In fünf Kantonen bekommt eine Haushaltshilfe zum Mindestlohn keinen Franken Prämienverbilligung
Dieselbe Frau, derselbe Lohn, dieselben 42 Stunden pro Woche: Im Tessin erhält sie 2027 4’267 Franken Prämienverbilligung, in Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau, Freiburg und im Jura nichts. Arbeitet sie Teilzeit in vier Haushalten, zahlt sie in Bern einen grösseren Teil ihres Lohns an die Krankenkasse als ihre Vollzeit-Kollegin. Die Prämienverbilligung in allen 26 Kantonen, gerechnet für dieselbe Person.
Zusammenfassung
Am 29. September hat das BAG die Prämien 2027 bekanntgegeben: im Schnitt +5,0 %, für Erwachsene CHF 487.60 im Monat. Für Menschen mit kleinem Einkommen soll die individuelle Prämienverbilligung (IPV) die Last abfedern. Clino hat gerechnet, was sie einer typischen Haushaltshilfe in jedem Kanton bringt: alleinstehend, 35 Jahre, ohne Vermögen, zum Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft von CHF 20.35, wohnhaft im Kantonshauptort. Einmal mit 42 Stunden bei einem Arbeitgeber (Nettolohn CHF 40’484 im Jahr), einmal mit 22 Stunden in vier Haushalten (CHF 21’790).
Das Ergebnis ist eine Lotterie. Die Vollzeit-Haushaltshilfe erhält im Tessin 4’267 Franken, in fünf Kantonen nichts. Nach der Verbilligung zahlt sie zwischen 4,0 % (Zug) und 16,3 % (Jura) ihres Nettolohns an die Krankenkasse. Für die Teilzeit-Haushaltshilfe reicht die Spanne von 0,0 % in Appenzell Ausserrhoden bis 24,8 % im Jura.
Wichtig für die Einordnung: Nur Zürich, Aargau und das Tessin haben ihre Regeln 2027 schon publiziert, Genf rechnet nach einer gesetzlichen Indexierung. Die übrigen 22 Kantone sind mit ihren Regeln 2026 gegen die Prämien 2027 gerechnet; sie legen die neuen Werte zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 fest. Die Beträge können sich deshalb noch verschieben. Die Muster in dieser Studie, die Klippen, die Paradoxe und die Fristen, hängen an den Gesetzen, nicht an den Beträgen.
Dieselbe Frau, 26 Ergebnisse
Die Grafik zeigt, wie viel Prozent ihres Nettolohns die Haushaltshilfe nach der Verbilligung noch für die mittlere Prämie ihres Kantons zahlt. Blau ist die Vollzeitstelle, orange die Teilzeit in vier Haushalten. Rot markiert sind die Kantone, in denen die Teilzeit-Haushaltshilfe mit dem kleineren Lohn einen grösseren Teil davon an die Krankenkasse zahlt.
Mittlere Erwachsenenprämie 2027 (BAG) mal 12, minus Prämienverbilligung, in Prozent des Nettolohns. Gleiche Frau, gleicher Stundenlohn (CHF 20.35), Wohnsitz im Kantonshauptort. Regeln 2027 für ZH, AG, TI und GE (geschätzt), sonst Regeln 2026. Berechnung Clino.
Das Bern-Paradox: Wer weniger verdient, zahlt mehr
In den meisten Kantonen gilt: Je kleiner der Lohn, desto grösser die Verbilligung, desto kleiner der Rest. In 4 Kantonen kippt das. In Bern bekommt die Teilzeit-Haushaltshilfe mit CHF 21’790 Nettolohn 1’764 Franken Verbilligung und zahlt danach 19,1 % ihres Lohns an die Prämie. Ihre Vollzeit-Kollegin, die fast doppelt so viel verdient, zahlt 12,7 %.
Der Grund: Bern zahlt feste Beträge pro Einkommensstufe, und die Beträge sind klein im Verhältnis zur Prämie. Wer in die tiefste Stufe fällt, bekommt mehr Franken, aber nicht genug, um den kleineren Lohn auszugleichen. Dasselbe Muster zeigt sich in Basel-Landschaft, Genf und im Jura, dort mit 24,8 % für die Teilzeit-Haushaltshilfe am ausgeprägtesten.
