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Sonderfall

Jemanden anstellen, der schon AHV bezieht

Du darfst eine Rentnerin ganz normal anstellen - es braucht keine Bewilligung. Drei Dinge auf der Lohnabrechnung ändern sich aber, und eines davon spart euch beiden Geld.

5 Minuten
Answer in 30 seconds

Du kannst jemanden nach dem Referenzalter ganz normal anstellen. Auf der Lohnabrechnung ändern sich genau drei Dinge: AHV-Beiträge fallen erst auf dem Teil über CHF 1'400 pro Monat an, die Arbeitslosenversicherung entfällt auf beiden Seiten komplett, und eine Pensionskassenpflicht besteht nicht mehr. Die Unfallversicherung läuft unverändert auf dem vollen Lohn weiter.

  • Freibetrag CHF 1'400 im Monat bzw. CHF 16'800 im Jahr - und er gilt pro Arbeitgeber, nicht insgesamt.
  • ALV fällt weg: weder du noch sie zahlen noch 1,1 Prozent. Dafür gibt es auch kein Arbeitslosengeld mehr.
  • Sie darf auf den Freibetrag verzichten - damit kann sie ihre Rente noch erhöhen.

This applies when

Deine Hausangestellte hat das AHV-Referenzalter erreicht und arbeitet weiter.

Freibetrag / Monat
CHF 1'400
Freibetrag / Jahr
CHF 16'800
ALV ab Referenzalter
0 %
NBU bleibt
1.432 %

Was sich auf der Lohnabrechnung ändert

AHV: nur noch auf dem Teil über CHF 1'400

Wer das Referenzalter erreicht hat, zahlt AHV-Beiträge erst auf dem Lohn, der über CHF 1'400 im Monat liegt - CHF 16'800 im Jahr. Verdient sie bei dir CHF 1'000 im Monat, fallen gar keine AHV-Beiträge an. Verdient sie CHF 1'800, wird nur auf CHF 400 abgerechnet.

ALV: entfällt komplett

Ab dem Referenzalter endet die Beitragspflicht an die Arbeitslosenversicherung vollständig (Art. 2 Abs. 2 lit. c AVIG). Weder du noch sie zahlen die 1,1 Prozent. Die Kehrseite: Es besteht auch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Pensionskasse: keine Pflicht mehr

Die obligatorische berufliche Vorsorge endet mit dem Referenzalter. Auch wenn der Lohn über der Eintrittsschwelle liegt, musst du sie nicht mehr anmelden. Eine freiwillige Weiterversicherung ist in manchen Kassen möglich, aber nicht deine Pflicht.

Unfallversicherung: bleibt genau gleich

Hier ändert sich nichts. Berufsunfall ab der ersten Stunde, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber, beides auf dem vollen Lohn - ohne Freibetrag. Das ist der häufigste Fehler: den Freibetrag versehentlich auch auf die Unfallprämie anzuwenden.

Der Freibetrag gilt pro Arbeitgeber

Arbeitet sie für mehrere Familien, bekommt sie den Freibetrag bei jeder einzeln. Drei Haushalte mit je CHF 1'200 im Monat bedeuten CHF 3'600 Lohn und trotzdem null AHV-Beiträge. Das ist so gewollt und kein Schlupfloch - du musst also nicht wissen, was sie anderswo verdient, und darfst deinen Freibetrag voll anwenden.

Sie darf auf den Freibetrag verzichten - und manchmal lohnt sich das

Seit der Reform AHV 21 kann sie entscheiden, ob auf dem Lohnteil unter CHF 1'400 trotzdem AHV-Beiträge bezahlt werden sollen. Das klingt widersinnig, kann sich aber rechnen: Beiträge nach dem Referenzalter können Beitragslücken schliessen und die Rente erhöhen, bis maximal zur Maximalrente. Einmalig kann sie eine Neuberechnung ihrer Rente beantragen, die die nach dem Referenzalter erzielten Einkommen berücksichtigt.

Für wen das interessant ist: alle, die Jahre im Ausland verbracht haben oder deren Rente wegen fehlender Beitragsjahre gekürzt ist. Der Verzicht muss gegenüber der Ausgleichskasse erklärt werden - und zwar für das ganze Jahr und bei jedem Arbeitgeber einzeln.

Was sich nicht ändert

Ziemlich viel, und das ist die wichtigere Hälfte: Arbeitsvertrag, Lohnuntergrenze, Ferienanspruch, Feiertage, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - alles genau wie bei jeder anderen Angestellten. Ein Rentenbezug ist kein Grund für schlechtere Bedingungen, und der Freibetrag ist keine Erlaubnis, weniger zu zahlen. Er senkt nur die Sozialbeiträge, nicht den Lohn.

Häufige Fragen

Muss ich der Ausgleichskasse Bescheid geben?

Ja. Die Kasse weiss nicht automatisch, dass deine Angestellte das Referenzalter erreicht hat, und rechnet sonst weiter wie bisher ab. Melde es aktiv, dann wird der Freibetrag ab dem richtigen Monat berücksichtigt. Zu viel bezahlte Beiträge lassen sich zurückfordern, aber das ist Aufwand, den man sich sparen kann.

Ab wann genau gilt das - ab dem 65. Geburtstag?

Ab dem Monat nach Erreichen des Referenzalters. Das ist heute in der Regel 65, aber Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 haben wegen AHV 21 ein Referenzalter zwischen 64 Jahren und 3 Monaten und 65 Jahren. Frag im Zweifel bei der Ausgleichskasse nach dem genauen Datum - raten lohnt sich hier nicht.

Sie bezieht eine IV-Rente, nicht die AHV. Gilt das auch?

Nein. Der Freibetrag gilt nur ab dem AHV-Referenzalter. Wer eine IV-Rente bezieht und daneben arbeitet, zahlt die Beiträge ganz normal - und ist auch weiterhin ALV-pflichtig.

Lohnt es sich für mich als Arbeitgeber überhaupt?

Deine Lohnnebenkosten sinken spürbar: keine ALV mehr und AHV nur noch auf dem Teil über dem Freibetrag. Bei CHF 1'200 im Monat zahlst du praktisch nur noch die Unfallprämie und den FAK-Beitrag. Aber das ist ein Nebeneffekt, kein Grund, jemanden wegen des Alters vorzuziehen.

Quellen

Freibetrag und Verzicht

Der Freibetrag von CHF 1'400 im Monat bzw. CHF 16'800 im Jahr und die Regel, dass er bei mehreren Arbeitgebenden für jedes Arbeitsverhältnis einzeln gilt, stammen von der Informationsstelle AHV/IV. Die Möglichkeit, darauf zu verzichten, sowie die einmalige Neuberechnung der Rente unter Einbezug der nach dem Referenzalter erzielten Einkommen kommen aus der Reform AHV 21. Im Code liegt der Betrag unter AHV_PENSIONER_FREIBETRAG in src/lib/canton-data.ts.

ALV und berufliche Vorsorge

Die Beitragspflicht an die Arbeitslosenversicherung endet mit dem Referenzalter (Art. 2 Abs. 2 lit. c AVIG). Die obligatorische berufliche Vorsorge endet ebenfalls dort. Die Unfallversicherung kennt keine solche Grenze und läuft auf dem vollen Lohn weiter.

Clino rechnet den Freibetrag automatisch

Du gibst nur an, dass deine Angestellte das Referenzalter erreicht hat. Clino zieht den Freibetrag ab, lässt die ALV weg, behandelt die Unfallprämie korrekt auf dem vollen Lohn und erstellt die Abrechnung so, wie die Ausgleichskasse sie erwartet.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026