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Vergleich

Payrolling im Privathaushalt: wann lohnt es sich?

An Gebühren kostet es CHF 600 bis 1'800 im Jahr, bei einer Nanny mit CHF 60'000 Lohn.

Frau mit Brille vergleicht an einem Tisch gedruckte Unterlagen und markiert mit einem hellgrünen Leuchtstift
Payrolling oder selbst Arbeitgeber: Es zählt, wie die Gebühr mit dem Lohn wächst und wer den Vertrag unterschreibt.

Beim Payrolling stellt eine Firma die Person an, die Sie selbst gefunden haben, und verrechnet Ihnen Lohn, Beiträge und einen Prozentsatz vom Lohn. Arbeitgeber sind dann nicht mehr Sie, sondern die Firma. Das lohnt sich, wenn Sie genau das wollen. Nur wächst die Gebühr mit jeder Lohnerhöhung, eine feste Gebühr nicht.

Was kostet Payrolling bei Ihrem Lohn?

Stellen Sie den Jahreslohn ein. Verglichen werden nur die Gebühren: Lohn, Beiträge und Versicherungen zahlen Sie in beiden Fällen.

CHF 60'000 pro Jahr · CHF 5'000 pro Monat

Payrolling zu 1 %

CHF 600 pro Jahr

Payrolling zu 3 %

CHF 1'800 pro Jahr

Clino · feste Gebühr, Sie bleiben Arbeitgeber

CHF 238.80 pro Jahr

Bei CHF 60'000 kostet Payrolling CHF 600 bis CHF 1'800 im Jahr. Die feste Gebühr bleibt bei CHF 238.80: schon zum tiefsten Satz CHF 361 weniger.

Prozente nach den veröffentlichten Preisen von Payrolling-Anbietern, auf den Bruttolohn gerechnet (Stand 7.11.2026). Manche rechnen auf den Rechnungsbetrag, dann wird es mehr; ein Vergleichsportal nennt 3 bis 8 % als üblich. Clino: CHF 19.90 pro Monat.

Lieber selbst Arbeitgeber bleiben? Clino bereitet ihre Anmeldung vor und macht jeden Monat die Lohnabrechnung, mit diesem Lohn vorausgefüllt.

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Checkliste für die korrekte Anstellung per E-Mail

AHV, Unfallversicherung, Vertrag, Lohnabrechnung. Eine Seite, kein Spam.

So funktioniert Payrolling

Die Person arbeitet bei Ihnen zu Hause und nach Ihren Anweisungen. Angestellt ist sie aber bei der Payrolling-Firma.

  1. Sie finden die Person

    Nanny, Haushaltshilfe oder Betreuerin wählen Sie selbst aus. Sie sagen ihr auch im Alltag, was zu tun ist.

  2. Die Firma stellt sie an

    Sie schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn, rechnet AHV, ALV, FAK und Quellensteuer ab und versichert sie. Auch kündigen muss die Firma.

  3. Sie zahlen eine Rechnung

    Jeden Monat: Lohn, Arbeitgeberbeiträge, Versicherungen und die Gebühr der Firma, meist ein Prozentsatz vom Lohn.

Rechtlich ist das Personalverleih

Das SECO beurteilt Payrolling als Personalverleih, auch wenn der Kunde ein Privathaushalt ist. Die Firma braucht dafür eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Wer wissentlich eine Firma ohne Bewilligung beizieht, riskiert eine Busse bis CHF 40'000 (Art. 39 AVG). Ob sie eine hat, zeigt das Verzeichnis des SECO.

Was mit Payrolling anders ist

Wer bei einer Payrolling-Firma angestellt ist, fällt unter den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Seine Regeln ersetzen den NAV Hauswirtschaft des Bundes (Art. 2 NAV) und gehen teils weiter:

13. Monatslohn

Sie hat Anspruch darauf (Art. 18 GAV). Über die Rechnung zahlen ihn am Ende Sie.

Krankentaggeld ab Arbeitsbeginn

Versichert ab dem ersten Arbeitstag, mit 80 % des Lohns nach höchstens 2 Karenztagen (Art. 28 und 29 GAV). Sie trägt höchstens die Hälfte der Prämie.

Pensionskasse früher

Bei unbefristetem Vertrag oder mehr als 3 Monaten ab dem ersten Tag, sonst ab der 14. Arbeitswoche (Art. 31 GAV).

0.8 % für Weiterbildung

Je zur Hälfte von ihr und vom Arbeitgeber (Art. 7 GAV). Dazu gelten die Mindestlöhne des GAV.

