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Vorsorge

Was bleibt dir zur Rente, wenn du im Haushalt arbeitest?

Die AHV allein reicht selten. Und wer bei mehreren Familien putzt, hat oft gar keine Pensionskasse - ohne es zu wissen. Hier steht, wie du deine Lage in zehn Minuten prüfst.

7 Minuten
Antwort in 30 Sekunden

Mit einem Haushaltslohn landet die AHV-Rente meist nahe am Minimum von CHF 1'260 im Monat, und wer bei mehreren Familien je wenig verdient, hat häufig überhaupt keine Pensionskasse. Beides lässt sich prüfen - und beides lässt sich noch verbessern, solange du arbeitest.

  • Volle AHV heisst 44 Beitragsjahre. Jedes fehlende Jahr kostet rund einen Vierundvierzigstel der Rente.
  • Die Pensionskasse beginnt erst ab CHF 22'680 Jahreslohn - pro Arbeitgeber, nicht insgesamt.
  • Ohne Pensionskasse darfst du bis CHF 36'288 in die Säule 3a einzahlen statt CHF 7'258.

Das gilt, wenn

Du arbeitest in der Schweiz in Privathaushalten - als Putzfrau, Nanny oder Betreuerin.

AHV-Rente / Monat
CHF 1'260 – CHF 2'520
Beitragsjahre für volle AHV
44
Pensionskasse ab, pro Arbeitgeber
CHF 22'680
Säule 3a ohne Pensionskasse
CHF 36'288

Der eine Schritt, der sich immer lohnt

Bevor du irgendetwas rechnest: Bestell deinen Kontoauszug (IK-Auszug) bei deiner Ausgleichskasse. Er ist kostenlos, du kannst ihn einmal pro Jahr verlangen, und er zeigt schwarz auf weiss, welche Beitragsjahre und welche Löhne die AHV tatsächlich für dich gespeichert hat. Sehr viele Lücken sind schlicht nicht gemeldete Löhne - und das lässt sich nur beheben, wenn man sie kennt.

Wenn dort Jahre fehlen, in denen du gearbeitet hast, war der Lohn wahrscheinlich nie abgerechnet. Das ist kein Vorwurf an dich - aber es ist deine Rente.

Was die AHV allein bringt

Die AHV-Rente hängt an zwei Dingen: an der Zahl deiner Beitragsjahre und am Durchschnitt deiner Löhne. Bei vollen 44 Jahren liegt sie zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 im Monat. Das Minimum bekommt, wer wenig verdient hat; das Maximum erst ab einem Durchschnittseinkommen, das mit einem Haushaltslohn kaum erreichbar ist. Realistisch landen die meisten Hausangestellten im unteren Drittel dieser Spanne.

Fehlt ein Beitragsjahr, sinkt die Rente um etwa einen Vierundvierzigstel - rund 2 Prozent. Vier fehlende Jahre sind also schon fast ein Zehntel weniger, lebenslang.

Die Lücke, die kaum jemand sieht: Jahre im Ausland

Wer erst mit dreissig oder vierzig in die Schweiz gekommen ist, hat hier gar nicht 44 Jahre einzahlen können. Das ist der häufigste Grund für eine gekürzte Rente, und er trifft fast alle, die aus dem Ausland zugewandert sind. Beitragsjahre aus einem EU- oder EFTA-Staat gehen nicht verloren - sie werden dort eigenständig ausbezahlt, aber sie füllen die Schweizer Lücke nicht auf. Du bekommst am Ende zwei kleinere Renten statt einer grossen.

Wichtig: Auch Jahre zwischen 18 und 20 zählen. Wer damals in der Schweiz gearbeitet und eingezahlt hat, kann damit spätere Lücken teilweise stopfen. Ebenso zählen Jahre, in denen du Kinder betreut hast - dafür gibt es Erziehungsgutschriften, die dein durchschnittliches Einkommen anheben.

Warum du wahrscheinlich keine Pensionskasse hast

Die zweite Säule ist nicht freiwillig weg - sie beginnt einfach erst ab CHF 22'680 Jahreslohn, und dieser Betrag zählt pro Arbeitgeber. Wer bei fünf Familien je CHF 8'000 verdient, kommt auf CHF 40'000 und ist trotzdem bei keiner einzigen über der Schwelle. Ergebnis: null Pensionskasse, obwohl das Gesamteinkommen deutlich darüber liegt.

