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Arbeitsvertrag Putzfrau: kostenlose Vorlage

Nach OR und dem Normalarbeitsvertrag (NAV) Ihres Kantons. Mindestlohn, Ferien und Fristen werden beim Ausfüllen geprüft. Fertig als PDF in 3 Minuten.

Wo wohnen Sie?

Wir berechnen die korrekten Sozialabgaben für Ihren Kanton.

Fehlt noch: gültige Schweizer PLZ und Ort

Schweizer Arbeitsrecht

Was muss in den Arbeitsvertrag einer Putzfrau?

Elf Abschnitte, jeder gefüllt mit Ihren Angaben oder den Regeln Ihres Kantons, unter jedem das Gesetz, auf dem er beruht. Dazu Zusatzklauseln nach Wahl.

Arbeitsvertrag

Inhalt

Muster
  1. 1

    Vertragsparteien

    Aus Ihren Angaben

    Namen, Adressen, Geburtsdatum und Aufenthaltsstatus: wer wen anstellt.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 319, 330b

  2. 2

    Arbeitsbeginn und Dauer

    Aus Ihren Angaben

    Startdatum, unbefristete Dauer und die Probezeit, die in Ihrem Kanton gilt.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 334, 335b

  3. 3

    Arbeitsort und Tätigkeit

    Aus Ihren Angaben

    Ihre Adresse als Arbeitsort und die Aufgaben, die Sie angekreuzt haben.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 330b

  4. 4

    Arbeitszeit

    Aus Ihren Angaben

    Stunden pro Woche und die Regeln Ihres Kantons zu Überstunden, Nacht und Sonntag.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 321c · NAV

  5. 5

    Lohn

    Aus Ihren Angaben

    Stundenlohn, Ferienzuschlag und Nettolohn, geprüft gegen den Mindestlohn, der in Ihrem Kanton gilt.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 322, 323b, 329d · NAV

  6. 6

    Sozialversicherungen

    Nach Ihrem Kanton

    Welche Abzüge anfallen: AHV/IV/EO, ALV, UVG und je nach Lohn BVG.

    Rechtsgrundlage: AHVG Art. 12 · UVG Art. 1a · BVG Art. 2

  7. 7

    Ferien

    Nach Ihrem Kanton

    Der gesetzliche oder kantonale Ferienanspruch, abhängig vom Alter.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 329a, 329d · NAV

  8. 8

    Krankheit und Unfall

    Nach Ihrem Kanton

    Lohnfortzahlung bei Krankheit und wer nach einem Unfall zahlt.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 324a, 324b · UVG Art. 1a

  9. 9

    Verschwiegenheit

    Standardklausel

    Diskretion über alles, was im Haushalt passiert.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 321a

  10. 10

    Kündigung

    Nach Ihrem Kanton

    Kündigungsfristen nach Dienstjahren, so wie Ihr Kanton sie festlegt.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 335c, 336c

  11. 11

    Anwendbares Recht

    Nach Ihrem Kanton

    Welches Recht gilt: das OR und der Normalarbeitsvertrag (NAV) Ihres Kantons.

    Rechtsgrundlage: OR Art. 319 ff., 360

Klausel für Klausel

Probezeit, Stundenlohn, Kündigung: die Regeln für Ihren Vertrag

Was das Gesetz verlangt, was Ihr Kanton ändert und was die Vorlage daraus macht.

Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein. Fünf Punkte aber schon.

OR Art. 320, 330b, 360Was der NAV Ihres Kantons regelt

Wie lange dauert die Probezeit?

1 Monat, darin 7 Tage Kündigungsfrist

OR Art. 335b · NAVProbezeit und befristeter Vertrag

Welcher Stundenlohn gehört in den Vertrag?

Mindestens CHF 20.35 brutto, plus bezahlte Ferien

OR Art. 322, 329d · NAV

Welche Kündigungsfristen gelten?

1 bis 3 Monate, immer auf Ende Monat

OR Art. 335c, 336cKündigungsfrist berechnen

Was gilt, wenn sie krank ist?

Mindestens 3 Wochen Lohn im 1. Dienstjahr

OR Art. 324a, 324b · UVG Art. 1aKrankentaggeld: Pflicht in Ihrem Kanton?