Wann es sich lohnt und wann nicht

Payrolling passt, wenn

  • Sie gar nicht Arbeitgeber sein wollen: keine Anmeldung, keine eigenen Versicherungen, keine Lohnabrechnung.
  • der Lohn hoch ist, Pensionskasse, Krankentaggeld und Quellensteuer zusammenkommen und Sie dafür keine Zeit haben.
  • Sie nur für kurze Zeit jemanden brauchen und kein eigenes Arbeitsverhältnis eingehen wollen.

Selbst Arbeitgeber bleiben ist besser, wenn

  • Ihnen die Kosten wichtig sind: Ab CHF 23'880 Jahreslohn kostet schon 1 % mehr als eine feste Gebühr von CHF 238.80 im Jahr.
  • Sie das vereinfachte Verfahren nutzen möchten: einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse abrechnen. Das geht nur als Arbeitgeber.
  • Sie selbst bestimmen wollen, was im Vertrag steht. Beim Payrolling schliesst die Firma den Vertrag, nach ihren Bedingungen und dem GAV.

Die andere Lösung: Arbeitgeber bleiben, mit Hilfe

Als Arbeitgeber haben Sie vier Aufgaben. Keine davon braucht eine Firma dazwischen:

Anmelden

Bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons, bis CHF 22'680 Lohn pro Person auch im vereinfachten Verfahren.

Versichern

Berufsunfall ab der ersten Stunde, Krankentaggeld je nach Kanton: Unfallversicherung im Haushalt.

Abrechnen

Jeden Monat eine Lohnabrechnung, im Januar den Lohnausweis.

Pensionskasse

Erst ab CHF 22'680 Jahreslohn. Was das kostet und wie Sie eine Kasse finden: Pensionskasse für die Nanny.

Clino bereitet das alles vor, für CHF 19.90 im Monat, egal wie hoch der Lohn ist: Anmeldung, Lohnabrechnungen, Lohnausweis. Unterschreiben und einreichen tun Sie. Was die Anbieter für die Lohnabrechnung kosten: Nanny-Lohnabrechnung im Vergleich.

Häufige Fragen

Ist Payrolling im Privathaushalt legal?
Ja, wenn die Firma eine Bewilligung für Personalverleih hat. Der Haushalt ist dann der Einsatzbetrieb. Ohne Bewilligung ist der Arbeitsvertrag ungültig (Art. 19 AVG), und wer das wissentlich in Kauf nimmt, riskiert eine Busse bis CHF 40'000 (Art. 39 AVG). Prüfen Sie die Firma im Verzeichnis des SECO.
Wer ist beim Payrolling der Arbeitgeber?
Die Payrolling-Firma. Sie zahlt den Lohn, rechnet Sozialversicherungen und Quellensteuer ab und spricht die Kündigung aus. Sie geben die Anweisungen im Alltag und sorgen bei sich zu Hause für Sicherheit und Gesundheit.
Gilt beim Payrolling der NAV Hauswirtschaft?
Der NAV des Bundes gilt nicht für Angestellte unter einem allgemeinverbindlichen GAV (Art. 2 NAV Hauswirtschaft). Beim Payrolling ist das der GAV Personalverleih, mit eigenen Mindestlöhnen, 13. Monatslohn, Krankentaggeld und Pensionskasse. Die kantonalen NAV regeln das Verhältnis unterschiedlich.
Kann ich mit Payrolling das vereinfachte Verfahren nutzen?
Nein. Das vereinfachte Verfahren ist für den Arbeitgeber, und beim Payrolling ist das die Firma. Firmen wie AG oder GmbH können es ohnehin nicht nutzen (AHV-Merkblatt 2.07).
Lohnt sich Payrolling für eine Putzfrau mit wenigen Stunden?
Bei CHF 8'000 Lohn im Jahr wären 1 bis 3 % CHF 80 bis 240. Ob eine Firma so kleine Löhne übernimmt und ob sie eine Mindestgebühr verlangt, steht auf den Preisseiten nicht, fragen Sie nach. Für wenige Stunden reicht meist das vereinfachte Verfahren, das Sie selbst erledigen.

Quellen

Gebühren: veröffentlichte Preise von vier Payrolling-Anbietern und einem Vergleichsportal, gelesen am 7. November 2026. Keine Rechtsberatung: Im Einzelfall gelten der Vertrag der Firma und der GAV.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino