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Zweitwohnung & Ferienwohnung

Reinigung der Ferienwohnung: ab wann Sie Arbeitgeber sind und welcher Kanton gilt

Sie wohnen in Zürich, die Wohnung liegt in Graubünden, und eine Frau aus dem Dorf schaut dazu: putzen, lüften, Schlüssel übergeben, im Herbst abschliessen. Bezahlt wird bar, wenn Sie gerade da sind. Genau dieses Arrangement ist rechtlich fast immer ein Arbeitsverhältnis - mit einer Besonderheit, die kaum jemand kennt: Es reden zwei Kantone mit.

8 Minuten · August 2026
Antwort in 30 Sekunden

Sobald jemand Ihre Ferienwohnung regelmässig reinigt oder saisonal öffnet und schliesst - auch nur einmal im Monat - sind Sie Arbeitgeber: AHV-Beiträge sind ab dem ersten Franken fällig, die Unfallversicherung (UVG) ist ab der ersten Stunde Pflicht.

  • Ausgleichskasse: die Ihres Wohnkantons. Lohnuntergrenze und NAV: der Kanton der Ferienwohnung.
  • Typisches Pensum (2 Std./Monat plus Saisonöffnung und -schluss): rund CHF 1'100 pro Jahr, Arbeitgeberbeiträge inklusive.
  • Nicht angemeldet: Busse bis CHF 10'000 und Nachzahlung der Beiträge bis 5 Jahre zurück.

Das gilt, wenn

Eine Privatperson reinigt, öffnet oder schliesst Ihre Zweitwohnung wiederkehrend - wöchentlich, monatlich oder jede Saison aufs Neue.

"Sie macht das halt, wir zahlen bar": warum das ein Arbeitsverhältnis ist

Das Arrangement ist in Bergkantonen Alltag: Eine Frau aus dem Dorf reinigt die Wohnung nach Ihrem Besuch, lüftet zwischendurch, nimmt die Schlüsselübergabe ab, wenn Sie die Wohnung Freunden überlassen, und macht im Frühling die Saisonöffnung und im Herbst den Saisonschluss. Man kennt sich seit Jahren, bezahlt wird bar oder per Twint, eine Quittung gibt es nicht.

Rechtlich zählt aber nicht, wie herzlich das Verhältnis ist, sondern wie es organisiert ist: Die Arbeit kehrt wieder, sie findet in Ihrer Wohnung statt, nach Ihren Anweisungen und Ihrem Kalender. Das sind dieselben Kriterien wie bei jeder anderen Haushaltshilfe - und sie sind hier praktisch immer erfüllt.

Gelegenheitshilfe (kein Arbeitsverhältnis)

  • Einmalig oder sehr selten, ohne feste Wiederkehr
  • Keine Weisungen, kein Zeitplan von Ihnen
  • Beispiel: Der Nachbar giesst einmal die Geranien

Arbeitsverhältnis (Sie = Arbeitgeber)

  • Wiederkehrend: monatlich, wöchentlich oder jede Saison
  • In Ihrer Wohnung, nach Ihren Anweisungen, mit Ihrem Material
  • Beispiel: Reinigung nach jedem Aufenthalt plus Saisonöffnung und -schluss

Auch "nur saisonal" zählt

Ein Arbeitsverhältnis setzt keine Wochenstunden voraus. Wer jedes Jahr im Juni öffnet, im Oktober schliesst und dazwischen einmal im Monat putzt, arbeitet wiederkehrend - und Sie sind Arbeitgeber. AHV-Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet; die Freigrenze von CHF 750 pro Jahr gilt nur für Angestellte unter 25.

Vermieten Sie die Wohnung dazwischen auf Airbnb oder Booking.com, gilt für die Turnover-Reinigung dasselbe - dort haben wir es im Detail durchgerechnet: Airbnb-Reinigung: ab wann Sie Arbeitgeber sind. Und wenn Sie die Reinigungskraft direkt anmelden wollen: Airbnb-Putzkraft anmelden.

Zwei Kantone, eine Wohnung: welcher wofür zuständig ist

Das ist die Eigenheit der Ferienwohnung: Sie wohnen im einen Kanton, gearbeitet wird im anderen. Beide Regelwerke gelten gleichzeitig - aber für verschiedene Dinge.

Ausgleichskasse: Ihr Wohnkanton

Angemeldet wird das Arbeitsverhältnis bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem Sie als Arbeitgeber wohnen - nicht dort, wo geputzt wird (Art. 119 Abs. 2 AHVV). Wohnen Sie in Zürich, rechnen Sie also bei der SVA Zürich ab, auch wenn die Wohnung in Scuol liegt. An derselben Kasse hängt auch der FAK-Beitragssatz für die Familienzulagen.

Lohnuntergrenze und NAV: der Kanton der Ferienwohnung

Der kantonale Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Hauswirtschaft gilt dort, wo tatsächlich gearbeitet wird. Er regelt Feiertage, Probezeit und Kündigungsfristen. Für den Mindestlohn gilt in Graubünden und im Wallis der eidgenössische NAV Hauswirtschaft: CHF 20.35 pro Stunde (ungelernt) - verbindlich ab durchschnittlich 5 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber. Bei den wenigen Stunden einer typischen Ferienwohnung greift er formell oft nicht; als Referenz für einen fairen Lohn taugt er trotzdem, und ortsüblich sind in Bergregionen eher CHF 25 bis 35.

Konkret: Zürich + Graubünden

Sie wohnen in Zürich, die Wohnung liegt in Lenzerheide. Anmeldung und Beiträge laufen über die SVA Zürich, mit den Zürcher Familienzulagen-Sätzen. Feiertage und Kündigungsfristen richten sich dagegen nach dem Bündner NAV (BR 535.200), weil dort gearbeitet wird. Im Wallis wäre es der Walliser NAV (CTT économie domestique, RS 221.602). Die Unfallversicherung ist Bundesrecht - da gibt es keine kantonale Frage.

Warum nicht der Zürcher Massstab gilt

Verlockend, aber falsch: den Lohn am eigenen Wohnort auszurichten. Die Stadt Zürich kennt seit 2026 einen städtischen Mindestlohn von CHF 23.90 - der gilt aber nur für Arbeit in der Stadt Zürich und wandert nicht mit Ihnen ins Bündnerland. Massgebend ist immer der Ort, an dem gearbeitet wird.

Die ganze Mechanik - Umzug, zwei Arbeitsorte, FAK-Sätze - haben wir in einem eigenen Beitrag auseinandergenommen: Zwei Kantone, ein Haushalt: welcher gilt wofür?.

Schreibtisch mit Schlüsseln und Unterlagen vor einem Fenster mit Blick auf ein Bergdorf

Zuhause auf Distanz

Die Wohnung steht elf Monate still. Die Person, die dazu schaut, arbeitet das ganze Jahr.

Wer Schnee vom Balkon schaufelt, Leitungen entleert und im Juni alles bereit macht, verdient dieselbe Absicherung wie jede andere Angestellte - auch bei zwei Stunden im Monat.

Was es ehrlich kostet

Die gute Nachricht: Bei einem Ferienwohnungs-Pensum sind die Beträge klein. Rechnen Sie mit dem Bruttolohn plus rund 8 Prozent Arbeitgeberbeiträgen (AHV/IV/EO, ALV, Berufsunfallversicherung, Familienzulagen nach dem Satz Ihres Wohnkantons).

Ihre Konstellation durchrechnen

Bruttolohn pro Jahr (inkl. Ferienzuschlag)
CHF 1'041
Arbeitgeberbeiträge pro Jahr
CHF 83
Lohnkosten total pro Jahr
CHF 1'124

Ihr Stundenlohn liegt über der Referenz-Untergrenze von CHF 20.35 am Arbeitsort.

Untergrenze: eidg. NAV Hauswirtschaft bzw. kantonaler Mindestlohn am Arbeitsort. Der NAV-Satz ist ab durchschnittlich 5 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber verbindlich, darunter Referenzwert.

Beiträge nach dem Satz Ihres Wohnkantons (dort ist die Ausgleichskasse zuständig). Ferienzuschlag 8.33% bei 4 Wochen Ferien. Ohne Clino-Abo (CHF 19.90/Monat) und ohne UVG-Jahresprämie.

Rechenbeispiel: 2 Std./Monat plus Saisonöffnung und -schluss

Sie wohnen in Zürich, die Wohnung liegt in Graubünden. Ihre Reinigungskraft kommt übers Jahr auf rund 32 Stunden (2 Stunden pro Monat plus je ein halber Tag für Öffnung und Schluss) zu CHF 30 pro Stunde. Das ergibt rund CHF 1'040 Bruttolohn pro Jahr - darin stecken bereits rund CHF 80 Ferienzuschlag. Dazu kommen rund CHF 83 Arbeitgeberbeiträge über die Zürcher Ausgleichskasse. Total: rund CHF 1'125 im Jahr.

Der Ferienzuschlag ist kein Extra, sondern Pflicht: Angestellte im Stundenlohn erhalten bei 4 Wochen Ferien 8.33 Prozent auf den Grundlohn, damit ihre Ferien bezahlt sind. Er muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.

Dazu kommt, wenn Sie es nicht selbst verwalten wollen, das Clino-Abo: CHF 19.90 pro Monat, alles inklusive.

Saison-Checkliste für die Ferienwohnung

Damit sich die bezahlten Stunden für beide Seiten lohnen: Das gehört bei einer betreuten Zweitwohnung zur Saisonroutine. Geben Sie die Liste Ihrer Reinigungskraft mit - sie ist zugleich die sauberste Basis, um den Aufwand realistisch zu schätzen.

Tipp für die Distanz

Vereinbaren Sie ein kurzes Foto-Protokoll per WhatsApp nach jedem Einsatz: zwei, drei Bilder plus Zählerstand. Das ersetzt die Kontrolle vor Ort und dokumentiert die geleisteten Stunden gleich mit.

Die Risiken, ehrlich beziffert

Kontrolliert wird auch in Bergkantonen - und ein Unfall auf einer Aussentreppe fragt nicht, ob die Anmeldung noch geplant war. Das steht auf dem Spiel:

1

Busse bis CHF 10'000

Wer Löhne nicht abrechnet, riskiert eine Strafanzeige der Ausgleichskasse. Das Gesetz sieht Bussen bis CHF 10'000 vor (Art. 88 AHVG), bei Arbeitgeberkontrollen kommt der Verwaltungsaufwand dazu.

2

Nachzahlung bis 5 Jahre zurück

Nicht bezahlte AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge können bis 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden (Art. 16 AHVG) - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, plus Verzugszins. Den Arbeitnehmeranteil können Sie nach so langer Zeit kaum noch der Angestellten belasten.

3

Unfall ohne UVG: Ersatzkasse und Ersatzprämien

Verunfallt Ihre Reinigungskraft ohne UVG-Versicherung, springt die Ersatzkasse UVG ein und bezahlt die gesetzlichen Leistungen. Anschliessend fordert sie von Ihnen Ersatzprämien: die versäumten Prämien bis 5 Jahre zurück, im Maximum verdoppelt, wenn die Versäumnis nicht entschuldbar ist (Art. 95 UVG). Und nachträglich versichern lässt sich ein Unfall nie - die UVG-Deckung beginnt erst mit dem Abschluss.

Anstellen auf Distanz: so löst es Clino

Die häufigste Sorge bei der Ferienwohnung ist praktisch, nicht rechtlich: Sie sind 150 Kilometer entfernt und wollen keinen Papierkrieg über zwei Kantone führen. Genau dafür ist Clino gebaut - alles läuft digital, niemand muss irgendwohin fahren.

