Contratto di lavoro per tata (modello svizzero)
Modello gratuito e giuridicamente solido per tate impiegate in un'economia domestica privata svizzera. Con tutte le 14 clausole obbligatorie, comprese riservatezza, obbligo di primo soccorso e contatti di emergenza. Guardi l'anteprima qui sotto e scarichi il PDF con un clic.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
Adresse:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Adresse:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF 30 pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☑ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Prossimo passo
Questo contratto deve essere annunciato alla cassa di compensazione AVS. Clino prepara l'annuncio, elabora i conteggi salariali e la guida per le assicurazioni.
CHF 19.90/mese · 30 giorni gratis · clino.ch
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte an Kanton, Stundenmodell und konkrete Familiensituation anpassen.
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Stand 2026
Arbeitsvertrag — Nanny
für ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit Kinderbetreuung
Adresse:
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Geburtsdatum:
AHV-Nr.:
Die oben genannten Parteien schliessen hiermit einen Arbeitsvertrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) und in Anlehnung an den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) ab. Die Arbeitnehmerin wird als Nanny für die Betreuung der Kinder der Arbeitgeber-Familie angestellt. Anzahl & Alter der Kinder: . Stellenantritt: .
Arbeitsort ist der Familienhaushalt der Arbeitgeber. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden pro Woche, verteilt auf Tage. Die Arbeitszeiten werden im Einsatzplan festgehalten (typische Tage / Uhrzeiten: ). Bereitschaftsdienste / Übernachtungseinsätze werden gesondert vereinbart und vergütet (siehe § 4). Bei Schichten von mehr als 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten (ArG Art. 15).
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung der Arbeitgeber geleistet und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, Überstunden an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 50 %. Im gegenseitigen Einvernehmen können Überstunden stattdessen innert drei Monaten durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden (OR Art. 321c). Sie werden monatlich schriftlich erfasst und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Keine Stundenbank: Die vereinbarte Arbeitszeit ist garantiert und wird jeden Monat vollständig bezahlt. Stunden, welche die Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen (z. B. Ferien oder Abwesenheit der Familie, Krankheit eines Kindes, Feiertage), gelten als geleistet: Sie dürfen weder vom Lohn abgezogen noch als Minusstunden vorgetragen noch später unentgeltlich nachgeholt werden (OR Art. 324). Ein Ansparen oder Verrechnen von Stunden über den Monat hinaus (sogenannte «Banking Hours») ist ausgeschlossen.
Die Tätigkeit umfasst ausschliesslich die Betreuung der Kinder und damit unmittelbar verbundene Aufgaben: Mahlzeiten zubereiten und reichen, Mittags- und Schlafphasen begleiten, Hol- und Bringdienste (Schule, Kita, Hort, Hobbys), Hausaufgabenbetreuung, Spielbegleitung, kindbezogene Hygiene und kindbezogenes Aufräumen sowie kindbezogene Wäsche.
Nicht im Aufgabenbereich: allgemeine Haushaltsarbeit für Erwachsene (Putzen der Elternzimmer, Wäsche der Eltern, Einkauf für den gesamten Haushalt) sowie Arbeiten ausserhalb der Kinderbetreuung. Werden solche Tätigkeiten gewünscht, sind sie hier explizit aufzuführen und ggf. separat zu vergüten.
Der Bruttolohn beträgt CHF pro Stunde / pro Monat (zutreffendes ankreuzen: ☐ Stundenlohn ☐ Monatslohn). Auszahlung erfolgt jeweils am . des Monats per Banküberweisung. Eine schriftliche Lohnabrechnung mit allen Sozialabzügen wird monatlich ausgehändigt. 13. Monatslohn: ☐ ja ☐ nein. Sonntagszuschlag: %. Nachtzuschlag (Nachtfenster: Uhr; in Genf 20:00–07:00 gemäss CTT-EDom): %. Bei Übernachtungseinsätzen wird ein Pauschalbetrag von CHF pro Nacht vereinbart. Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, Quellensteuer falls anwendbar) werden gemäss geltendem Recht abgezogen.
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (OR Art. 329a). Bei einem Alter unter 20 Jahren (am Stichtag 1. Januar) erhöht sich der Anspruch auf 5 Wochen. Ferien werden in Absprache mit der Familie geplant, mindestens 2 Wochen am Stück. Bei Stundenlohn werden 8.33 % Ferienzuschlag (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) auf den Bruttolohn ausgewiesen.
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall erhält die Arbeitnehmerin den Lohn gemäss Skala (Berner / Basler / Zürcher Skala — je nach Sitz des Arbeitgebers). Im 1. Dienstjahr besteht in der Regel Anspruch auf 3 Wochen volle Lohnfortzahlung; danach steigend. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) wird empfohlen. Die Arbeitgeberin schliesst zwingend eine UVG-Unfallversicherung (Berufs- und ggf. Nichtberufsunfall) bei einer anerkannten Versicherung ab. Ab 8 Stunden / Woche ist auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch.
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse der Familie sowie über das Privatleben der Kinder absolute Verschwiegenheit zu wahren — sowohl während der Anstellung als auch unbefristet danach. Das Veröffentlichen, Verbreiten oder Versenden von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen der Kinder — insbesondere auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, WhatsApp-Status, Snapchat) — ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung beider Eltern strikt untersagt. Bei Verstoss können vertragliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Nanny verfügt zu Stellenantritt über ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat BLS-AED-SRC mit Schwerpunkt Kinder(oder gleichwertig: SRK Nothilfe Kinder, Notfälle bei Kleinkindern). Eine Auffrischung erfolgt mindestens alle 2 Jahre. Die Kosten für den Auffrischungskurs (typ. CHF 150–200) übernimmt die Arbeitgeberin; die Kurszeit gilt als Arbeitszeit. Datum aktuelles Zertifikat: · gültig bis: .
Im Familienordner („Notfallmappe") sind folgende Angaben jederzeit aktuell zu halten und der Nanny zugänglich: Mobilnummern beider Eltern, Kinderarzt/-ärztin (Name & Telefon), Zahnarzt, nächste Notaufnahme, Allergien und Medikamente der Kinder, Versicherungspolice (Krankenkasse). Schweizer Notrufnummern: 144 (Sanität), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 145 (Tox-Info / Vergiftungen), 112 (allgemein).
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Einwilligung der Eltern. Die schriftliche Anweisung enthält: Name des Kindes, Medikament, Dosierung, Zeitpunkt, Dauer, ggf. Notfallplan (z. B. Adrenalin-Autoinjektor bei Anaphylaxie). Im akuten Notfall ohne erreichbare Eltern: Notruf 144 wählen, Eltern parallel kontaktieren.
Die ersten Monate (max. 3 gemäss OR Art. 335b) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (OR Art. 335c): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr — jeweils auf das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sperrfristen (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) gemäss OR Art. 336c bleiben vorbehalten.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Europäischen DSGVO, soweit anwendbar. Daten der Kinder (Bilder, Schulnoten, Gesundheitsinfos) sind besonders schützenswert; ihre Weitergabe bedarf stets der schriftlichen Einwilligung der Eltern.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Arbeitgeberin in der Schweiz. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig — Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
Prossimo passo
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CHF 19.90/mese · 30 giorni gratis · clino.ch
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Cosa ricevete
- 14 clausole specifiche per i bambini
- Riservatezza e obbligo di primo soccorso
- Contatti di emergenza e somministrazione di farmaci
- Periodo di prova, disdetta, stipendio, vacanze
- LPD/GDPR e diritto svizzero
- PDF modificabile (3 pagine, A4)
Oppure compilate con i vostri dati
Nomi, stipendio e ore: contratto pronto in PDF.
Nota: questo modello è un punto di partenza. Adattate le clausole (stipendio, ore, cantone, regole particolari) alla vostra situazione prima di firmare.
Questo modello è in tedesco
È voluto: il contratto è il documento che leggono la cassa di compensazione e le autorità, e questo modello è scritto per la Svizzera tedesca. La legge vuole che il contratto sia redatto in una lingua che entrambe le parti capiscono. Con una dipendente di un'altra lingua, quindi, la strada sicura è una versione bilingue.
Con Clino il contratto viene generato in italiano, e su due colonne in due lingue se lo desidera.
Contratto per un altro ruolo? Contratto di lavoro per collaboratrice domestica·Contratto di lavoro per badante (anche convivente)
Dopo il download: la vostra parte e la nostra
Voi
- 1Ripassare il contratto con la tata, inserire stipendio e ore, firmare in due.
