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Kinderbetreuung · Schweiz · Stand 2026

Nanny-Arbeitsvertrag (Vorlage Schweiz)

Kostenlose, juristisch saubere Vorlage für Nannys im Schweizer Privathaushalt. Mit allen 14 Pflichtklauseln inkl. Schweigepflicht, Erste-Hilfe-Pflicht und Notfallkontakten. Vorschau unten ansehen, dann mit einem Klick als PDF herunterladen.

14 Klauseln, kinderspezifischOR Art. 319ff und NAV HauswirtschaftPDF · A4 · 3 Seiten

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Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Arbeitsvertrag — Nanny

für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung

Arbeitgeber/in
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Arbeitnehmer/in (Nanny)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Geburtsdatum:  
AHV-Nr.:  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder:  . Stellenantritt:  .

§ 2   Arbeitszeit und Arbeitsort

Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, verteilt auf   Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten:  ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).

Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.

§ 3   Aufgabenbereich (kinderbezogen)

Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.

Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.

§ 4   Lohn

Der Bruttolohn beträgt CHF 30 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: Stundenlohn   Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am  . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja   ☐ nein. Sonntagszuschlag:   %. Nachtzuschlag (Nachtfenster:   Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom):   %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF   pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.

§ 5   Ferien

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.

— Seite 1 / 3 —
§ 6   Krankheit, Unfall und Lohnfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala  (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.

§ 7   Schweigepflicht und Privatsphäre der Familie

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 8   Erste-Hilfe-Pflicht (kinderspezifisch)

Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat:   · gültig bis:  .

§ 9   Notfallkontakte

Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).

§ 10   Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.

— Seite 2 / 3 —
§ 11   Probezeit

Die ersten   Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.

§ 12   Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.

§ 13   Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.

§ 14   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Arbeitgeber/in
Ort, Datum:  
Unterschrift Nanny

Nächster Schritt

Dieser Vertrag muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch die Versicherungen.

CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch

© Clino · clino.ch · Stand 2026 · Vorlage Schweiz — Seite 3 / 3
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
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Vorlage Schweiz
Stand 2026

Arbeitsvertrag — Nanny

für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung

Arbeitgeber/in
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Arbeitnehmer/in (Nanny)
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Geburtsdatum:  
AHV-Nr.:  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder:  . Stellenantritt:  .

§ 2   Arbeitszeit und Arbeitsort

Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt   Stunden pro Woche, verteilt auf   Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten:  ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).

Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.

§ 3   Aufgabenbereich (kinderbezogen)

Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.

Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.

§ 4   Lohn

Der Bruttolohn beträgt CHF   pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: Stundenlohn   Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am  . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja   ☐ nein. Sonntagszuschlag:   %. Nachtzuschlag (Nachtfenster:   Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom):   %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF   pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.

§ 5   Ferien

Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.

— Seite 1 / 3 —
§ 6   Krankheit, Unfall und Lohnfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala  (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.

§ 7   Schweigepflicht und Privatsphäre der Familie

Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 8   Erste-Hilfe-Pflicht (kinderspezifisch)

Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat:   · gültig bis:  .

§ 9   Notfallkontakte

Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).

§ 10   Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.

— Seite 2 / 3 —
§ 11   Probezeit

Die ersten   Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.

§ 12   Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.

§ 13   Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.

§ 14   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Arbeitgeber/in
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CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch

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Was Sie erhalten

  • 14 Klauseln, kinderspezifisch
  • Schweigepflicht und Erste-Hilfe-Pflicht
  • Notfallkontakte und Medikamentengabe
  • Probezeit, Kündigung, Lohn, Ferien
  • DSG/DSGVO und Schweizer Recht
  • Editierbares PDF (3 Seiten, A4)

Oder mit Ihren Daten ausfüllen

Namen, Lohn und Stunden eintragen, fertiger Vertrag als PDF.

Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Klauseln (Lohn, Stunden, Kanton, Sonderregelungen) an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.

Nach dem Download: Ihr Teil und unserer

Sie

  1. 1Vertrag mit der Nanny durchgehen, Lohn und Stunden eintragen, beide unterschreiben.
  2. 2Nanny bei Ihrer Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden. Clino bereitet die Angaben vor.
  3. 3Unfallversicherung abschliessen, ab 8 Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle.

