Arbeitsvertrag Betreuerin (Vorlage Schweiz)
Kostenlose, juristisch saubere Vorlage für privat angestellte Betreuerinnen und 24h-Betreuung — mit allen 15 Pflichtklauseln inkl. Präsenzzeit-Regelung, Kost & Logis als Naturallohn und klarer Grenze zur Pflege. Vorschau unten ansehen, dann mit einem Klick als PDF herunterladen.
Vorschau — Seite 1 der Vorlage
Stand 2026
Arbeitsvertrag — Betreuerin / Betreuer
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Seniorenbetreuung (inkl. Live-in / 24h-Betreuung)
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Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) sowie — bei Betreuung mit Präsenzzeiten — an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betagtenbetreuung ab. Die Arbeitnehmerin wird als Betreuerin für die Betreuung und Alltagsunterstützung der oben genannten betreuten Person im Privathaushalt angestellt. Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Privathaushalt der betreuten Person: . Wohnform (zutreffendes ankreuzen): ☐ Live-in — die Betreuerin wohnt im Haushalt, ein eigenes Zimmer wird gestellt (siehe § 5 Naturallohn und § 14 Zimmer-Regelung) ☐ Live-out— die Betreuerin wohnt extern.
Die Tätigkeit umfasst Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen: Betreuung und Gesellschaft (Anwesenheit, Gespräche, Aktivierung, Tagesstruktur), Begleitung (Spaziergänge, Arzt- und Therapietermine, Einkäufe, Behördengänge), Haushaltführung (Kochen, Reinigung, Wäsche, Einkauf für den Haushalt) sowie Alltagsunterstützung (Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden oder Begleitung beim Gehen, soweit keine pflegerische Fachkompetenz erforderlich ist). Konkrete Aufgaben / Besonderheiten: .
Ausdrücklich ausgeschlossen sind medizinische und pflegerische Leistungen.Dazu gehören insbesondere: Medikamentenmanagement (Richten, Dosieren und Verabreichen von Medikamenten), Wundversorgung, Injektionen, Katheter- und Stomapflege sowie alle Verrichtungen, die eine pflegerische oder medizinische Fachausbildung voraussetzen. Solche Leistungen dürfen nur durch zugelassene Leistungserbringer (z. B. Spitex oder diplomierte Pflegefachpersonen) erbracht werden. Zulässig bleibt das blosse Erinnern an die selbständige Einnahme von Medikamenten, die durch Fachpersonen oder Angehörige bereitgestellt wurden (z. B. Wochendispenser). Verändert sich der Gesundheitszustand der betreuten Person so, dass pflegerische Leistungen nötig werden, informiert die Betreuerin unverzüglich den Arbeitgeber, damit Fachstellen (Spitex, Hausarzt) beigezogen werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit (aktive Tätigkeit gemäss § 3) beträgt Stunden, verteilt auf Tage. Typische Einsatzzeiten: . Bei Einsätzen von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.
Präsenzzeit ist Zeit, in der sich die Betreuerin im Haushalt bereithalten muss, ohne aktiv zu arbeiten (z. B. Anwesenheit am Nachmittag, Rufbereitschaft im Haus). In Anlehnung an den SECO-Modell-NAV für die 24-Stunden-Betreuung gilt: Präsenzzeit ist Teil der vergüteten Zeit und wird wie folgt entschädigt: Tages-Präsenzzeit von bis Uhr, vergütet mit % des Stundenlohns bzw. einer Pauschale von CHF pro Tag.
Nachtpräsenz: Muss die Betreuerin nachts im Haushalt anwesend und erreichbar sein (von bis Uhr), wird dies mit einer Pauschale von CHF pro Nacht abgegolten. Aktive Einsätze während der Nacht (Aufstehen, Begleitung zur Toilette, Beruhigen) gelten als Arbeitszeit und werden zusätzlich zum Stundenlohn zuzüglich Nachtzuschlag von % vergütet und im Stundenrapport festgehalten.