Die Vorlage setzt all das für Ihren Kanton ein.

Mustervertrag

Mustervertrag Putzfrau: so sieht Ihr Vertrag aus

Ein Beispiel aus diesem Generator: Haushalt in Zürich, 6 Stunden pro Woche, CHF 30 pro Stunde. Markiert ist, was Sie selbst eingeben, den Rest setzt die Vorlage nach Gesetz und NAV ein.

Arbeitsvertrag

für Arbeit im Privathaushalt (Art. 319 ff. OR)

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber/in:

Anna Keller

Seestrasse 41, 8002 Zürich

Arbeitnehmer/in:

María Santos

Geburtsdatum: 14.03.1981

Nationalität: Spanien

Aufenthaltsstatus: B

Adresse: Badenerstrasse 120, 8004 Zürich

2. Arbeitsbeginn und Dauer

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 02.11.2026 und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.

Probezeit: der erste Monat (NAV ZH Art. 17 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 1). Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Tagen gekündigt werden.

3. Arbeitsort und Tätigkeit

Arbeitsort:Seestrasse 41, 8002 Zürich
Tätigkeit:Reinigung, Bügeln, Wäsche
Arbeitstage:Dienstag, Freitag

4. Arbeitszeit

Stunden pro Woche:6 Stunden

Die genaue Einteilung der Arbeitszeit wird zwischen den Parteien abgesprochen.

Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers geleistet und zum Normallohn ohne Zuschlag vergütet (NAV ZH Art. 5 Abs. 4 (Art. 24 Abs. 2 für Stundenfrauen)). Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

5. Lohn

Stundenlohn:CHF 30.00 brutto
Ferienlohn:4 Wochen Ferien · 20 Tage, der Lohn läuft weiter (kein Zuschlag)

Der Lohn wird monatlich ausbezahlt, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Eine detaillierte Lohnabrechnung wird jeden Monat erstellt.

Ein 13. Monatslohn ist nicht vereinbart.

6. Sozialversicherungen

Die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt über das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss Art. 2 und 3 BGSA.

Zuständige Ausgleichskasse: SVA Zürich

Folgende Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen (Arbeitnehmeranteil): AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), Quellensteuer (5%), kantonaler FAK-Beitrag (nur VS/VD). Die Quellensteuer von 5% ist die pauschale Abgeltungssteuer des vereinfachten Verfahrens (Art. 37a DBG) und gilt unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, also auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Der Lohn ist damit vollständig versteuert und wird in der Steuererklärung nicht nochmals besteuert.

Der Arbeitgeber trägt zusätzlich: AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), UVG-BU (0.505%), FAK (1.025%).

7. Ferien

Der/die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf 20 bezahlte Ferientage pro Kalenderjahr (4 Wochen). Die Arbeit erfolgt regelmässig an festen Tagen mit festen Stunden. Der Lohn läuft während der Ferien weiter (Art. 329d OR); bei schwankenden Arbeitsstunden wird der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate bezahlt. Ein Ferienzuschlag wird nicht ausbezahlt. Nicht bezogene Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden und werden erst bei dessen Ende ausbezahlt.

8. Krankheit und Unfall

Bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Art. 324a OR). Die Lohnfortzahlung richtet sich nach der im Kanton Zürich üblichen Skala.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) wird von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber abgeschlossen.

Krankentaggeld: Der am Arbeitsort geltende Normalarbeitsvertrag verlangt den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Versichert sind 80 Prozent des Lohnes während höchstens 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Die Taggelder laufen ab dem 31. Krankheitstag; für die Zeit davor kommt die Arbeitgeberseite auf. Der Naturallohn ist mitversichert. Mindestens die Hälfte der Prämie trägt die Arbeitgeberseite. Wird keine abgeschlossen, haftet die Arbeitgeberseite selbst für die unversicherten Risiken (NAV hauswirtschaftliche Arbeitnehmer ZH (LS 821.12), Art. 13a). Grundlage: NAV hauswirtschaftliche Arbeitnehmer ZH (LS 821.12), Art. 12 und Art. 26.

