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Steuern & Dokumente

Putzfrau, Nanny oder Haushaltshilfe: Was Sie bei der Steuererklärung 2026 wirklich absetzen können

Steuersaison in der Schweiz: Jetzt ist der Moment, alle Belege zusammenzutragen. Wer eine Haushaltshilfe legal angestellt hat, kann mit den richtigen Dokumenten hunderte bis tausende Franken sparen. Wer schwarz bezahlt, geht leer aus. Dieser Guide zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Dokumente Sie brauchen, welche kantonalen Abzüge möglich sind und wie Clino Ihre Steuerdokumente automatisch für Sie erstellt.

Kurz erklärt

Für jeden Steuerabzug rund um die Haushaltshilfe brauchen Sie Lohnausweis und AHV-Bestätigung - bei der Kinderbetreuung sind bis CHF 25'800 pro Kind abziehbar (Bund).

  • Ohne offizielle Anmeldung kein Lohnausweis - und damit kein Steuerabzug.
  • Abgabefrist je nach Kanton: zwischen 31. März und 30. September 2026.
  • Clino erstellt Lohnausweis, AHV-Bestätigung und Jahresabrechnung automatisch.

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März 2026: Die Steuererklärung liegt auf dem Tisch. Sie haben eine Putzfrau, eine Nanny oder eine Haushaltshilfe - aber wo sind die Belege? Wer jetzt die richtigen Dokumente hat, kann einen echten Steuervorteil geltend machen. Wer sie nicht hat, zahlt doppelt: keine Abzüge und möglicherweise Bussen wegen Schwarzarbeit.

Welche Dokumente brauchen Sie für die Steuererklärung?

Frau füllt Steuerdokument aus: Haushaltshilfe Steuererklärung

Die Steuerbehörde verlangt Nachweise, dass Sie Ihre Haushaltshilfe legal angestellt haben und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet wurden. Ohne diese Belege wird kein Abzug akzeptiert.

Lohnausweis (Formular 11)

Das offizielle Schweizer Lohnformular - zeigt Bruttolohn, Abzüge (AHV, ALV, UVG) und Nettolohn. Muss der Steuererklärung beigelegt werden. Clino erstellt diesen automatisch im Januar.

AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse

Die Jahresabrechnung der Ausgleichskasse beweist, dass die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren dient sie gleichzeitig als Steuerbescheinigung.

Arbeitsvertrag

Nicht immer verlangt, aber als Nachweis empfohlen: Pensum, Lohn, Tätigkeitsbereich. Bei Kinderbetreuung besonders wichtig, um den Betreuungsanteil nachzuweisen.

Zahlungsbelege

Bankauszüge oder Quittungen, die die tatsächlichen Zahlungen belegen. Bargeldzahlungen ohne Quittung werden vom Steueramt nicht anerkannt.

Ärztliches Attest (falls zutreffend)

Nur bei behinderungsbedingtem Hilfsbedarf: Ein ärztliches Attest bestätigt, dass die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist. Ermöglicht den vollständigen Abzug ohne Obergrenze.

Clino generiert den Lohnausweis, die Jahresabrechnung und den Arbeitsvertrag automatisch. Im Dashboard finden Sie alle Dokumente als PDF - bereit zum Herunterladen und Einreichen.

Lohnabrechnung für die Steuererklärung erstellen

Welche Steuerabzüge sind möglich?

Nicht alle Kosten für Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar. Die Möglichkeiten hängen von Ihrer Situation ab.

1

Kinderdrittbetreuung

Nanny, Au-pair oder Tagesmutter für Kinder unter 14: Bis CHF 25'800/Kind (Bund). Bei einer Nanny, die auch putzt: ca. 50% zählen als Kinderbetreuung.

Max. CHF 25'800/Kind
2

Behinderungsbedingte Kosten

Wenn Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person wegen Behinderung auf Haushaltshilfe angewiesen sind: voller Betrag, kein Selbstbehalt, kein Maximum.

Kein Maximum
3

Krankheits-/Unfallkosten

Pflegekosten zu Hause (Spitex-Leistungen) - abzüglich 5% Selbstbehalt auf das Reineinkommen. Reine Hausarbeit zählt hier nicht.

Abzüglich 5% Selbstbehalt
4

Liegenschaftsunterhalt

Treppenhausreinigung, Reinigung von Mietobjekten, Airbnb-Reinigung - als Teil der Liegenschaftskosten absetzbar. Private Wohnungsreinigung zählt nicht.

Effektive Kosten

Nicht abziehbar:

Reine Putzarbeiten im eigenen Haushalt. Das gilt als private Lebenshaltungskosten (Art. 34 lit. a DBG) - egal ob die Haushaltshilfe angemeldet ist oder nicht.

