Putzfrau von der Steuer absetzen: Meistens Nein - aber 4 Ausnahmen bringen bis zu CHF 25’800
Viele hoffen, die Kosten für ihre Haushaltshilfe bei der Steuer abziehen zu können. Die kurze Antwort: In den meisten Fällen geht das nicht. Aber es gibt vier wichtige Ausnahmen - und wer sie kennt, kann bis zu CHF 25’800 pro Jahr abziehen.
Nein - die Putzfrau können Sie grundsätzlich NICHT von den Steuern abziehen. Putzen, Waschen und Kochen gelten als private Lebenshaltung (Art. 34 lit. a DBG). Abziehbar wird es nur, wenn die Hilfe etwas anderes ist als Haushalt: Kinderbetreuung oder behinderungsbedingte Hilfe.
- Ausnahme 1: Kinderdrittbetreuung (Nanny, Au-pair) - bis CHF 25’800 pro Kind und Jahr abziehbar (Bundessteuer).
- Ausnahme 2: Behinderungsbedingte Hilfe - voller Betrag absetzbar, ohne Selbstbehalt, mit ärztlichem Attest.
- Ausnahmen 3 und 4 sind Sonderfälle: Pflegekosten bei Krankheit (nur Pflege, 5% Selbstbehalt) und Reinigung als Liegenschaftsunterhalt (Mietobjekte, nicht das Eigenheim).
- Ohne Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse ist kein Steuerabzug möglich - die Registrierung ist die Grundvoraussetzung.
Das gilt, wenn
Für Privathaushalte mit Putzfrau, Nanny oder Betreuerin - Steuerjahr 2026.
Offizielle Quellen
Steuerabzug-Check
3 Fragen - sofortiges Ergebnis
Haben Sie Kinder unter 14 Jahren im Haushalt?
Die Grundregel: Putzfrau ist nicht absetzbar
Das Bundesgericht und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sind hier eindeutig: Die Kosten für eine Haushaltshilfe, die bei Ihnen zu Hause putzt, bügelt oder kocht, sind private Lebenshaltungskosten. Damit fallen sie unter Art. 34 lit. a DBG - und sind nicht abziehbar.
Rechtsgrundlage: Art. 34 lit. a DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer)
«Kosten der Lebenshaltung und deren Aufwand können nicht von den Einkünften abgezogen werden.»
Die 4 Ausnahmen: Wann Sie doch abziehen können
Es gibt genau vier Situationen, in denen Kosten für Haushaltshilfen steuerlich absetzbar sind. Alle vier sind an strenge Bedingungen geknüpft.
Für einen Haushalt mit Putzfrau oder Nanny zählen in der Praxis fast nur die Ausnahmen 1 und 2. Die Ausnahmen 3 und 4 betreffen Pflegesituationen und vermietete Liegenschaften.
Kinderdrittbetreuung
Art. 33 Abs. 3 DBGWenn Ihre Nanny oder Ihr Au-pair Ihre Kinder unter 14 Jahren betreut, können Sie den Betreuungsanteil abziehen. Wichtig: Bei einer Nanny, die auch putzt und kocht, zählt nur ca. 50% des Nettolohns als Kinderbetreuung.
Max. CHF 25’800/Kind (Bund)Behinderungsbedingte Kosten
Art. 33 Abs. 1 lit. hᵇᶦˢ DBGWenn Sie oder eine unterhaltene Person wegen einer Behinderung auf Haushaltshilfe angewiesen sind, ist der volle Betrag absetzbar - ohne Selbstbehalt. Voraussetzung: ein ärztliches Attest.
Kein MaximumKrankheits- und Unfallkosten
Art. 33 Abs. 1 lit. h DBGWenn eine pflegebedürftige Person zu Hause Pflege erhält, können die Pflegekosten abgezogen werden. Aber nur Pflege - nicht Putzen, Kochen oder Einkaufen. Zudem gilt ein Selbstbehalt von 5% des Reineinkommens.
Abzüglich 5% SelbstbehaltLiegenschaftsunterhalt
Art. 32 Abs. 2 DBGWenn Reinigungskosten Teil des Liegenschaftsunterhalts sind (z.B. Treppenhausreinigung, Reinigung von Mietobjekten, Airbnb-Reinigung), können sie als Unterhaltskosten der Liegenschaft abgezogen werden. Gilt nicht für die normale Wohnungsreinigung im Eigenheim.
Effektive Kosten oder PauschaleKinderdrittbetreuung: Das sollten Sie wissen
Der Kinderbetreuungsabzug ist der häufigste Steuerabzug im Zusammenhang mit Haushaltshilfe. Seit 2023 beträgt das Bundesmaximum CHF 25’000 pro Kind (inflationsbereinigt CHF 25’800 für 2026). Die kantonalen Höchstbeträge weichen aber stark ab.
Was ist abziehbar?
- •Kita- und Hort-Gebühren (abzüglich Verpflegungsanteil)
- •Tagesfamilie / schulergänzende Betreuung
- •Nanny / Au-pair: ca. 50% des Nettolohns (Betreuungsanteil)
- •Ferienbetreuungsprogramme
- •Transportkosten zur Betreuung (innerhalb Maximum)
Was ist NICHT abziehbar?
- •Verpflegungskosten in der Kita (Mahlzeiten abziehen!)
- •Freizeitangebote (Sport, Musik, Pfadi)
- •Babysitting für Freizeitaktivitäten der Eltern
- •Unbezahlte Betreuung durch Verwandte
Voraussetzungen
Beispiel: Familie in Zürich mit Nanny
Ein Kind (6 Jahre), beide Eltern berufstätig. Die Nanny verdient CHF 30’000 brutto im Jahr, betreut das Kind und übernimmt auch Haushaltsarbeit.
- 1Betreuungsanteil ca. 50%: CHF 15’000 anrechenbar
- 2Unter beiden Maxima (Kanton Zürich CHF 25’300, Bund CHF 25’800): voller Abzug CHF 15’000
- 3Grenzsteuersatz 25%: rund CHF 3’750 weniger Steuern pro Jahr
Das sind die Standardwerte des Rechners unten - ändern Sie Kanton, Lohn und Steuersatz für Ihren Fall. Ohne angemeldete Nanny und Lohnausweis akzeptiert das Steueramt nichts davon.
Wie viel dieser Kinderbetreuungsabzug bei einer angestellten Nanny in Ihrem Kanton konkret ausmacht, rechnet der Nanny-Steuerabzug-Rechner in einer Minute aus. Was Kita, Tagesfamilie und Nanny insgesamt kosten, zeigt der Überblick Kinderbetreuung: Kosten in der Schweiz.
Kantonale Höchstbeträge (Kinderbetreuung)
Der Bundesabzug beträgt max. CHF 25’800 pro Kind. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gelten aber oft tiefere Limiten:
| Kanton | Kantonssteuer | Bundessteuer |
|---|---|---|
| Zürich | CHF 25’300 | CHF 25’800 |
| Bern | CHF 16’000 | CHF 25’800 |
| Luzern | CHF 20’200 | CHF 25’800 |
| Uri | CHF 25’800 | CHF 25’800 |
| Schwyz | CHF 8’000 | CHF 25’800 |
| Obwalden | CHF 10’000 | CHF 25’800 |
| Nidwalden | CHF 8’400 | CHF 25’800 |
| Glarus | CHF 25’800 | CHF 25’800 |
| Zug | CHF 25’400 | CHF 25’800 |
| Freiburg | CHF 12’000 | CHF 25’800 |
| Solothurn | CHF 25’800 | CHF 25’800 |
| Basel-Stadt | CHF 26’000 | CHF 25’800 |
| Basel-Landschaft | CHF 10’000 | CHF 25’800 |
| Schaffhausen | CHF 9’400 | CHF 25’800 |
| Appenzell A.Rh. | CHF 25’000 | CHF 25’800 |
| Appenzell I.Rh. | CHF 18’000 | CHF 25’800 |
| St. Gallen | CHF 26’800 | CHF 25’800 |
| Graubünden | CHF 27’300 | CHF 25’800 |
| Aargau | CHF 25’000 | CHF 25’800 |
| Thurgau | CHF 10’100 | CHF 25’800 |
| Tessin | CHF 26’200 | CHF 25’800 |
| Waadt | CHF 15’200 | CHF 25’800 |
| Wallis | CHF 10’000 | CHF 25’800 |
| Neuenburg | CHF 20’400 | CHF 25’800 |
| Genf | CHF 26’392 | CHF 25’800 |
| Jura | CHF 10’600 | CHF 25’800 |
Quellen: Kantonale Steuerämter, ESTV-Kantonsblätter (Stand 2026)
Wie viel sparen Sie konkret?
Wählen Sie Ihren Kanton und schätzen Sie Abzug und Steuerersparnis - abziehbar ist nur der Betreuungsanteil einer angemeldeten Betreuungsperson.
Steuerersparnis-Rechner
Schätzen Sie Ihren Abzug und die Ersparnis
Geschätzte Steuerersparnis / Jahr
~CHF 3’750
Schätzung zu Ihrem Grenzsteuersatz (ca. ¾ Kanton/Gemeinde, ¼ Bund). Die tatsächliche Ersparnis hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab. Voraussetzung: angemeldete Betreuungsperson mit Lohnausweis.
Behinderungsbedingte Kosten & Pflege
Wenn Sie oder eine von Ihnen unterstützte Person wegen einer Behinderung auf Haushaltshilfe angewiesen sind, können Sie die vollen Kosten abziehen - ohne Obergrenze und ohne 5%-Selbstbehalt.
Anders als beim Kinderbetreuungsabzug zählen hier auch reine Haushaltsarbeiten (Putzen, Kochen, Waschen) - vorausgesetzt, die Person kann diese wegen ihrer Behinderung nicht selbst ausführen.
Was wird benötigt?
