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Welches Abrechnungsverfahren gilt für dich?

Drei Fragen, ein Ort: welches Verfahren, welche Versicherungen, welche Ausgleichskasse. Basierend auf deinen Angaben. Bestätige Details immer mit deiner Ausgleichskasse.

Verfahren

Vereinfacht oder ordentlich

Versicherungen

UVG immer, BVG & Quellensteuer je nach Fall

Anmeldestelle

Ausgleichskasse deines Kantons

1. Welches Verfahren: vereinfacht oder ordentlich?

Das vereinfachte Verfahren (VAV) ist für die meisten Privathaushalte der einfachste Weg. Sofern kein harter Ausschluss vorliegt (Firma statt Privatperson, Familie im gleichen Haushalt, bestimmte Grenzgänger-Fälle) und der Lohn pro Person unter CHF 22'680/Jahr bleibt. Darüber gilt automatisch das ordentliche Verfahren. 4 kurze Fragen geben dir ein ehrliches Verdikt:

Schritt 1 von 4

25%

Wer wird die Person anstellen?

Nur AG, GmbH und Genossenschaften sind vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen. Einzelfirmen, Vereine und Stiftungen können es nutzen.

Lohnt sich die 5-Prozent-Pauschale für Ihre Angestellte?

Die Pauschale zahlt nicht der Haushalt, sondern die Angestellte. Vier Angaben, und Sie sehen, ob das ordentliche Verfahren für sie günstiger wäre.

Aufenthaltsstatus

Einkommen

Pauschale 5 %: CHF 50.00 pro Monat, endgültig, keine Abzüge, keine Rückerstattung.

Ordentlicher Quellensteuertarif A0 Zürich: CHF 2.10 pro Monat (0.21 %).

Quelle: ESTV-Quellensteuertarife 2026, Tarif A0 (alleinstehend, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer), zwischen den Tabellenpunkten geschätzt.

2. Welche Versicherungen sind Pflicht?

Unabhängig vom Verfahren gelten diese Grundregeln. Es sind Richtwerte. Dein persönlicher Fall kann Ausnahmen haben.

Unfallversicherung (UVG)

Ab der ersten Arbeitsstunde Pflicht für Berufsunfälle (BU, 0.505% zulasten Arbeitgeber). Nichtberufsunfall (NBU, 1.432% zulasten Arbeitnehmer) kommt dazu, sobald jemand bei dir 8 Stunden/Woche oder mehr arbeitet.

Welche Unfallversicherung?

Berufliche Vorsorge (BVG)

Checkpoint, kein Automatismus: relevant ab Alter 18 (Tod und Invalidität; Alterssparen ab 25), wenn der Jahreslohn pro Arbeitgeber CHF 22'680 übersteigt. Arbeitet jemand bei mehreren Haushalten, kann die Summe über mehrere Arbeitgeber relevant werden (Stiftung Auffangeinrichtung BVG). Im vereinfachten Verfahren bleibt das meist unter der Schwelle, aber lass deinen Fall bei Unsicherheit prüfen.

Pensionskassen im Vergleich

Quellensteuer

Im vereinfachten Verfahren: 5% Pauschalsteuer für alle Angestellten, auch Schweizerinnen und C-Bewilligte, direkt mit der AHV-Abrechnung erhoben. Damit ist dieser Lohn fertig versteuert. Im ordentlichen Verfahren gilt Quellensteuer nur ohne C-Bewilligung, nach kantonalem Tarif. Für Grenzgängerinnen aus Frankreich in einem der 8 Abkommenskantone gelten Sonderregeln (Formular 2041-AS statt Quellensteuer).

Quellensteuer im Detail
Vollständigen, persönlichen Versicherungs-Check machen →

3. Wo melde ich mich an? Gilt VAVplus für mich?

Die Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. In allen 26 Kantonen kannst du zusätzlich VAVplus wählen: Dann läuft auch die Unfallversicherung über die Ausgleichskasse. VAVplus ist ein Opt-in bei der Anmeldung, kein Automatismus: ohne deine ausdrückliche Wahl passiert nichts. Wähle deinen Kanton für die konkrete Stelle:

AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse

Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.

Zürich

SVA Zürich

Online-Portal: AHVeasyFAK-Beitrag (Arbeitgeber): 1.025%
Website der Kasse+41 44 448 50 00

Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.

So sieht die Anmeldung in 15 Kantonen aus: Formular 318.147Das Online-Formular der AHV, neun Seiten, u. a. in ZH, BE, LU, SG, GR und TG. Die übrigen Kantone haben ein eigenes Formular, der Kantonsfinder oben führt dorthin.
  1. iInformationen
  2. 1Arbeitgeber/in
  3. 2Adressen
  4. 3Personal und Löhne
  5. 4UnfallversicherungFrage 4.2 ist die VAVplus-Wahl. Sie erscheint nur, wenn du unter 3.3 «Hausdienst» wählst und unter 4.1 noch keine Versicherung hast.
  6. 5Konto (IBAN)
  7. 6Bestätigung (5 % Steuerabzug, Datum)
  8. Beilagen
  9. Empfänger: deine Ausgleichskasse
Selber ausfüllen: die Anleitung Schritt für Schritt →

Mit Clino hast du die Angaben für jede Seite beisammen und siehst, was wohin gehört. Abschicken tust du das Formular selbst. 30 Tage testen →

Was du zur Anmeldung brauchst

  • Deine eigene AHV-Nummer und dein Geburtsdatum: das Formular prüft beides live
  • Deine Adresse und eine IBAN
  • Unfallversicherung: Police und Policennummer, falls schon abgeschlossen. Sonst Frage 4.2 (VAVplus)
  • Arbeitsbeginn, vereinbarte Stunden und Lohn
  • Name, AHV-Nummer und Bewilligung der Angestellten fragt das Formular 318.147 noch nicht ab: die kommen später mit der Lohndeklaration

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen vereinfachtem und ordentlichem Verfahren?

Das vereinfachte Verfahren (VAV) ist ein pauschales, papierarmes Abrechnungssystem für Löhne bis CHF 22'680 pro Person und Jahr. Die Steuer ist eine feste Pauschale von 5 % für alle Angestellten. Über dieser Grenze, bei Firmen als Arbeitgeber oder bestimmten Grenzgänger-Fällen gilt automatisch das ordentliche Verfahren mit individueller Lohnbuchhaltung.

Was ist VAVplus genau?

VAVplus ist eine Erweiterung des vereinfachten Verfahrens, die alle 26 kantonalen Ausgleichskassen anbieten: Die Unfallversicherung läuft dann ebenfalls über die Ausgleichskasse. Die 5 % Quellensteuer zieht sie im vereinfachten Verfahren ohnehin ein. Es ist ein Opt-in der jeweiligen Kasse, kein Bundesrecht: Es gilt nur, wenn du es bei der Anmeldung ausdrücklich wählst (im Formular 318.147: Frage 4.2).

Was passiert, wenn der Lohn während des Jahres die Grenze überschreitet?

Sobald absehbar ist, dass der Jahreslohn CHF 22'680 pro Person übersteigt, muss auf das ordentliche Verfahren gewechselt werden. Clino erkennt das anhand der eingegebenen Stunden und Lohn automatisch und zeigt es rechtzeitig an. Das Kalenderjahr wird dabei nicht aufgeteilt: Die Ausgleichskasse rechnet in der Regel das ganze Jahr rückwirkend ab 1. Januar im ordentlichen Verfahren ab.

Muss ich mich anmelden, wenn die Hilfe nur gelegentlich kommt?

Bezahlte Arbeit im Haushalt ist grundsätzlich ab der ersten Stunde AHV-pflichtig. Auch bei geringem Pensum. Es gibt begrenzte Ausnahmen (beitragsfrei sind Jugendliche bis Ende des Jahres, in dem sie 17 werden, und Personen bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, mit höchstens CHF 750 im Jahr); im Zweifel bei der Ausgleichskasse nachfragen.

Ist das Ergebnis dieses Checks rechtlich bindend?

Nein. Der Check gibt eine Einschätzung basierend auf deinen Angaben. Die endgültige Beurteilung liegt bei deiner Ausgleichskasse. Bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzer Anruf dort.

Quellen & letzte Prüfung

Zahlen und Schwellenwerte zuletzt geprüft am 2026-07-17 gegen die offiziellen AHV-Merkblätter 2.06 (Beiträge) und 2.07 (vereinfachtes Verfahren). Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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