Die Klippe von Basel-Landschaft: Ein Franken kostet 2’194 Franken
Basel-Landschaft zieht für Alleinstehende ohne Kinder eine harte Grenze bei CHF 31’000 Einkommen, unverändert seit 2014. Wer genau 31’000 verdient, erhält 2’194 Franken. Wer einen Franken mehr verdient, erhält nichts. Die Vollzeit-Haushaltshilfe liegt mit CHF 40’484 darüber und bekommt null; nach der Formel allein wären es 1’458 Franken. Ist sie quellenbesteuert, rechnet der Kanton mit 70 % des Bruttolohns: CHF 31’080. Sie verpasst die Grenze um 80 Franken.
Ähnliche Klippen gibt es anderswo, kleiner: In Graubünden kostet ein Franken über 30’000 Einkommen 300 Franken Verbilligung. In Glarus hebt ein Einkommen über 40’000 den Selbstbehalt auf dem ganzen Einkommen von 9 auf 10 %. Schaffhausen zahlt höchstens 65 % seiner Richtprämie, Solothurn zahlt Beträge unter 240 Franken gar nicht aus.
Alleinstehende ohne Kinder: Bis CHF 31’000 Einkommen gibt es 4’596 Franken minus 7,75 % des Einkommens, darüber nichts (Dekret SGS 362.1 § 1, Grenze seit 2014 unverändert; Regeln 2026). Die Vollzeit-Haushaltshilfe verdient 40’484 und bekäme nach der Formel 1’458 Franken, wegen der Grenze bekommt sie 0.
Die Fristen: Luzern schliesst am 31. Oktober
In 7 Kantonen kommt die Verbilligung in der Regel automatisch, in 17 verschickt die Behörde ein Formular oder man muss sich anmelden, in 2 braucht es einen eigenen Antrag. Wer eine Frist verpasst, verliert in vielen Kantonen das ganze Jahr. Die wichtigsten Fallen für 2027:
- Luzern: Antrag für 2027 bis 31. Oktober 2026, obwohl der Kanton seine Werte 2027 erst Mitte November publiziert. Spätere Anträge gelten erst ab dem Folgemonat.
- Aargau: bis 31. Dezember 2026, strikt, mit einem Zugangscode. Mit den Regeln 2027 erhält die Vollzeit-Haushaltshilfe 953 Franken; ohne Antrag nichts.
- Tessin: bis 31. Dezember 2026 für die Verbilligung ab Januar; spätere Anträge gelten erst ab dem Folgemonat.
- Solothurn und Neuenburg: Das vorausgefüllte Formular muss innert 30 Tagen zurück, sonst ist der Anspruch weg.
- Freiburg: Geld erst ab dem Monat des Antrags. Basel-Stadt und Waadt: nie rückwirkend; in der Waadt muss der Antrag bis Ende November gestellt sein, damit die Verbilligung im Januar beginnt.
- Zürich: zahlt vorläufig 80 %; der definitive Betrag folgt nach der Steuerveranlagung 2027, also 2028 oder 2029, und kann zurückgefordert werden.
Für Haushaltshilfen kommt eine zweite Hürde dazu: Viele sind quellenbesteuert und fallen aus dem automatischen Verfahren, das auf der ordentlichen Steuererklärung beruht. Eine Studie der Berner Fachhochschule für Basel-Stadt fand, dass 39,5 % der anspruchsberechtigten Quellenbesteuerten keine Verbilligung bezogen, gegenüber 19,3 % der übrigen Berechtigten (Daten 2015/16).
Die Waadt und die 70-Prozent-Regel
Die Waadt ist für die Vollzeit-Haushaltshilfe grosszügig: 2’894 Franken. Seit dem 1. Oktober 2025 gilt dort aber eine Regel, die Teilzeitarbeitende trifft: Wer allein lebt und unter 70 % arbeitet, ohne einen anerkannten Grund, gilt als jemand, der auf Einkommen verzichtet, und erhält keine Verbilligung. Unsere Teilzeit-Haushaltshilfe arbeitet rund 52 %. Anerkannt werden etwa Arbeit auf Abruf, die Lage in der Branche, Gesundheit, Ausbildung oder Betreuungspflichten. Wird ihr Grund nicht anerkannt, zahlt sie 29,9 % ihres Nettolohns an die Krankenkasse statt 8,1 %.