Pflege bei Krankheit
So machen Sie den Abzug geltend
Den Abzug machen Sie in der jährlichen Steuererklärung geltend; als Beleg dient der Lohnausweis der Haushaltshilfe. Je nach Kanton steht er in einer anderen Ziffer.
Grundvoraussetzung: Sie müssen zuerst Ihre Putzfrau bei der AHV anmelden - ohne diese Registrierung stellt die Ausgleichskasse keinen Lohnausweis aus und das Steueramt akzeptiert keinen Abzug. Für die ganze Steuererklärung hilft der Komplettguide Steuererklärung für Arbeitgeber, fürs Ausfüllen ein Blick auf die besten digitalen Steuer-Tools der Schweiz.
Haushaltshilfe anmelden
Melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der AHV-Ausgleichskasse an. Ohne Registrierung kein Lohnausweis - und ohne Lohnausweis kein Abzug. Mit Clino dauert das wenige Minuten.
Belege sammeln
Kita-Rechnungen, Lohnausweise, Arbeitsverträge, ärztliche Atteste (bei Behinderung). Die Verpflegungskosten in Kita-Rechnungen separat ausweisen.
In der Steuererklärung eintragen
Kinderbetreuung: unter «Angaben zu Kindern» / «Kinderdrittbetreuungskosten». Behinderung: unter «Behinderungsbedingte Kosten» (z.B. Ziffer 16.4 in Zürich).
Belege aufbewahren
Bewahren Sie alle Belege mindestens 5 Jahre auf. Das Steueramt kann jederzeit Nachweise verlangen. Clino speichert alle Lohnabrechnungen automatisch in Ihrem Dashboard.
Checkliste: Unterlagen für den Steuerabzug
Lohnausweis: So läuft es zwischen Ihnen und Ihrer Nanny
Maria
online
Hallo! Ich mache meine Steuererklärung. Kannst du mir den Lohnausweis für letztes Jahr schicken?
10:14Klar, kommt gleich als PDF. Clino hat ihn aus den Lohnabrechnungen erstellt.
10:15Danke! Brauchst du von mir noch etwas für deinen Kinderbetreuungsabzug?
10:16Nein, der Lohnausweis und der Arbeitsvertrag reichen dem Steueramt. Ich ziehe nur den Betreuungsanteil ab, nicht den ganzen Lohn.
10:186 häufige Fehler beim Steuerabzug
Putzkosten als Kinderbetreuung deklarieren
Nur der Betreuungsanteil ist absetzbar. Bei einer Nanny, die auch putzt: ca. 50% des Lohns. Nicht 100%.
Kita-Verpflegung nicht abziehen
Mahlzeitenkosten müssen von der Kita-Rechnung abgezogen werden. Nur die reine Betreuungsgebühr zählt.
Abzug ohne Registrierung versuchen
Ohne AHV-Anmeldung gibt es keinen Lohnausweis. Ohne Lohnausweis akzeptiert das Steueramt keinen Abzug.
Kantonales Maximum ignorieren
Der Bundesabzug beträgt CHF 25’800 - aber kantonal oft zwischen CHF 8’000 (SZ) und CHF 27’300 (GR). Prüfen Sie Ihren Kanton.
Bei Trennung den vollen Betrag beanspruchen
Bei alternierender Obhut kann jeder Elternteil nur bis 50% des Maximalbetrags abziehen.
Haushaltskosten als Krankheitskosten deklarieren
Nur Pflegeleistungen (Spitex-Grundpflege) sind als Krankheitskosten absetzbar. Putzen und Kochen für kranke Personen zählt nicht.
Ohne Anmeldung
- •Kein Lohnausweis möglich
- •Steuerabzug wird abgelehnt
- •Risiko: Busse bis CHF 10’000 (Schwarzarbeit)
- •Unfall: Ersatzkasse zahlt, stellt Ihnen aber Ersatzprämien in Rechnung
Mit Clino angemeldet
- •Lohnausweis automatisch generiert
- •Alle Abzüge korrekt dokumentiert
- •Korrekt angemeldet, keine bösen Überraschungen
- •UVG-Unfallversicherung via VAVplus wählbar
Steuerabzug sichern - in wenigen Minuten
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Häufige Fragen
Kann ich meine Putzfrau von der Steuer absetzen?
Wie viel kann ich für die Kinderbetreuung abziehen?
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV)?
Brauche ich einen Lohnausweis für den Steuerabzug?
Kann ich Kita-Kosten und Nanny-Kosten gleichzeitig abziehen?
Gilt der Abzug auch, wenn nur ein Elternteil arbeitet?
Quellen & weiterführende Informationen
- 1ESTV - Eidgenössische Steuerverwaltung - estv.admin.ch/estv/de/home.html
- 2BSV - AHV-Beitragssätze - bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze/ahv-beitragssaetze.html
- 3AHV-Informationsstelle - Merkblätter & Formulare - ahv-iv.ch/de/Merkblaetter-Formulare
- 4SECO - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html
