Muss ich sie wirklich anmelden? Sie kommt nur alle zwei Wochen.
Ja, ab dem ersten Franken.
Ausnahmen: Jugendliche bis und mit dem Jahr, in dem sie 17 werden, und höchstens CHF 750 Lohn im Jahr bis und mit dem Jahr, in dem Ihre Putzfrau 25 wird.
Ist Ihre Putzfrau in Bern korrekt angemeldet?
Die Anmeldung ist innerhalb der 30 Tage längst erledigt. Danach CHF 19.90/Mt., jederzeit kündbar.
Die Anmeldung ist in den 30 Gratis-Tagen längst durch. Jederzeit kündbar, Sie verlieren nichts.
PLZ wird übernommen, die Kasse ist schon erkannt
Stunden und Lohn einstellen. Kosten, Verfahren und Versicherung erscheinen sofort.
Zuständige Stelle
AK Bern
online über Formular 318.147
Ihr Verfahren
Vereinfachtes Verfahren
Ein Bescheid pro Jahr · 5 % Quellensteuer inklusive.
Unfallversicherung
Ihre Kosten pro Monat
≈ CHF 15'121.53 / Jahr
Das erledigt Clino für Sie
Alle Gemeinden, eine Stelle: Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Jetzt in Bern anmeldenDas hören wir jede Woche
«Sie hat doch eine Krankenkasse. Wenn etwas passiert, ist sie versichert.»
Bei Arbeitsunfällen zahlt nicht ihre Krankenkasse, sondern Ihre Unfallversicherung als Arbeitgeber. Fehlt sie, springt die Ersatzkasse UVG ein und stellt Ihnen die Prämien bis 5 Jahre in Rechnung.
Mit ClinoDie Unfallversicherung läuft im vereinfachten Verfahren plus über die AK Bern mit. Clino zeigt Ihnen, wo Sie das Häkchen setzen.
«Sie hat Ausweis B. Steuern sind ihre Sache, oder?»
Nein, Ihre: Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie 5 % Quellensteuer vom Bruttolohn ab, bei jedem Ausweis. Für diese Steuer haften Sie als Arbeitgeber.
Mit ClinoDie 5 % stehen auf jeder Lohnabrechnung; sie gehen mit der Jahresmeldung an die AK Bern.
«Sie putzt noch bei drei anderen Familien. Da hat sicher schon jemand angemeldet.»
Jeder Haushalt ist ein eigener Arbeitgeber: eigene Anmeldung, eigener Unfallschutz. Ohne Ihre Anmeldung baut Ihre Putzfrau keine AHV-Jahre auf.
Mit ClinoSie melden nur Ihren Haushalt an. Was die anderen Familien tun, bleibt deren Pflicht.
Quellen: UVV Art. 13 · Art. 95 UVG, Ersatzkasse UVG (schriftliche Auskunft, August 2026) · AHV-Merkblatt 2.07 · AHVG Art. 12
Ausgleichskasse
Arbeitgeberkontrolle
Familie Keller
Arbeitgeberkontrolle in Ihrem Haushalt
Arbeitsvertrag
PDFzwischen Familie Keller · Maria Silva
Kurz und ehrlich
Muss ich sie wirklich anmelden? Sie kommt nur alle zwei Wochen.
Ja, ab dem ersten Franken.
Ausnahmen: Jugendliche bis und mit dem Jahr, in dem sie 17 werden, und höchstens CHF 750 Lohn im Jahr bis und mit dem Jahr, in dem Ihre Putzfrau 25 wird.
Was kostet mich das am Ende, alles drin?
Stundenlohn plus rund 17 Prozent. Plus CHF 19.90 für Clino.
FAK-Satz im Kanton Bern: 1.5 %. Dazu kommen 8.33 % Ferienzuschlag und Ihre Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und Berufsunfall. Den genauen Betrag zeigt der Rechner oben.
Zum KostenrechnerWie lange dauert das?
Einmal einrichten. Dann einmal im Jahr.
Die Anmeldung geht an die AK Bern, online über Formular 318.147, innert eines Monats nach Arbeitsbeginn. Lohn zahlen dürfen Sie schon vorher. Danach melden Sie bis 30. Januar die Lohnsumme des Vorjahres. Clino füllt vor, Sie unterschreiben und senden.
Und wenn ich es einfach lasse?
Kontrolliert wird kaum. Bezahlt wird trotzdem.
2025 gab es schweizweit 239 Kontrollen. Teuer wird es trotzdem: Ersatzkasse UVG und AHV fordern in der Regel bis 5 Jahre nach, dazu droht eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze (AHVG Art. 87).