9. Verschwiegenheit

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über private Angelegenheiten der Arbeitgeberfamilie Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

10. Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung folgender Fristen gekündigt werden:

Im 1. Dienstjahr: 1 Monat auf Ende eines Monats

Vom 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende eines Monats

Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende eines Monats

Diese Fristen berücksichtigen NAV ZH Art. 17 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 1; wo das OR längere Fristen vorsieht, gelten diese.

11. Anwendbares Recht

Für alle in diesem Vertrag nicht geregelten Punkte gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) sowie gegebenenfalls der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft des Kantons Zürich.

Ort, Datum:  

Arbeitgeber/in: Anna Keller

Arbeitnehmer/in: María Santos

Erstellt mit Clino (clino.ch)

Dieser Vertrag basiert auf dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR Art. 319 ff.)

Rechtsgrundlagen: OR Art. 319ff, Merkblatt 2.06 Hausdienstarbeit (ahv-iv.ch) | clino.ch/de/quellen

Generator oder Word-Vorlage aus dem Internet?

Der Unterschied liegt in den Zahlen, die man leicht falsch macht.

Ferienlohn: Zuschlag (8.33 / 10.64 / 13.04 %) oder bezahlte Ferien
Clino-Generator: Fragt, wie die Ferien bezahlt werden, setzt die passende Klausel
Generische Vorlage: Zuschlag pauschal, auch bei festen Tagen
FAK-Satz Ihres Kantons (2026)
Clino-Generator: Alle 26 Kantone hinterlegt
Generische Vorlage: Generisch oder veraltet
Kantonaler Mindestlohn
Clino-Generator: Wird beim Ausfüllen geprüft
Generische Vorlage: Keine Prüfung
Zweisprachig (DE + FR/IT/EN/ES/PT)
Clino-Generator: Seite an Seite im selben PDF
Generische Vorlage: Nur eine Sprache

Rechtsgrundlage: OR Art. 319 ff.. Details zu Löhnen und Pflichten im NAV-Hauswirtschaft-Leitfaden.

Schweizer Redaktionen zitieren unsere Studien
Tages-AnzeigerBeobachter24 heureswatson.chMoneycabBlicktio.ch / 20 minuti

Kein bezahlter Beitrag, keine Partnerschaft.

Nach dem Download: Ihr Teil und unserer

Ihr Teil

  • 1Vertrag ausdrucken, zu zweit unterschreiben, je ein Exemplar behalten
  • 2Anmeldung an die Ausgleichskasse schicken (Clino bereitet alle Angaben vor)
  • 3Lohn jeden Monat überweisen

Clino übernimmt

  • Lohnabrechnung jeden Monat, alle Abzüge automatisch berechnet
  • AHV-Anmeldung vorbereitet: Angaben und Anleitung für Ihre Ausgleichskasse
  • Unfallversicherung (UVG): welche Deckung Pflicht ist und wie Sie sie abschliessen
  • Erinnerungen, damit keine Abrechnung vergessen geht

30 Tage gratis testen, danach CHF 19.90/Mt., jederzeit kündbar.

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Häufige Fragen

Ist die Vorlage rechtsgültig?
Ja. Unterschreiben Sie beide, ist der Vertrag gültig; die Vorlage folgt dem Obligationenrecht (OR Art. 319 ff.) und dem Normalarbeitsvertrag (NAV) Ihres Kantons. Beim Ausfüllen prüft sie Mindestlohn, Ferien, Probezeit und Kündigungsfristen, die an Ihrer Adresse gelten. Eine Rechtsberatung für Sonderfälle ersetzt sie nicht.
Gibt es die Vorlage auch als Word-Dokument?
Ja. Sie können den Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument herunterladen. Beide werden automatisch korrekt ausgefüllt (Ferienzuschlag, FAK-Satz und Mindestlohn Ihres Kantons), anders als leere generische Word-Vorlagen, in denen genau diese Punkte oft falsch oder veraltet sind.
Kann ich den Vertrag anpassen?
Ja. Im Generator wählen Sie Zusatzklauseln, etwa «Spesen gegen Beleg», «Überstunden-Regelung» und «Probezeit-Verlängerung bei Krankheit». Die Word-Datei können Sie danach frei bearbeiten. Was Gesetz und NAV zwingend vorschreiben, etwa Mindestlohn, Ferien oder Lohn bei Krankheit, kann kein Vertrag zum Nachteil Ihrer Putzfrau ändern (OR Art. 360d, 361, 362).
Gilt die Vorlage auch für Haushaltshilfe, Hausangestellte oder Pflegehilfe?
Für eine Haushaltshilfe oder Hausangestellte, die putzt, wäscht, bügelt oder kocht: ja, für sie gelten dieselben Regeln (NAV Hauswirtschaft). Betreut sie betagte oder kranke Menschen, gehören Präsenzzeit, Nachtdienst sowie Kost und Logis in den Vertrag: dafür gibt es den Betreuungsvertrag. Für die Kinderbetreuung den Nanny-Vertrag.