- 2Notificare la tata alla vostra cassa di compensazione come datore di lavoro. Clino prepara i dati.
- 3Stipulare l'assicurazione contro gli infortuni, da 8 ore a settimana anche per gli infortuni non professionali.
Clino, CHF 19.90 al mese
- Busta paga ogni mese, tutte le deduzioni calcolate automaticamente.
- Iscrizione AVS preparata: dati e istruzioni per la vostra cassa di compensazione.
- Soglia di CHF 22'680 sotto controllo: Clino la riconosce automaticamente e da quel momento conteggia con la procedura ordinaria.
- Conteggio annuale per la dichiarazione d'imposta, per documentare la deduzione delle spese di custodia.
- Promemoria, perché nessun conteggio venga dimenticato.
30 giorni gratis, poi CHF 19.90 al mese, disdicibile ogni mese.
Un bambino cambia tutto
Che cosa cambia in un contratto per tata?
Quattro differenze rispetto a un classico contratto per collaboratrice domestica. Tutte nascono dalla responsabilità verso un bambino.
Riservatezza sulla famiglia
La tata viene a sapere cose intime: relazioni, stile educativo, malattie dei bambini. Il contratto impone la riservatezza. anche dopo la fine del rapporto: ed esclude espressamente i post sui social con il viso o il nome dei bambini.
Obbligo di primo soccorso (bambini)
Certificato di primo soccorso valido, BLS-AED-SRC bambini, come condizione per l'assunzione. Da rinnovare ogni 2 anni a spese del datore di lavoro. In un contratto per le pulizie questa clausola non c'è affatto.
Obbligo di sorveglianza e responsabilità
La tata si assume l'obbligo di sorveglianza sui bambini. Regole chiare su medicinali (solo con autorizzazione scritta), traffico, nuoto, allergie. Questi doveri di diligenza vanno messi nel contratto.
Orari lunghi e irregolari
Accompagnamento a scuola, notti in casa, reperibilità nel fine settimana. Il contratto distingue le ore pianificate dal tempo di picchetto, fissa i supplementi domenicali (50–100 %) e le pause per turni di oltre 7 ore.

Passo dopo passo
Tre minuti per un contratto pronto da firmare.
Salvador Jovells
Fondatore di Clino
Perché questo modello è gratuito
Il contratto è il più semplice dei tre passi. Le famiglie si bloccano negli altri due: l'iscrizione AVS e la busta paga mensile. È esattamente lì che Clino guadagna, con CHF 19.90 al mese.
Se vi serve solo il contratto: prendetelo, senza account, senza trucchi. E se al passo successivo nasce una domanda, rispondo io personalmente.
Altri strumenti per tate di Clino
Domande frequenti
Tata 20 ore a settimana: procedura semplificata o ordinaria?
La mia tata ha bisogno di una cassa pensioni (LPP)?
Posso dedurre lo stipendio della tata dalle imposte?
Tata condivisa con una seconda famiglia: un contratto o due?
Tata dall'estero: cosa va chiarito prima del primo giorno di lavoro?
Quanto mi costa una tata al mese in totale?
Questo modello di contratto per tata è giuridicamente valido?
Posso adattare il contratto alla mia situazione?
Che cosa succede se la tata si ammala?
Serve un'assicurazione infortuni LAINF per la mia tata?
E le mance e le gratifiche volontarie?
Devo redigere il contratto in tedesco?
Quanto può durare il periodo di prova?
In che cosa differisce da un modello per le pulizie?
Contratto fatto e adesso l'annuncio?
Clino prepara l'annuncio all'AVS, elabora il conteggio salariale mensile e la guida fino alla stipula della LAINF. CHF 19.90/mese. 30 giorni gratis.
- Busta paga ogni mese
- Iscrizione AVS preparata
- Soglia CHF 22'680 sotto controllo
- Disdicibile ogni mese
Disdicibile in ogni momento · nessun addebito prima del 30° giorno
Fonti
- · SECO: diritto del lavoro
- · AFC: procedura semplificata
- · ahv-iv.ch: servizio domestico
- · Portale PMI: CNL economia domestica
- Questo modello è un punto di partenza e non sostituisce una consulenza legale individuale. Lo adatti alla sua situazione concreta e al suo cantone.

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