Frankreich, Arbeitsort BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE oder JU
Lohn bis CHF 22'680 im JahrVereinfachtes Verfahren nicht möglich (WBB Rz 2105 d)
Lohn darüberKeine Schweizer Quellensteuer, wenn sie jedes Jahr das Formular 2041-AS vorlegt. Abrechnung im ordentlichen Verfahren.
Frankreich, Arbeitsort Genf oder ein anderer Kanton
Lohn bis CHF 22'680 im Jahr5 % pauschal über die Ausgleichskasse
Lohn darüberQuellensteuertarif Ihres Kantons. Genf gehört nicht zum Abkommen von 1983.
Deutschland
Lohn bis CHF 22'680 im Jahr5 % pauschal. Ob die Kasse auf 4,5 % begrenzt, klären Sie mit ihr.
Lohn darüberHöchstens 4,5 % mit der Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 (DBA Art. 15a). Mehr als 60 Tage im Jahr beruflich nicht zu Hause: normaler Tarif.
Österreich
Lohn bis CHF 22'680 im Jahr5 % pauschal über die Ausgleichskasse
Lohn darüberNormaler Quellensteuertarif. Das Abkommen mit Österreich kennt keine Grenzgängerregel.
Italien, Arbeitsort TI, GR oder VS
Lohn bis CHF 22'680 im Jahr5 % pauschal über die Ausgleichskasse
Lohn darüberNeu seit 2024: 80 % des Tarifs, Italien besteuert ebenfalls. War sie zwischen 31.12.2018 und 17.07.2023 schon Grenzgängerin: voller Tarif, nur in der Schweiz.
Liechtenstein
Lohn bis CHF 22'680 im JahrVereinfachtes Verfahren nicht möglich (WBB Rz 2105 c)
Lohn darüberDen Quellensteuerabzug klären Sie mit dem Steueramt Ihres Kantons.