Kinderbetreuung · Kosten
Kita-Gutschein für die Nanny? Nein, aber bis CHF 25'800 Steuerabzug pro Kind
Was zahlt der Staat an Ihre Nanny?
CHF 14'673weniger Steuern im Jahr. Abzug: CHF 42'000 beim Bund, CHF 42'000 im Kanton Zürich.
Kita-Gutschein: CHF 0 · Neue Betreuungszulage: CHF 0. Beide sind für Kita und Tagesfamilie gedacht.
Annahme: Nanny CHF 60'000 im Jahr, davon 70 % Kinderbetreuung, verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 180'000.
30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar
Ihr Abzug mit Ihren Zahlen ↓
Kita-Gutscheine gibt es in der Regel nur für Kitas und Tagesfamilien, die neue Betreuungszulage des Bundes ausschliesslich. Für eine Nanny, die Sie selbst anstellen, zahlt die Zulage nichts und ein Gutschein fast nie. Was zählt, ist der Steuerabzug: beim Bund bis CHF 25'800 pro Kind und Jahr, im Kanton bis zu seinem eigenen Höchstbetrag. Die Karte rechnet aus, was das für Sie heisst.
Kita-Gutscheine: für Kita und Tagesfamilie, nicht für die Nanny
Gutscheine und Beiträge zahlen Gemeinde oder Kanton, abgestuft nach Einkommen. Das Geld geht an einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesfamilien-Organisation. In den vier Systemen unten kommt eine Nanny, die die Eltern direkt anstellen, nicht vor.
Stadt Bern
MusterBetreuungsgutschein
Periode 1.8.2026–31.7.2027
Einlösbar bei
- Kitas im Gutscheinsystem
- Tagesfamilien-Organisationen
- Nanny, von den Eltern angestellt
Bedingungen
- Pensum der Eltern zusammen mindestens 105 % (alleinerziehend 5 %)
- Massgebendes Familieneinkommen unter CHF 170'000
Wert
nach Einkommen, Vermögen und Familiengrösse
CHF 0
für Ihre Nanny
Muster nach der offiziellen Seite, Stand Oktober 2026. Quelle: bern.ch
In Bern zählt sogar die Tagesmutter nur mit Anschluss an eine zugelassene Organisation. Wer eine private Tagesmutter bei sich zu Hause anstellt, ist wie bei der Nanny selbst Arbeitgeber. Die Regeln macht jede Gemeinde: Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach.
Ob sich die Nanny ohne Gutschein trotzdem rechnet, hängt vor allem von der Zahl der Kinder ab. Das zeigt der Vergleich von Kita, Nanny und Tagesmutter.
Die neue Betreuungszulage: bis CHF 500 im Monat, aber nicht für die Nanny
Das Kita-Gesetz (UKibeG) bringt eine dritte Familienzulage neben Kinder- und Ausbildungszulage: CHF 100 im Monat, wenn ein Kind einen Tag pro Woche in einer Kita betreut wird, und CHF 50 mehr für jeden weiteren halben Tag. Bei fünf Tagen sind es CHF 500. Tippen Sie Ihre Woche an:
Wer betreut? Wählen, dann halbe Tage antippen
CHF 200
Betreuungszulage pro Kind und Monat
4 halbe Tage in Kita oder Tagesfamilie zählen. 6 halbe Tage mit Nanny oder Grosseltern zählen nicht.
Beim Steuerabzug zählen alle bezahlten Betreuungstage, Kita wie Nanny.
Gesetzliches Minimum, höchstens bis CHF 500. Nie mehr, als Sie selbst für die Kita zahlen. Kantone dürfen mehr zahlen. Wie halbe Tage gezählt werden, regelt der Bundesrat noch.
- Das Kind ist noch keine 8 Jahre alt.
- Beide Eltern arbeiten oder sind in Ausbildung.
- Bezahlte Betreuung in der Schweiz, in einer Kita oder einer Tagesfamilie mit Organisation, in einer Landessprache.
Grosseltern, Nannys und Babysitter zählen laut BSV ausdrücklich nicht. Was gilt, wenn Sie Oma oder Opa fürs Hüten bezahlen, steht im Beitrag Grosseltern bezahlen.
Wann? Den Start legt der Bundesrat fest. Laut BSV kommen die ersten Zahlungen voraussichtlich ab 2029. Beantragt wird die Zulage über den Arbeitgeber, wie heute die Kinderzulage.
Ein Mix kann sich lohnen: Zwei Kita-Tage bringen Gutschein und Zulage, die Nanny übernimmt den Rest. Mit dem Kindergarten ändert sich der Plan ohnehin, dann stellt sich die Frage nach dem Pensum der Nanny. Oder Sie teilen die Nanny mit einer zweiten Familie.
Laut BFS nutzen 27.5 % der Haushalte mit Kindern bis 12 nur Betreuung, die das neue Gesetz nicht fördert. Mehr dazu in unserer Auswertung zur Kita-Zulage.
