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Nanny Steuerabzug-Rechner Schweiz

Wie viel Steuern sparst du mit deiner Nanny? Bundes- und Kantonsabzug auf einen Blick.

Beispiel: Familie Müller in Zürich, 2 Kinder unter 14, CHF 60'000 Nanny-Lohn pro Jahr, Haushaltseinkommen CHF 180'000, ergibt geschätzte CHF 6'500 bis 8'500 weniger Steuern pro Jahr (Bund + Kanton + Gemeinde Zürich, Stand 2026).

Der Rechner zeigt sofort, wie viel Bundes- und Kantonssteuer du mit deinem Nanny-Lohn senken kannst.

Bundessteuer bis CHF 25'800/Kind 26 Kantone hinterlegt Stand 2026
2026: BSV + SVA Zürich
Beispiele:

Tipp: aus dem Nanny-Lohn-Rechner die Jahres-Gesamtkosten einfügen.

Steuerbares Einkommen nach AHV/PK-Beiträgen, der Wert auf der letzten Steuererklärung.

70%

Macht die Nanny zusätzlich Haushalt? Dann zählen typisch 50 bis 70% des Lohns als Kinderbetreuung. Reine Betreuung: 100%.

Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr

CHF 13'690.32

Bund: CHF 5'460.00 (max. CHF 25'800/Kind, Marginalsatz 13.0%) · Kanton + Gemeinde: CHF 8'230.32 (max. CHF 25'300.00/Kind, Marginalsatz ca. 19.6%)

Vom Bruttobetrag zur Netto-Belastung

Wie sich der Steuerabzug auf deine effektive Jahres-Belastung auswirkt.

Arbeitgeber-Gesamtkosten / JahrCHF 60'000.00Steuerersparnis (Bund + Kanton + Gemeinde)− CHF 13'690.32Effektive Belastung nach SteuerabzugCHF 46'309.68

Brutto-Aufwand

CHF 60'000.00

Steuerersparnis

CHF 13'690.32 (22.8%)

Netto-Belastung

CHF 46'309.68

Bundessteuer

  • Anrechenbar (Betreuungsanteil)CHF 42'000.00
  • Abzugsfähig nach Bundes-CapCHF 42'000.00
  • Marginalsatz Bund13.00%
  • Steuerersparnis BundCHF 5'460.00

Kantons- und Gemeindesteuer

  • Kantonaler Cap pro KindCHF 25'300.00
  • Abzugsfähig (Kanton)CHF 42'000.00
  • Marginalsatz (geschätzt)19.60%
  • Steuerersparnis Kanton + GemeindeCHF 8'230.32

Disclaimer: Schätzung auf Basis öffentlicher Marginalsätze (13.0% Bund / 19.6% Kanton). Der definitive Abzug hängt von Konfession (Kirchensteuer), Sondereinkommen, Vorsorgeabzügen, Splittingverfahren und der Wohngemeinde ab. Für eine verbindliche Berechnung ist das kantonale Steueramt zuständig.

Damit das Steueramt den Abzug anerkennt, muss die Nanny offiziell angestellt sein.

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Die Berechnung ist eine Schätzung auf Basis öffentlicher Steuerdaten (2026). Der genaue Abzug hängt von Gemeinde, Konfession, Sondereinkommen und Aufteilung Betreuung/Haushalt ab. Für die definitive Veranlagung gilt das kantonale Steueramt.

Kantonale Höchstbeträge (Kinderdrittbetreuung)

Bundessteuer einheitlich CHF 25'800 pro Kind und Jahr; die Kantone variieren stark. Diese Tabelle deckt alle 26 Kantone ab (Stand {year}, ESTV-Kantonsblätter).

