Zum Inhalt springen
Studie1. Oktober 2026

Ein Armbruch kostet eine Putzfrau mit einem Arbeitgeber 354 Franken, mit vier Arbeitgebern bis zu 5’671

Gegen Freizeitunfälle ist eine Haushaltshilfe nur versichert, wenn sie bei einem einzigen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet. Wer bei vier Familien je ein paar Stunden putzt, fällt durch, auch mit 22 Stunden pro Woche. Die Unfallstatistik zeigt die Lücke seit zehn Jahren: In privaten Haushalten werden pro Berufsunfall halb so viele Freizeitunfälle registriert wie in der übrigen Wirtschaft.

Daten (CSV)
CHF 354
kostet der Armbruch die Haushaltshilfe mit einem Arbeitgeber (NBU-versichert)
bis CHF 5’671
kostet derselbe Unfall bei vier Arbeitgebern, ohne NBU
1,16 statt 2,17
Freizeitunfälle pro Berufsunfall: private Haushalte gegenüber allen Branchen (2023)
800 bis 1’600
Freizeitunfälle pro Jahr ausserhalb der Unfallversicherung (Schätzung, nur angemeldete Arbeit)

Zusammenfassung

Jede angemeldete Haushaltshilfe ist gegen Berufsunfälle versichert, auch auf dem Arbeitsweg. Gegen Unfälle in der Freizeit, beim Sport, im eigenen Haushalt oder im Urlaub, ist sie nur versichert, wenn sie bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet. Die Regel steht in Artikel 13 der Unfallversicherungsverordnung und gilt seit dem Jahr 2000. Viele Haushaltshilfen arbeiten aber in mehreren Haushalten: Angemeldete Kleinstellen umfassen im Schnitt zwei bis vier Stunden pro Woche und Arbeitgeber, in Freiburg 2,3, in der Waadt 2,8, in Genf 3,7, im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2,1.

Ohne Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zahlt bei einem Freizeitunfall die Krankenkasse, mit Franchise und Selbstbehalt und ohne Taggeld. Clino hat gerechnet, was das für eine Haushaltshilfe mit 22 Wochenstunden zum Mindestlohn bedeutet: Bei einem Arbeitgeber kostet sie ein Armbruch 354 Franken, bei vier Arbeitgebern 2’329 bis 5’671 Franken. Das ist ein Rechenbeispiel; die Heilungskosten sind aus Durchschnittswerten der Unfallstatistik geschätzt. Der Unterschied entsteht aber aus dem Gesetz, nicht aus der Schätzung.

Die Unfallstatistik passt zu diesem Mechanismus. In privaten Haushalten werden pro Berufsunfall rund 47 % weniger Freizeitunfälle registriert als in der Gesamtwirtschaft, seit zehn Jahren. Ein Beweis ist das nicht; zwei Fragen dazu sind offen und gehen an die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV).


Das Rechenbeispiel: derselbe Unfall, derselbe Lohn, bis zu 16-mal so teuer

Eine Haushaltshilfe verdient den Mindestlohn von CHF 20.35 pro Stunde und arbeitet 22 Stunden pro Woche. An einem Sonntag bricht sie sich beim Velofahren den Unterarm und ist sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Heilungskosten liegen bei rund CHF 6’976.

Bei einem Arbeitgeber ist sie über dessen Unfallversicherung auch gegen Freizeitunfälle versichert. Die Versicherung zahlt die Behandlung ohne Franchise und ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns. Sie verliert 354 Franken.

Bei vier Arbeitgebern zu je 5,5 Stunden ist sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Die Krankenkasse zahlt die Behandlung, sie trägt Franchise und 10 % Selbstbehalt. Ein Taggeld gibt es nicht. Bestehen alle Stellen seit mehr als drei Monaten, muss jeder Arbeitgeber im ersten Dienstjahr drei Wochen Lohn weiterzahlen; danach hat sie nichts. Mit Franchise 300 kostet sie der Unfall 2’329 Franken, mit Franchise 2’500 4’309. Sind die Stellen jünger als drei Monate, fällt auch die Lohnfortzahlung weg: 3’691 beziehungsweise 5’671 Franken.

Was ein Unterarmbruch (6 Wochen arbeitsunfähig) eine Haushaltshilfe mit 22 Wochenstunden kostet
LohnausfallFranchise und Selbstbehalt
1 Arbeitgeber, NBU-versichertCHF 3544 Haushalte, Franchise 300CHF 2’3294 Haushalte, Franchise 2’500CHF 4’3094 Haushalte < 3 Mt., Franchise 300CHF 3’6914 Haushalte < 3 Mt., Franchise 2’500CHF 5’671

Rechenbeispiel, Mindestlohn CHF 20.35. Mit NBU: Taggeld 80 % ab dem dritten Tag, keine Kostenbeteiligung. Ohne NBU: Krankenkasse mit Franchise und 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700), kein Taggeld; Lohnfortzahlung drei Wochen, wenn jede Stelle länger als drei Monate besteht. Heilungskosten rund CHF 6’976 (Schätzung aus SSUV-Daten).