Ausgleichskasse des Kantons Bern, schriftliche Auskunft vom 6.8.2026 Quellen: AHV-Merkblätter 2.06 und 2.07, SECO-Bericht zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit 2025, Ersatzkasse UVG (schriftliche Auskunft, August 2026). Beitragssätze 2026 zuletzt geprüft am . Quellen und Methodik
Die Anmeldung ist innerhalb der 30 Tage längst erledigt. Danach CHF 19.90/Mt., jederzeit kündbar.
Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Bern. Zuerst melden Sie sich dort einmalig als Arbeitgeber an (Online-Formular), danach läuft die Lohnmeldung über das Portal ePortal. Für Haushalte mit VAVplus ist das ePortal laut AKB noch nicht verfügbar (akbern.ch, Stand 2.10.2026). Die Lohnmeldung läuft dann auf Papier oder so, wie es die AKB angibt.
Zuerst die Anmeldung bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern, dann ePortal.
Erhebt AHV, IV, EO, ALV und Familienzulagen für alle Privathaushalt-Arbeitgeber im Kanton Bern. Hier melden Sie sich als Arbeitgeber an: ein Online-Formular, einmalig.
Als Arbeitgeber anmeldenNur für bereits angemeldete Arbeitgeber: Hier melden Sie die Löhne und sehen Ihre Abrechnungen. Für den Portal-Zugang brauchen Sie Ihre Abrechnungsnummer, sie steht auf der ersten Rechnung der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Portal öffnenClino führt Sie mit Screenshots durch jeden Schritt und füllt die Lohnfelder aus Ihrer Monatsabrechnung.
Sätze und Anmeldeweg zuletzt geprüft am 17. Juli 2026.
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern nutzt das Bundesformular 318.147 (online). Kein Behördengang nötig.
Wichtig: Bei «Beschäftigung für» unbedingt «Hausdienst» wählen, nur dann erscheint Frage 4.2 zur Unfallversicherung über die Ausgleichskasse.
Das vereinfachte Verfahren plus (inkl. Unfallversicherung) wird angeboten. Sie müssen es aber aktiv beantragen, automatisch passiert das nie.
Anmelden: innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Jahresmeldung der Löhne: bis 30. Januar für das Vorjahr.
Die Bestätigung mit Ihrer Abrechnungsnummer kommt per Post. Lohn dürfen Sie in der Zwischenzeit bereits zahlen.
Die AK Bern listet zwei Formulare: das Bundesformular 318.147 und ihr eigenes «BZ 100». Der beschriebene Weg mit Frage 4.2 gilt für das Bundesformular.
Gratis, ohne Anmeldung, alle Schritte zum Abhaken.
Das meiste läuft in Bern wie überall. Diese zwei Punkte nicht, und beide entscheiden sich bei der Anmeldung.
Das Bundesformular für das vereinfachte Abrechnungsverfahren, richtig bis CHF 22'680 Jahreslohn pro Angestellte. Genau diesen Weg beschreibt diese Seite.
Das kasseneigene Formular, etwa bei höheren Löhnen. Für die typische Putzfrau im Privathaushalt brauchen Sie es nicht.
Die AK Bern nimmt Anmeldungen auf Deutsch und auf Französisch entgegen, von Bern über Biel/Bienne bis in den Berner Jura. Clino führt Sie in sechs Sprachen durch jeden Schritt.
Frage 4.2
Auf demselben Bundesformular fällt die Entscheidung über die Unfallversicherung. Wer sie über die Kasse laufen lassen will, wählt VAVplus und kreuzt es an. Wer nichts ankreuzt, steht am ersten Arbeitstag ohne UVG da.
Wer in Bern kontrolliert
Die Kontrollen in Privathaushalten macht die AMKBE im Auftrag des Amts für Wirtschaft (AWI) des Kantons Bern.
Quellen: NAV Hausdienst BE · Ausgleichskasse Bern
Korrespondenz auf Deutsch oder Französisch ist möglich.
Der Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse des Kantons Bern beträgt 5.00 % der AHV/IV/EO-Beiträge (Höchstsatz 5 %, SR 831.143.41 Art. 1). Auf den Bruttolohn umgerechnet sind das 0.53 %.
Anmeldung, Vertrag, Versicherung, Lohnabrechnung. Jedes Formular existiert weiter. Nur eben: nicht auf Ihrem Schreibtisch.
Schreibtisch leeren →Schon länger dabei?
Wer selbst anmeldet, zahlt in der Regel höchstens 5 Jahre AHV-Beiträge nach, plus 5 % Verzugszins. Clino stellt Vertrag und Anmeldung ab heute aus; bei der Vergangenheit helfen wir per WhatsApp.
In 60 Sekunden prüfen, was bei Ihnen offen istVier kleine Tools ohne Anmeldung, vorberechnet für Berner Sätze.
