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Au Pair Contract: Template for Switzerland

Hours, free day, pocket money, board and lodging, language course: everything the authority checks is written into the contract as a clause. Fill it in, download the PDF, sign. Free, no account needed.

15 clauses, au pair specificFills in live with your detailsEvery clause explained

The template is in German

The compensation office and the migration office work in the national languages; a German contract is accepted throughout German-speaking Switzerland. This page explains every clause in your language, so you know exactly what you are signing.

With Clino you additionally get the contract bilingual, English included.

Preview: the full template

Au-pair-Vertrag-Clino.pdf
Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Au-pair-Vertrag

Vereinbarung über ein Au-pair-Verhältnis im Privathaushalt: kultureller Austausch mit Elementen eines Arbeitsverhältnisses

Gastfamilie (Arbeitgeber/in)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Au-pair
Name:  
Geburtsdatum:  
Staatsangehörigkeit:  
Adresse im Heimatland:  
AHV-Nr. (falls vorhanden):  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Natur des Verhältnisses

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft. Auf die arbeitsvertraglichen Elemente sind die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) anwendbar; massgebend sind zudem die Kriterien von Art. 48 VZAE und der kantonalen Merkblätter. Anzahl und Alter der Kinder:  .

§ 2   Beginn, Dauer und Probezeit

Das Verhältnis beginnt am   und ist auf 12 Monate befristet. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 12 Monate ist in gegenseitigem Einverständnis möglich; für Au-pairs aus Drittstaaten gilt eine Höchstdauer von 12 Monaten (Art. 48 VZAE). Der erste Monat gilt als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen (OR Art. 335b).

§ 3   Einsatzzeit und freie Tage

Die Einsatzzeit beträgt   Stunden pro Woche, höchstens 30 Stunden inklusive leichter Hausarbeit und Abendbetreuung (Babysitting). Dem Au-pair steht mindestens 1 ganzer freier Tag pro Woche zu, vereinbart ist der  . Während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit ist ein Elternteil im Haushalt anwesend. Der Besuch des Sprachkurses gilt nicht als Einsatzzeit; die dafür nötige Zeit wird freigestellt.

§ 4   Aufgabenbereich

Die Mithilfe umfasst Kinderbetreuung (Spielen, Begleiten, Mahlzeiten der Kinder, Hol- und Bringdienste) und leichte Hausarbeit (Aufräumen, Tisch decken, einfache Wäsche- und Küchenhilfe).

Nicht im Aufgabenbereich: die eigenverantwortliche Führung des Haushalts, Grossreinigungen, Pflege von Angehörigen sowie die alleinige und regelmässige Betreuungsverantwortung anstelle der Eltern. Solche Tätigkeiten sind Merkmale einer Anstellung als Haushaltshilfe oder Nanny und würden das Verhältnis umqualifizieren (§ 12).

§ 5   Taschengeld

Das monatliche Taschengeld beträgt CHF   und wird jeweils am  . des Monats bar oder per Überweisung ausgerichtet. Das Taschengeld ist bewusst kein Marktlohn, sondern die Barkomponente eines Austauschverhältnisses; zusammen mit Kost und Logis bildet es den AHV-pflichtigen Lohn (§ 7).

§ 6   Unterkunft, Verpflegung und Naturallohn

Das Au-pair wohnt im Haushalt der Gastfamilie und erhält ein eigenes, abschliessbares Zimmer sowie volle Verpflegung, auch an freien Tagen und bei Krankheit. Kost und Logis gelten als Naturallohn und werden zum Ansatz von Art. 11 AHVV angerechnet: CHF 33 pro Tag, CHF 990 pro Monat.

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§ 7   AHV-Lohn, Anmeldung und Sozialversicherungen

Der AHV-pflichtige Monatslohn setzt sich zusammen aus dem Taschengeld (§ 5) und dem Naturallohn von CHF 990 (§ 6). Die Gastfamilie meldet das Au-pair innert eines Monats nach Stellenantritt bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons an und rechnet die Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung) ab. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 22'680 kann im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden; darüber gilt für das ganze Kalenderjahr das ordentliche Verfahren.

