Putzfrau werden in der Schweiz: Was Sie wirklich wissen müssen - von der Anmeldung bis zum ersten Kunden
Ob Quereinstieg, Nebenjob oder Neustart - hier finden Sie alles, was Sie brauchen, um als Haushaltshilfe durchzustarten. Von der Ausrüstung über den Papierkram bis zu Ihren ersten Kunden: Schritt für Schritt, ohne Fachchinesisch.
Starten Sie am besten angestellt bei Privathaushalten: Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei AHV und Unfallversicherung an, und der NAV garantiert Ihnen mindestens CHF 20.35 brutto pro Stunde.
- NAV-Mindestlohn: CHF 20.35-24.55/Std., marktüblich sind je nach Region CHF 25-38
- Immer schriftlichen Vertrag und Anmeldebestätigung vom Arbeitgeber verlangen
- Eigene Grundausstattung ab CHF 50-100; Kunden über Empfehlungen, Inserate und Flyer
Starterkit-Checkliste: Sind Sie bereit?
Bevor Sie loslegen, prüfen Sie mit unserer interaktiven Checkliste, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Keine Sorge - die meisten Punkte lassen sich schnell erledigen.
Starterkit-Check
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Schnellstart in 6 Schritten
Wenn Sie heute anfangen wollen: So gehen Sie ohne Stress vor. Erst die Basis klären, dann Kunden aufbauen.



1. Angestellt oder selbständig - die erste grosse Entscheidung
Bevor Sie den Putzlappen in die Hand nehmen, müssen Sie eine grundlegende Frage klären: Wollen Sie angestellt bei Privathaushalten arbeiten, oder sich selbständig machen?
Die Antwort beeinflusst alles - von den Versicherungen über die Steuern bis hin zu Ihrem Verdienst.
| Kriterium | Angestellt | Selbständig |
|---|---|---|
| Administration | Wenig - Arbeitgeber erledigt fast alles | Viel - Sie sind für alles zuständig |
| Sozialversicherungen | Arbeitgeber meldet an und zahlt mit | Sie zahlen alles selbst (AHV, BVG etc.) |
| Steuern | Vereinfacht oder Quellensteuer | Steuererklärung + Buchhaltungspflicht |
| Ferien | Mind. 4 Wochen bezahlt | Keine - Sie planen selbst |
| Kündigungsschutz | Fristen gemäss NAV/OR | Kunden können jederzeit kündigen |
| Verdienstpotenzial | Mindestlohn + Zuschläge | Höher, aber unregelmässiger |
| Freiheit | Feste Zeiten und Aufgaben | Volle Flexibilität |
Unsere Empfehlung: Starten Sie angestellt. Sie profitieren vom NAV-Schutz (Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft), haben weniger Papierkram und können sich ganz auf die Arbeit konzentrieren. Selbständigkeit ist später immer noch möglich - mit mehr Erfahrung und Kundenstamm.
Die meisten Privathaushalte in der Schweiz stellen ihre Putzfrau direkt an. Tools wie Clino machen den Papierkram für Arbeitgeber so einfach, dass es für beide Seiten die beste Lösung ist.
Der Rest dieses Leitfadens konzentriert sich auf die angestellte Variante, da sie für die meisten Einsteigerinnen der sinnvollste Weg ist.
2. Was brauchen Sie an Ausrüstung?

Die gute Nachricht: Sie brauchen nicht viel, um loszulegen. Die meisten Reinigungsmittel und Geräte stellt der Haushalt. Aber einige Dinge sollten Sie selbst mitbringen.
Was Sie selbst mitbringen
- Rutschfeste Schuhe - Sicherheit auf nassen Böden ist nicht verhandelbar
- Bequeme Arbeitskleidung - Bewegungsfreiheit, waschbar, nicht Ihr Sonntagskleid
- Smartphone - Für Terminplanung, Kommunikation mit Kunden, Navigation
- Eigene Mikrofasertücher - Hygienischer, und Sie wissen, dass sie sauber sind
- Gummihandschuhe - Schützen Ihre Hände vor Reinigungsmitteln
- Knieschoner - Optional, aber Ihre Knie werden es Ihnen danken
Was der Haushalt stellt
- Staubsauger und Wischmopp
- Reinigungsmittel (Allzweck, Bad, Glas, Boden)
- Eimer, Lappen, Schwämme
- Spezialgeräte (Dampfreiniger, etc.)