Clino, CHF 19.90 im Monat

  • Lohnabrechnung jeden Monat, alle Abzüge automatisch berechnet.
  • AHV-Anmeldung vorbereitet: Angaben und Anleitung für Ihre Ausgleichskasse.
  • Schwelle CHF 22'680 im Blick: Clino erkennt sie automatisch und rechnet ab dann im ordentlichen Verfahren ab.
  • Jahresabrechnung für die Steuererklärung, damit der Kinderbetreuungsabzug belegt ist.
  • Erinnerungen, damit keine Abrechnung vergessen geht.
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Offizielle Daten 2026Quelle: BSV + seco.admin.ch · ahv-iv.ch
OR Art. 319ff
NAV Hauswirtschaft
BLS-AED-SRC Kinder
DSG / DSGVO
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Kinder verändern alles

Was ist anders an einem Nanny-Vertrag?

Vier zentrale Unterschiede zu einem klassischen Putzfrauen-Vertrag. Jeder davon entsteht aus der Verantwortung für ein Kind.

Schweigepflicht über die Familie

Die Nanny erfährt intime Details: Beziehungen, Erziehungsstil, Krankheiten der Kinder. Der Vertrag verpflichtet zur Verschwiegenheit. auch über das Vertragsende hinaus und schliesst Social-Media-Posts mit Bildern oder Namen der Kinder explizit aus.

Erste-Hilfe-Pflicht (Kinder)

Aktuelles Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC Kinder als Anstellungsvoraussetzung. Auffrischung alle 2 Jahre auf Kosten des Arbeitgebers. Bei einem Putzfrauen-Vertrag fehlt diese Klausel komplett.

Aufsichtspflicht und Haftung

Die Nanny übernimmt die Aufsichtspflicht für die Kinder. Klare Regeln zu Medikamenten (nur schriftlich autorisiert), Verkehrsverhalten, Schwimmen, Allergien. Diese Sorgfaltspflichten gehören in den Vertrag.

Lange und unregelmässige Stunden

Schul-Hol- und Bringdienste, Übernachtungseinsätze, Wochenend-Bereitschaft. Der Vertrag definiert feste Zeiten gegenüber Bereitschaft, Sonntagszuschläge (50–100 %) und Pausenregelungen für Schichten über 7 Stunden.

Nanny-Arbeitsvertrag am Küchentisch unterzeichnen: Schweizer Familie

Schritt für Schritt

In drei Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.

Salvador Jovells

Salvador Jovells

Gründer von Clino

Warum diese Vorlage gratis ist

Der Vertrag ist der einfachste der drei Schritte. Hängen bleiben Familien bei den anderen zwei: AHV-Anmeldung und monatliche Lohnabrechnung. Genau dort verdient Clino sein Geld, mit CHF 19.90 im Monat.

Wenn Sie nur den Vertrag brauchen: nehmen Sie ihn, ohne Konto, ohne Haken. Und wenn beim nächsten Schritt eine Frage auftaucht, antworte ich persönlich.

