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Studie23. September 2026

Bei einem Ja fällt der Lohnboden für Luzerner Putzfrauen von CHF 22.75 auf 20.35, unter fünf Wochenstunden fällt er ganz weg

Am 27. September stimmt die Stadt Luzern über die Aufhebung ihres Mindestlohns ab. Weniger bekannt ist, dass er ausdrücklich auch in Privathaushalten gilt: für Putzfrauen, Haushaltshilfen und Nannys. Clino hat nachgerechnet, was sich für sie und für die 42’496 Privathaushalte der Stadt ändert, bei einem Ja wie bei einem Nein.

Daten (CSV)
CHF 22.75
pro Stunde heute, städtischer Mindestlohn, auch im Privathaushalt
CHF 20.35
pro Stunde bei einem Ja, NAV Hauswirtschaft, erst ab 5 Wochenstunden
−10,5 %
weniger Stundenlohn bei einem Ja
CHF 3’120
weniger Lohn im Jahr für eine Putzfrau mit 25 Wochenstunden in der Stadt

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar gilt in der Stadt Luzern ein Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde, ohne Ferienzuschlag. Er gilt für alle, die gewöhnlich auf Stadtgebiet arbeiten, also auch für Putzfrauen, Haushaltshilfen und Nannys in Privathaushalten. Der Grosse Stadtrat hat mit 24:23 Stimmen beschlossen, das Reglement wieder aufzuheben. Der Stadtrat empfiehlt ein Nein. Das letzte Wort hat am 27. September die Stimmbevölkerung.

Bei einem Ja gilt für Haushaltsangestellte wieder nur der NAV Hauswirtschaft: CHF 20.35 pro Stunde für Ungelernte, CHF 2.40 oder 10,5 % weniger. Der NAV greift aber erst ab durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber. Für die Putzfrau, die einmal pro Woche vier Stunden kommt, bliebe gar kein verbindlicher Mindestlohn. Bei einem Nein bleibt es bei CHF 22.75, und die Stadt holt die ausgesetzten Kontrollen rückwirkend nach.


Vier Fälle: Was ein Ja für den Lohn bedeutet

Clino hat vier typische Fälle durchgerechnet. Die Differenz ist der Bruttolohn, der bei einem Ja wegfallen kann, wenn der Haushalt heute genau den städtischen Mindestlohn zahlt. Für eine Putzfrau mit 25 Wochenstunden in der Stadt sind das CHF 260 im Monat oder CHF 3’120 im Jahr. Wer heute mehr zahlt, ist nicht betroffen, und ein vereinbarter Lohn sinkt nicht von selbst.

FallHeute (Stadt)Bei einem JaDifferenz/MonatDifferenz/Jahr
A · Putzfrau, 4 Std./Woche, ein HaushaltCHF 22.75kein verbindlicher Mindestlohn
B1 · Putzfrau, 25 Std./Woche, fünf Haushalte in der StadtCHF 22.75CHF 20.35CHF 260CHF 3’120
B2 · Putzfrau, 25 Std./Woche, drei Haushalte in der Stadt, zwei in Kriens oder EmmenCHF 22.75CHF 20.35CHF 156CHF 1’872
C · Nanny, 30 Std./Woche, ein HaushaltCHF 22.75CHF 20.35 (falls der NAV für Nannys gilt)CHF 312CHF 3’744
Bruttolohn ohne Ferienzuschlag, 52 Wochen. Für den Haushalt kommen rund 8,26 % Arbeitgeberbeiträge dazu (AHV/IV/EO, ALV, BU, FAK Luzern). Im Fall B2 gilt der städtische Mindestlohn nur in den drei Stadthaushalten; die Stadt hat das nicht ausdrücklich bestätigt.

Unter fünf Wochenstunden: Bei einem Ja gibt es keinen Boden mehr

Der NAV Hauswirtschaft gilt nur, wenn jemand im Durchschnitt mindestens fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Viele Putzfrauen arbeiten aber für mehrere Haushalte, jeweils ein paar Stunden. Heute gilt für sie der städtische Mindestlohn in jedem Haushalt auf Stadtgebiet. Nach einer Aufhebung gäbe es für diese Arbeitsverhältnisse keinen verbindlichen Mindestlohn mehr.