Betreuungs-Arbeitsvertrag (auch Live-in) Nanny-Arbeitsvertrag

Reinigungsvertrag oder Arbeitsvertrag: was brauche ich?
Putzt eine Person regelmässig bei Ihnen, nach Ihren Vorgaben und zu vereinbarten Zeiten, ist das ein Arbeitsverhältnis, auch wenn auf dem Papier «Auftrag» oder «Reinigungsvertrag» steht. Es zählt, wie gearbeitet wird, nicht der Titel. Ob sie selbständig ist, entscheidet die Ausgleichskasse, und bei einer Putzfrau in Privathaushalten verneint sie das fast immer. Dann schulden Sie die AHV-Beiträge als Arbeitgeber (AHVG Art. 5, 12). Ein Reinigungsvertrag passt nur zu einer Reinigungsfirma.

Selbständig oder angestellt?

Muss ich meine Putzfrau auch bei 3 Stunden pro Woche anmelden?
Ja. Im Privathaushalt gilt die Anmeldepflicht bei der AHV ab dem ersten Franken Lohn, unabhängig von der Stundenzahl. Ausnahmen: Jugendliche bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 17 werden, sind befreit; bis und mit CHF 750 Lohn pro Kalenderjahr aus demselben Haushalt sind beitragsfrei für Personen bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 25 werden, ausser sie verlangen den Abzug. Der Vertrag ist der erste Schritt, die Anmeldung bei der Ausgleichskasse der zweite.
Was riskiere ich ohne Vertrag und ohne Anmeldung?
Die Ausgleichskasse kann die Beiträge in der Regel bis 5 Jahre rückwirkend nachfordern (AHVG Art. 16), plus Verzugszins. Dazu kommen Strafen, und nach einem Unfall verlangt die Ersatzkasse UVG Ersatzprämien von Ihnen. Ein schriftlicher Vertrag und die AHV-Anmeldung schliessen dieses Risiko aus.
Welcher Stundenlohn ist üblich?
Im Schnitt zahlen Haushalte in der Schweiz CHF 33 pro Stunde, je nach Kanton zwischen CHF 27 und 35. Das Minimum ab 5 Stunden pro Woche ist CHF 20.35 (NAV Hauswirtschaft), höher in Neuenburg (CHF 21.35) und Genf (CHF 24.59). In der Stadt Luzern gilt zudem ein städtischer Mindestlohn von CHF 22.75. Unter 5 Stunden gilt der NAV-Lohn nicht; dann bindet nur ein kantonaler oder städtischer Mindestlohn, etwa in Basel-Stadt (CHF 22.20), Jura (CHF 21.40), Tessin (CHF 20.00) und Waadt (CHF 19.95). Der Generator prüft Ihren Lohn beim Ausfüllen gegen den Mindestlohn an Ihrer Adresse.

Welchen Lohn Sie Ihrer Putzfrau zahlen sollten

Was kostet Clino nach der Testphase?
CHF 19.90 pro Monat, nach 30 Tagen gratis. Dafür erhalten Sie Arbeitsvertrag, monatliche Lohnabrechnungen, AHV-Anmeldung und die Anleitung zur Unfallversicherung: alles aus einer Hand. Die Sozialbeiträge und die UVG-Prämie zahlen Sie separat an Ausgleichskasse und Versicherer.

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.

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