  • Clino fragt Wohnsitz und Arbeitsort getrennt ab, bereitet die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons vor und zieht die Referenzwerte aus dem Kanton der Ferienwohnung.
  • Arbeitsvertrag und monatliche Lohnabrechnungen kommen fixfertig als PDF - Sie unterschreiben und senden, die Reinigungskraft bekommt ihre Abrechnung aufs Handy.
  • Auch die UVG-Unterlagen bereitet Clino vor. Ihre Reinigungskraft muss Sie dafür nie besuchen - und Sie müssen nicht in den Kanton der Wohnung reisen.

Ferienwohnung sauber angemeldet - für CHF 19.90 pro Monat

Clino erstellt Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen und bereitet die AHV-Anmeldung und die UVG-Unterlagen für Ihre Reinigungskraft vor. Sie geniessen die Wohnung - der Papierkram ist in 20 Minuten erledigt.

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Häufige Fragen

Wir zahlen bar, wenn wir vor Ort sind. Ist das erlaubt?
Barzahlung ist als Zahlungsweg erlaubt - sie ändert aber nichts an den Pflichten. AHV-Beiträge sind ab dem ersten Franken geschuldet (die Freigrenze von CHF 750 pro Jahr gilt nur für Angestellte unter 25), und ohne Lohnabrechnung fehlt beiden Seiten jeder Beleg. Quittieren Sie Barzahlungen und stellen Sie eine Abrechnung aus.
Sie arbeitet nur in der Saison, vielleicht zwei Monate im Jahr. Trotzdem ein Arbeitsverhältnis?
Ja. Ein wiederkehrender Saisoneinsatz - jedes Jahr Öffnung, Betreuung, Schluss - ist regelmässige Arbeit, auch wenn dazwischen Monate Pause liegen. Angemeldet und abgerechnet wird in den Monaten, in denen gearbeitet wird; die Anmeldung bei der Ausgleichskasse bleibt bestehen.
Was ist der Unterschied zur Hauswartfirma?
Eine Firma oder ein selbstständiger Hauswartsdienst stellt Ihnen Rechnung und beschäftigt die Leute selbst - dann sind Sie Kunde, nicht Arbeitgeber. Sobald aber eine Privatperson direkt für Sie arbeitet, nach Ihren Anweisungen und in Ihrer Wohnung, sind Sie Arbeitgeber. Eine "Rechnung" der Person selbst ändert daran in der Regel nichts, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Und was ist mit Kurtaxe und Zweitwohnungssteuer?
Anderes Thema: Kurtaxe, Zweitwohnungssteuer und Liegenschaftssteuern betreffen die Immobilie und laufen über die Standortgemeinde. Dieser Beitrag deckt nur die Anstellung der Person ab, die zur Wohnung schaut.
Dieselbe Frau putzt für drei Eigentümer im Haus. Wer meldet an?
Jeder Eigentümer für seinen Teil. Eine Person kann problemlos mehrere Arbeitgeber haben - jeder Haushalt meldet sein eigenes Arbeitsverhältnis bei seiner eigenen Ausgleichskasse an und rechnet seine eigenen Stunden ab. Absprechen müssen Sie sich nicht.

Quellen

  • Art. 119 Abs. 2 AHVV und Wegleitung über den Anschluss an Ausgleichskassen (Rz. 1061): zuständig ist die Kasse des Wohnsitzkantons des Arbeitgebers.
  • Eidg. NAV Hauswirtschaft: Mindestlöhne ab durchschnittlich 5 Wochenstunden, CHF 20.35 (ungelernt); kantonale NAV: GR BR 535.200, VS RS 221.602.
  • Art. 88 AHVG (Bussen), Art. 16 AHVG (Nachforderung 5 Jahre), Art. 95 UVG (Ersatzprämien der Ersatzkasse UVG).
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026