Unverändert bleibt die Kinderzulage: mindestens CHF 215 pro Kind und Monat, je nach Kanton bis CHF 330. Sie kommt über Ihren eigenen Arbeitgeber, egal wer die Kinder betreut.
Der Steuerabzug: hier zählt die Nanny
Für die Steuer ist egal, wer betreut. Abziehbar sind die nachgewiesenen Kosten der Drittbetreuung, beim Bund bis CHF 25'800 pro Kind und Jahr. Jeder Kanton hat seinen eigenen Höchstbetrag, von CHF 8'000 bis CHF 27'300. Tragen Sie Ihre Zahlen ein:
Steuererklärung 2026 · Abzüge
Kosten für die Drittbetreuung von Kindern
- Das Kind ist unter 14 und lebt bei Ihnen.
- Die Betreuung ist nötig, weil Sie arbeiten, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sind.
- Nur der Anteil Kinderbetreuung zählt. Macht die Nanny auch Haushalt, rechnet das Steueramt nur einen Teil.
Belegt wird mit Lohnausweis, Arbeitsvertrag und Zahlungen per Bank. Halten Sie im Vertrag fest, welche Aufgaben Kinderbetreuung sind: Das hilft beim Steueramt.
Wie viel Steuern das spart, hängt vom Einkommen ab. Der Steuerabzug-Rechner rechnet es mit Ihren Zahlen aus, für Bund, Kanton und Gemeinde.
Was eine Nanny mit allen Abgaben im Jahr kostet, zeigt der Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung.
Für die Nanny: was ihr zusteht
Die Swiss Nanny Association sagt es deutlich: Nannys sind keine Selbstständigen, sondern Angestellte der Familie. Daraus folgt:
- Ein schriftlicher Vertrag, die Anmeldung bei der AHV und eine Unfallversicherung.
- Ein Lohnausweis Ende Jahr. Die Familie braucht ihn für ihren Steuerabzug, er nützt also beiden.
- Eigene Kinder? Dann Kinderzulagen über die Familienausgleichskasse der Arbeitgeberfamilie, sofern nicht der andere Elternteil zuerst anspruchsberechtigt ist (FamZG Art. 7), ab einem Jahreseinkommen von CHF 7'560.
- Kommt die Betreuungszulage, gilt sie auch für die Nanny selbst: für ihr eigenes Kind in einer Kita, wenn beide Eltern arbeiten.
Häufige Fragen
Gibt es Betreuungsgutscheine für eine Nanny?
In den grossen Systemen nicht. Bern, Zürich, Basel-Stadt und die Waadt zahlen Gutscheine oder Beiträge für Kitas und Tagesfamilien. Eine Nanny, die die Eltern direkt anstellen, kommt darin nicht vor. Die Regeln macht jede Gemeinde oder jeder Kanton selbst, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Wohngemeinde nach.
Bekomme ich die neue Betreuungszulage für die Nanny?
Nein. Laut BSV zählen Grosseltern, Nannys und Babysitter nicht als institutionelle Betreuung. Die Zulage gibt es für Kitas und für Tagesfamilien, die einer Organisation angeschlossen sind: CHF 100 im Monat ab einem Tag pro Woche, bis CHF 500 bei fünf Tagen. Die ersten Zahlungen erwartet das BSV ab 2029.
Wie viel kann ich für die Nanny von den Steuern abziehen?
Beim Bund die nachgewiesenen Kosten bis CHF 25'800 pro Kind unter 14 und Jahr. Im Kanton gilt der kantonale Höchstbetrag, zwischen CHF 8'000 und CHF 27'300 pro Kind. Abziehbar ist nur der Anteil Kinderbetreuung, und nur wenn die Betreuung nötig ist, weil Sie arbeiten oder in Ausbildung sind.
Ist eine Kita mit Gutschein günstiger als eine Nanny?
Bei einem Kind meist ja, weil die Kita pro Kind kostet und der Gutschein einen Teil davon zahlt. Ein Nanny-Lohn deckt dagegen alle Kinder zusammen. Ab zwei oder drei Kindern kann die Nanny deshalb trotz fehlendem Gutschein günstiger sein.
Kann ich Kita und Nanny kombinieren?
Ja. Die Kita-Tage bringen Gutschein und künftig die Betreuungszulage, die Nanny-Tage zählen beim Steuerabzug. Der Höchstbetrag gilt pro Kind für alle Betreuungskosten zusammen, nicht pro Betreuungsform.
Welche Belege will das Steueramt für die Nanny?
Den Lohnausweis der Nanny bzw. im vereinfachten Verfahren die Abrechnung der Ausgleichskasse, den Arbeitsvertrag mit den Aufgaben und die Zahlungsbelege. Bar bezahlte Löhne lassen sich schwer belegen.
Nanny anmelden, damit der Abzug zählt
Wählen Sie Ihren Kanton: Dort steht, wie die Anmeldung bei Ihnen läuft. Clino macht danach jeden Monat die Lohnabrechnung und Ende Jahr den Lohnausweis.
30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar
Quellen
Stand: 22. Oktober 2026. Kantonale Höchstbeträge: Steuerperiode 2026.