§ 8   Sprachkurs

Das Au-pair besucht einen Sprachkurs in der am Wohnort gesprochenen Landessprache, als Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Die Gastfamilie beteiligt sich an den Kurskosten mit CHF   und stellt die für den Kursbesuch nötige Zeit frei. Einzelne Kantone schreiben den Kursbesuch für Au-pairs aus Drittstaaten verbindlich vor.

§ 9   Ferien und Feiertage

Das Au-pair hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Vertragsjahr; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen (OR Art. 329a). Taschengeld sowie Kost und Logis laufen während der Ferien weiter. An öffentlichen Feiertagen des Wohnkantons ist das Au-pair grundsätzlich frei; Einsätze an Feiertagen werden durch Freizeit ausgeglichen.

§ 10   Krankheit, Unfall und Versicherungen

Die Gastfamilie versichert das Au-pair ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Unfall (UVG); bei 8 und mehr Wochenstunden schliesst dies Nichtberufsunfälle ein. Das Au-pair braucht eine Schweizer Krankenversicherung (KVG); der Beitritt muss innert 3 Monaten nach Einreise erfolgen. Die Prämie trägt: ☐ das Au-pair   ☐ die Gastfamilie   ☐ je zur Hälfte. Bei unverschuldeter Krankheit erhält das Au-pair Taschengeld, Kost und Logis für eine beschränkte Zeit weiter (OR Art. 324a, kantonale Skala).

§ 11   Aufenthalt und Bewilligung

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten melden sich vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde an (Meldeverfahren bzw. Aufenthaltsbewilligung). Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten Art. 48 VZAE: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate; die Bewilligung ist vor der Einreise einzuholen. Die Gastfamilie unterstützt das Au-pair bei den Behördengängen.

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§ 12   Abgrenzung zur Anstellung als Nanny oder Haushaltshilfe

Dieses Verhältnis gilt nur so lange als Au-pair-Verhältnis, wie die Kriterien der §§ 1 bis 8 vollständig erfüllt sind: Alter 18 bis 30, höchstens 30 Wochenstunden, mindestens 1 freier Tag, Wohnen in der Gastfamilie, Sprachkurs, Anwesenheit eines Elternteils während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit. Fällt ein Kriterium weg, gilt das Verhältnis als hauswirtschaftliche Anstellung: Dann greifen die zwingenden Mindestlöhne (NAV Hauswirtschaft bzw. kantonales Recht), und die Differenz zum geschuldeten Lohn kann rückwirkend nachgefordert werden.

§ 13   Privatsphäre, Schweigepflicht und Hausordnung

Beide Seiten respektieren die Privatsphäre der anderen. Das Au-pair wahrt Verschwiegenheit über persönliche, gesundheitliche und finanzielle Verhältnisse der Familie, während der Vertragsdauer und danach. Bilder oder Videos der Kinder dürfen ohne schriftliche Einwilligung beider Eltern nicht veröffentlicht oder versendet werden, insbesondere nicht auf Social Media. Die Gastfamilie ihrerseits respektiert das Zimmer des Au-pairs als privaten Raum und ermöglicht die Teilnahme am Familienleben.

§ 14   Vorzeitige Beendigung

Nach der Probezeit kann das befristete Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis jederzeit, einseitig mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende beendet werden (analog OR Art. 335c). Die Kündigung erfolgt schriftlich. Endet das Verhältnis, organisieren die Parteien gemeinsam den Auszug; das Wohnrecht endet mit dem Vertrag, wobei eine angemessene Übergangsfrist gewährt wird.

§ 15   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Gastfamilie in der Schweiz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Gastfamilie
Ort, Datum:  
Unterschrift Au-pair

Next step

This contract must be registered with the AHV compensation office within one month, pocket money plus wage in kind. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through accident and health insurance.

CHF 19.90/month · 30 days free · clino.ch

© Clino · clino.ch · Stand 2026 · Vorlage Schweiz · Seite 3 / 3
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kantonale Besonderheiten beachten: Genf kennt einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn für Au-pairs.

What you get

  • 15 clauses, specific to au pairs
  • Pocket money, board and lodging correctly counted as AHV wage
  • The 30-hour cap and the free day written as clauses
  • Language course, holidays, insurance, residence permit
  • A classification clause that guards against nanny reclassification
  • Editable PDF (3 pages, A4), free

Note: this template is a starting point. Adjust pocket money, hours and cantonal specifics to your situation before signing.

