Die Lohnboden-Lotterie 2026
Für dieselbe Arbeit schreibt das Gesetz Ihrer Haushaltshilfe je nach Postleitzahl zwischen CHF 20.35 und CHF 24.59 pro Stunde vor. Ein Unterschied von 21 %. Eine vollständige Karte aller verbindlichen Mindestlöhne für Haushaltsarbeit, inklusive der drei seit 2026 geltenden städtischen Lohnböden.
Zusammenfassung
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Mindestlohn. Auch nicht für Haushaltsarbeit. Stattdessen entscheidet ein Flickenteppich aus einem eidgenössischen Mindestlohn, fünf kantonalen und neu drei städtischen Mindestlöhnen darüber, was Sie Ihrer Putzkraft mindestens zahlen müssen. Für identische Arbeit reicht der gesetzliche Boden von CHF 20.35/Std. in 22 Kantonen (eidgenössischer NAV) bis CHF 24.59/Std. in Genf. Dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn der Welt.
2026 ist der Flickenteppich noch feinmaschiger geworden: Die Stadt Luzern führte als erste Deutschschweizer Gemeinde einen kommunalen Mindestlohn ein (CHF 22.75), und das Bundesgericht bestätigte am 12. Mai 2026 die städtischen Mindestlöhne von Zürich (CHF 23.90) und Winterthur (CHF 23.00) als zulässig. In Kraft gesetzt haben die beiden Städte sie aber noch nicht. Sobald das geschieht, wird der gesetzliche Lohnboden innerhalb desselben Kantons je nach Arbeitsort um über CHF 3.50 schwanken; heute ist von den drei kommunalen Mindestlöhnen nur der Luzerner in Kraft.
Die wichtigste Erkenntnis für die Praxis: Jeder dieser Mindestlöhne ist ein Boden, kein Deckel. Der deklarierte Marktlohn für Haushaltshilfen liegt mit CHF 32.57/Std. (Durchschnitt 2025) rund 60 % über dem NAV-Minimum und in keinem Kanton zahlt der Markt nahe am gesetzlichen Boden. Die eigentliche Lücke liegt nicht zwischen den Kantonen, sondern zwischen dem, was das Gesetz vorschreibt, und dem, was der Markt tatsächlich zahlt.
Die Rangliste der Lohnböden
Massgeblich ist immer der höchste am Arbeitsort geltende Mindestlohn. Wo kein kantonaler oder städtischer Mindestlohn besteht, gilt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft. 2026 auf CHF 20.35/Std. für ungelernte Kräfte erhöht (CHF 22.30 mit Erfahrung, CHF 24.55 mit EFZ).
| # | Mindestlohn | |
|---|---|---|
| 1 | GenfKantonaler Mindestlohn | CHF 24.59 |
| 2 | Stadt LuzernStädtischer Mindestlohn | CHF 22.75 |
| 3 | Basel-StadtKantonaler Mindestlohn | CHF 22.20 |
| 4 | JuraKantonaler Mindestlohn | CHF 21.40 |
| 5 | NeuenburgKantonaler Mindestlohn | CHF 21.35 |
| 6 | 21 übrige Kantone (NAV)Bund · NAV Hauswirtschaft | CHF 20.35 |
| 7 | TessinKantonaler Mindestlohn: unter dem NAV: es gilt CHF 20.35 | CHF 20.00 |
| 8 | Stadt ZürichStädtischer Mindestlohn: beschlossen, noch nicht in Kraft | CHF 23.90 |
| 9 | WinterthurStädtischer Mindestlohn: beschlossen, noch nicht in Kraft | CHF 23.00 |
Verbindlicher gesetzlicher Mindeststundenlohn für Haushaltsarbeit je Jurisdiktion. Der eidgenössische NAV gilt überall dort, wo kein höherer kantonaler oder städtischer Mindestlohn besteht. Der kantonale Mindestlohn des Tessins (CHF 20.00) liegt darunter und bindet einen Haushalt deshalb nicht. Dort gilt der NAV mit CHF 20.35. Beschlossene, aber noch nicht in Kraft gesetzte städtische Mindestlöhne stehen unabhängig von ihrer Höhe zuunterst.
Die Landkarte des gesetzlichen Minimums
Vier Kantone haben einen eigenen Mindestlohn, der über dem NAV liegt: Genf, Basel-Stadt, Jura und Neuenburg. Das Tessin hat zwar ebenfalls einen kantonalen Mindestlohn, er liegt mit CHF 20.00 aber unter dem NAV. Für Haushaltsarbeit gilt dort deshalb der eidgenössische NAV von CHF 20.35, wie in den 21 übrigen Kantonen. Die Romandie, beim Marktlohn eine Tieflohnregion, schreibt paradoxerweise die höchsten gesetzlichen Mindestlöhne vor; das Tessin, ebenfalls Tieflohnregion, gerade nicht.
Der höhere Wert aus kantonalem Mindestlohn und eidgenössischem NAV (CHF 20.35). Kein Kanton kann für Haushaltsarbeit unter dem NAV liegen. Der kantonale Mindestlohn des Tessins von CHF 20.00 liegt darunter, dort gilt deshalb der NAV. Der städtische Mindestlohn der Stadt Luzern liegt über jedem Kantonswert und ist hier nicht eingefärbt; Zürich und Winterthur sind beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Dunkler = höher.
