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Konsequenzen

Putzfrau nicht angemeldet: Was passiert wirklich?

Ehrlich gesagt: Oft passiert jahrelang gar nichts - deshalb machen es so viele. Doch das Risiko verschwindet nicht, es sammelt sich an. Drei Situationen bringen es ans Licht, und dann wird es teuer. Hier steht, was Sie realistisch erwartet - und wie Sie es günstig bereinigen.

Aktualisiert: Juli 2026·Lesedauer: 9 min
Antwort in 30 Sekunden

Solange nichts passiert, bleibt es meist unbemerkt. Kommt es aber zu einer AHV-Kontrolle, einem Unfall oder Streit mit der Putzfrau, drohen: Nachzahlung der Sozialbeiträge für bis zu 5 Jahre plus 5 % Verzugszins, eine Busse bis CHF 10'000 (AHVG Art. 88) und - bei einem Unfall ohne Versicherung - unbegrenzte persönliche Haftung.

  • Nachzahlung AHV/ALV/UVG rückwirkend bis 5 Jahre + 5 % Verzugszins.
  • Busse bis CHF 10'000 (Schwarzarbeit); bei Steuerhinterziehung bis 3× die hinterzogene Steuer.
  • Unfall ohne UVG: Sie haften persönlich und unbegrenzt - nicht rückwirkend versicherbar.

Das gilt, wenn

Sie beschäftigen eine Putzfrau bar oder unangemeldet und fragen sich, was passieren kann.

Wie kommt es überhaupt heraus?

Niemand klingelt und kontrolliert Ihre Wohnung. Das Problem taucht fast immer über einen dieser drei Wege auf - und zwar dann, wenn Sie es am wenigsten gebrauchen können.

1. Die AHV-Kontrolle

Die Ausgleichskassen führen Arbeitgeberkontrollen durch und gleichen Daten ab. Meldet sich Ihre Putzfrau später bei einem anderen Haushalt an oder beantragt AHV-Leistungen, fallen fehlende Beitragsjahre auf.

2. Der Unfall

Stürzt Ihre Putzfrau auf Ihrer Treppe, braucht sie einen Unfallversicherer. Gibt es keinen, wird sofort geprüft, wer sie hätte anmelden müssen - das sind Sie. Der teuerste aller Auslöser.

3. Der Streit

Nach einer Kündigung, einem Lohnstreit oder einer Trennung meldet sich die Angestellte bei der Ausgleichskasse oder dem Arbeitsgericht und fordert ihre Rechte ein. Rückwirkend - mit allen Belegen.

Risiko-Rechner: Was würde es Sie kosten?

Der Rechner schätzt die Nachzahlung und den Verzugszins für Ihren Fall. Die Busse und die Unfallhaftung kommen je nach Situation obendrauf.

Risiko-Rechner 2026

Was eine Kontrolle kosten würde

Schätzen Sie, was bei einer nicht angemeldeten Putzfrau auf Sie zukommt: Nachzahlung der Sozialbeiträge (bis 5 Jahre rückwirkend), Verzugszins - plus die Risiken, die sich nicht beziffern lassen.

CHF 30
4h
3

Ihr finanzielles Risiko

ab CHF 2'979

Nachzahlung + Verzugszins - ab diesem Betrag aufwärts.

Nachzahlung Sozialbeiträge
CHF 2'771

AHV, ALV, UVG und FAK (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), rückwirkend

Verzugszins (5 % p.a.)
CHF 208

Dazu kommt - nicht bezifferbar

Busse bis CHF 10'000

Bei Schwarzarbeit droht zusätzlich eine Busse (AHVG Art. 88). Bei Steuerhinterziehung bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer (DBG Art. 175).

Unfall: unbegrenzte Haftung

Verunfallt Ihre Putzfrau ohne UVG-Versicherung, haften Sie persönlich für Heilkosten, Taggeld und Renten - ohne Limit und nicht rückwirkend versicherbar (Art. 68 und 95 UVG).

Richtwert 2026. Die Nachzahlung ist auf 5 Jahre begrenzt; die tatsächliche Höhe legt die Ausgleichskasse fest. Verzugszins vereinfacht gerechnet. Busse und Unfallhaftung kommen je nach Fall obendrauf.

Bevor es teuer wird: Clino meldet Ihre Putzfrau korrekt an - für CHF 19.90/Monat, auch rückwirkend.

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Was genau droht

Die Konsequenzen teilen sich in drei Bereiche: die Nachzahlung (was Sie sowieso hätten zahlen müssen), die Bussen (die Strafe obendrauf) und die Haftung (das unkalkulierbare Risiko).

bis 5 Jahre
AHV-Nachzahlung rückwirkend
bis CHF 10'000
Busse (AHVG Art. 88)
5 % p.a.
Verzugszins
unbegrenzt
Haftung bei Unfall ohne UVG

AHV-Nachzahlung bis 5 Jahre

Die Ausgleichskasse fordert die Beiträge für bis zu 5 Jahre rückwirkend nach (AHVG Art. 16 Abs. 1) - Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil, den in der Praxis Sie tragen. Dazu 5 % Verzugszins pro Jahr.