Quellensteuer und vereinfachtes Verfahren: Jeder Kanton zählt anders
Viele Haushaltshilfen werden im vereinfachten Abrechnungsverfahren bezahlt, mit 5 % Quellensteuer als Schlussbesteuerung. Dieser Lohn erscheint in keiner ordentlichen Steuerveranlagung. Wie die Kantone ihn für die Verbilligung zählen, ist sehr verschieden. Glarus und Zug rechnen mit 100 % des Bruttolohns, Luzern, Uri und Obwalden mit 75 %, Wallis und Freiburg mit 80 %. Ausdrücklich dazugerechnet wird er in Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Graubünden, Genf, Luzern, Nidwalden, Schwyz und Glarus.
In den übrigen Kantonen haben wir keine Regel gefunden. Eine Haushaltshilfe, die ganz im vereinfachten Verfahren bezahlt wird, könnte dort für die Verbilligung als einkommenslos gelten. Das ist eine Schlussfolgerung von Clino, keine Auskunft der Kantone. In Graubünden, wo die Regel bekannt ist, kostet der Weg über das vereinfachte Verfahren die Teilzeit-Haushaltshilfe rund 884 Franken Verbilligung im Jahr, weil alle Steuerabzüge wegfallen.
Überraschende Erkenntnisse
Der grosszügigste Kanton ist der mit der zweithöchsten Prämie
Das Tessin hat 2027 mit CHF 603.60 die zweithöchste mittlere Prämie der Schweiz, aber auch die höchste Verbilligung für die Vollzeit-Haushaltshilfe. Nach Abzug zahlt sie dort 7,4 % ihres Lohns, weniger als in 22 anderen Kantonen.
In Graubünden zahlt die Teilzeit-Haushaltshilfe 49 Franken im Jahr
Graubünden rechnet mit einer Richtprämie, die über der mittleren Prämie liegt. Die Teilzeit-Haushaltshilfe erhält 4’938 Franken und zahlt für die mittlere Prämie noch 49 Franken im ganzen Jahr. In Appenzell Ausserrhoden deckt die Verbilligung die mittlere Prämie ganz.
Die Korrektur kommt erst 2028
Der Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative verpflichtet die Kantone erst ab 2028 zu Mindestbeiträgen. Bis dahin entscheidet allein der Kanton, wie viel er für die Verbilligung ausgibt. Für 2027 ändert sich für die Haushaltshilfe in diesem Beispiel nichts daran.
Was Haushaltshilfen und Arbeitgeber jetzt tun können
Für Haushaltshilfen: den Anspruch prüfen, auch wenn kein Formular kam, und die Frist des eigenen Kantons notieren. Wer mehrere Arbeitgeber hat und quellenbesteuert ist, sollte nachfragen, wie der Kanton den Lohn zählt. Ihre Rechte als Angestellte im Privathaushalt stehen in unserem Leitfaden für Haushaltshilfen.
Für Arbeitgeber: Ein korrekter Lohnausweis ist die Grundlage jedes Antrags. Wer seine Haushaltshilfe anmeldet und ihr Ende Jahr einen Lohnausweis gibt, macht ihr den Antrag möglich. Clino erstellt Lohnabrechnungen und Lohnausweise für Privathaushalte; was eine Anstellung kostet, zeigt der Lohnrechner. Wie viele Stunden eine Haushaltshilfe zum Mindestlohn für die Prämie arbeitet, zeigt unsere Schwesterstudie Prämien-Stunden 2027.
«Eine Putzfrau zum Mindestlohn ist genau die Person, für die die Prämienverbilligung erfunden wurde. Ob sie 4’000 Franken bekommt oder nichts, entscheidet der Wohnort.»