Kantonale Unterschiede bei den Steuerabzügen

Die Abzüge für die Bundessteuer sind schweizweit einheitlich. Bei der kantonalen Steuer gibt es aber grosse Unterschiede - besonders bei der Kinderbetreuung.

KantonMax. kantonal/KindMax. Bund/Kind
ZürichCHF 25'300/Kind (kantonal)CHF 25'800
BernCHF 16'000/Kind (kantonal)CHF 25'800
LuzernCHF 20'200/Kind (kantonal)CHF 25'800
Basel-StadtCHF 26'000/Kind (kantonal)CHF 25'800
St. GallenCHF 26'800/Kind (kantonal)CHF 25'800
GenfCHF 26'392/Kind (kantonal)CHF 25'800
WaadtCHF 15'200/Kind (kantonal)CHF 25'800
AargauCHF 25'000/Kind (kantonal)CHF 25'800

Quellen: Kantonale Steuerämter, Stand 2025/2026. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Steueramt.

Tipp: In Kantonen mit niedrigen Limiten (ab CHF 8'000) ist der kantonale Abzug schnell ausgeschöpft. Prüfen Sie, ob Ihr Kanton separate Abzüge für Behinderungskosten anbietet - dort gibt es oft kein Maximum.

Quellensteuer bei ausländischen Haushaltshilfen

Wer seine Haushaltshilfe legal anmeldet, erfüllt nicht nur die gesetzliche Pflicht - er sichert sich auch den Steuerabzug, den Schwarzarbeitgeber nie bekommen.

Schwarzarbeit = kein Steuerabzug

Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, verliert nicht nur die Möglichkeit von Steuerabzügen - es drohen ernste Konsequenzen.

Kein Lohnausweis

Ohne offizielle Anmeldung gibt es keinen Lohnausweis. Ohne Lohnausweis akzeptiert das Steueramt keinen einzigen Franken als Abzug.

Nachzahlung + Verzugszinsen

Werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, fallen bis zu 5 Jahre Rückstände plus Verzugszinsen von 5% an.

Busse bis CHF 10'000

Schwarzarbeit ist eine Straftat. Die Bussen reichen von einigen hundert bis zu CHF 10'000 - je nach Schwere und Kanton.

Haftung bei Unfällen

Ohne UVG-Versicherung haften Sie persönlich für alle Arzt- und Heilungskosten bei einem Arbeitsunfall.

Die Rechnung ist einfach: Legale Anmeldung (für CHF 19.90/Monat mit Clino) ermöglicht Steuerabzüge von oft mehreren tausend Franken. Schwarzarbeit kostet Sie Abzüge UND bringt Bussenrisiko.

Ohne Anmeldung (schwarz)

  • Kein Lohnausweis möglich
  • Kein Steuerabzug - null Franken
  • Bussen bis CHF 10'000
  • Persönliche Haftung bei Unfällen

Mit Clino (legal)

  • Lohnausweis automatisch im Januar
  • Steuerabzug bis CHF 25'800/Kind
  • 100% rechtskonform
  • UVG-Versicherung inklusive

Wie Clino alle Steuerdokumente automatisch erstellt

Clino ist kein Steuerberater - aber Clino erstellt alle Dokumente, die Ihr Steuerberater (oder Sie selbst) für die Steuererklärung brauchen.

1

Registrierung in 5 Minuten

Haushaltshilfe anmelden, Lohn festlegen, fertig. Clino bereitet die AHV-Anmeldung und die UVG-Versicherung vor.

2

Monatliche Lohnabrechnung

Jeden Monat berechnet Clino den Nettolohn, die Sozialabgaben und erstellt die Lohnabrechnung - alles gespeichert im Dashboard.

3

Jahresabschluss im Januar

Im Januar generiert Clino automatisch: Lohnausweis (Formular 11), Jahresabrechnung der Sozialversicherungen, AHV-Bestätigung.

4

Download und einreichen

Alle Dokumente als PDF herunterladen, der Steuererklärung beilegen - fertig. Keine manuelle Berechnung, keine fehlenden Belege.

CHF

CHF 19.90/Monat - alle Dokumente für die Steuererklärung inklusive. Kein versteckter Aufpreis für den Lohnausweis.

Steuer-Zeitplan 2026: Wichtige Fristen

Jeder Kanton hat eigene Fristen. Hier die wichtigsten Termine für die Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026):

Januar 2026

Clino erstellt den Lohnausweis 2025 automatisch. Arbeitgeber-Bestätigung der Sozialversicherungen wird verfügbar.