Budget-Tipp: Für Ihre persönliche Grundausstattung rechnen Sie mit CHF 50-100. Rutschfeste Schuhe ab CHF 30 (Ochsner Shoes, Dosenbach), ein Set Mikrofasertücher ab CHF 10 (Migros, Coop), Gummihandschuhe ab CHF 5.
Profi-Tipp: Viele erfahrene Putzfrauen bringen eigene Mikrofasertücher mit - farbcodiert nach Bereich (blau für Bad, gelb für Küche, rosa für Oberflächen). Das ist hygienischer und wirkt professionell.
3. Reinigungsmittel: Was Sie wissen sollten
Auch wenn der Haushalt die Produkte stellt - Sie sollten wissen, was Sie verwenden. Das zeigt Kompetenz und schützt Ihre Gesundheit.
Die Basics
| Produkt | Einsatz | Beispiele (CH) |
|---|---|---|
| Allzweckreiniger | Oberflächen, Küche | Held, Mr. Proper, Oecoplan |
| Glasreiniger | Fenster, Spiegel | Ajax, Held, Coop Oecoplan |
| Badreiniger | Armaturen, Fliesen, Kalk | Cillit Bang, durgol, Held |
| Bodenreiniger | Parkett, Laminat, Fliesen | Pronto, Potz, Oecoplan |
| WC-Reiniger | Toilette | WC-Ente, Bref, Held |
Tipp: Fragen Sie beim ersten Besuch, welche Produkte der Haushalt bevorzugt. Viele Schweizer Familien legen Wert auf umweltfreundliche Reiniger (Held, Oecoplan, Ecover). Zeigen Sie, dass Ihnen das nicht egal ist.
Achtung: Tragen Sie immer Handschuhe bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln. Hautallergien und Ekzeme sind in der Reinigungsbranche häufig. Wenn Sie empfindlich reagieren, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Alternativen.
4. Administrative Schritte: Der Papierkram

Das ist der Teil, vor dem sich viele fürchten - aber er ist machbar. Hier ist genau, was Sie Schritt für Schritt erledigen müssen:
AHV-Nummer besorgen
Falls Sie noch keine haben: Die AHV-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder der kantonalen Ausgleichskasse. Als EU/EFTA-Bürger/in bekommen Sie sie automatisch bei der Anmeldung.
Bei der Gemeinde anmelden
Wenn Sie neu in der Schweiz sind oder umziehen: Innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Bringen Sie Pass, Mietvertrag und Arbeitsvertrag mit.
Krankenversicherung abschliessen
Die Grundversicherung (KVG) ist in der Schweiz obligatorisch - für alle, ohne Ausnahme. Frist: 3 Monate nach Einreise. Vergleichen Sie Prämien auf priminfo.admin.ch.
Arbeitsvertrag unterschreiben
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag. Er regelt Lohn, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen. Unsere kostenlose Vertragsvorlage zeigt, was drin stehen muss.
Sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet
Das ist der wichtigste Punkt. Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der AHV-Ausgleichskasse, der Unfallversicherung und ggf. der Quellensteuer anmelden. Eine Anleitung für Arbeitgeber finden Sie in unserem Artikel Putzfrau anmelden.
Warnung: Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht anmeldet, arbeiten Sie schwarz. Das hat ernste Konsequenzen - auch für Sie. Lesen Sie hier, was Sie riskieren.
Gut zu wissen: Als Angestellte müssen SIE sich nicht bei der AHV melden - das macht Ihr Arbeitgeber. Aber stellen Sie sicher, dass er es auch tut! Fragen Sie nach der Anmeldebestätigung.