Busse bis CHF 10'000

Schwarzarbeit wird nach AHVG Art. 88 mit Busse bestraft (bis CHF 10'000). Bei schwereren Fällen kann es zu einer Geldstrafe kommen (Vergehen, AHVG Art. 87). Wer das Anfangsdatum fälscht, riskiert zusätzlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung (StGB Art. 251).

Steuerhinterziehung

Nicht deklarierter Lohn ist auch steuerlich ein Problem: Bei Steuerhinterziehung droht eine Busse bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer (DBG Art. 175), plus Nachsteuer für bis zu 10 Jahre.

Unfall: unbegrenzte Haftung

Der grösste Brocken: Verunfallt Ihre Putzfrau ohne UVG-Versicherung, machen Art. 68 und 95 UVG Sie persönlich haftbar - für Heilkosten, Taggeld und allfällige Renten, ohne Obergrenze. Rückwirkend versichern lässt sich ein Unfall nicht.

Die gute Nachricht: Es ist leicht zu beheben

Die gute Nachricht: Es ist leicht zu beheben

Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie selbst aktiv werden, bevor es jemand anders tut. Eine freiwillige Anmeldung (Selbstanzeige) wird deutlich milder behandelt - oft nur mit der Nachzahlung und einer kleinen Ordnungsbusse (AHVG Art. 91, CHF 200-1'000) statt der vollen Busse.
1

Anmelden - auch rückwirkend

Melden Sie Ihre Putzfrau bei der Ausgleichskasse an. Die zurückliegenden Löhne können nachgemeldet werden.

2

Versicherungen aufsetzen

UVG, ALV und - falls nötig - FAK werden ab jetzt korrekt abgerechnet. Ab sofort sind Sie und Ihre Putzfrau geschützt.

3

Sauber weiterführen

Mit dem vereinfachten Verfahren oder einem Dienst wie Clino läuft die Abrechnung ab dann automatisch - ohne dass Sie etwas verpassen.

Quellen & offizielle Informationen

Bereinigen, bevor es jemand anders tut

Clino meldet Ihre Putzfrau korrekt an - auch rückwirkend - und übernimmt AHV, UVG und die Lohnabrechnung für CHF 19.90 im Monat. Das ist ein Bruchteil dessen, was eine Kontrolle kosten würde.

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Häufige Fragen

Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass ich erwischt werde?
Eine spontane Kontrolle ist selten. Das Risiko entsteht fast immer durch einen konkreten Anlass: einen Unfall, einen Streit nach der Kündigung oder wenn Ihre Putzfrau später AHV-Leistungen oder Arbeitslosengeld beantragt. Dann werden die fehlenden Jahre sichtbar - und rückwirkend eingefordert.
Wie viele Jahre kann die AHV nachfordern?
Bis zu 5 Jahre rückwirkend (AHVG Art. 16 Abs. 1). Ältere Beiträge sind verjährt. Auf die Nachzahlung kommen 5 % Verzugszins pro Jahr dazu.
Wie hoch ist die Busse für Schwarzarbeit?
Die Busse für Schwarzarbeit kann bis CHF 10'000 betragen. Bei einer freiwilligen Selbstanzeige fällt sie oft viel milder aus - teils nur eine Ordnungsbusse von CHF 200-1'000 (AHVG Art. 91). In schweren Fällen kann zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden (AHVG Art. 87).
Was passiert, wenn meine Putzfrau bei mir verunfallt und nicht versichert ist?
Dann haften Sie persönlich. Art. 68 und 95 UVG machen den Arbeitgeber für die Leistungen verantwortlich, die eine Unfallversicherung erbracht hätte - Heilkosten, Taggeld und Renten, ohne Obergrenze. Rückwirkend versichern geht nicht. Das ist der Grund, warum sich Schwarzarbeit finanziell nie lohnt.
Kann ich das noch in Ordnung bringen, ohne bestraft zu werden?
In den meisten Fällen ja. Wer sich selbst anmeldet, bevor eine Kontrolle läuft, wird milder behandelt - oft bleibt es bei der Nachzahlung und einer kleinen Ordnungsbusse. Wichtig: keine Daten fälschen, sondern die tatsächlichen Löhne offenlegen.
Was kostet es, die Putzfrau korrekt anzumelden?
Die Sozialbeiträge kosten den Arbeitgeber rund 8 % zusätzlich zum Lohn. Ein Dienst wie Clino übernimmt die ganze Abwicklung für CHF 19.90 im Monat. Verglichen mit Nachzahlung, Busse und Haftungsrisiko ist das ein Bruchteil.
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026