Bern gehört zu den acht Abkommenskantonen: Wohnt Ihre Haushaltshilfe in Frankreich (G-Bewilligung), wird KEINE Schweizer Quellensteuer abgezogen, sie versteuert den Lohn in Frankreich. AHV-Anmeldung, Unfallversicherung und monatliche Lohnabrechnung übernimmt Clino im ordentlichen Verfahren. Sie brauchen nur einmal pro Jahr das Formular 2041-AS.
Egal wen Sie zuhause beschäftigen. Clino bereitet Anmeldung und Versicherung vor und erledigt die Lohnabrechnung, alles in Bern.
Seite zuletzt aktualisiert:

Mit dem Online-Formular 318.147 des Bundes. Auf der letzten Seite wählen Sie als Empfängerin «Ausgleichskasse des Kantons Bern». Das ePortal nutzen Sie erst nach der Anmeldung, für die jährliche Lohnmeldung. Für Haushalte mit VAVplus ist das ePortal laut AKB noch nicht verfügbar (akbern.ch, Stand 2.10.2026). Die Lohnmeldung läuft dann auf Papier oder so, wie es die AKB angibt. Clino bereitet die Angaben für Sie vor.
Der Familienzulagen-Beitrag (FAK) beträgt im Kanton Bern 1.50 % des Bruttolohns, ausschliesslich vom Arbeitgeber bezahlt. Clino berechnet das automatisch auf jeder Lohnabrechnung.
Einen kantonalen Mindestlohn gibt es in Bern nicht. Verbindlich ist der Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft des Bundes: CHF 20.35 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.30 mit 4 Jahren Erfahrung oder EBA, CHF 24.55 mit EFZ. Er gilt ab 5 Stunden pro Woche beim selben Haushalt.
Kinderzulage: CHF 250 pro Kind und Monat. Ausbildungszulage: CHF 310 pro Monat. Stand 2026.
Im vereinfachten Verfahren rechnen Sie AHV/IV/EO, ALV und 5 % Quellensteuer einmal im Jahr über die Ausgleichskasse (AK Bern) ab. Es ist freiwillig und gilt bis CHF 22'680 Jahreslohn pro Person und bis CHF 60'480 für alle Angestellten des Haushalts zusammen. Die Unfallversicherung (UVG) ist nur dabei, wenn Sie bei der Anmeldung die Variante plus wählen. Sonst schliessen Sie sie selbst bei einem Versicherer ab.
Wer als Arbeitgeber keiner Ausgleichskasse beitritt und die Löhne nicht abrechnet, begeht ein Vergehen nach dem AHV-Gesetz: Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (Art. 87 AHVG). Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, in der Regel bis 5 Jahre rückwirkend.
CHF 19.90 pro Monat: Festpreis, egal wie viele Lohnabrechnungen. Die ersten 30 Tage sind kostenlos. Monatlich kündbar.
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen nur die Sozialabgaben an: AHV/IV/EO 10.6 % und ALV 2.2 % (je zur Hälfte geteilt) sowie der kantonale FAK-Beitrag (nur Arbeitgeber) und die UVG, dazu die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Clino berechnet alle Thun-Sätze automatisch.
Im Privathaushalt gilt die AHV-Anmeldepflicht ab dem ersten Franken – in der ganzen Schweiz, auch in Bern. Beitragsfrei sind nur Jugendliche bis zum Jahr, in dem sie 17 werden, und bei Angestellten bis 25 Jahre Löhne bis CHF 750/Jahr, ausser die Angestellte verlangt die Abrechnung.
Bezahlt ist von Gesetzes wegen nur der 1. August. Die übrigen Tage sind den Sonntagen gleichgestellt, ob sie bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag oder NAV.
Neujahrstag
Berchtoldstag
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
Bundesfeiertag
gesetzlich bezahltWeihnachtstag
Stephanstag
2 dieser Tage fallen 2026 auf ein Wochenende. Grundlage: Art. 20a ArG. Quelle: SECO, Stand 12.12.2024.
So schnell geht es im Kanton Bern
Clino
online
Grüessech! Wir haben eine Putzfrau in Bern gefunden, was müssen wir jetzt tun?
09:12Schön! In 5 Minuten erledigt: Clino bereitet die Anmeldung bei der AK Bern vor, du reichst sie ein, plus Vertrag + Lohnabrechnung. Gilt im ganzen Kanton Bern.
09:14Sie sind die Putzfrau?
Lohn, Versicherung, Ihre Rechte, und ein fertiges Paket, mit dem Ihr Arbeitgeber Sie legal anmeldet.
Vertrag und Lohnabrechnung in 5 Minuten. 30 Tage kostenlos, vor Tag 30 keine Belastung. Passt es nicht? Konto löschen, fertig. Kein Risiko.
Putzfrau in Thun anmeldenVor Tag 30 keine Belastung • CHF 19.90/Monat danach
30 Tage gratis · dann CHF 19.90/Mt. · jederzeit kündbar