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5. Versicherungen, die Sie brauchen
In der Schweiz sind Sie gut abgesichert - wenn alles korrekt läuft. Hier ein Überblick, welche Versicherungen Sie betreffen:
Krankenversicherung (KVG)
Obligatorisch für alle in der Schweiz. Sie wählen Ihre Krankenkasse selbst und zahlen die Prämie. Bei tiefem Einkommen haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung - erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Unfallversicherung (UVG)
Die Berufsunfallversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber. Aber Achtung: Wenn Sie bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur Berufsunfälle gedeckt. Nichtberufsunfälle (Freizeit) müssen Sie dann über Ihre Krankenkasse versichern.
Wichtig bei mehreren Arbeitgebern: Wenn Sie bei keinem Arbeitgeber einzeln 8+ Stunden arbeiten, aber zusammengerechnet schon, sind Sie trotzdem NICHT automatisch für Nichtberufsunfälle versichert. Prüfen Sie Ihren UVG-Status genau.
Haftpflichtversicherung
Nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Wenn Sie beim Putzen etwas Wertvolles beschädigen, schützt eine Privathaftpflicht vor hohen Kosten. Ab CHF 5-10 pro Monat bei den meisten Schweizer Versicherern (Mobiliar, Helvetia, AXA, Zurich).
Versicherungen, wenn Sie selbständig sind
Als Selbständige müssen Sie ALLE Versicherungen selbst organisieren: AHV-Beiträge, UVG, Krankentaggeld, ggf. BVG. Mehr dazu im Artikel zum NAV Hauswirtschaft.
6. Wie finden Sie Kunden?
Die wichtigste Frage nach dem Papierkram: Wo kommen die Kunden her? In der Schweiz funktionieren vor allem diese Kanäle:
Mund-zu-Mund (der Klassiker)
In der Schweiz die mit Abstand effektivste Methode. Sagen Sie Freunden, Nachbarn, Bekannten und in der Expat-Community Bescheid, dass Sie als Haushaltshilfe starten. Gute Putzfrauen werden weiterempfohlen - das geht schneller als Sie denken.
Online-Plattformen
- Batmaid - Grosse Reinigungsplattform in der Schweiz
- tutti.ch / anibis.ch - Inserate aufgeben (gratis)
- Facebook-Gruppen - Lokale Quartier-Gruppen, Expat-Gruppen
- Nextdoor - Nachbarschafts-App, beliebt in Schweizer Städten
Plattformen wie Batmaid übernehmen die Vermittlung, nehmen dafür aber eine hohe Marge. Viele Putzfrauen verdienen mehr, wenn Kunden sie direkt anstellen.
Flyer im Quartier
Ein einfacher Flyer im Briefkasten oder am schwarzen Brett im Coop/Migros funktioniert erstaunlich gut. Name, Telefonnummer, was Sie anbieten - mehr braucht es nicht.
Reinigungsfirma als Einstieg
Wenn Sie noch keine Kontakte haben, kann eine Reinigungsfirma der erste Schritt sein. Sie bekommen sofort Aufträge, lernen verschiedene Haushalte kennen und sammeln Erfahrung. Später können Sie dann direkt bei Familien arbeiten.
Tipp: Starten Sie mit 2-3 Kunden und bauen Sie langsam auf. Lieber wenige zufriedene Kunden als viele halbherzige Einsätze. Qualität spricht sich herum. Übrigens: Unser Artikel Putzfrau finden zeigt, wie Arbeitgeber nach Putzfrauen suchen - nützlich, um deren Perspektive zu verstehen.
7. Preisgestaltung: Was können Sie verlangen?
Der Lohn als Putzfrau in der Schweiz ist gesetzlich geregelt - nach unten. Der NAV Hauswirtschaft legt Mindestlöhne fest, die nicht unterschritten werden dürfen:
NAV-Mindestlöhne (Brutto)
| Kategorie | Mindestlohn/Stunde |
|---|---|
| Ungelernt, ohne Erfahrung | CHF 20.35 |
| Mit 4+ Jahren Erfahrung | CHF 22.30 |
| Mit EFZ (Gebäudereiniger/in) | CHF 24.55 |
Marktübliche Stundenlöhne nach Region
| Region | Bruttolohn/Stunde |
|---|---|
| Zürich, Zug, Basel | CHF 28-35 |
| Genf, Lausanne | CHF 30-38 |
| Bern, Luzern | CHF 26-32 |
| Ländliche Gebiete | CHF 25-30 |
Was Sie tatsächlich verlangen können, hängt von mehreren Faktoren ab: Erfahrung, Referenzen, Sprachkenntnisse, Spezialleistungen (Bügeln, Grundreinigung, Fenster) und der Region. Für eine detaillierte Übersicht nach Kanton lesen Sie unseren Kosten-Vergleich nach Kanton.