Why a dedicated template

An au pair contract is not a normal employment contract

An au pair placement is a cultural exchange with employment elements. Four things are therefore settled differently than in any nanny or cleaner contract.

The pay is counted differently

Instead of an hourly wage: pocket money plus board and lodging. Room and meals count as CHF 990 a month of wage in kind (Art. 11 AHVV) towards the AHV wage. Registering only the pocket money means under-registering.

The criteria are written as clauses

At most 30 hours a week, at least one full free day, a parent at home half the time: the authority checks criteria, not titles. The contract makes them binding in black and white instead of leaving them to an information sheet.

The language course belongs in the contract

The course evidences the cultural exchange: guideline 120 hours a year. Your contribution to the costs is put in figures, and the course time must be freed up. Several cantons make the course mandatory.

One clause guards against reclassification

If a criterion falls away, the minimum wage of a household employee applies retroactively. The classification clause makes this consequence transparent, so both sides know what the arrangement depends on.

Every clause, explained

What goes into an au pair contract, and why

Eight building blocks decide whether your arrangement counts as an au pair placement. Tap through them: the contract line, the reason behind it, and the questions host families actually ask.

As written in the contract (German)

§ 1 · NATUR

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft.

An exchange, not a job, yet with duties

Why it's in the contract

The contract first pins down what an au pair placement is: a cultural exchange with helping hands, not regular employment. Everything else follows from this, from pocket money instead of a market wage to the 30-hour cap.

Common questions

Is my au pair legally an employee?

For AHV, accident insurance and registration: yes. The compensation office treats pocket money plus board and lodging as wages. The special status only concerns the minimum-wage question, not social insurance.

Can't we just arrange this privately, without paperwork?

No. Without registration it is undeclared work, with back payments up to five years and fines. The written contract is also the basis for the permit and the registration.

The criteria as a checklist

All au pair criteria on one A4 page, to tick off before signing and keep with your records.

Au pair and host family at the kitchen table

A year of exchange

A good contract is the start of a good year, for both sides.

Three steps to a signed contract

Step 1

Enter the details

Host family, au pair, hours, pocket money: the template fills in live, and the tool warns you when a value breaks a criterion.

Step 2

Download the PDF

Enter your email and download the template right away, blank or filled in. Print two copies, both sign.

Step 3

Register within one month

The contract alone is not enough: the au pair must be registered with the compensation office. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through the insurance.

Interactive: no more copying by hand

Enter your au pair's details

The template fills in live, and on the right you see immediately whether pocket money and hours stay within the limits. Nothing is required.

25 h

Guideline: 120 course hours a year, the contribution is up to you.

Your numbers, live

Pocket money (cash)
CHF 800
Board & lodging (Art. 11 AHVV)
+ CHF 990
AHV wage per month
CHF 1'790
Projected over the year
CHF 21'480
Simplified-procedure ceiling
CHF 22'680

Within the simplified procedure · 95%

Up to CHF 900 pocket money keeps you in the simplified procedure over 12 months.

Your contract, updated live· Scroll to see all 3 pages

Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Au-pair-Vertrag

Vereinbarung über ein Au-pair-Verhältnis im Privathaushalt: kultureller Austausch mit Elementen eines Arbeitsverhältnisses

Gastfamilie (Arbeitgeber/in)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Au-pair
Name:  
Geburtsdatum:  
Staatsangehörigkeit:  
Adresse im Heimatland:  
AHV-Nr. (falls vorhanden):  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Natur des Verhältnisses

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft. Auf die arbeitsvertraglichen Elemente sind die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) anwendbar; massgebend sind zudem die Kriterien von Art. 48 VZAE und der kantonalen Merkblätter. Anzahl und Alter der Kinder:  .

§ 2   Beginn, Dauer und Probezeit

Das Verhältnis beginnt am   und ist auf 12 Monate befristet. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 12 Monate ist in gegenseitigem Einverständnis möglich; für Au-pairs aus Drittstaaten gilt eine Höchstdauer von 12 Monaten (Art. 48 VZAE). Der erste Monat gilt als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen (OR Art. 335b).