Was du dagegen tun kannst

Wenn deine Löhne zusammengezählt über CHF 22'680 liegen, kannst du dich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Das kostet Beiträge, baut aber überhaupt erst ein zweites Standbein auf. Der zweite Weg ist die Säule 3a: Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 Prozent deines Einkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288 im Jahr - ein Vielfaches der CHF 7'258, die Angestellten mit Pensionskasse offenstehen. Beides zusammen ist realistischer, als es klingt, wenn man früh anfängt.

Und wenn es trotzdem nicht reicht?

Dann gibt es die Ergänzungsleistungen. Sie sind kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Wenn AHV-Rente und Vermögen die anerkannten Lebenskosten nicht decken, zahlt der Wohnkanton die Differenz. Voraussetzung ist unter anderem der Wohnsitz in der Schweiz. Wer sein ganzes Arbeitsleben hier korrekt abgerechnet hat, fällt am Ende also nicht ins Nichts - aber leben lässt es sich davon knapp, und genau deshalb lohnt sich jeder gemeldete Franken heute.

Rechne deine eigene Lage durch

Der Vorsorgerechner nimmt deinen Stundenlohn, deine Stunden, die Zahl deiner Arbeitgeber und deine bisherigen Beitragsjahre und zeigt, was daraus an AHV und Pensionskasse wird - inklusive der Frage, ob du überhaupt über der Pensionskassen-Schwelle liegst.

Zum Vorsorgerechner

Häufige Fragen

Ich habe jahrelang schwarz gearbeitet. Kann ich das noch nachholen?

Teilweise. Nicht abgerechnete Beiträge können rückwirkend nur für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden - was davor liegt, ist verjährt und fehlt dauerhaft in deiner Rente. Genau darum ist eine saubere Anmeldung kein Papierkram, sondern dein Alterseinkommen. Sprich mit deiner Ausgleichskasse, bevor weitere Jahre verjähren.

Zählen meine Jahre in Spanien, Portugal oder Italien für die Schweizer Rente?

Sie zählen für den Anspruch, aber nicht für die Höhe der Schweizer Rente. Jedes Land zahlt die Rente aus, die dort erarbeitet wurde. Du musst sie am Ende auch dort beantragen - am einfachsten über die Schweizer Ausgleichskasse, die die Anmeldung weiterleitet. Melde dich rechtzeitig, das dauert.

Ich arbeite nur wenige Stunden. Lohnt sich die Anmeldung überhaupt?

Ja, und zwar aus zwei Gründen. Erstens zählt jedes abgerechnete Jahr als Beitragsjahr - auch bei kleinem Lohn - und verhindert damit eine Lücke. Zweitens bist du nur als angemeldete Angestellte gegen Unfall und Arbeitslosigkeit versichert. Der Lohn ist das eine, die Jahre sind das andere.

Kann ich die Säule 3a auch mit kleinem Einkommen nutzen?

Ja. Es gibt kein Minimum - du kannst einzahlen, was du kannst, auch CHF 50 im Monat. Der Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen, was bei tiefen Einkommen wenig Steuer spart, aber das Geld gehört dir und wächst. Wichtig ist nur: Ohne Pensionskasse ist deine Obergrenze viel höher, und dieses Recht verfällt jedes Jahr ungenutzt.

Woher die Zahlen kommen

AHV-Rente und Beitragsjahre

Minimal- und Maximalrente (CHF 1'260 / CHF 2'520 im Monat), die 44 Beitragsjahre der Skala 44 und das Referenzalter 65 stammen aus der Rentenverordnung des Bundes für 2026 und liegen im Code unter src/lib/pension.ts. Die Faustregel «ein fehlendes Jahr kostet einen Vierundvierzigstel» ist eine Näherung: Massgebend ist die Rentenskala, die bei sehr wenigen Beitragsjahren stärker kürzt.

Pensionskasse und Säule 3a

Die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 gilt pro Arbeitsverhältnis. Die Höchstbeträge der Säule 3a für 2026 betragen CHF 7'258 mit und CHF 36'288 (maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens) ohne Pensionskasse; sie sind gegenüber 2025 unverändert.

Bist du überhaupt richtig angemeldet?

Jedes Jahr ohne Abrechnung ist ein Jahr weniger Rente. Clino führt deinen Arbeitgeber Schritt für Schritt durch die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und die monatliche Lohnabrechnung.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026