Tipp: Verkaufen Sie sich nicht unter Wert, nur um an Kunden zu kommen. Wer zu billig ist, wird nicht geschätzt und kann den Preis später kaum erhöhen. Lieber realistisch starten und mit guter Arbeit überzeugen.
Mit unserem Lohnrechner können Sie genau berechnen, was von Ihrem Bruttolohn netto übrig bleibt - inkl. aller Abzüge für AHV, ALV und Quellensteuer.
8. Steuern und Abrechnungen
Steuern klingen kompliziert, sind aber als angestellte Putzfrau überraschend einfach - weil Ihr Arbeitgeber die meiste Arbeit macht.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Für Löhne bis CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber kann das vereinfachte Abrechnungsverfahren genutzt werden. Dabei zahlt Ihr Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von ca. 5% des Bruttolohns als Quellensteuer - und das war's. Sie müssen dieses Einkommen nicht in Ihrer Steuererklärung deklarieren.
Quellensteuer (für B- und L-Bewilligungen)
Wenn Sie eine B- oder L-Bewilligung haben, wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Der Satz hängt vom Kanton, Zivilstand und Einkommen ab. Sie müssen in der Regel keine separate Steuererklärung einreichen (ausser bei hohem Einkommen oder auf Antrag).
Steuern, wenn Sie selbständig sind
Hier wird es aufwendiger: Sie müssen alle Einnahmen deklarieren, AHV-Beiträge selbst abrechnen, Belege aufbewahren und eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Ohne Buchhaltungskenntnisse empfehlen wir einen Treuhänder.
Berechnen Sie Ihren Nettolohn: Unser Lohnrechner für Haushaltshilfen zeigt Ihnen in Sekunden, was von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt - mit allen Sozialabzügen und der Quellensteuer.
9. Tipps von erfahrenen Putzfrauen
Diese Ratschläge kommen von Profis, die seit Jahren in Schweizer Haushalten arbeiten:
Arbeiten Sie systematisch: Immer von oben nach unten, von hinten nach vorne. So fällt kein Schmutz auf bereits gereinigte Flächen.
Pünktlichkeit wird grossgeschrieben: In der Schweiz zählt Pünktlichkeit mehr als fast alles andere. Seien Sie lieber 5 Minuten zu früh als 1 Minute zu spät.
Kommunizieren Sie klar: Beim ersten Einsatz besprechen Sie mit dem Kunden, was genau erwartet wird. Schreiben Sie es auf. So vermeiden Sie Missverständnisse.
Setzen Sie Grenzen: Klären Sie vorher, welche Aufgaben im Pensum enthalten sind. Fenster putzen, Bügeln oder Gartenarbeit gehören nicht automatisch dazu.
Achten Sie auf Ihren Körper: Reinigung ist körperliche Arbeit. Nutzen Sie Knieschoner, wechseln Sie die Hände, machen Sie Pausen. Rückenschmerzen sind vermeidbar.
Bauen Sie Routinen auf: Erstellen Sie für jeden Haushalt eine feste Reihenfolge. Das spart Zeit und Sie vergessen nichts.
Profi-Tipp: Bei Grundreinigungen oder speziellen Aufträgen: Machen Sie Vorher-Nachher-Fotos. Das ist gut für Ihr Selbstvertrauen, als Referenz für neue Kunden und falls es Diskussionen gibt.
10. Häufige Fehler beim Einstieg
Diese Fehler sehen wir immer wieder - vermeiden Sie sie:
Zu billig arbeiten, um an Kunden zu kommen. Das unterbietet die ganze Branche und Sie können den Preis später kaum erhöhen. Halten Sie sich mindestens an die NAV-Mindestlöhne.
