Putzfrau nicht angemeldet: Was passiert wirklich?
Ehrlich gesagt: Oft passiert jahrelang gar nichts - deshalb machen es so viele. Doch das Risiko verschwindet nicht, es sammelt sich an. Drei Situationen bringen es ans Licht, und dann wird es teuer. Hier steht, was Sie realistisch erwartet - und wie Sie es günstig bereinigen.
Solange nichts passiert, bleibt es meist unbemerkt. Kommt es aber zu einer AHV-Kontrolle, einem Unfall oder Streit mit der Putzfrau, drohen: Nachzahlung der Sozialbeiträge für bis zu 5 Jahre plus 5 % Verzugszins, eine Busse bis CHF 10'000 (AHVG Art. 88) und - bei einem Unfall ohne Versicherung - unbegrenzte persönliche Haftung.
- Nachzahlung AHV/ALV/UVG rückwirkend bis 5 Jahre + 5 % Verzugszins.
- Busse bis CHF 10'000 (Schwarzarbeit); bei Steuerhinterziehung bis 3× die hinterzogene Steuer.
- Unfall ohne UVG: Sie haften persönlich und unbegrenzt - nicht rückwirkend versicherbar.
Das gilt, wenn
Sie beschäftigen eine Putzfrau bar oder unangemeldet und fragen sich, was passieren kann.
Wie kommt es überhaupt heraus?
Niemand klingelt und kontrolliert Ihre Wohnung. Das Problem taucht fast immer über einen dieser drei Wege auf - und zwar dann, wenn Sie es am wenigsten gebrauchen können.
1. Die AHV-Kontrolle
Die Ausgleichskassen führen Arbeitgeberkontrollen durch und gleichen Daten ab. Meldet sich Ihre Putzfrau später bei einem anderen Haushalt an oder beantragt AHV-Leistungen, fallen fehlende Beitragsjahre auf.
2. Der Unfall
Stürzt Ihre Putzfrau auf Ihrer Treppe, braucht sie einen Unfallversicherer. Gibt es keinen, wird sofort geprüft, wer sie hätte anmelden müssen - das sind Sie. Der teuerste aller Auslöser.
3. Der Streit
Nach einer Kündigung, einem Lohnstreit oder einer Trennung meldet sich die Angestellte bei der Ausgleichskasse oder dem Arbeitsgericht und fordert ihre Rechte ein. Rückwirkend - mit allen Belegen.
Risiko-Rechner: Was würde es Sie kosten?
Der Rechner schätzt die Nachzahlung und den Verzugszins für Ihren Fall. Die Busse und die Unfallhaftung kommen je nach Situation obendrauf.
Was eine Kontrolle kosten würde
Schätzen Sie, was bei einer nicht angemeldeten Putzfrau auf Sie zukommt: Nachzahlung der Sozialbeiträge (bis 5 Jahre rückwirkend), Verzugszins - plus die Risiken, die sich nicht beziffern lassen.
Ihr finanzielles Risiko
Nachzahlung + Verzugszins - ab diesem Betrag aufwärts.
- Nachzahlung Sozialbeiträge
- CHF 2'771
- Verzugszins (5 % p.a.)
- CHF 208
AHV, ALV, UVG und FAK (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), rückwirkend
Dazu kommt - nicht bezifferbar
Busse bis CHF 10'000
Bei Schwarzarbeit droht zusätzlich eine Busse (AHVG Art. 88). Bei Steuerhinterziehung bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer (DBG Art. 175).
Unfall: unbegrenzte Haftung
Verunfallt Ihre Putzfrau ohne UVG-Versicherung, haften Sie persönlich für Heilkosten, Taggeld und Renten - ohne Limit und nicht rückwirkend versicherbar (Art. 68 und 95 UVG).
Richtwert 2026. Die Nachzahlung ist auf 5 Jahre begrenzt; die tatsächliche Höhe legt die Ausgleichskasse fest. Verzugszins vereinfacht gerechnet. Busse und Unfallhaftung kommen je nach Fall obendrauf.
Bevor es teuer wird: Clino meldet Ihre Putzfrau korrekt an - für CHF 19.90/Monat, auch rückwirkend.
Jetzt in Ordnung bringen
Was genau droht
Die Konsequenzen teilen sich in drei Bereiche: die Nachzahlung (was Sie sowieso hätten zahlen müssen), die Bussen (die Strafe obendrauf) und die Haftung (das unkalkulierbare Risiko).
AHV-Nachzahlung bis 5 Jahre
Die Ausgleichskasse fordert die Beiträge für bis zu 5 Jahre rückwirkend nach (AHVG Art. 16 Abs. 1) - Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil, den in der Praxis Sie tragen. Dazu 5 % Verzugszins pro Jahr.
Busse bis CHF 10'000
Schwarzarbeit wird nach AHVG Art. 88 mit Busse bestraft (bis CHF 10'000). Bei schwereren Fällen kann es zu einer Geldstrafe kommen (Vergehen, AHVG Art. 87). Wer das Anfangsdatum fälscht, riskiert zusätzlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung (StGB Art. 251).
Steuerhinterziehung
Nicht deklarierter Lohn ist auch steuerlich ein Problem: Bei Steuerhinterziehung droht eine Busse bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer (DBG Art. 175), plus Nachsteuer für bis zu 10 Jahre.
Unfall: unbegrenzte Haftung
Der grösste Brocken: Verunfallt Ihre Putzfrau ohne UVG-Versicherung, machen Art. 68 und 95 UVG Sie persönlich haftbar - für Heilkosten, Taggeld und allfällige Renten, ohne Obergrenze. Rückwirkend versichern lässt sich ein Unfall nicht.
Die gute Nachricht: Es ist leicht zu beheben
Die gute Nachricht: Es ist leicht zu beheben
Anmelden - auch rückwirkend
Melden Sie Ihre Putzfrau bei der Ausgleichskasse an. Die zurückliegenden Löhne können nachgemeldet werden.
Versicherungen aufsetzen
UVG, ALV und - falls nötig - FAK werden ab jetzt korrekt abgerechnet. Ab sofort sind Sie und Ihre Putzfrau geschützt.
Sauber weiterführen
Mit dem vereinfachten Verfahren oder einem Dienst wie Clino läuft die Abrechnung ab dann automatisch - ohne dass Sie etwas verpassen.
Quellen & offizielle Informationen
- 1AHVG Art. 16 - Verjährung / Nachzahlung von Beiträgen - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de
- 2AHVG Art. 87/88 - Strafbestimmungen - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de
- 3UVG Art. 68/95 - Versicherer und Haftung (SR 832.20) - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1676_1676_1676/de
- 4SECO - Schwarzarbeit (BGSA) - www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit.html
Bereinigen, bevor es jemand anders tut
Clino meldet Ihre Putzfrau korrekt an - auch rückwirkend - und übernimmt AHV, UVG und die Lohnabrechnung für CHF 19.90 im Monat. Das ist ein Bruchteil dessen, was eine Kontrolle kosten würde.
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