WG-Ratgeber
Putzfrau in der WG: Eine Person meldet an, alle zahlen mit

In der WG meldet eine Person die Putzfrau bei der Ausgleichskasse an, die anderen zahlen ihren Anteil an sie. Bei 4 Stunden pro Woche zu CHF 30 kostet das in Zürich CHF 628 im Monat, zu dritt CHF 209 pro Person.
Eine Person aus der WG meldet sich als Arbeitgeberin an, am besten die, die am längsten bleibt. Sie schuldet der Putzfrau den ganzen Lohn und der Ausgleichskasse alle Beiträge. Wie die WG die Kosten intern teilt, ist Privatsache.
Offizielle Quellen
Beispiel: So teilt Ihre WG die Kosten
Eine Person meldet sich an, alle anderen zahlen einfach mit.
Meldet die Putzfrau bei der AHV an, unterschreibt den Arbeitsvertrag, erhält die Lohnabrechnung.
Zahlt den eigenen Anteil. Keine Anmeldung, keine Formulare nötig.
- Lohn inkl. Ferienzuschlag
- CHF 563.21
- Arbeitgeberbeiträge (AHV, ALV, UVG, FAK)
- CHF 44.66
- Clino
- CHF 19.90
- Beispiel-Gesamtkosten/Monat
- CHF 627.77
Beispiel Zürich: 4 Std./Woche zu CHF 30, gerechnet mit dem Lohnmotor, der auch die Lohnabrechnungen von Clino erstellt.
Nächste Frage: Was kostet es mit Ihren Stunden und Ihrem Stundenlohn?
Kosten für Ihre WG berechnen →Was die angemeldete Person trägt
Wer sich anmeldet, ist allein Arbeitgeberin: Sie schuldet den ganzen Lohn (Art. 322 OR) und rechnet alle Sozialversicherungsbeiträge ab (Art. 14 AHVG), auch wenn ein Mitbewohner seinen Anteil nicht zahlt oder auszieht. Halten Sie die Anteile deshalb in einer kurzen Notiz fest und lassen Sie sie jeden Monat im Voraus überweisen.
Aufteilen können Sie gleichmässig, nach Zimmergrösse oder nach Nutzung. Einen Vertrag zwischen den Mitbewohnenden braucht es nicht. Was die Putzfrau in Küche, Bad und den einzelnen Zimmern erledigt, halten Sie am einfachsten in einem Reinigungsplan für die ganze WG fest.
Die Unfallversicherung hängt an diesem einen Arbeitsverhältnis: Arbeitet die Putzfrau 8 Stunden pro Woche oder mehr für die angemeldete Person, ist auch die Nichtberufsunfallversicherung Pflicht. Details zu Prämien und Anmeldung im Beitrag zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen.
Was passiert, wenn die angemeldete Person auszieht?
Eine andere Person aus der WG übernimmt die Anmeldung, die ausziehende meldet sich bei der Ausgleichskasse ab. Ist die Putzfrau einverstanden, läuft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit der neuen Arbeitgeberin weiter. Ist sie nicht einverstanden, endet es nur mit der ordentlichen Kündigungsfrist.
Soll das Arbeitsverhältnis ganz enden, erklärt der Leitfaden zur Kündigung einer Haushaltshilfe das Vorgehen.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag muss die WG die Putzfrau anmelden?
Können wir die AHV-Beiträge aufteilen und jede Person selbst abrechnen?
Braucht es einen Arbeitsvertrag mit jeder Person in der WG?
Kann jede Person in der WG die Putzfrau für ihr eigenes Zimmer separat anmelden?
Kann die Rolle als Arbeitgeberin jedes Jahr wechseln?
Muss der Vermieter über die Putzfrau informiert werden?
Gratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen
AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.
Kein Spam. Jederzeit abmelden.