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Mündliche Abmachungen führen zu Problemen. Bestehen Sie immer auf einem Vertrag - nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage.
Zu viele Stunden auf einmal annehmen. Reinigung ist körperlich anstrengend. Fangen Sie langsam an und steigern Sie schrittweise. Burnout im ersten Monat hilft niemandem.
Schwarzarbeit akzeptieren. «Wir machen das ohne Anmeldung, dafür zahle ich Ihnen mehr.» Lehnen Sie das ab. Die Risiken sind enorm - Bussen, kein Versicherungsschutz, keine AHV-Beiträge für Ihre Rente.
Die eigenen Rechte nicht kennen. Sie haben Anspruch auf Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz und mehr. Lesen Sie unseren Artikel Rechte als Putzfrau - Wissen schützt.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Ausbildung, um als Putzfrau zu arbeiten?
Nein, eine formale Ausbildung ist nicht nötig. Erfahrung und Zuverlässigkeit zählen mehr. Wer möchte, kann aber einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ) als Gebäudereiniger/in machen - das erhöht den Mindestlohn und die Chancen auf dem Markt.
Wie viele Stunden pro Woche kann ich arbeiten?
Das hängt von Ihrer Aufenthaltsbewilligung und Ihren Arbeitgebern ab. Bei einem Arbeitgeber sind bis zu 45 Stunden/Woche erlaubt. Viele arbeiten Teilzeit bei mehreren Haushalten - z.B. 3-4 Stunden bei 4-5 Familien, also 12-20 Stunden pro Woche.
Kann ich bei mehreren Familien gleichzeitig putzen?
Ja, absolut. Die meisten Putzfrauen arbeiten bei mehreren Haushalten. Jeder Arbeitgeber muss Sie separat anmelden und einen eigenen Arbeitsvertrag ausstellen. Bei weniger als 8 Stunden pro Woche pro Arbeitgeber müssen Sie Ihre Nichtberufsunfallversicherung selbst über die Krankenkasse regeln.
Was mache ich, wenn etwas kaputt geht?
Sofort melden und ehrlich sein. Kleine Schäden werden meistens toleriert - Unfälle passieren. Eine Haftpflichtversicherung (CHF 5-10/Monat) schützt Sie bei grösseren Schäden. Im Arbeitsvertrag sollte die Haftung bei Schäden geregelt sein.
Wie ist das mit Ferien als Putzfrau?
Sie haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (5 Wochen unter 20 oder über 50 Jahre). Bei Stundenlohn wird ein Ferienzuschlag von 8.33% (bzw. 10.64%) auf den Bruttolohn aufgerechnet und auf jeder Abrechnung ausgewiesen.
Muss ich mich selber bei der AHV anmelden?
Nein, wenn Sie angestellt sind, ist das die Pflicht Ihres Arbeitgebers. Er meldet Sie an, zieht Ihren AHV-Anteil (5.3%) vom Lohn ab und bezahlt seinen Anteil (5.3%) dazu. Prüfen Sie aber, dass er es auch tatsächlich tut - sonst arbeiten Sie schwarz.
Kann ich als Putzfrau eine Aufenthaltsbewilligung bekommen?
Als EU/EFTA-Bürger/in können Sie mit einem Arbeitsvertrag eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder Aufenthaltsbewilligung (B) beantragen. Für Drittstaaten ist es schwieriger - Sie brauchen in der Regel bereits eine Bewilligung, bevor Sie arbeiten dürfen. Erkundigen Sie sich beim Migrationsamt Ihres Kantons. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für Putzfrauen aus dem Ausland.
Quellen
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV - Merkblätter AHV/IV
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- Schweizerischer Arbeitgeberverband - Lohnempfehlungen Hauswirtschaft
- priminfo.admin.ch - Prämienvergleich Krankenversicherung
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir grösste Sorgfalt auf die Richtigkeit der Inhalte verwenden, übernehmen wir keine Haftung für deren Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich an eine Fachperson oder an das zuständige kantonale Arbeitsamt. Stand: Mai 2026.
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