Eigene Putzfirma oder angestellt - was lohnt sich für dich?
Die ehrliche Antwort zuerst: In Privathaushalten ist Selbstständigkeit meist keine freie Wahl. Was das für dein Geld, deine Papiere und deine Rente heisst.
Für die meisten Reinigungskräfte in Privathaushalten ist Selbstständigkeit keine freie Wahl: Die Ausgleichskasse entscheidet darüber - und wenn du in fremden Wohnungen mit deren Material putzt, sagt sie fast immer Nein. Als Angestellte zahlst du 5,3 % AHV und dein Arbeitgeber noch einmal gleich viel; als Selbstständige zahlst du bis 10 % allein.
- Arbeitslosengeld gibt es für Selbstständige gar nicht - auch nach 20 Jahren Beiträgen nicht.
- Unfall, Krankentaggeld und Pensionskasse sind für Selbstständige freiwillig, also selbst zu zahlen.
- Dafür darfst du ohne Pensionskasse bis CHF 36'288 in die Säule 3a einzahlen statt CHF 7'258.
Das gilt, wenn
Du putzt in Privathaushalten in der Schweiz und überlegst, ob du dich selbstständig machen sollst.
Würde dich die Ausgleichskasse als selbstständig anerkennen?
Der wichtigste Punkt vorweg: Du kannst dich nicht einfach selbstständig melden. Die Ausgleichskasse prüft deine Situation und entscheidet. Diese fünf Fragen sind genau die Kriterien, die sie dabei anschaut.
Statuscheck in fünf Fragen
Keine Anmeldung, keine Daten - das Ergebnis bleibt in deinem Browser.
Wem gehören Putzmittel, Staubsauger und Geräte?
Was es dich kostet - Zahl für Zahl
Schieb dein voraussichtliches Jahreseinkommen hin und her. Links das, was du als Angestellte zahlst, rechts das, was du als Selbstständige selbst tragen musst.
| Angestellt | Selbstständig | |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | CHF 1'272Arbeitgeber zahlt gleich viel dazu | CHF 1'3435,59 % effektiv |
| Arbeitslosenversicherung | CHF 264versichert | gibt es nicht |
| Unfall | Arbeitgeber muss dich versichern | freiwillig, selbst zu zahlen |
| Pensionskasse (BVG) | ab CHF 22'680 pro Arbeitgeber | freiwillig, selbst zu zahlen |
| Säule 3a, maximal | CHF 7'258 | CHF 4'80020 % vom Einkommen |
Die vier Ebenen im Vergleich
Papierkram
Als Angestellte im vereinfachten Verfahren macht der Haushalt die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, rechnet ab und zieht die Steuer gleich mit ab. Du bekommst eine Lohnabrechnung und musst diesen Lohn nicht mehr separat versteuern. Als Selbstständige meldest du dich selbst an, stellst Rechnungen, führst Buch über Einnahmen und Ausgaben, machst die Steuererklärung mit Geschäftsabschluss und zahlst deine Beiträge in Akontoraten - mit Nachzahlung, wenn du mehr verdient hast als geschätzt.
Geld
Der Unterschied ist nicht der Stundenansatz, sondern wer die Sozialbeiträge trägt. Angestellt zahlst du 5,3 % AHV und der Haushalt legt noch einmal 5,3 % obendrauf. Selbstständig zahlst du alles selbst - bei tiefen Einkommen dank der sinkenden Skala nur gut 5 %, ab CHF 60'500 volle 10 %. Dazu kommen als Selbstständige die Familienzulagen-Beiträge, die als Angestellte allein der Arbeitgeber trägt.
Versicherungen
Hier ist der Abstand am grössten. Als Angestellte bist du gegen Unfall versichert, ohne einen Franken dafür zu überweisen, wenn du unter 8 Stunden pro Woche für denselben Haushalt arbeitest - und du bist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbstständige haben keinen Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Nicht weil sie zu wenig einzahlen, sondern weil das Gesetz es nicht vorsieht. Fällt ein Kunde weg, fällt das Einkommen weg.
Rente
Bei der AHV zählt beides gleich - Hauptsache, es wird überhaupt abgerechnet. Der Unterschied liegt in der zweiten und dritten Säule.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Die Pensionskasse beginnt erst ab CHF 22'680 Jahreslohn - und zwar pro Arbeitgeber. Wer bei fünf Haushalten je CHF 8'000 verdient, kommt auf CHF 40'000 und hat trotzdem keine Pensionskasse. Genau wie eine Selbstständige. Der Unterschied: Ohne Pensionskasse darfst du bis 20 % deines Einkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens CHF 36'288 - statt der CHF 7'258, die Angestellten mit Pensionskasse offenstehen. Wenn deine Rente sonst nur aus der AHV besteht, ist die 3a nicht Kür, sondern Pflicht.
