Nanny-Arbeitsvertrag (Vorlage Schweiz)
Kostenlose, juristisch saubere Vorlage für Nannys im Schweizer Privathaushalt. Mit allen 14 Pflichtklauseln inkl. Schweigepflicht, Erste-Hilfe-Pflicht und Notfallkontakten. Vorschau unten ansehen, dann mit einem Klick als PDF herunterladen.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF 30 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☑ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Nächster Schritt
Dieser Vertrag muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch die Versicherungen.
CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
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Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
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CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch
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Was Sie erhalten
- 14 Klauseln, kinderspezifisch
- Schweigepflicht und Erste-Hilfe-Pflicht
- Notfallkontakte und Medikamentengabe
- Probezeit, Kündigung, Lohn, Ferien
- DSG/DSGVO und Schweizer Recht
- Editierbares PDF (3 Seiten, A4)
Oder mit Ihren Daten ausfüllen
Namen, Lohn und Stunden eintragen, fertiger Vertrag als PDF.
Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Klauseln (Lohn, Stunden, Kanton, Sonderregelungen) an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.
Vertrag für eine andere Rolle? Arbeitsvertrag Putzfrau & Haushaltshilfe·Betreuungs-Arbeitsvertrag (auch Live-in)
Nach dem Download: Ihr Teil und unserer
Sie
- 1Vertrag mit der Nanny durchgehen, Lohn und Stunden eintragen, beide unterschreiben.
- 2Nanny bei Ihrer Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden. Clino bereitet die Angaben vor.
- 3Unfallversicherung abschliessen, ab 8 Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle.
Clino, CHF 19.90 im Monat
- Lohnabrechnung jeden Monat, alle Abzüge automatisch berechnet.
- AHV-Anmeldung vorbereitet: Angaben und Anleitung für Ihre Ausgleichskasse.
- Schwelle CHF 22'680 im Blick: Clino erkennt sie automatisch und rechnet ab dann im ordentlichen Verfahren ab.
- Jahresabrechnung für die Steuererklärung, damit der Kinderbetreuungsabzug belegt ist.
- Erinnerungen, damit keine Abrechnung vergessen geht.
30 Tage gratis testen, danach CHF 19.90 im Monat, jederzeit kündbar.
Kinder verändern alles
Was ist anders an einem Nanny-Vertrag?
Vier zentrale Unterschiede zu einem klassischen Putzfrauen-Vertrag. Jeder davon entsteht aus der Verantwortung für ein Kind.
Schweigepflicht über die Familie
Die Nanny erfährt intime Details: Beziehungen, Erziehungsstil, Krankheiten der Kinder. Der Vertrag verpflichtet zur Verschwiegenheit. auch über das Vertragsende hinaus und schliesst Social-Media-Posts mit Bildern oder Namen der Kinder explizit aus.
Erste-Hilfe-Pflicht (Kinder)
Aktuelles Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC Kinder als Anstellungsvoraussetzung. Auffrischung alle 2 Jahre auf Kosten des Arbeitgebers. Bei einem Putzfrauen-Vertrag fehlt diese Klausel komplett.
Aufsichtspflicht und Haftung
Die Nanny übernimmt die Aufsichtspflicht für die Kinder. Klare Regeln zu Medikamenten (nur schriftlich autorisiert), Verkehrsverhalten, Schwimmen, Allergien. Diese Sorgfaltspflichten gehören in den Vertrag.
Lange und unregelmässige Stunden
Schul-Hol- und Bringdienste, Übernachtungseinsätze, Wochenend-Bereitschaft. Der Vertrag definiert feste Zeiten gegenüber Bereitschaft, Sonntagszuschläge (50–100 %) und Pausenregelungen für Schichten über 7 Stunden.

Schritt für Schritt
In drei Minuten zum unterschriftsreifen Vertrag.
Salvador Jovells
Gründer von Clino
Warum diese Vorlage gratis ist
Der Vertrag ist der einfachste der drei Schritte. Hängen bleiben Familien bei den anderen zwei: AHV-Anmeldung und monatliche Lohnabrechnung. Genau dort verdient Clino sein Geld, mit CHF 19.90 im Monat.
Wenn Sie nur den Vertrag brauchen: nehmen Sie ihn, ohne Konto, ohne Haken. Und wenn beim nächsten Schritt eine Frage auftaucht, antworte ich persönlich.
Weitere Nanny-Tools von Clino
Häufige Fragen
Nanny 20 Stunden pro Woche: vereinfachtes oder ordentliches Verfahren?
Braucht meine Nanny eine Pensionskasse (BVG)?
Kann ich den Nanny-Lohn von den Steuern abziehen?
Nanny-Sharing mit einer zweiten Familie: ein Vertrag oder zwei?
Nanny aus dem Ausland: was muss vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein?
Was kostet mich eine Nanny im Monat insgesamt?
Ist diese Nanny-Arbeitsvertrag-Vorlage rechtsgültig?
Kann ich den Vertrag an meine Situation anpassen?
Was passiert, wenn die Nanny krank wird?
Brauche ich eine UVG-Unfallversicherung für meine Nanny?
Was ist mit Trinkgeld und freiwilligen Zulagen?
Muss ich den Vertrag in Deutsch verfassen?
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Was unterscheidet diesen Vertrag von einer Putzfrauen-Vorlage?
Vertrag fertig und jetzt die Anmeldung?
Clino bereitet die AHV-Anmeldung vor, erstellt die monatliche Lohnabrechnung und führt Sie durch den UVG-Abschluss. CHF 19.90/Mt. 30 Tage gratis testen.
- Lohnabrechnung jeden Monat
- AHV-Anmeldung vorbereitet
- Schwelle CHF 22'680 im Blick
- Monatlich kündbar
Jederzeit kündbar · vor Tag 30 keine Belastung
Quellen
- · SECO: Arbeitsrecht
- · ESTV: Vereinfachtes Verfahren
- · ahv-iv.ch: Hausdienst
- · KMU-Portal: NAV Hauswirtschaft
- Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihre konkrete Situation und Ihren Kanton an.

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