Daten (CSV)

Bei den Prämien gibt es kaum einen Unterschied. Die Haushaltshilfe mit einem Arbeitgeber zahlt über den Lohnabzug rund 333 Franken im Jahr für die NBU und kann dafür den Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen. Die Haushaltshilfe mit vier Arbeitgebern zahlt den Unfallschutz in der Krankenkassenprämie mit, rund 388 Franken im Jahr. Sie zahlt also ungefähr gleich viel und ist viel schlechter geschützt.


Was das Gesetz sagt

Unter 8 Stunden pro Arbeitgeber

  • •Berufsunfälle und Arbeitsweg versichert (UVG Art. 7 Abs. 2)
  • •Freizeitunfälle nicht versichert (UVG Art. 8 Abs. 2)
  • •Stunden bei mehreren Arbeitgebern zählen nicht zusammen
  • •Freiwillige UVG-Versicherung ausgeschlossen (UVG Art. 4)
  • •Krankenkasse mit Franchise und Selbstbehalt, kein Taggeld

Ab 8 Stunden bei einem Arbeitgeber

  • •Berufs- und Freizeitunfälle versichert (UVV Art. 13 Abs. 1)
  • •Behandlung ohne Franchise und Selbstbehalt
  • •Taggeld 80 % des Lohns ab dem dritten Tag (UVG Art. 16, 17)
  • •Unfalldeckung in der Krankenkasse kann ausgeschlossen werden
  • •Prämie über den Lohnabzug

Bei der AHV ist es umgekehrt: Dort zählt jeder Franken bei jedem Arbeitgeber, die Freigrenze von CHF 2’500 gilt für Privathaushalte bewusst nicht, weil kleine Stellen sich summieren. Bei der Unfallversicherung summiert sich nichts.


Was die Unfallstatistik zeigt

Die SSUV weist für private Haushalte als Arbeitgeber 2023 rund 34’271 Vollzeitstellen aus, mit 790 anerkannten Berufsunfällen und 919 anerkannten Freizeitunfällen. Pro 1’000 Vollzeitstellen sind das 23,1 Berufs- und 26,8 Freizeitunfälle; in der ganzen Wirtschaft 59,6 und 129,5.

Aussagekräftig ist das Verhältnis, weil es nicht davon abhängt, wie die Vollzeitstellen geschätzt werden. Überall in der Wirtschaft passieren mehr Unfälle in der Freizeit als bei der Arbeit, im Schnitt 2,17-mal so viele, in den von Frauen geprägten Branchen Heime und Sozialwesen 2,58 und 3,23-mal. In privaten Haushalten sind es 1,16. Freizeitunfälle von Haushaltshilfen ohne NBU tauchen in der Statistik der Unfallversicherung gar nicht auf: Sie landen bei der Krankenkasse.

Freizeitunfälle pro Berufsunfall, 2023
Private Haushalte1,16Reinigung und Dienstleistungen1,19Alle Branchen2,17Heime2,58Sozialwesen3,23

Anerkannte Nichtberufsunfälle (NBU) geteilt durch anerkannte Berufsunfälle (BU), je pro 1’000 Vollzeitstellen. Das Verhältnis hängt nicht davon ab, wie die Vollzeitstellen geschätzt werden. Private Haushalte: NOGA 97-98; Reinigung: NOGA 77, 79-82.

Daten (CSV)

Die Reinigungsbranche liegt mit 1,19 ebenfalls tief, aber aus einem anderen Grund: Dort passieren viele Berufsunfälle, 83,5 pro 1’000 Vollzeitstellen gegen 23,1 in den Haushalten. Freizeitunfälle zählt die Reinigungsbranche pro Vollzeitstelle fast viermal so viele wie die Haushalte, 99,4 gegen 26,8.

Das Muster ist stabil. Seit 2014 liegt die Freizeitunfallrate der privaten Haushalte jedes Jahr zwischen 21 und 26 % des Schweizer Durchschnitts. Am Geschlecht liegt es nicht: Frauen haben insgesamt etwa gleich viele Freizeitunfälle pro Vollzeitstelle wie Männer.

Freizeitunfälle in privaten Haushalten in Prozent des Schweizer Durchschnitts, 2014 bis 2023
02550751002014201520162017201820192020202120222023

Anerkannte Nichtberufsunfälle pro 1’000 Vollzeitstellen in privaten Haushalten (NOGA 97-98) geteilt durch den Wert aller Branchen.

