Grenzgängerinnen brauchen einen anderen Weg — und der ist machbar
Wer mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich täglich zur Arbeit in die Schweiz pendelt, hat eine G-Bewilligung. Für sie gilt das vereinfachte Verfahren nicht — das hat mit Quellensteuer-Regeln und Doppelbesteuerungsabkommen zu tun. Stattdessen meldest du sie direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse und beim Quellensteueramt deines Wohnsitzkantons an. Klingt mehr, ist aber machbar — vor allem in Genf, Basel, Tessin, wo Grenzgänger im Alltag normal sind.
Was du als Arbeitgeber konkret machen musst
- Kantonale Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeber:in (einmalig).
- UVG-Versicherung abschliessen — bei Suva oder einer Privatassekuranz.
- Quellensteuer-Meldung: monatliche Abrechnung beim kantonalen Steueramt mit Tarif gemäss Familienverhältnis.
- Lohnabrechnungen erstellen — mit Sozialabzügen UND Quellensteuerabzug.
- Jahreslohnausweis ausstellen, kantonalen Lohnstrukturreport einreichen, Quellensteuer-Jahresabschluss.
Warum Clino dafür heute nicht passt
Wir konzentrieren uns auf das vereinfachte Verfahren — den einfachsten legalen Weg für 90% der Schweizer Privathaushalte. Quellensteuer für Grenzgänger ist ein eigenes Spezialgebiet (kantonale Tarife, monatliche Meldungen, doppelte Buchhaltung). Wir bauen das nicht halbgar — entweder richtig oder gar nicht. Wenn du heute Hilfe brauchst, ist Quitt der pragmatische Weg.