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Grenzgängerinnen brauchen einen anderen Weg — und der ist machbar

Wer mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich täglich zur Arbeit in die Schweiz pendelt, hat eine G-Bewilligung. Für sie gilt das vereinfachte Verfahren nicht — das hat mit Quellensteuer-Regeln und Doppelbesteuerungsabkommen zu tun. Stattdessen meldest du sie direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse und beim Quellensteueramt deines Wohnsitzkantons an. Klingt mehr, ist aber machbar — vor allem in Genf, Basel, Tessin, wo Grenzgänger im Alltag normal sind.

Was du als Arbeitgeber konkret machen musst

  1. Kantonale Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeber:in (einmalig).
  2. UVG-Versicherung abschliessen — bei Suva oder einer Privatassekuranz.
  3. Quellensteuer-Meldung: monatliche Abrechnung beim kantonalen Steueramt mit Tarif gemäss Familienverhältnis.
  4. Lohnabrechnungen erstellen — mit Sozialabzügen UND Quellensteuerabzug.
  5. Jahreslohnausweis ausstellen, kantonalen Lohnstrukturreport einreichen, Quellensteuer-Jahresabschluss.

Warum Clino dafür heute nicht passt

Wir konzentrieren uns auf das vereinfachte Verfahren — den einfachsten legalen Weg für 90% der Schweizer Privathaushalte. Quellensteuer für Grenzgänger ist ein eigenes Spezialgebiet (kantonale Tarife, monatliche Meldungen, doppelte Buchhaltung). Wir bauen das nicht halbgar — entweder richtig oder gar nicht. Wenn du heute Hilfe brauchst, ist Quitt der pragmatische Weg.

Quitt deckt Grenzgänger ab — CHF 30 Rabatt

Quitt rechnet auch für Grenzgängerinnen ab und kümmert sich um Quellensteuer und kantonale Anmeldungen. Mit unserem Code sparst du die ersten Monate.

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Code an der Kasse: CLINOCH

Wenn Clino später G-Bewilligungen unterstützt: lass es mich wissen.

E-Mail dalassen — sobald wir Grenzgänger end-to-end abdecken, schreiben wir dir persönlich (kein Newsletter).

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