Mindestens 1 Monat vor Beginn an das kantonale Amt für Integration und Soziales. Über eine Organisation meldet diese.
- VDWaadt
Bewilligung
Bewilligung der Gemeinde nötig. Ausgenommen ist z. B. die Betreuung naher Verwandter.
Kosten und Steuerabzug
Ein Tagesfamilien-Verein verrechnet einen Tarif pro Stunde und Kind, im Zürcher Oberland zum Beispiel CHF 11.50 ab 18 Monaten und CHF 13.20 für jüngere Kinder, vor Subventionen. Oft verbilligt die Wohngemeinde diesen Tarif nach Einkommen, im Kanton Bern gibt es Betreuungsgutscheine nur mit Anschluss an eine Tagesfamilienorganisation. Privat fällt der Verein weg, dafür tragen Sie als Arbeitgeber die Sozialabgaben. Der Status-Check oben rechnet sie für Ihren Kanton aus.
Über einen Verein
SieTarifVereinLohnTagesmutterPrivat, Sie sind Arbeitgeber
SieLohnTagesmutterSieBeiträgeAusgleichskassePrivat, sie ist selbständig
SieRechnungTagesmutterTagesmutterBeiträgeAusgleichskasse
Arbeiten beide Eltern, ziehen Sie die Kosten als Kinderdrittbetreuung ab, bei der Bundessteuer bis CHF 25'800 pro Kind. Wie viel das bringt, zeigt der Steuerabzug-Rechner. Welcher Beleg dafür zählt, steht unter Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Kita, Tagesfamilie und Nanny im Vergleich: Kita, Nanny oder Tagesmutter?.
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Darf ich eine Tagesmutter privat organisieren?
Braucht eine Tagesmutter eine Bewilligung?
Ist meine Tagesmutter angestellt oder selbständig?
Was gilt, wenn sie mein Kind bei uns zu Hause betreut?
Kann ich die Kosten für die Tagesmutter von den Steuern abziehen?
Ich möchte selbst Tagesmutter werden. Was muss ich tun?
Quellen
- Pflegekinderverordnung (PAVO), SR 211.222.338, Art. 2, 3 und 12 - fedlex.admin.ch
- BSV, Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML), Rz 4113 und 4114 - sozialversicherungen.admin.ch
- AHV-Merkblatt 2.02, Beiträge der Selbständigerwerbenden - ahv-iv.ch
- Stadt Zürich, Merkblatt zur Aufsicht bei Tagesfamilien (V TaK) - stadt-zuerich.ch
- Kanton Bern, GSI: Aufsicht und Bewilligung, Tagesfamilien - gsi.be.ch
- Kanton Waadt, OAJE: Richtlinien Accueil familial de jour (LAJE) - vd.ch
- Tagesfamilien Zürcher Oberland, Tarif ohne Subventionen - tfzo.ch