Nannys: Ob der NAV für sie gilt, ist umstritten

Der städtische Mindestlohn nimmt nur Au-pairs aus, Nannys fallen darunter. Der NAV Hauswirtschaft schliesst dagegen Personen aus, die hauptsächlich Kinder betreuen, etwa Tagesmütter und Babysitter. Ob eine Nanny, die auch kocht und putzt, unter den NAV fällt, hängt vom Einzelfall ab. Im ungünstigsten Fall bliebe einer Nanny bei einem Ja gar kein verbindlicher Mindestlohn.


Kontrollen: seit Januar ausgesetzt, bei einem Nein rückwirkend

Die Stadt hat angekündigt, bis zum Entscheid keine Mindestlohnkontrollen durchzuführen. Wörtlich: «Erfolgt keine Aufhebung werden die Kontrollen rückwirkend auf den 1. Januar 2026 durchgeführt.» Dafür sind höchstens CHF 130’000 pro Jahr vorgesehen. Für Haushalte heisst das: Wer seit Januar weniger als CHF 22.75 zahlt, könnte bei einem Nein die Differenz nachzahlen müssen.


Im Vergleich: Luzern liegt über dem Bundesminimum, aber unter Genf

Genf, Basel-Stadt, Jura und Neuenburg haben kantonale Mindestlöhne; ob sie im Privathaushalt gelten, ist in Basel-Stadt und im Jura umstritten. Zürich und Winterthur haben einen städtischen Mindestlohn beschlossen, er ist aber nicht in Kraft. Luzern ist damit die einzige Stadt, in der ein kommunaler Mindestlohn tatsächlich gilt. Fällt er, gilt in Luzern wieder das Bundesminimum.

Mindestlöhne für Haushaltsarbeit in der Schweiz, CHF pro Stunde (2026)
#CHF/Std.
1Kanton Genfin KraftCHF 24.59
2Stadt Zürichbeschlossen, nicht in KraftCHF 23.90
3Stadt Winterthurbeschlossen, nicht in KraftCHF 23.00
4Stadt Luzernin KraftCHF 22.75
5Kanton Basel-Stadtin KraftCHF 22.20
6Kanton Jurain KraftCHF 21.40
7Kanton Neuenburgin KraftCHF 21.35
8NAV Hauswirtschaft (Bund)in KraftCHF 20.35

Ohne Ferienzuschlag. Die Stadt Luzern hat als einzige Gemeinde einen Mindestlohn in Kraft. Zürich und Winterthur haben ihren Mindestlohn beschlossen, er ist aber nicht in Kraft. Der NAV Hauswirtschaft gilt ab 5 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber.

Daten (CSV)

Was der Markt zahlt: Die meisten Haushalte liegen deutlich darüber

Im Kanton Luzern zahlen Haushalte laut Quitt-Report im Schnitt CHF 33.10 brutto pro Stunde, deutlich mehr als beide Mindestlöhne. Der Mindestlohn betrifft also nicht den typischen Haushalt, sondern das untere Ende des Marktes: Arbeitsverhältnisse, die genau beim Mindestlohn oder knapp darüber liegen.


Was Haushalte in der Stadt Luzern jetzt wissen sollten

  • Bis zum Entscheid gilt der Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde weiter, dazu kommt der Ferienzuschlag.
  • Stadtgebiet prüfen: Massgebend ist, wo gearbeitet wird, nicht wo die Putzfrau wohnt. Die Postleitzahl 6005 umfasst neben Teilen der Stadt auch St. Niklausen, das zu Horw gehört. Kriens, Emmen und Horw haben keinen Mindestlohn.
  • Bei einem Nein bleibt es bei CHF 22.75, und die Stadt kontrolliert rückwirkend ab Januar.
  • Bei einem Ja gilt ab fünf Wochenstunden der NAV mit CHF 20.35. Ein Vertrag mit höherem Lohn bleibt gültig: Die Aufhebung senkt keinen vereinbarten Lohn.

Quellen

  • Stadt Luzern, Mindestlohn: Fragen und Antworten (2026)
  • Stadt Luzern, Abstimmungsbotschaft (2026)
  • SECO, NAV Hauswirtschaft (2026)
  • Quitt, Haushaltshilfe-Report (2025)
  • BFS, Privathaushalte nach Gemeinde (2022)

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