KantonKantonsabzug / KindBundesabzug / KindQuelle prüfen
ZürichCHF 25'300CHF 25'800Steuerverwaltung
BernCHF 16'000CHF 25'800Steuerverwaltung
LuzernCHF 20'200CHF 25'800Steuerverwaltung
UriCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung
SchwyzCHF 8'000CHF 25'800Steuerverwaltung
ObwaldenCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung
NidwaldenCHF 8'400CHF 25'800Steuerverwaltung
GlarusCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung
ZugCHF 25'400CHF 25'800Steuerverwaltung
FreiburgCHF 12'000CHF 25'800Steuerverwaltung
SolothurnCHF 25'800CHF 25'800Steuerverwaltung
Basel-StadtCHF 26'000CHF 25'800Steuerverwaltung
Basel-LandschaftCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung
SchaffhausenCHF 9'400CHF 25'800Steuerverwaltung
Appenzell AusserrhodenCHF 25'000CHF 25'800Steuerverwaltung
Appenzell InnerrhodenCHF 18'000CHF 25'800Steuerverwaltung
St. GallenCHF 26'800CHF 25'800Steuerverwaltung
GraubündenCHF 27'300CHF 25'800Steuerverwaltung
AargauCHF 25'000CHF 25'800Steuerverwaltung
ThurgauCHF 10'100CHF 25'800Steuerverwaltung
TessinCHF 26'200CHF 25'800Steuerverwaltung
WaadtCHF 15'200CHF 25'800Steuerverwaltung
WallisCHF 10'000CHF 25'800Steuerverwaltung
NeuenburgCHF 20'400CHF 25'800Steuerverwaltung
GenfCHF 26'392CHF 25'800Steuerverwaltung
JuraCHF 10'600CHF 25'800Steuerverwaltung

Quellen: kantonale Steuerverwaltungen, ESTV-Übersicht, Stand 2026. Werte können je Steuerjahr und Gemeinde variieren; bitte beim kantonalen Steueramt verifizieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bundessteuer-Abzug für eine Nanny in der Schweiz?
Bei der direkten Bundessteuer können Eltern aktuell maximal CHF 25'800 pro Kind und Jahr für die Drittbetreuung abziehen (2026, Art. 33 Abs. 3 DBG). Das gilt für Kinder unter 14 Jahren, sofern beide Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind und die Nanny offiziell angestellt und über die AHV abgerechnet ist.
Was ist der Unterschied zwischen Bundes- und Kantonsabzug?
Bund und Kantone haben getrennte Steuern und getrennte Höchstbeträge. Der Bundesabzug liegt bei CHF 25'800/Kind. Die Kantone variieren stark, von CHF 8'000 (SZ) über CHF 20'200 (LU) und CHF 25'300 (ZH) bis CHF 27'300 (GR); einige spiegeln den Bundesbetrag (SG 26'800, GE 26'392). Du kannst beide Abzüge nebeneinander geltend machen.
Wird der ganze Nanny-Lohn abgezogen oder nur ein Teil?
Nur der Anteil, der tatsächlich Kinderbetreuung ist. Macht die Nanny zusätzlich Haushalt, Kochen oder Putzen, akzeptiert das Steueramt typischerweise rund 50 bis 70% des Bruttolohns als abzugsfähig. Bei einer reinen Kinderbetreuung kannst du 100% bis zum Höchstbetrag ansetzen. Im Zweifel hilft ein klarer Arbeitsvertrag mit Aufgabenliste.
Welche Belege brauche ich für den Steuerabzug?
Lohnausweis oder AK-Bescheinigung der Ausgleichskasse (bei VAV), Arbeitsvertrag mit Aufgabenbeschrieb, Zahlungsbelege (Banküberweisungen, keine Cash-Zahlungen) und Nachweis der Erwerbstätigkeit beider Eltern. Ohne offizielle AHV-Anmeldung anerkennt das Steueramt den Abzug nicht.
Lohnt sich eine Nanny steuerlich?
In Hochsteuerkantonen (GE, ZH, BE, VD) und bei Familien mit hohem Einkommen kann der Steuerabzug je nach Grenzsteuersatz CHF 4'000 bis 10'000 pro Jahr ausmachen, was die Differenz zur Kita teilweise oder vollständig deckt. In Tiefsteuerkantonen (ZG, SZ) ist der Effekt kleiner. Der Rechner oben zeigt deine konkrete Schätzung.

Quellen für diesen Rechner:

  • ESTV — Direkte Bundessteuer, Drittbetreuungsabzug (Art. 33 Abs. 3 DBG): estv.admin.ch
  • Kantonale Steuerverwaltungen (siehe Tabelle oben für Direktlinks)
  • BSV — AHV-Anmeldung Hauspersonal (Voraussetzung für Steuerabzug): ahv-iv.ch
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