Wann sich Selbstständigkeit wirklich lohnt
Es gibt sie, die Fälle, in denen es aufgeht. Sie sehen alle ähnlich aus:
- Du putzt nicht nur Privatwohnungen, sondern auch Büros, Treppenhäuser oder Umzugsreinigungen - dort ist eigenes Material die Norm und die Anerkennung fällt leichter.
- Du hast so viele Kunden, dass der Ausfall eines einzelnen dich nicht umwirft, und du kannst Aufträge annehmen oder ablehnen.
- Du willst wachsen und selbst jemanden anstellen - dann führt an einer eigenen Firma ohnehin kein Weg vorbei.
Für zwei bis drei Stammhaushalte am Dienstag- und Freitagmorgen lohnt es sich praktisch nie.
Was passiert, wenn es schiefgeht
Wer als selbstständig auftritt, ohne es zu sein, hat ein Problem - und der Haushalt ein grösseres. Stellt die Ausgleichskasse später fest, dass es doch ein Arbeitsverhältnis war, fordert sie die Beiträge nach, bis zu fünf Jahre rückwirkend. Bezahlen muss sie der Haushalt, nicht du. Genau darum bestehen viele Familien inzwischen auf einer sauberen Anmeldung: Es schützt beide Seiten.
Häufige Fragen
Reicht ein Handelsregistereintrag oder eine Firma als Nachweis?
Nein. Ein Eintrag im Handelsregister, eine eigene Firma oder ein Gewerbeschein sagen nichts darüber aus, wie die AHV dein Verhältnis zu einem einzelnen Kunden einstuft. Die Ausgleichskasse schaut auf die tatsächlichen Umstände, nicht auf das Papier - und sie kann dich für den einen Kunden als selbstständig und für den nächsten als angestellt behandeln.
Kann ich beides gleichzeitig sein?
Ja, das ist sogar häufig. Du kannst für Büroreinigungen als selbstständig anerkannt sein und gleichzeitig bei zwei Privathaushalten angestellt. Jedes Verhältnis wird einzeln beurteilt.
Wie beantrage ich die Anerkennung?
Schriftlich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons, bevor du anfängst. Du beschreibst deine Tätigkeit, deine Kunden, dein Material und deine Infrastruktur. Die Kasse entscheidet und teilt es dir schriftlich mit. Wichtig: vorher fragen, nicht nachher - eine rückwirkende Umqualifizierung ist teuer.
Ich bin angestellt, verdiene aber bei jedem Haushalt zu wenig für die Pensionskasse. Was kann ich tun?
Zwei Wege. Erstens die Säule 3a, in die du ohne Pensionskasse deutlich mehr einzahlen darfst. Zweitens: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern zusammen über CHF 22'680 kommst, kannst du dich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. Das kostet, schliesst aber eine echte Lücke.
Das Kleingedruckte
Wie die Zahlen im Rechner zustande kommen
Die Angestellten-Seite rechnet mit den Bundessätzen für 2026: 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV je Seite. Die Selbstständigen-Seite folgt der offiziellen sinkenden Beitragsskala des Bundesamts für Sozialversicherungen - unterer Grenzwert CHF 10'100, oberer Grenzwert CHF 60'500, Maximalsatz 10,00 %, Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr. Zwischen den publizierten Stützwerten wird interpoliert, die Abweichung zur amtlichen Tabelle bleibt unter CHF 20.
Was der Rechner nicht abbildet
Die Steuern. Im vereinfachten Verfahren sind mit den 5 % Quellensteuer Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer auf diesem Lohn abgegolten. Als Selbstständige versteuerst du deinen Gewinn ordentlich - je nach Wohnort und übrigem Einkommen kann das günstiger oder teurer sein. Ebenfalls nicht enthalten: Krankentaggeld, Berufshaftpflicht und die Kosten für eigenes Material.
Familienzulagen
Auch Selbstständige sind seit 2013 der Familienzulagenordnung unterstellt und zahlen die Beiträge selbst. Der Satz ist kantonal verschieden. Als Angestellte trägt diesen Beitrag zu 100 % dein Arbeitgeber.
Du bist angestellt - und der Haushalt weiss nicht, wie das geht?
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Salvador Jovells, Gründer von Clino
Geprüft Juli 2026