Der neue Stadt-Land-Graben: Mindestlohn nach Postleitzahl
2026 ist der Mindestlohn erstmals auch eine kommunale Frage geworden. Die Stadt Luzern führte als erste Deutschschweizer Gemeinde einen eigenen Mindestlohn ein (CHF 22.75), und das Bundesgericht bestätigte die kommunalen Mindestlöhne von Zürich und Winterthur als zulässig. Das Ergebnis: Eine Putzkraft, die in der Stadt Zürich arbeitet, wird gesetzlich CHF 23.90 verdienen, sobald die Stadt den beschlossenen Mindestlohn in Kraft setzt. Heute schuldet der Haushalt dort den NAV: CHF 20.35, gleich viel wie wenige Kilometer ausserhalb der Stadtgrenze.
Heute gilt das nur im Kanton Luzern: Stadt Luzern CHF 22.75, wenige Kilometer ausserhalb der Stadtgrenze nur der NAV (CHF 20.35). Stadt Zürich (CHF 23.90) und Winterthur (CHF 23.00) sind beschlossen und vom Bundesgericht am 12.5.2026 als zulässig bestätigt, aber noch nicht in Kraft. Dort gilt vorerst überall der NAV.
Innerhalb des Kantons Zürich entscheidet die Postleitzahl des Arbeitsorts über CHF 3.55 pro Stunde gesetzlichen Mindestlohn. Bei exakt derselben Arbeit.
Boden, nicht Deckel: Wo der Staat am meisten vorschreibt, zahlt der Markt am wenigsten drauf
Der deklarierte Marktlohn liegt in jedem Kanton klar über dem gesetzlichen Minimum. Das Genf-Paradox: der weltweit höchste Mindestlohn (24.59) geht mit einem der tiefsten Marktlöhne (27.39) einher. Nur +11 %. Nidwalden ohne Mindestlohn: +68 % über dem NAV. Marktlohn: Quitt HHR.
Genf: Höchster Boden, kleinster Abstand
- •Gesetzlicher Mindestlohn: CHF 24.59 (weltweit höchster)
- •Deklarierter Marktlohn: CHF 27.39
- •Markt nur +11 % über dem gesetzlichen Boden
- •Hoher Boden + Grenzgängerangebot = enger Lohnkorridor
Nidwalden: Kein Boden, grösster Abstand
- •Kein kantonaler Mindestlohn: es gilt nur der NAV (CHF 20.35)
- •Deklarierter Marktlohn: CHF 34.24 (höchster der Schweiz)
- •Markt +68 % über dem gesetzlichen Boden
- •Knappes Angebot + wohlhabende Nachfrage treibt den Lohn
Genf schreibt den höchsten Mindestlohn der Welt vor und hat trotzdem einen der tiefsten Marktlöhne der Schweiz. Der gesetzliche Boden bestimmt nicht, was Haushaltshilfen verdienen.
Überraschende Erkenntnisse
Die Westschweiz schreibt die höchsten Mindestlöhne vor, das Tessin nicht
Genf, das Tessin und die Romandie zahlen die tiefsten Marktlöhne der Schweiz. Die Politik reagiert dort am stärksten mit gesetzlichen Böden, wo der Markt am wenigsten zahlt, aber nur in der Westschweiz: Genf, Jura und Neuenburg haben zusammen mit Basel-Stadt die einzigen kantonalen Mindestlöhne über dem NAV. Das Tessin ist die Ausnahme: Sein kantonaler Mindestlohn von CHF 20.00 liegt unter dem eidgenössischen NAV von CHF 20.35, der dort deshalb gilt. In der Deutschschweiz, wo der Markt von selbst CHF 33–34 zahlt, gibt es ausser den drei Städten gar keine Mindestlöhne.
Luzern: der erste kommunale Mindestlohn der Deutschschweiz
Mit CHF 22.75 liegt der städtische Mindestlohn von Luzern über dem kantonalen Boden mehrerer Westschweizer Kantone, obwohl der Kanton Luzern selbst keinen Mindestlohn kennt. Eine Putzkraft in der Stadt Luzern hat damit Anspruch auf mehr als eine in weiten Teilen der Romandie.
Selbst der höchste Mindestlohn liegt weit unter dem Markt
Der weltweit höchste Mindestlohn (Genf, CHF 24.59) liegt immer noch CHF 7.98 unter dem nationalen Marktdurchschnitt von CHF 32.57. Für die meisten Haushalte ist die Mindestlohn-Frage damit theoretisch: Wer korrekt anstellt, zahlt ohnehin Marktlohn. Die echte Hürde ist nicht der Tarif, sondern die Anmeldung.
Quellen
- SECO: NAV Hauswirtschaft (2026), Eidgenössische Mindestlöhne, +2 % per 1.1.2026
- Kantonale Mindestlöhne (GE, BS, JU, NE, TI) (2026), Offizielle kantonale Quellen, verifiziert
- Bundesgericht (12.5.2026), Bestätigung der städtischen Mindestlöhne Zürich & Winterthur (via SRF)
- Stadt Luzern (2026), Erster kommunaler Mindestlohn der Deutschschweiz, CHF 22.75
- Quitt Haushaltshilfen-Report 2026 (Datenjahr 2025), Marktlohn-Durchschnitt CHF 32.57, kantonale Marktlöhne
- Clino canton-data.ts (2026), Konsolidierte kantonale Mindestlohn- und Marktlohndaten
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Über Clino
Clino ist eine Schweizer SaaS-Plattform, die privaten Haushalten ermöglicht, ihre Haushaltshilfe legal anzustellen: Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und AHV-Anmeldung; Clino führt durch das Verfahren, die Versicherung schliesst der Haushalt selbst ab. CHF 19.90/Monat. Alle 26 Kantone. Gegründet 2026 in Zürich. clino.ch







