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WG-Ratgeber

WG-Putzfrau: Wer ist offiziell der Arbeitgeber?

In einer Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Personen die Miete, den Kühlschrank - und oft auch die Putzfrau. Rechtlich ist das kein Problem, administrativ aber schon: Die AHV kennt keine «WG» als Arbeitgeberin. Nur eine einzelne Person kann sich offiziell anmelden. Wie Sie die Kosten trotzdem fair unter den Mitbewohnenden aufteilen, zeigt dieser Artikel.

Aktualisiert: Juli 2026·Lesedauer: 7 min
Antwort in 30 Sekunden
Aktualisiert Juli 2026

Nein - eine WG kann nicht gemeinsam als Arbeitgeberin auftreten. Bei der AHV-Anmeldung (vereinfachtes Verfahren) muss immer eine einzelne natürliche Person als Arbeitgeber eingetragen werden. In der Praxis meldet sich am besten die Person an, die am längsten in der Wohnung bleibt - die Kosten teilen sich alle Mitbewohnenden intern und formlos, zum Beispiel gleichmässig oder nach Zimmergrösse.

  • Eine Person = eine AHV-Anmeldung. Eine gemeinsame «WG-Anmeldung» gibt es nicht.
  • Die Kostenteilung unter Mitbewohnenden ist reine Privatsache - keine Versicherungs- oder Behördenfrage.
  • Zieht die angemeldete Person aus, übernimmt eine andere - wie bei jedem Arbeitgeberwechsel.

Das gilt, wenn

Für Wohngemeinschaften, die sich eine Putzfrau oder Reinigungskraft teilen und die Kosten unter den Mitbewohnenden aufteilen möchten.

Warum die WG nicht gemeinsam als Arbeitgeberin auftreten kann

Das vereinfachte Verfahren der AHV-Ausgleichskasse ist auf ein klassisches Arbeitsverhältnis ausgelegt: eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber, eine angestellte Person. Eine Wohngemeinschaft als Kollektiv kann sich nicht eintragen - es braucht immer eine natürliche Person mit Namen, Adresse und AHV-Nummer, die für die Anmeldung, die Lohnabrechnung und die Beitragszahlung verantwortlich ist.

Das gilt unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung von der Reinigung profitieren. Wer sich anmeldet, kann das in wenigen Minuten erledigen - direkt bei Clino, inklusive Arbeitsvertrag und automatischer Lohnabrechnung.

Wer sollte sich anmelden - und wie teilt ihr die Kosten?

Da nur eine Person offiziell haftet und die Sozialversicherungsbeiträge abrechnet, lohnt es sich, das bewusst zu wählen. Drei praktische Empfehlungen:

1

Die Person mit dem längsten Mietvertrag

Wählen Sie idealerweise die Person, die am wahrscheinlichsten am längsten in der WG bleibt - das erspart einen Wechsel kurz nach der Anmeldung.

2

Eine formlose interne Vereinbarung

Eine mündliche Absprache oder eine gemeinsame Notiz reicht völlig aus. Es braucht keinen Vertrag zwischen den Mitbewohnenden - das ist reine Fairness-Organisation, kein rechtliches Konstrukt.

3

Eine Aufteilung nach Ihrem eigenen Massstab

Gleichmässig durch die Anzahl Mitbewohnende, nach Zimmergrösse oder nach Nutzung (z. B. wer öfter zu Hause ist) - was fair wirkt, entscheiden Sie in der WG selbst.

Beispiel: So teilt Ihre WG die Kosten

Eine Person meldet sich an, alle anderen zahlen einfach mit.

Offizielle Arbeitgeberin

Meldet die Putzfrau bei der AHV an, unterschreibt den Arbeitsvertrag, erhält die Lohnabrechnung.

Kostenbeteiligung

Zahlt den eigenen Anteil - keine Anmeldung, keine Formulare nötig.

Beispiel-Gesamtkosten/MonatCHF 620
Pro Person/MonatCHF 207

Beispiel: ca. 4 Std./Woche Reinigung zu CHF 30.-/Stunde, inkl. Ferienentschädigung, Sozialversicherungsbeiträgen und CHF 19.90 Clino-Gebühr. Die genauen Kosten für Ihre Situation zeigt der Kostenrechner.

Was ist mit der Unfallversicherung (UVG)?

Die Unfallversicherung ist an das Arbeitsverhältnis mit der angemeldeten Person gebunden - nicht an die WG als Ganzes. Massgebend ist die Anzahl Wochenstunden, welche die Reinigungskraft bei diesem einen Arbeitgeber leistet: Ab 8 Stunden pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch, darunter greift der Unfallschutz nur bei Berufsunfällen.

Die Details zu Prämien, Deckung und Anmeldung erklären wir im Beitrag zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen.

Was passiert, wenn die angemeldete Person auszieht?

In der Praxis behandeln Sie das wie jeden Wechsel der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers: Die ausziehende Person meldet sich bei der Ausgleichskasse ab, eine andere Person aus der WG übernimmt die Anmeldung und damit die Rolle als neue Arbeitgeberin. Mit dem Einverständnis der Reinigungskraft kann das Arbeitsverhältnis nahtlos weiterlaufen - die üblichen Kündigungsfristen gelten dabei genauso wie bei jedem anderen Arbeitgeberwechsel.

Soll das Arbeitsverhältnis stattdessen ganz beendet werden, erklärt unser Leitfaden zur Kündigung einer Haushaltshilfe das korrekte Vorgehen.

Häufige Fragen

Kann die WG offiziell gemeinsam als Arbeitgeberin auftreten?
Nein. Das vereinfachte Verfahren der AHV sieht nur eine einzelne natürliche Person als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vor. Eine gemeinsame Anmeldung mehrerer Mitbewohnender ist nicht vorgesehen - die Kostenteilung bleibt eine private Angelegenheit innerhalb der WG.
Was passiert, wenn der registrierte Mitbewohner auszieht?
Die ausziehende Person meldet sich als Arbeitgeberin ab, eine andere Person aus der WG meldet sich neu an und übernimmt das Arbeitsverhältnis - mit Einverständnis der Reinigungskraft und unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen.
Wie teilt man die Kosten fair unter den Mitbewohnenden?
Am einfachsten gleichmässig durch die Anzahl Mitbewohnender oder nach einem anderen selbst gewählten Schlüssel, etwa Zimmergrösse oder Nutzung. Eine formlose Absprache oder gemeinsame Notiz reicht aus - ein Vertrag zwischen den Mitbewohnenden ist nicht nötig.
Was ist mit der Unfallversicherung, wenn mehrere Personen die Putzfrau nutzen?
Die Unfallversicherung ist an das eine Arbeitsverhältnis mit der angemeldeten Person gebunden. Massgebend ist, wie viele Stunden pro Woche die Reinigungskraft für diesen Arbeitgeber arbeitet: Ab 8 Stunden pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung obligatorisch.
Muss der Vermieter über die Putzfrau informiert werden?
In der Regel nein. Die Anstellung einer Reinigungskraft ist eine private Angelegenheit zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin und hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun - solange keine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung im Spiel ist. Im Zweifel lohnt ein Blick in den Mietvertrag.
Kann man die Rolle als Arbeitgeberin jährlich unter den Mitbewohnenden rotieren lassen?
Technisch möglich, aber unpraktisch: Jeder Wechsel bedeutet eine neue An- und Abmeldung bei der Ausgleichskasse und neue Lohnabrechnungen. In der Praxis ist es einfacher, eine Person dauerhaft als Arbeitgeberin zu bestimmen und nur die Kosten intern zu teilen.

Bereit, Ihre WG-Putzfrau korrekt anzumelden?

Mit Clino übernimmt eine Person die Anmeldung - Arbeitsvertrag, AHV-Anmeldung und Lohnabrechnung für CHF 19.90 im Monat. Die Kostenteilung regeln Sie einfach intern in der WG.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur praktischen Organisation, wenn sich mehrere Mitbewohnende eine Haushaltshilfe teilen. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Kostenteilung unter Mitbewohnenden ist eine private Vereinbarung und keine gesetzliche Vorgabe. Für spezifische Fragen konsultieren Sie die AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons oder eine Fachperson.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026