Der Barlohn (brutto) beträgt CHF pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Der Lohn darf die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft (abgestuft nach Qualifikation: ungelernt / angelernt / gelernt) nicht unterschreiten. Auszahlung jeweils am . des Monats per Banküberweisung; eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt.
Naturallohn bei Live-in: Erhält die Betreuerin Kost und Logis, gilt dies als Naturallohn zu den offiziellen AHV-Ansätzen: CHF 33 pro Tag bzw. CHF 990 pro Monat (Frühstück CHF 3.50, Mittagessen CHF 10, Abendessen CHF 8, Unterkunft CHF 11.50). Der Naturallohn ist Bestandteil des AHV-pflichtigen Lohns und wird auf der Lohnabrechnung als Lohnbestandteil aufgeführt und für die Sozialversicherungsbeiträge mitgezählt.
13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntags- und Feiertagszuschlag: %. Nachtzuschlag für aktive Nachtarbeit: % (Nachtpräsenz-Pauschale siehe § 4). Bei Stundenlohn wird der Ferienzuschlag separat ausgewiesen (8.33 % bei 4 Wochen bzw. 10.64 % bei 5 Wochen Ferien). Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, ggf. BVG und Quellensteuer) werden gemäss geltendem Recht vom Bruttolohn (inkl. Naturallohn) abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a); bei einem Alter unter 20 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden frühzeitig und in Absprache geplant; für die Ferienabwesenheit der Betreuerin organisiert der Arbeitgeber rechtzeitig eine Ablösung.
Freie Tage bei Live-in: Die Betreuerin hat Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag pro Woche (Wochenruhetag, in der Regel: ) sowie auf eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit gemäss den Empfehlungen des SECO-Modell-NAV. An freien Tagen und während der Ruhezeit besteht keine Präsenz- oder Erreichbarkeitspflicht; die Ablösung wird durch den Arbeitgeber organisiert (Angehörige, Spitex, Entlastungsdienst). Lokale Feiertage am Arbeitsort gelten als arbeitsfrei bzw. werden bei Einsatz zuschlagspflichtig gemäss § 5.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Betreuungsspezifisch:Tritt die betreute Person dauerhaft in ein Pflegeheim ein, gelten die ordentlichen Kündigungsfristen — das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch. Verstirbt die betreute Person und ist sie zugleich Arbeitgeberin, richtet sich die Beendigung nach OR Art. 338a. Die Parteien vereinbaren für diese Fälle ergänzend: .
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend (OR Art. 324a). Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Bei Live-in gelten Kost und Logis während der Lohnfortzahlung weiter als Lohnbestandteil.
Der Arbeitgeber meldet die Betreuerin vor Stellenantritt bei der kantonalen Ausgleichskassean und rechnet die Beiträge ab: AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 % je für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber (Stand 2026), berechnet auf dem Bruttolohn inklusive Naturallohn. Die Unterlassung der Anmeldung ist strafbar (AHVG Art. 88, Busse bis CHF 30’000).
Der Arbeitgeber schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung ab: Berufsunfall (BU) immer; ab 8 Stunden pro Woche zusätzlich Nichtberufsunfall (NBU). Bei Live-in-Betreuung ist die 8-Stunden-Schwelle praktisch immer erreicht. BVG (Pensionskasse):obligatorisch, sobald der Jahreslohn (inkl. Naturallohn) CHF 22’680 erreicht und die Arbeitnehmerin über 25 Jahre alt ist — bei Vollzeit-Betreuung ist dies in der Regel der Fall; der Anschluss an eine Pensionskasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Quellensteuer: Bei ausländischen Betreuerinnen ohne Niederlassungsbewilligung C zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer gemäss kantonalem Tarif vom Lohn ab und rechnet sie mit der Steuerbehörde ab.