§ 3   Einsatzzeit und freie Tage

Die Einsatzzeit beträgt 25 Stunden pro Woche, höchstens 30 Stunden inklusive leichter Hausarbeit und Abendbetreuung (Babysitting). Dem Au-pair steht mindestens 1 ganzer freier Tag pro Woche zu, vereinbart ist der  . Während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit ist ein Elternteil im Haushalt anwesend. Der Besuch des Sprachkurses gilt nicht als Einsatzzeit; die dafür nötige Zeit wird freigestellt.

§ 4   Aufgabenbereich

Die Mithilfe umfasst Kinderbetreuung (Spielen, Begleiten, Mahlzeiten der Kinder, Hol- und Bringdienste) und leichte Hausarbeit (Aufräumen, Tisch decken, einfache Wäsche- und Küchenhilfe).

Nicht im Aufgabenbereich: die eigenverantwortliche Führung des Haushalts, Grossreinigungen, Pflege von Angehörigen sowie die alleinige und regelmässige Betreuungsverantwortung anstelle der Eltern. Solche Tätigkeiten sind Merkmale einer Anstellung als Haushaltshilfe oder Nanny und würden das Verhältnis umqualifizieren (§ 12).

§ 5   Taschengeld

Das monatliche Taschengeld beträgt CHF 800 und wird jeweils am  . des Monats bar oder per Überweisung ausgerichtet. Das Taschengeld ist bewusst kein Marktlohn, sondern die Barkomponente eines Austauschverhältnisses; zusammen mit Kost und Logis bildet es den AHV-pflichtigen Lohn (§ 7).

§ 6   Unterkunft, Verpflegung und Naturallohn

Das Au-pair wohnt im Haushalt der Gastfamilie und erhält ein eigenes, abschliessbares Zimmer sowie volle Verpflegung, auch an freien Tagen und bei Krankheit. Kost und Logis gelten als Naturallohn und werden zum Ansatz von Art. 11 AHVV angerechnet: CHF 33 pro Tag, CHF 990 pro Monat.

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§ 7   AHV-Lohn, Anmeldung und Sozialversicherungen

Der AHV-pflichtige Monatslohn setzt sich zusammen aus dem Taschengeld (§ 5) und dem Naturallohn von CHF 990 (§ 6), zusammen CHF 1'790 pro Monat. Die Gastfamilie meldet das Au-pair innert eines Monats nach Stellenantritt bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons an und rechnet die Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung) ab. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 22'680 kann im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden; darüber gilt für das ganze Kalenderjahr das ordentliche Verfahren.

§ 8   Sprachkurs

Das Au-pair besucht einen Sprachkurs in der am Wohnort gesprochenen Landessprache, als Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Die Gastfamilie beteiligt sich an den Kurskosten mit CHF   und stellt die für den Kursbesuch nötige Zeit frei. Einzelne Kantone schreiben den Kursbesuch für Au-pairs aus Drittstaaten verbindlich vor.

§ 9   Ferien und Feiertage

Das Au-pair hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Vertragsjahr; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen (OR Art. 329a). Taschengeld sowie Kost und Logis laufen während der Ferien weiter. An öffentlichen Feiertagen des Wohnkantons ist das Au-pair grundsätzlich frei; Einsätze an Feiertagen werden durch Freizeit ausgeglichen.

§ 10   Krankheit, Unfall und Versicherungen

Die Gastfamilie versichert das Au-pair ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Unfall (UVG); bei 8 und mehr Wochenstunden schliesst dies Nichtberufsunfälle ein. Das Au-pair braucht eine Schweizer Krankenversicherung (KVG); der Beitritt muss innert 3 Monaten nach Einreise erfolgen. Die Prämie trägt: ☐ das Au-pair   ☐ die Gastfamilie   ☐ je zur Hälfte. Bei unverschuldeter Krankheit erhält das Au-pair Taschengeld, Kost und Logis für eine beschränkte Zeit weiter (OR Art. 324a, kantonale Skala).

§ 11   Aufenthalt und Bewilligung

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten melden sich vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde an (Meldeverfahren bzw. Aufenthaltsbewilligung). Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten Art. 48 VZAE: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate; die Bewilligung ist vor der Einreise einzuholen. Die Gastfamilie unterstützt das Au-pair bei den Behördengängen.