Weitere Nanny-Tools von Clino

Häufige Fragen

Nanny 20 Stunden pro Woche: vereinfachtes oder ordentliches Verfahren?
Massgebend ist der Jahreslohn pro Person: bis CHF 22'680 gilt das vereinfachte Abrechnungsverfahren, darüber das ordentliche Verfahren mit Lohnausweis. Bei 20 Stunden pro Woche und CHF 30 pro Stunde sind das rund CHF 31'000 im Jahr, also ordentlich. Clino erkennt die Schwelle automatisch und rechnet ab dann im ordentlichen Verfahren ab.
Braucht meine Nanny eine Pensionskasse (BVG)?
Ja, sobald der Jahreslohn CHF 22'680 erreicht und die Anstellung länger als drei Monate dauert. Wer keine eigene Pensionskasse hat, versichert die Nanny bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Bei 20 Stunden oder mehr pro Woche ist das der Normalfall, planen Sie den Arbeitgeberanteil also von Anfang an ein.
Kann ich den Nanny-Lohn von den Steuern abziehen?
Ja, als Kinderdrittbetreuungskosten: beim Bund bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 Jahren (2026), kantonal zwischen CHF 8'000 und CHF 27'300 je nach Kanton. Voraussetzung: beide Eltern sind erwerbstätig oder in Ausbildung, und die Nanny ist bei der AHV angemeldet, denn abziehbar sind nur belegte Kosten. Der Nanny-Steuerabzug-Rechner zeigt Ihren Betrag.
Nanny-Sharing mit einer zweiten Familie: ein Vertrag oder zwei?
Zwei. Jede Familie, die der Nanny Lohn zahlt, ist Arbeitgeberin mit eigenem Vertrag, eigener AHV-Anmeldung und eigener Lohnabrechnung. Die Alternative: eine Familie stellt an, die zweite beteiligt sich privat an den Kosten, und die anstellende Familie trägt die Arbeitgeberpflichten allein. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest.
Nanny aus dem Ausland: was muss vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein?
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen: Anmeldung in der Wohngemeinde und Aufenthaltsbewilligung (L oder B), der unterschriebene Arbeitsvertrag dient als Nachweis. Beides gehört vor den ersten Arbeitstag. Aus Drittstaaten ist eine Anstellung als Nanny praktisch nur über das Au-pair-Programm möglich.
Was kostet mich eine Nanny im Monat insgesamt?
Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, Familienausgleichskasse, Verwaltungskosten) und die Prämie der Unfallversicherung, ab CHF 22'680 Jahreslohn zusätzlich die Pensionskasse. Der Nanny-Lohnrechner rechnet den Gesamtbetrag für Ihren Kanton aus, Monat für Monat.
Ist diese Nanny-Arbeitsvertrag-Vorlage rechtsgültig?
Ja. Die Vorlage basiert auf dem Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 319ff) und dem NAV Hauswirtschaft. Sie enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung. Beide Parteien müssen den Vertrag unterschreiben. Danach ist er gültig. Wir empfehlen, kantonsspezifische Besonderheiten (z. B. NAV-Mindestlöhne in GE, JU, NE, TI, VS) zu prüfen.
Kann ich den Vertrag an meine Situation anpassen?
Absolut und das sollten Sie. Tragen Sie konkrete Arbeitszeiten, Aufgaben (Hol- und Bringdienste, Hausaufgabenbetreuung, Mahlzeiten), den vereinbarten Stunden- oder Monatslohn und Notfallkontakte ein. Bei Übernachtungs- oder Wochenenddiensten ergänzen Sie die Sonderzuschläge. Der PDF-Download ist als bearbeitbare Vorlage gedacht.
Was passiert, wenn die Nanny krank wird?
Sie haben als Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht (OR Art. 324a). Die Dauer richtet sich nach der Skala Bern, Basel oder Zürich. Je nach Kanton bzw. Vereinbarung. Im 1. Dienstjahr meist 3 Wochen volle Lohnfortzahlung. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist nicht überall obligatorisch, aber empfehlenswert. Im Vertrag ist der Verweis auf die jeweilige Skala wichtig.
Brauche ich eine UVG-Unfallversicherung für meine Nanny?
Ja, ab 8 Stunden pro Woche ist die UVG-Unfallversicherung (BU + NBU) obligatorisch. Unter 8 Stunden ist nur die Berufsunfallversicherung (BU) Pflicht. Die Prämie ist gering (oft unter CHF 20/Monat), aber ohne Police zahlt im Schadenfall die Ersatzkasse UVG und stellt Ihnen Ersatzprämien in Rechnung (Art. 95 UVG). Clino vergleicht die Angebote, bereitet Ihre Daten vor und führt Sie durch die Schritte. Den Vertrag mit dem Versicherer schliessen Sie selbst ab.
Was ist mit Trinkgeld und freiwilligen Zulagen?
Trinkgelder und einmalige Zuwendungen sind grundsätzlich AHV-pflichtig, sobald sie regelmässig ausgerichtet werden. 13. Monatslohn ist nicht obligatorisch, wenn vereinbart, bitte explizit im Vertrag festhalten. Sonntagszuschläge (typisch 50–100 %) und Nachtzuschläge bei Übernachtungs-Nannys gehören in den Vertrag.
Muss ich den Vertrag in Deutsch verfassen?
Nein. Der Vertrag muss in einer Sprache abgefasst sein, die beide Parteien verstehen. In der Westschweiz oft auf Französisch, im Tessin auf Italienisch. Bei einer fremdsprachigen Nanny empfiehlt sich eine zweisprachige Fassung. Diese Vorlage gilt primär für die Deutschschweiz.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Die Probezeit beträgt standardmässig 1 Monat (OR Art. 335b) und kann vertraglich auf max. 3 Monate verlängert werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Danach gelten die ordentlichen Fristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Jahr.
Was unterscheidet diesen Vertrag von einer Putzfrauen-Vorlage?
Vier kinderspezifische Klauseln: (1) Schweigepflicht über die Familie und keine Social-Media-Posts mit Kindern. (2) Erste-Hilfe-Pflicht, Auffrischung alle 2 Jahre, kinderspezifisch (BLS-AED-SRC Kinder). (3) Notfallkontakte (Eltern, Kinderarzt, Vergiftungszentrale 145). (4) Klare Regeln zur Medikamentengabe. Nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.
Nach dem Vertrag

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