Die Betreuerin erhält Einblick in besonders sensible Bereiche: Gesundheitszustand, Diagnosen, Medikation, finanzielle und familiäre Verhältnisse der betreuten Person. Sie verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit — während der Anstellung und unbefristet darüber hinaus. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG); ihre Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Betreuung erforderlich ist (z. B. Information an Hausarzt, Spitex oder Angehörige im Notfall). Das Veröffentlichen oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der betreuten Person — insbesondere auf Social Media — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung strikt untersagt.
Die Betreuerin erhält Haus-/Wohnungsschlüssel (Übergabe wird schriftlich quittiert). Schlüssel dürfen nicht kopiert oder Dritten überlassen werden; ein Verlust ist unverzüglich zu melden. Geld der betreuten Person wird nur gegen Beleg verwaltet (Haushaltskasse mit Quittungen: ☐ ja ☐ nein, Betrag CHF pro Woche). Bankkarten, E-Banking und Vollmachten der betreuten Person darf die Betreuerin nicht nutzen, ausser dies wird hier ausdrücklich und schriftlich geregelt: . Bei Vertragsende werden sämtliche Schlüssel, Karten und Unterlagen zurückgegeben.
Im Haushalt liegt eine jederzeit aktuelle Notfallmappe auf, die der Betreuerin bekannt und zugänglich ist. Sie enthält: Telefonnummern der Angehörigen (1. Kontakt: , 2. Kontakt: ), Hausarzt/Hausärztin (Name & Telefon: ), zuständige Spitex, Krankenkasse und Policen-Nr., aktuelle Medikamentenliste (durch Fachperson erstellt), bekannte Diagnosen und Allergien sowie den Aufbewahrungsort einer allfälligen Patientenverfügung.
Vorgehen im medizinischen Notfall: (1) Notruf 144(Sanität) wählen, bei der betreuten Person bleiben und Anweisungen der Notrufzentrale befolgen; (2) parallel bzw. unmittelbar danach die Angehörigen informieren; (3) den Vorfall mit Uhrzeit und Ablauf schriftlich festhalten. Die Betreuerin leistet keine medizinischen Eingriffe (§ 3); lebensrettende Sofortmassnahmen im Notfall (z. B. stabile Seitenlage) bleiben selbstverständlich zulässig. Weitere Notrufnummern: 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info), 112 (allgemein).
Bei Live-in stellt der Arbeitgeber der Betreuerin ein eigenes, abschliessbares Zimmer mit Fenster, Bett, Schrank und Heizung sowie Zugang zu Bad und Küche zur Verfügung. Das Zimmer ist Teil des Naturallohns (§ 5) und wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen; es entsteht kein separates Mietverhältnis. Die Privatsphäre der Betreuerin im Zimmer wird respektiert. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt die Betreuerin das Zimmer geräumt und besenrein zurück; die Räumung erfolgt bis zum letzten Arbeitstag, bei fristloser Beendigung innert einer angemessenen Frist von Tagen. Übergabe und Rückgabe des Zimmers werden mit einem kurzen Protokoll festgehalten.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, einschliesslich der zwingenden Bestimmungen des am Arbeitsort geltenden kantonalen NAV Hauswirtschaft. Gerichtsstand ist der Arbeitsort in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Nächster Schritt
Dieser Vertrag muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Clino übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherungen automatisch.
CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Betreuungsmodell (Live-in / Live-out) und konkrete Situation anpassen.
Was Sie erhalten
- 15 Klauseln, betreuungsspezifisch
- Klare Grenze: Betreuung, keine Pflege (Spitex)
- Präsenzzeit & Nachtpräsenz mit Pauschale
- Kost & Logis als Naturallohn (CHF 990/Mt.)
- Notfallplan, Schweigepflicht, Zimmer-Regelung
- Editierbares PDF (4 Seiten, A4)
Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Klauseln (Lohn, Präsenzzeiten, Live-in/Live-out, Kanton) an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.
Betreuung ist ein Sonderfall
Was ist anders an einem Betreuungs-Vertrag?
Die Betreuerin arbeitet im Privathaushalt einer verletzlichen Person, hat Wohnungsschlüssel und Einblick in Gesundheitsdaten — und bei Live-in hängt sogar ihr Zuhause am Vertrag. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und sichert die Kontinuität der Betreuung. Vier Punkte unterscheiden ihn von einem klassischen Putzfrauen-Vertrag.
Klare Grenze: Betreuung, keine Pflege
Medikamentenmanagement, Wundversorgung und Injektionen sind medizinische Pflegeleistungenund zugelassenen Anbietern wie der Spitex vorbehalten. Der Vertrag schliesst sie explizit aus — das schützt die betreute Person, die Betreuerin und Sie als Arbeitgeber.
Präsenzzeit & Nachtpräsenz
Bereitschaft im Haus ist keine Freizeit. Der SECO-Modell-NAV für die 24h-Betreuungverlangt, dass Präsenzzeit entschädigt wird — tags wie nachts. Der Vertrag enthält konkrete Felder: Pauschale pro Nacht plus Stundenlohn mit Zuschlag für aktive Nachteinsätze.
Kost & Logis als Naturallohn
Wohnt die Betreuerin im Haushalt, zählen Verpflegung und Zimmer zum Lohn: CHF 33/Tag bzw. CHF 990/Monatzu den offiziellen AHV-Ansätzen. Dieser Naturallohn ist AHV-pflichtig und muss auf jeder Lohnabrechnung erscheinen — viele Privathaushalte übersehen das.
Gesundheitsdaten & Notfallplan
Die Betreuerin kennt Diagnosen, Medikation und Finanzen der betreuten Person — besonders schützenswerte Daten nach DSG. Der Vertrag regelt Schweigepflicht über das Vertragsende hinaus, Notfallkontakte, das Vorgehen im Notfall (144) und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung.

Schritt für Schritt
In drei Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.
Vertrag in 3 Schritten
Schritt 1
Daten eingeben
Arbeitgeber, Betreuerin, betreute Person, Lohn, Präsenzzeiten — das Wichtigste in 2 Minuten.
Schritt 2
PDF herunterladen
E-Mail eingeben, Vorlage als druckfertiges PDF (4 Seiten) sofort öffnen.
Schritt 3
Mit Clino anmelden
Betreuerin bei der AHV anmelden, Lohnabrechnung inkl. Naturallohn & UVG laufen automatisch — CHF 19.90/Mt.

Präsenzzeit, Naturallohn, Grenze zur Pflege — was den Betreuungs-Vertrag wirklich auszeichnet.
Weitere Betreuungs-Tools von Clino
Häufige Fragen
Ist diese Arbeitsvertrag-Vorlage für Betreuerinnen rechtsgültig?
Was darf eine Betreuerin ohne Pflegeausbildung tun — und was nicht?
Muss ich Präsenzzeit und Nachtpräsenz bezahlen?
Wie werden Kost und Logis bei einer Live-in-Betreuerin abgerechnet?
Gilt ein Mindestlohn für private Seniorenbetreuung?
Brauche ich für die Betreuerin eine Pensionskasse (BVG)?
Was gilt bei einer ausländischen Betreuerin (Quellensteuer)?
Was passiert mit dem Vertrag bei Heimeintritt oder Tod der betreuten Person?
Vertrag fertig — und jetzt die Anmeldung?
Clino übernimmt die AHV-Anmeldung, die monatliche Lohnabrechnung inkl. Naturallohn und die UVG-Versicherung. CHF 19.90/Mt. — 30 Tage gratis testen.
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Quellen
- · SECO — Modell-NAV 24-Stunden-Betagtenbetreuung
- · ahv-iv.ch — Hausdienstarbeit & Naturallohn
- · KMU-Portal: NAV Hauswirtschaft
- · ESTV — Quellensteuer & vereinfachtes Verfahren
- Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihre konkrete Situation, das Betreuungsmodell und Ihren Kanton an.

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