Alle 26 Kantone im Detail
| Kanton | Regeln | Prämie/Monat | IPV Vollzeit | Rest Vollzeit | IPV Teilzeit | Rest Teilzeit | Zugang | Frist |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jura | 2026 | 551.00 | 0 | 16,3 % | 1’200* | 24,8 % | automatisch | keine |
| Basel-Landschaft | 2026 | 544.50 | 0 | 16,1 % | 2’907 | 16,6 % | Formular | 31.12.2027 |
| Basel-Stadt | 2026 | 570.60 | 516 | 15,6 % | 5’328* | 7,0 % | Antrag | keine |
| Freiburg | 2026 | 465.50 | 0 | 13,8 % | 3’401 | 10,0 % | Formular | 31.08.2027 |
| Neuenburg | 2026 | 558.80 | 1’147* | 13,7 % | 6’370* | 1,5 % | automatisch | keine |
| Solothurn | 2026 | 493.50 | 432* | 13,6 % | 3’270* | 12,2 % | Formular | 31.07.2027 |
| Thurgau | 2026 | 433.20 | 0 | 12,8 % | 3’408 | 8,2 % | Formular | 31.12.2027 |
| Wallis | 2026 | 460.90 | 337 | 12,8 % | 4’712 | 3,8 % | automatisch | keine |
| Bern | 2026 | 494.40 | 804 | 12,7 % | 1’764 | 19,1 % | automatisch | 31.12.2027 |
| Appenzell A.Rh. | 2026 | 422.30 | 0 | 12,5 % | 5’068* | 0,0 % | Formular | 31.03.2027 |
| Genf | 2027 | 610.60 | 2’460* | 12,0 % | 4’356* | 13,6 % | automatisch | keine |
| Aargau | 2027 | 464.70 | 953 | 11,4 % | 4’551 | 4,7 % | Formular | 31.12.2026 |
| Schaffhausen | 2026 | 470.60 | 1’434 | 10,4 % | 3’866 | 8,2 % | Formular | 30.04.2027 |
| St. Gallen | 2026 | 427.40 | 959 | 10,3 % | 4’402* | 3,3 % | Formular | 31.03.2027 |
| Luzern | 2026 | 422.20 | 1’267 | 9,4 % | 3’816 | 5,7 % | Formular | 31.10.2026 |
| Glarus | 2026 | 426.50 | 1’399 | 9,2 % | 3’486 | 7,5 % | Antrag | 31.01.2027 |
| Waadt | 2026 | 543.50 | 2’894 | 9,0 % | 4’763 | 8,1 % | Formular | keine |
| Zürich | 2027 | 477.00 | 2’241* | 8,6 % | 4’134* | 7,3 % | Formular | 31.03.2028 |
| Schwyz | 2026 | 418.50 | 1’548 | 8,6 % | 3’704 | 6,0 % | Formular | 31.12.2027 |
| Uri | 2026 | 377.70 | 1’097 | 8,5 % | 2’686 | 8,5 % | automatisch | keine |
| Obwalden | 2026 | 386.70 | 1’458 | 7,9 % | 3’381 | 5,8 % | Formular | 31.05.2027 |
| Nidwalden | 2026 | 397.20 | 1’734 | 7,5 % | 3’600 | 5,4 % | Formular | 30.04.2027 |
| Tessin | 2027 | 603.60 | 4’267 | 7,4 % | 6’081 | 5,3 % | Formular | 31.12.2026 |
| Graubünden | 2026 | 415.60 | 2’980 | 5,0 % | 4’938 | 0,2 % | Formular | 31.12.2027 |
| Appenzell I.Rh. | 2026 | 340.50 | 2’221 | 4,6 % | 3’499* | 2,7 % | automatisch | keine |
| Zug | 2026 | 324.90 | 2’271 | 4,0 % | 3’766 | 0,6 % | Formular | 30.04.2027 |
IPV in Franken pro Jahr. Rest = Prämie nach Verbilligung in Prozent des Nettolohns (Vollzeit 40’484, Teilzeit 21’790). * geschätzt. Regeln 2026 = die Kantone haben ihre Werte 2027 noch nicht publiziert. Frist = letzter Tag für den Antrag auf IPV 2027; keine = automatisch oder ohne Frist, dann aber nicht rückwirkend.
Quellen
- BAG, mittlere Prämien 2027 nach Kanton (2026)
- Kantonale Gesetze, Verordnungen und Rechner zur Prämienverbilligung (2026/2027)
- GDK, Synopsis Prämienverbilligung (2026)
- Berner Fachhochschule / SKOS, Nichtbezug bedarfsabhängiger Leistungen im Kanton Basel-Stadt (2021)
- SECO, NAV Hauswirtschaft (2026)
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