Ihre Putzfrau hatte einen Unfall und ist nicht versichert? Das kommt jetzt persönlich auf Sie zu
Was passiert, wenn Ihre Putzfrau beim Fensterputzen von der Leiter fällt und sich den Arm bricht? Ohne UVG-Versicherung haften Sie persönlich - für Spitalkosten, Lohnfortzahlung und im schlimmsten Fall eine lebenslange Invalidenrente. Dieser Artikel zeigt, was genau auf Sie zukommt und wie Sie sich für rund CHF 100 pro Jahr schützen.
Ihre Putzfrau steigt auf die Leiter, um die Fenster zu putzen. Sie rutscht ab, fällt, bricht sich den Arm und das Handgelenk. Notarzt, Spital, Operation, Rehabilitation. Wer bezahlt?
Ohne UVG-Versicherung haften Sie persönlich für alle Unfallkosten Ihrer Putzfrau - von Arzt- und Spitalkosten über die Lohnfortzahlung bis zur Invalidenrente.
- Mögliche Kosten: CHF 10'000 bis über CHF 500'000, plus Bussen bis CHF 10'000
- Die UVG-Berufsunfallversicherung ist ab der 1. Arbeitsstunde obligatorisch
- Schutz kostet ca. CHF 100-200 pro Jahr - rückwirkend versichern ist nicht möglich
Die Kostenlawine: Was ein Unfall wirklich kostet
Ein Sturz von der Leiter klingt harmlos. Die Rechnung ist es nicht. Hier die typischen Kosten eines Armbruchs mit Handgelenksfraktur:
Worst Case
MIT vs. OHNE UVG-Versicherung
Der Unterschied zwischen Katastrophe und Nebensache - für rund CHF 100 pro Jahr.
OHNE UVG
- •Sie zahlen ALLE Arztkosten persönlich
- •Sie zahlen Lohnfortzahlung (Berner/Zürcher/Basler Skala)
- •Bei Invalidität: lebenslange Rente aus eigener Tasche
- •Plus Bussen bis CHF 10'000 (BGSA)
MIT UVG
- •UVG-Versicherung übernimmt ALLE Heilungskosten
- •Taggeld: 80% des Lohns ab 3. Tag
- •Bei Invalidität: UVG-Rente (nicht Sie)
- •Kosten: ca. CHF 100-200/Jahr
CHF 100 pro Jahr trennen Sie von einem möglichen CHF 500'000-Problem. Kein anderes Investment in Ihrem Haushalt hat dieses Verhältnis.
UVG-Pflicht: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch - auch für Putzfrauen in Privathaushalten. Wer keine UVG-Versicherung abschliesst, haftet persönlich (Art. 68 und Art. 95 UVG).
Angemeldet UND UVG-versichert?
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M. S.
Illustratives Szenario, Richtwerte 2026. UVG-Pflicht ab Stunde 1, NBU ab 8 Std./Woche.
Checkliste: Ist Ihre Haushaltshilfe korrekt versichert?
4 Schritte nach einem Unfall
Ein Unfall ist passiert. Handeln Sie schnell und richtig:
Erste Hilfe & Notarzt rufen
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Sanität (144). Dokumentieren Sie den Hergang mit Fotos und Notizen.
Unfall der UVG-Versicherung melden
Melden Sie den Unfall innert 48 Stunden Ihrer UVG-Versicherung (z.B. VAVplus/SOLIDA). Die Versicherung übernimmt ab sofort die Koordination.
Lohnfortzahlung klären
Ab dem 3. Tag zahlt die UVG-Versicherung 80% Taggeld. Die ersten 2 Tage tragen Sie als Arbeitgeber. Prüfen Sie die anwendbare Lohnskala.
Rückkehr planen oder Vertretung organisieren
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Haushaltshilfe. Klären Sie den voraussichtlichen Rückkehrzeitpunkt und organisieren Sie bei Bedarf eine Vertretung.
Beispiel: Unfall per WhatsApp melden
Maria
online
Guten Morgen! Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich heute beim Reinigen der Badewanne ausgerutscht bin und mir das Handgelenk verletzt habe. Ich bin gerade in der Notaufnahme.
08:14Oh nein! Ich hoffe, es ist nichts Schlimmes. Bitte kümmern Sie sich zuerst um sich. Ich melde den Unfall sofort bei unserer UVG-Versicherung.
08:19Der Arzt sagt, es ist eine Fraktur. Ich brauche wohl 3-4 Wochen. Brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis?
10:45Ja, bitte schicken Sie das Arztzeugnis so bald wie möglich. Die UVG-Versicherung übernimmt ab dem 3. Tag. Gute Besserung!
10:52Schützen Sie sich - für CHF 100/Jahr
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Muss ich auch eine Teilzeit-Putzfrau versichern?
Was passiert, wenn ein Unfall bei Schwarzarbeit passiert?
Was deckt die UVG-Versicherung genau?
Wer zahlt die ersten 2 Tage nach dem Unfall?
Kann ich die UVG-Versicherung rückwirkend abschliessen?
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Quellen & weiterführende Informationen
- 1Suva - Unfallversicherungsgesetz (UVG) - suva.ch/de-ch/praevention/grundlagen/unfallversicherungsgesetz-uvg
- 2OR - Obligationenrecht, Art. 324a (Lohnfortzahlung) - fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- 3BSV - Sozialversicherungen der Schweiz - bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen.html
- 4AHV-Informationsstelle - Merkblätter & Formulare - ahv-iv.ch/de/Merkblaetter-Formulare