31. März 2026

Abgabefrist in vielen Deutschschweizer Kantonen (ZH, BE, LU, AG, SG u.a.). Verlängerung meist möglich, aber kostenpflichtig.

30. Juni 2026

Frist für die meisten Westschweizer Kantone (GE, VD, FR, NE). Wer noch nicht eingereicht hat: jetzt handeln.

30. September 2026

Letzte Verlängerungsfrist in den meisten Kantonen. Danach drohen Mahngebühren und Ermessensveranlagung.

Tipp: Beantragen Sie eine Fristverlängerung, bevor die Frist abläuft - nicht danach. In den meisten Kantonen ist das online möglich.

7 häufige Fehler bei der Steuererklärung mit Haushaltshilfe

1

Keinen Lohnausweis erstellt

Ohne Lohnausweis wird kein Abzug akzeptiert. Auch im vereinfachten Verfahren brauchen Sie die Steuerbescheinigung der Ausgleichskasse.

2

Putzkosten als Kinderbetreuung deklariert

Nur der Betreuungsanteil ist absetzbar. Bei einer Nanny, die auch putzt: max. 50% des Lohns für Kinderbetreuung angeben.

3

Kantonales Maximum überschritten

Der Bundesabzug beträgt CHF 25'800 - kantonal zwischen CHF 8'000 (SZ) und CHF 27'300 (GR). Den niedrigeren Wert prüfen.

4

Bargeld ohne Quittung

Barzahlungen sind erlaubt, aber nur mit Quittung nachweisbar. Ohne Beleg = kein Beweis = kein Abzug.

5

Vereinfachtes Verfahren vergessen zu deklarieren

Im vereinfachten Verfahren werden Steuern pauschal abgerechnet. Trotzdem muss der Lohn in der eigenen Steuererklärung erscheinen.

6

Belege nicht aufbewahrt

Das Steueramt kann Belege bis zu 5 Jahre nachfordern. Alle Lohnabrechnungen, Quittungen und Verträge aufbewahren.

7

Frist verpasst

Wer die Abgabefrist verpasst und keine Verlängerung beantragt hat, riskiert Mahngebühren und eine Ermessensveranlagung (meist höher).

Checkliste: Steuererklärung mit Haushaltshilfe

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Häufige Fragen: Steuererklärung und Haushaltshilfe

Kann ich die Kosten für meine Putzfrau von der Steuer abziehen?
Reine Putzkosten im eigenen Haushalt sind grundsätzlich nicht absetzbar - sie gelten als private Lebenshaltungskosten (Art. 34 lit. a DBG). Abziehbar sind: Kinderbetreuungskosten (Nanny, Au-pair), behinderungsbedingte Hilfe und Liegenschaftsunterhalt. Für jeden Abzug brauchen Sie einen Lohnausweis.
Welche Dokumente brauche ich für den Steuerabzug?
Mindestens den Lohnausweis (Formular 11) und die AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse. Empfohlen: Arbeitsvertrag und Zahlungsbelege. Bei Behinderungskosten zusätzlich ein ärztliches Attest. Clino erstellt alle relevanten Dokumente automatisch.
Was ist der Unterschied zwischen vereinfachtem und normalem Abrechnungsverfahren?
Beim vereinfachten Verfahren (bis CHF 22'680/Jahr) werden Steuern pauschal mit 5% abgerechnet - die Haushaltshilfe muss ihren Lohn nicht in der eigenen Steuererklärung deklarieren. Sie als Arbeitgeber erhalten eine Steuerbescheinigung statt eines klassischen Lohnausweises.
Wie hoch ist der maximale Steuerabzug für Kinderbetreuung?
Bundessteuer: max. CHF 25'800 pro Kind und Jahr (ab 2024). Kantonal variiert es stark: Zürich CHF 25'300, Bern CHF 16'000, Luzern CHF 20'200. Bei einer Nanny, die auch putzt, zählt nur der Betreuungsanteil (ca. 50%).
Kann ich Steuerabzüge geltend machen, wenn ich bar bezahle?
Ja, aber nur wenn Sie Quittungen haben UND die Haushaltshilfe offiziell angemeldet ist. Ohne Quittung = kein Nachweis. Empfehlung: Zahlen Sie per Banküberweisung - das schafft automatisch einen Beleg.
Erstellt Clino den Lohnausweis automatisch?
Ja. Clino generiert im Januar automatisch den Lohnausweis (Formular 11), die Jahresabrechnung der Sozialversicherungen und die AHV-Bestätigung. Alles als PDF im Dashboard - bereit zum Herunterladen und Einreichen bei der Steuererklärung.
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026