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WG-Ratgeber

Putzfrau in der WG: Eine Person meldet an, alle zahlen mit

Frau mit grüner Tasche geht im Sonnenlicht an einer Reihe mehrstöckiger Wohnhäuser entlang

In der WG meldet eine Person die Putzfrau bei der Ausgleichskasse an, die anderen zahlen ihren Anteil an sie. Bei 4 Stunden pro Woche zu CHF 30 kostet das in Zürich CHF 628 im Monat, zu dritt CHF 209 pro Person.

Antwort in 30 Sekunden

Eine Person aus der WG meldet sich als Arbeitgeberin an, am besten die, die am längsten bleibt. Sie schuldet der Putzfrau den ganzen Lohn und der Ausgleichskasse alle Beiträge. Wie die WG die Kosten intern teilt, ist Privatsache.

Beispiel: So teilt Ihre WG die Kosten

Eine Person meldet sich an, alle anderen zahlen einfach mit.

Offizielle Arbeitgeberin

Meldet die Putzfrau bei der AHV an, unterschreibt den Arbeitsvertrag, erhält die Lohnabrechnung.

Kostenbeteiligung

Zahlt den eigenen Anteil. Keine Anmeldung, keine Formulare nötig.

Lohn inkl. Ferienzuschlag
CHF 563.21
Arbeitgeberbeiträge (AHV, ALV, UVG, FAK)
CHF 44.66
Clino
CHF 19.90
Beispiel-Gesamtkosten/Monat
CHF 627.77
Pro Person/MonatCHF 209

Beispiel Zürich: 4 Std./Woche zu CHF 30, gerechnet mit dem Lohnmotor, der auch die Lohnabrechnungen von Clino erstellt.

Nächste Frage: Was kostet es mit Ihren Stunden und Ihrem Stundenlohn?

Kosten für Ihre WG berechnen →

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Was die angemeldete Person trägt

Wer sich anmeldet, ist allein Arbeitgeberin: Sie schuldet den ganzen Lohn (Art. 322 OR) und rechnet alle Sozialversicherungsbeiträge ab (Art. 14 AHVG), auch wenn ein Mitbewohner seinen Anteil nicht zahlt oder auszieht. Halten Sie die Anteile deshalb in einer kurzen Notiz fest und lassen Sie sie jeden Monat im Voraus überweisen.

Aufteilen können Sie gleichmässig, nach Zimmergrösse oder nach Nutzung. Einen Vertrag zwischen den Mitbewohnenden braucht es nicht. Was die Putzfrau in Küche, Bad und den einzelnen Zimmern erledigt, halten Sie am einfachsten in einem Reinigungsplan für die ganze WG fest.

Die Unfallversicherung hängt an diesem einen Arbeitsverhältnis: Arbeitet die Putzfrau 8 Stunden pro Woche oder mehr für die angemeldete Person, ist auch die Nichtberufsunfallversicherung Pflicht. Details zu Prämien und Anmeldung im Beitrag zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen.

Was passiert, wenn die angemeldete Person auszieht?

Eine andere Person aus der WG übernimmt die Anmeldung, die ausziehende meldet sich bei der Ausgleichskasse ab. Ist die Putzfrau einverstanden, läuft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit der neuen Arbeitgeberin weiter. Ist sie nicht einverstanden, endet es nur mit der ordentlichen Kündigungsfrist.

Soll das Arbeitsverhältnis ganz enden, erklärt der Leitfaden zur Kündigung einer Haushaltshilfe das Vorgehen.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss die WG die Putzfrau anmelden?
Ab dem ersten Franken, wie jeder Privathaushalt. Die Grenze von CHF 22'680 im Jahr für das vereinfachte Verfahren zählt den ganzen Lohn, den die angemeldete Person zahlt, nicht den Anteil pro Mitbewohner.
Können wir die AHV-Beiträge aufteilen und jede Person selbst abrechnen?
Nicht gegenüber der Ausgleichskasse: Sie rechnet nur mit der angemeldeten Person ab und schickt ihr die Rechnung für alle Beiträge. Unter sich teilen Sie Lohn und Beiträge, wie Sie wollen.
Braucht es einen Arbeitsvertrag mit jeder Person in der WG?
Nein. Es genügt ein Arbeitsvertrag zwischen der angemeldeten Person und der Putzfrau. Die anderen sind nicht Vertragspartei, ihren Anteil halten Sie in der kurzen Notiz unter sich fest.
Kann jede Person in der WG die Putzfrau für ihr eigenes Zimmer separat anmelden?
Möglich ist es, wenn jede Person ihre eigenen Stunden vereinbart und bezahlt; dann hat die Putzfrau mehrere Arbeitgeberinnen, jede mit eigener Anmeldung und eigener Lohnabrechnung. Für eine gemeinsame Reinigung der ganzen Wohnung ist eine Anmeldung mit interner Kostenteilung einfacher.
Kann die Rolle als Arbeitgeberin jedes Jahr wechseln?
Möglich, aber unpraktisch: Jeder Wechsel bedeutet eine Ab- und eine Neuanmeldung bei der Ausgleichskasse und neue Lohnabrechnungen. Einfacher ist es, eine Person dauerhaft anzumelden und nur die Kosten zu teilen.
Muss der Vermieter über die Putzfrau informiert werden?
In der Regel nein. Die Anstellung einer Reinigungskraft ist eine Sache zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin und hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun, solange keine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung im Spiel ist. Wichtig wird der Vermieter erst, wenn ein Schlüssel verloren geht: Deshalb lohnt es sich, die Übergabe des WG-Schlüssels schriftlich festzuhalten.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino