Welches Abrechnungsverfahren gilt für Sie?
Drei Fragen, ein Ort: welches Verfahren, welche Versicherungen, welche Ausgleichskasse. Basierend auf deinen Angaben — bestätige Details immer mit deiner Ausgleichskasse.
Verfahren
Vereinfacht oder ordentlich
Versicherungen
UVG immer, BVG & Quellensteuer je nach Fall
Anmeldestelle
Ausgleichskasse deines Kantons
1. Welches Verfahren: vereinfacht oder ordentlich?
Das vereinfachte Verfahren (VAV) ist für die meisten Privathaushalte der einfachste Weg — sofern kein harter Ausschluss vorliegt (Firma statt Privatperson, Familie im gleichen Haushalt, bestimmte Grenzgänger-Fälle) und der Lohn pro Person unter CHF 22'680/Jahr bleibt. Darüber gilt automatisch das ordentliche Verfahren. 4 kurze Fragen geben dir ein ehrliches Verdikt:
Schritt 1 von 4
25%
Wer wird die Person anstellen?
Das vereinfachte Verfahren ist nur für Privathaushalte.
2. Welche Versicherungen sind Pflicht?
Unabhängig vom Verfahren gelten diese Grundregeln. Es sind Richtwerte — dein persönlicher Fall kann Ausnahmen haben.
Unfallversicherung (UVG)
Ab der ersten Arbeitsstunde Pflicht für Berufsunfälle (BU, 0.505% zulasten Arbeitgeber). Nichtberufsunfall (NBU, 1.432% zulasten Arbeitnehmer) kommt dazu, sobald jemand bei dir 8 Stunden/Woche oder mehr arbeitet.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Checkpoint, kein Automatismus: relevant ab Alter 25, wenn der Jahreslohn pro Arbeitgeber CHF 22'680 übersteigt. Arbeitet jemand bei mehreren Haushalten, kann die Summe über mehrere Arbeitgeber relevant werden (Stiftung Auffangeinrichtung BVG) — im vereinfachten Verfahren bleibt das meist unter der Schwelle, aber lass deinen Fall bei Unsicherheit prüfen.
Quellensteuer
Betrifft Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Im vereinfachten Verfahren gilt ein Pauschalsatz von 5%, direkt mit der AHV-Abrechnung erhoben — kein separates Steuerverfahren nötig. Für Grenzgänger aus Frankreich in einem der 8 Abkommenskantone gelten Sonderregeln (Formular 2041-AS statt Quellensteuer).
3. Wo melde ich mich an? Gilt VAVplus für mich?
Die Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. In manchen Kantonen kannst du zusätzlich VAVplus wählen — dort übernimmt die Ausgleichskasse auf Wunsch auch Quellensteuer und Unfallversicherung. VAVplus ist ein Opt-in, kein Automatismus, und nicht überall verfügbar. Wähle deinen Kanton für die konkrete Stelle:
AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse
Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.
Zürich
SVA Zürich
Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.
Was du zur Anmeldung brauchst
- Name, Adresse und AHV-Nummer der angestellten Person (falls vorhanden)
- Ausweis- oder Aufenthaltsbewilligung der angestellten Person
- Vereinbarte Stunden und Stundenlohn (oder Monatslohn)
- Arbeitsbeginn-Datum
- Bei Familienangehörigen im Haushalt: keine Anmeldung über das vereinfachte Verfahren möglich
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen vereinfachtem und ordentlichem Verfahren?
Das vereinfachte Verfahren (VAV) ist ein pauschales, papierarmes Abrechnungssystem für Löhne bis CHF 22'680 pro Person und Jahr — mit fester Quellensteuer und ohne separate MWST-Fragen. Über dieser Grenze, bei Firmen als Arbeitgeber oder bestimmten Grenzgänger-Fällen gilt automatisch das ordentliche Verfahren mit individueller Lohnbuchhaltung.
Was ist VAVplus genau?
VAVplus ist eine Erweiterung des vereinfachten Verfahrens: In teilnehmenden Kantonen übernimmt die Ausgleichskasse auf Wunsch zusätzlich die Quellensteuer- und Unfallversicherungs-Abwicklung. Es ist ein Opt-in-Angebot der jeweiligen Ausgleichskasse, kein Bundesrecht, und daher nicht in jedem Kanton verfügbar.
Was passiert, wenn der Lohn während des Jahres die Grenze überschreitet?
Sobald absehbar ist, dass der Jahreslohn CHF 22'680 pro Person übersteigt, muss auf das ordentliche Verfahren gewechselt werden. Clino erkennt das anhand der eingegebenen Stunden und Lohn automatisch und zeigt es rechtzeitig an.
Muss ich mich anmelden, wenn die Hilfe nur gelegentlich kommt?
Bezahlte Arbeit im Haushalt ist grundsätzlich ab der ersten Stunde AHV-pflichtig — auch bei geringem Pensum. Es gibt begrenzte Ausnahmen (z. B. sehr geringe Entschädigung bei unter-18-Jährigen); im Zweifel bei der Ausgleichskasse nachfragen.
Ist das Ergebnis dieses Checks rechtlich bindend?
Nein. Der Check gibt eine Einschätzung basierend auf deinen Angaben — die endgültige Beurteilung liegt bei deiner Ausgleichskasse. Bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzer Anruf dort.
Quellen & letzte Prüfung
Zahlen und Schwellenwerte zuletzt geprüft am 2026-07-17 gegen die offiziellen AHV-Merkblätter 2.06 (Beiträge) und 2.07 (vereinfachtes Verfahren). Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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