Daten (CSV)

Wie viele betroffen sind

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Aus den kantonalen Dienstleistungsschecks und dem vereinfachten Verfahren schätzt Clino, dass rund 85 % der angemeldeten Haushaltsstellen unter acht Stunden liegen, aber nur 20 bis 35 % der geleisteten Stunden. Zwei unabhängige Rechenwege ergeben rund 800 bis 1’600 Freizeitunfälle pro Jahr, die bei angemeldeten Haushaltshilfen ausserhalb der Unfallversicherung passieren. Die Heilungskosten von rund CHF 2,1 bis 4,2 Mio. pro Jahr tragen die Krankenkassen und die Betroffenen selbst. Schwarzarbeit ist darin nicht enthalten.


Was die Politik dazu gesagt hat

Die Acht-Stunden-Regel ist bekannt; K-Tipp und Beobachter haben sie schon 2008 und 2009 erklärt. 2001 antwortete der Bundesrat auf eine Anfrage, Stunden bei verschiedenen Arbeitgebern würden nicht zusammengezählt, weitere Massnahmen seien nicht «notwendig oder sinnvoll». 2013 schrieb er in der Botschaft zum ILO-Übereinkommen über Hausangestellte, diese seien gleich versichert wie andere Arbeitnehmende. In seinem Bericht über flexible Arbeitsformen von 2021 nannte er die Acht-Stunden-Schwelle «möglicherweise problematisch», ohne eine Änderung vorzuschlagen.

Am 14. September 2026 hat Nationalrätin Samira Marti eine Interpellation zur Schwarzarbeit in Privathaushalten eingereicht (26.4082); die Antwort des Bundesrats steht aus. Eine Verbindung zwischen den Unfalldaten der Haushalte, der fehlenden Addition der Stunden und der Verschiebung der Kosten zur Krankenkasse haben wir in keiner Antwort, keinem Bericht und keinem Artikel gefunden.


Was wir noch nicht wissen

Die tiefe Freizeitunfallrate passt zur Acht-Stunden-Regel, aber es gibt andere mögliche Erklärungen: Unfälle, die nicht gemeldet werden, Arbeitgeber ohne Versicherung, oder eine Schätzung der Vollzeitstellen, die nicht stimmt. Auch die Berufsunfallrate der Haushalte liegt tief, 2,6-mal unter dem Durchschnitt, und das erklärt die Acht-Stunden-Regel nicht. Offen sind zwei Fragen an die SSUV: welcher Anteil der Versicherten in privaten Haushalten unter acht Stunden arbeitet, und warum 2014 von 1’631 registrierten Freizeitunfällen in Haushalten nur 919 anerkannt wurden. Sobald die Antworten da sind, ergänzen wir diese Seite.


Was Haushaltshilfen und Arbeitgeber tun können

Haushaltshilfen mit mehreren kleinen Stellen sollten die Unfalldeckung bei der Krankenkasse auf keinen Fall ausschliessen und bei der Wahl der Franchise an einen möglichen Unfall denken. Wer bei einem Arbeitgeber auf acht Stunden kommt, ist auch in der Freizeit versichert; es lohnt sich, Stunden zu bündeln, wo das möglich ist. Was angestellte Haushaltshilfen sonst zusteht, steht in unserem Leitfaden für Haushaltshilfen.

Arbeitgeber müssen jede Haushaltshilfe gegen Berufsunfälle versichern, ab dem ersten Franken; bei acht Stunden oder mehr pro Woche auch gegen Freizeitunfälle. Wer das unterlässt, muss nach einem Unfall mit Nachzahlungen und Zuschlägen der Ersatzkasse rechnen. Wie die Versicherung funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Unfallversicherung für Haushaltshilfen. Clino führt Arbeitgeber Schritt für Schritt durch Anmeldung, Unfallversicherung und Lohnabrechnung.

«Die Putzfrau mit vier Familien arbeitet gleich viel wie die mit einer. Bricht sie sich am Sonntag den Arm, zahlt sie das Mehrfache.»

Quellen

  • SSUV, Unfallstatistik UVG (Tabellen 1.2 und 2.4) (2016-2025)
  • Fedlex: UVG, UVV, KVG, KVV, OR (2026)
  • Bundesrat, Antwort auf die Einfache Anfrage 01.1044 (2001)
  • Bundesrat, Bericht zu flexiblen Arbeitsformen (2021)
  • BSV, Statistik vereinfachtes Abrechnungsverfahren; Jahresberichte der Dienstleistungsschecks FR, VD, GE (2020-2024)

Sie vertreten eine Organisation, die Haushalte oder Arbeitnehmende unterstützt?

Partner werden→

Pressekontakt

Medienanfragen, Interviews, Hintergrundinformationen

presse@clino.ch+41 76 241 72 72Antwort innerhalb von 24 h

Über Clino

Clino ist eine Schweizer SaaS-Plattform, die privaten Haushalten ermöglicht, ihre Haushaltshilfe legal anzustellen: Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und AHV-Anmeldung; Clino führt durch das Verfahren, die Versicherung schliesst der Haushalt selbst ab. CHF 19.90/Monat. Alle 26 Kantone. Gegründet 2026 in Zürich. clino.ch

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.

Kostenlos starten