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§ 12   Abgrenzung zur Anstellung als Nanny oder Haushaltshilfe

Dieses Verhältnis gilt nur so lange als Au-pair-Verhältnis, wie die Kriterien der §§ 1 bis 8 vollständig erfüllt sind: Alter 18 bis 30, höchstens 30 Wochenstunden, mindestens 1 freier Tag, Wohnen in der Gastfamilie, Sprachkurs, Anwesenheit eines Elternteils während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit. Fällt ein Kriterium weg, gilt das Verhältnis als hauswirtschaftliche Anstellung: Dann greifen die zwingenden Mindestlöhne (NAV Hauswirtschaft bzw. kantonales Recht), und die Differenz zum geschuldeten Lohn kann rückwirkend nachgefordert werden.

§ 13   Privatsphäre, Schweigepflicht und Hausordnung

Beide Seiten respektieren die Privatsphäre der anderen. Das Au-pair wahrt Verschwiegenheit über persönliche, gesundheitliche und finanzielle Verhältnisse der Familie, während der Vertragsdauer und danach. Bilder oder Videos der Kinder dürfen ohne schriftliche Einwilligung beider Eltern nicht veröffentlicht oder versendet werden, insbesondere nicht auf Social Media. Die Gastfamilie ihrerseits respektiert das Zimmer des Au-pairs als privaten Raum und ermöglicht die Teilnahme am Familienleben.

§ 14   Vorzeitige Beendigung

Nach der Probezeit kann das befristete Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis jederzeit, einseitig mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende beendet werden (analog OR Art. 335c). Die Kündigung erfolgt schriftlich. Endet das Verhältnis, organisieren die Parteien gemeinsam den Auszug; das Wohnrecht endet mit dem Vertrag, wobei eine angemessene Übergangsfrist gewährt wird.

§ 15   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Gastfamilie in der Schweiz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Gastfamilie
Ort, Datum:  
Unterschrift Au-pair

Next step

This contract must be registered with the AHV compensation office within one month, pocket money plus wage in kind. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through accident and health insurance.

CHF 19.90/month · 30 days free · clino.ch

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Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kantonale Besonderheiten beachten: Genf kennt einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn für Au-pairs.
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Your details carry over, nothing to retype.

Official data 2026Source: BSV + seco.admin.ch · sem.admin.ch · ahv-iv.ch
Art. 48 VZAE
Art. 11 AHVV
OR Art. 319ff
Merkblatt TPK ZH
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Not a paid placement, not a partnership.

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Common questions about the au pair contract

Is the template really free?
Yes. The template, the filled-in PDF and the criteria checklist are free; we only ask for your email. Clino costs money only when you want registration, payroll and insurance automated: CHF 19.90 a month, the first 30 days free.
Is there a minimum pocket money?
Not nationally: pocket money is the cash component of an exchange, a few hundred francs a month is customary. The exception is Geneva, where a dedicated standard contract sets a minimum wage of CHF 24.59 an hour for au pairs aged 18 to 30.
Do board and lodging really count as wages?
Yes. The AHV credits room and meals at CHF 990 a month as wage in kind (Art. 11 AHVV). Pocket money plus wage in kind together form the wage you register with the compensation office.
Do I have to register the au pair even for six months?
Yes. Registration with the compensation office must happen within one month of the start date, regardless of duration. Without it, the placement is undeclared work, with fines and back payments up to five years.
What happens if my au pair works more than 30 hours?
Then it is no longer an au pair placement but household employment: the mandatory minimum wages apply, and the difference can be claimed retroactively. The same happens when any other criterion falls away, such as the free day or the parent's presence.
Does the template also work for au pairs from non-EU countries?
The contract yes, but admission is stricter: age 18 to 25, placement only through an organisation recognised in Switzerland, 12 months maximum, permit before entry (Art. 48 VZAE). The contract is one of the documents that admission rests on.
Which insurance do I need?
You take out accident insurance (UVG) from the first working day. In addition, the au pair must join a Swiss health insurer (KVG) within 3 months of arrival; who pays the premium is settled in the contract.

Contract signed? The next step is already waiting.

Within one month your au pair must be registered with the compensation office, pocket money plus wage in kind. Clino prepares the registration, produces the payslips and walks you through source tax and insurance: for CHF 19.90 a month.

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