Vergleich
Payrolling im Privathaushalt: wann lohnt es sich?
An Gebühren kostet es CHF 600 bis 1'800 im Jahr, bei einer Nanny mit CHF 60'000 Lohn.

Beim Payrolling stellt eine Firma die Person an, die Sie selbst gefunden haben, und verrechnet Ihnen Lohn, Beiträge und einen Prozentsatz vom Lohn. Arbeitgeber sind dann nicht mehr Sie, sondern die Firma. Das lohnt sich, wenn Sie genau das wollen. Nur wächst die Gebühr mit jeder Lohnerhöhung, eine feste Gebühr nicht.
Was kostet Payrolling bei Ihrem Lohn?
Stellen Sie den Jahreslohn ein. Verglichen werden nur die Gebühren: Lohn, Beiträge und Versicherungen zahlen Sie in beiden Fällen.
CHF 60'000 pro Jahr · CHF 5'000 pro Monat
Payrolling zu 1 %
CHF 600 pro Jahr
Payrolling zu 3 %
CHF 1'800 pro Jahr
Clino · feste Gebühr, Sie bleiben Arbeitgeber
CHF 238.80 pro Jahr
Bei CHF 60'000 kostet Payrolling CHF 600 bis CHF 1'800 im Jahr. Die feste Gebühr bleibt bei CHF 238.80: schon zum tiefsten Satz CHF 361 weniger.
Prozente nach den veröffentlichten Preisen von Payrolling-Anbietern, auf den Bruttolohn gerechnet (Stand 7.11.2026). Manche rechnen auf den Rechnungsbetrag, dann wird es mehr; ein Vergleichsportal nennt 3 bis 8 % als üblich. Clino: CHF 19.90 pro Monat.
Lieber selbst Arbeitgeber bleiben? Clino bereitet ihre Anmeldung vor und macht jeden Monat die Lohnabrechnung, mit diesem Lohn vorausgefüllt.
Mit diesem Lohn anmelden →So funktioniert Payrolling
Die Person arbeitet bei Ihnen zu Hause und nach Ihren Anweisungen. Angestellt ist sie aber bei der Payrolling-Firma.
Sie finden die Person
Nanny, Haushaltshilfe oder Betreuerin wählen Sie selbst aus. Sie sagen ihr auch im Alltag, was zu tun ist.
Die Firma stellt sie an
Sie schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn, rechnet AHV, ALV, FAK und Quellensteuer ab und versichert sie. Auch kündigen muss die Firma.
Sie zahlen eine Rechnung
Jeden Monat: Lohn, Arbeitgeberbeiträge, Versicherungen und die Gebühr der Firma, meist ein Prozentsatz vom Lohn.
Rechtlich ist das Personalverleih
Das SECO beurteilt Payrolling als Personalverleih, auch wenn der Kunde ein Privathaushalt ist. Die Firma braucht dafür eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Wer wissentlich eine Firma ohne Bewilligung beizieht, riskiert eine Busse bis CHF 40'000 (Art. 39 AVG). Ob sie eine hat, zeigt das Verzeichnis des SECO.
Was mit Payrolling anders ist
Wer bei einer Payrolling-Firma angestellt ist, fällt unter den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Seine Regeln ersetzen den NAV Hauswirtschaft des Bundes (Art. 2 NAV) und gehen teils weiter:
13. Monatslohn
Sie hat Anspruch darauf (Art. 18 GAV). Über die Rechnung zahlen ihn am Ende Sie.
Krankentaggeld ab Arbeitsbeginn
Versichert ab dem ersten Arbeitstag, mit 80 % des Lohns nach höchstens 2 Karenztagen (Art. 28 und 29 GAV). Sie trägt höchstens die Hälfte der Prämie.
Pensionskasse früher
Bei unbefristetem Vertrag oder mehr als 3 Monaten ab dem ersten Tag, sonst ab der 14. Arbeitswoche (Art. 31 GAV).
0.8 % für Weiterbildung
Je zur Hälfte von ihr und vom Arbeitgeber (Art. 7 GAV). Dazu gelten die Mindestlöhne des GAV.
Wann es sich lohnt und wann nicht
Payrolling passt, wenn
- Sie gar nicht Arbeitgeber sein wollen: keine Anmeldung, keine eigenen Versicherungen, keine Lohnabrechnung.
- der Lohn hoch ist, Pensionskasse, Krankentaggeld und Quellensteuer zusammenkommen und Sie dafür keine Zeit haben.
- Sie nur für kurze Zeit jemanden brauchen und kein eigenes Arbeitsverhältnis eingehen wollen.
Selbst Arbeitgeber bleiben ist besser, wenn
- Ihnen die Kosten wichtig sind: Ab CHF 23'880 Jahreslohn kostet schon 1 % mehr als eine feste Gebühr von CHF 238.80 im Jahr.
- Sie das vereinfachte Verfahren nutzen möchten: einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse abrechnen. Das geht nur als Arbeitgeber.
- Sie selbst bestimmen wollen, was im Vertrag steht. Beim Payrolling schliesst die Firma den Vertrag, nach ihren Bedingungen und dem GAV.
Die andere Lösung: Arbeitgeber bleiben, mit Hilfe
Als Arbeitgeber haben Sie vier Aufgaben. Keine davon braucht eine Firma dazwischen:
Anmelden
Bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons, bis CHF 22'680 Lohn pro Person auch im vereinfachten Verfahren.
Versichern
Berufsunfall ab der ersten Stunde, Krankentaggeld je nach Kanton: Unfallversicherung im Haushalt.
Abrechnen
Jeden Monat eine Lohnabrechnung, im Januar den Lohnausweis.
Pensionskasse
Erst ab CHF 22'680 Jahreslohn. Was das kostet und wie Sie eine Kasse finden: Pensionskasse für die Nanny.
Clino bereitet das alles vor, für CHF 19.90 im Monat, egal wie hoch der Lohn ist: Anmeldung, Lohnabrechnungen, Lohnausweis. Unterschreiben und einreichen tun Sie. Was die Anbieter für die Lohnabrechnung kosten: Nanny-Lohnabrechnung im Vergleich.
Häufige Fragen
Ist Payrolling im Privathaushalt legal?
Wer ist beim Payrolling der Arbeitgeber?
Gilt beim Payrolling der NAV Hauswirtschaft?
Kann ich mit Payrolling das vereinfachte Verfahren nutzen?
Lohnt sich Payrolling für eine Putzfrau mit wenigen Stunden?
Quellen
- SECO: Weisungen und Erläuterungen zum AVG (Payrolling, Privathaushalte als Einsatzbetrieb)
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG (SR 823.11), Art. 12, 19, 22, 39
- SECO: Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe
- GAV Personalverleih 2024–2027 (Art. 2, 7, 18, 28, 29, 31)
- NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4), Art. 2
- AHV-Merkblatt 2.07: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- BSV: Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge 2026
Gebühren: veröffentlichte Preise von vier Payrolling-Anbietern und einem Vergleichsportal, gelesen am 7. November 2026. Keine Rechtsberatung: Im Einzelfall gelten der Vertrag der Firma und der GAV.
