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Studie27. Juni 2026

Die Lohnboden-Lotterie 2026

Für dieselbe Arbeit schreibt das Gesetz Ihrer Haushaltshilfe je nach Postleitzahl zwischen CHF 20.35 und CHF 24.59 pro Stunde vor. Ein Unterschied von 21 %. Eine vollständige Karte aller verbindlichen Mindestlöhne für Haushaltsarbeit, inklusive der drei seit 2026 geltenden städtischen Lohnböden.

Daten (CSV)
CHF 20.35–24.59
Spanne des gesetzlichen Lohnbodens je nach Ort
+21 %
Unterschied zwischen tiefstem und höchstem Boden
3
Städtische Mindestlöhne, seit 2026 in Kraft (ZH, Winterthur, Luzern)
+60 %
Marktlohn (CHF 32.57) über dem NAV-Minimum

Zusammenfassung

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Mindestlohn. Auch nicht für Haushaltsarbeit. Stattdessen entscheidet ein Flickenteppich aus einem eidgenössischen Mindestlohn, fünf kantonalen und neu drei städtischen Mindestlöhnen darüber, was Sie Ihrer Putzkraft mindestens zahlen müssen. Für identische Arbeit reicht der gesetzliche Boden von CHF 20.35/Std. in 22 Kantonen (eidgenössischer NAV) bis CHF 24.59/Std. in Genf. Dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn der Welt.

2026 ist der Flickenteppich noch feinmaschiger geworden: Die Stadt Luzern führte als erste Deutschschweizer Gemeinde einen kommunalen Mindestlohn ein (CHF 22.75), und das Bundesgericht bestätigte am 12. Mai 2026 die städtischen Mindestlöhne von Zürich (CHF 23.90) und Winterthur (CHF 23.00) als zulässig. In Kraft gesetzt haben die beiden Städte sie aber noch nicht. Sobald das geschieht, wird der gesetzliche Lohnboden innerhalb desselben Kantons je nach Arbeitsort um über CHF 3.50 schwanken; heute ist von den drei kommunalen Mindestlöhnen nur der Luzerner in Kraft.

Die wichtigste Erkenntnis für die Praxis: Jeder dieser Mindestlöhne ist ein Boden, kein Deckel. Der deklarierte Marktlohn für Haushaltshilfen liegt mit CHF 32.57/Std. (Durchschnitt 2025) rund 60 % über dem NAV-Minimum und in keinem Kanton zahlt der Markt nahe am gesetzlichen Boden. Die eigentliche Lücke liegt nicht zwischen den Kantonen, sondern zwischen dem, was das Gesetz vorschreibt, und dem, was der Markt tatsächlich zahlt.


Die Rangliste der Lohnböden

Massgeblich ist immer der höchste am Arbeitsort geltende Mindestlohn. Wo kein kantonaler oder städtischer Mindestlohn besteht, gilt der eidgenössische Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft. 2026 auf CHF 20.35/Std. für ungelernte Kräfte erhöht (CHF 22.30 mit Erfahrung, CHF 24.55 mit EFZ).

Die verbindlichen Lohnböden 2026, nach Höhe
#Mindestlohn
1GenfKantonaler MindestlohnCHF 24.59
2Stadt LuzernStädtischer MindestlohnCHF 22.75
3Basel-StadtKantonaler MindestlohnCHF 22.20
4JuraKantonaler MindestlohnCHF 21.40
5NeuenburgKantonaler MindestlohnCHF 21.35
621 übrige Kantone (NAV)Bund · NAV HauswirtschaftCHF 20.35
7TessinKantonaler Mindestlohn: unter dem NAV: es gilt CHF 20.35CHF 20.00
8Stadt ZürichStädtischer Mindestlohn: beschlossen, noch nicht in KraftCHF 23.90
9WinterthurStädtischer Mindestlohn: beschlossen, noch nicht in KraftCHF 23.00

Verbindlicher gesetzlicher Mindeststundenlohn für Haushaltsarbeit je Jurisdiktion. Der eidgenössische NAV gilt überall dort, wo kein höherer kantonaler oder städtischer Mindestlohn besteht. Der kantonale Mindestlohn des Tessins (CHF 20.00) liegt darunter und bindet einen Haushalt deshalb nicht. Dort gilt der NAV mit CHF 20.35. Beschlossene, aber noch nicht in Kraft gesetzte städtische Mindestlöhne stehen unabhängig von ihrer Höhe zuunterst.


Die Landkarte des gesetzlichen Minimums

Vier Kantone haben einen eigenen Mindestlohn, der über dem NAV liegt: Genf, Basel-Stadt, Jura und Neuenburg. Das Tessin hat zwar ebenfalls einen kantonalen Mindestlohn, er liegt mit CHF 20.00 aber unter dem NAV. Für Haushaltsarbeit gilt dort deshalb der eidgenössische NAV von CHF 20.35, wie in den 21 übrigen Kantonen. Die Romandie, beim Marktlohn eine Tieflohnregion, schreibt paradoxerweise die höchsten gesetzlichen Mindestlöhne vor; das Tessin, ebenfalls Tieflohnregion, gerade nicht.

Gesetzlicher Lohnboden für Haushaltsarbeit nach Kanton (CHF/Std., 2026)
ZHBELUURSZFRSOBLSGGRAGTGTIVDVSNEJU
CHF 20.35 (NAV)CHF 24.59 (GE)

Der höhere Wert aus kantonalem Mindestlohn und eidgenössischem NAV (CHF 20.35). Kein Kanton kann für Haushaltsarbeit unter dem NAV liegen. Der kantonale Mindestlohn des Tessins von CHF 20.00 liegt darunter, dort gilt deshalb der NAV. Der städtische Mindestlohn der Stadt Luzern liegt über jedem Kantonswert und ist hier nicht eingefärbt; Zürich und Winterthur sind beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Dunkler = höher.


Der neue Stadt-Land-Graben: Mindestlohn nach Postleitzahl

2026 ist der Mindestlohn erstmals auch eine kommunale Frage geworden. Die Stadt Luzern führte als erste Deutschschweizer Gemeinde einen eigenen Mindestlohn ein (CHF 22.75), und das Bundesgericht bestätigte die kommunalen Mindestlöhne von Zürich und Winterthur als zulässig. Das Ergebnis: Eine Putzkraft, die in der Stadt Zürich arbeitet, wird gesetzlich CHF 23.90 verdienen, sobald die Stadt den beschlossenen Mindestlohn in Kraft setzt. Heute schuldet der Haushalt dort den NAV: CHF 20.35, gleich viel wie wenige Kilometer ausserhalb der Stadtgrenze.

Gleicher Kanton, anderer Lohnboden: Stadt vs. Umland (CHF/Std.)
Umland (NAV)Stadt
Zürich (beschlossen, noch nicht in Kraft)
20.3523.90
Winterthur (beschlossen, noch nicht in Kraft)
20.3523.00
Luzern
20.3522.75

Heute gilt das nur im Kanton Luzern: Stadt Luzern CHF 22.75, wenige Kilometer ausserhalb der Stadtgrenze nur der NAV (CHF 20.35). Stadt Zürich (CHF 23.90) und Winterthur (CHF 23.00) sind beschlossen und vom Bundesgericht am 12.5.2026 als zulässig bestätigt, aber noch nicht in Kraft. Dort gilt vorerst überall der NAV.

Innerhalb des Kantons Zürich entscheidet die Postleitzahl des Arbeitsorts über CHF 3.55 pro Stunde gesetzlichen Mindestlohn. Bei exakt derselben Arbeit.


Boden, nicht Deckel: Wo der Staat am meisten vorschreibt, zahlt der Markt am wenigsten drauf

Boden vs. Markt: Der gesetzliche Mindestlohn ist überall ein Boden, kein Deckel (CHF/Std.)
Gesetzlicher BodenMarktlohn
Genf
24.5927.39
Nidwalden
20.3534.24
Zürich
20.3533.37
Tessin
20.3526.70
Jura
21.4026.37
Basel-Stadt
22.2031.44

Der deklarierte Marktlohn liegt in jedem Kanton klar über dem gesetzlichen Minimum. Das Genf-Paradox: der weltweit höchste Mindestlohn (24.59) geht mit einem der tiefsten Marktlöhne (27.39) einher. Nur +11 %. Nidwalden ohne Mindestlohn: +68 % über dem NAV. Marktlohn: Quitt HHR.

Genf: Höchster Boden, kleinster Abstand

  • Gesetzlicher Mindestlohn: CHF 24.59 (weltweit höchster)
  • Deklarierter Marktlohn: CHF 27.39
  • Markt nur +11 % über dem gesetzlichen Boden
  • Hoher Boden + Grenzgängerangebot = enger Lohnkorridor

Nidwalden: Kein Boden, grösster Abstand

  • Kein kantonaler Mindestlohn: es gilt nur der NAV (CHF 20.35)
  • Deklarierter Marktlohn: CHF 34.24 (höchster der Schweiz)
  • Markt +68 % über dem gesetzlichen Boden
  • Knappes Angebot + wohlhabende Nachfrage treibt den Lohn

Genf schreibt den höchsten Mindestlohn der Welt vor und hat trotzdem einen der tiefsten Marktlöhne der Schweiz. Der gesetzliche Boden bestimmt nicht, was Haushaltshilfen verdienen.


Überraschende Erkenntnisse

Die Westschweiz schreibt die höchsten Mindestlöhne vor, das Tessin nicht

Genf, das Tessin und die Romandie zahlen die tiefsten Marktlöhne der Schweiz. Die Politik reagiert dort am stärksten mit gesetzlichen Böden, wo der Markt am wenigsten zahlt, aber nur in der Westschweiz: Genf, Jura und Neuenburg haben zusammen mit Basel-Stadt die einzigen kantonalen Mindestlöhne über dem NAV. Das Tessin ist die Ausnahme: Sein kantonaler Mindestlohn von CHF 20.00 liegt unter dem eidgenössischen NAV von CHF 20.35, der dort deshalb gilt. In der Deutschschweiz, wo der Markt von selbst CHF 33–34 zahlt, gibt es ausser den drei Städten gar keine Mindestlöhne.

Luzern: der erste kommunale Mindestlohn der Deutschschweiz

Mit CHF 22.75 liegt der städtische Mindestlohn von Luzern über dem kantonalen Boden mehrerer Westschweizer Kantone, obwohl der Kanton Luzern selbst keinen Mindestlohn kennt. Eine Putzkraft in der Stadt Luzern hat damit Anspruch auf mehr als eine in weiten Teilen der Romandie.

Selbst der höchste Mindestlohn liegt weit unter dem Markt

Der weltweit höchste Mindestlohn (Genf, CHF 24.59) liegt immer noch CHF 7.98 unter dem nationalen Marktdurchschnitt von CHF 32.57. Für die meisten Haushalte ist die Mindestlohn-Frage damit theoretisch: Wer korrekt anstellt, zahlt ohnehin Marktlohn. Die echte Hürde ist nicht der Tarif, sondern die Anmeldung.


Quellen

  • SECO: NAV Hauswirtschaft (2026), Eidgenössische Mindestlöhne, +2 % per 1.1.2026
  • Kantonale Mindestlöhne (GE, BS, JU, NE, TI) (2026), Offizielle kantonale Quellen, verifiziert
  • Bundesgericht (12.5.2026), Bestätigung der städtischen Mindestlöhne Zürich & Winterthur (via SRF)
  • Stadt Luzern (2026), Erster kommunaler Mindestlohn der Deutschschweiz, CHF 22.75
  • Quitt Haushaltshilfen-Report 2026 (Datenjahr 2025), Marktlohn-Durchschnitt CHF 32.57, kantonale Marktlöhne
  • Clino canton-data.ts (2026), Konsolidierte kantonale Mindestlohn- und Marktlohndaten

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Über Clino

Clino ist eine Schweizer SaaS-Plattform, die privaten Haushalten ermöglicht, ihre Haushaltshilfe legal anzustellen: Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und AHV-Anmeldung; Clino führt durch das Verfahren, die Versicherung schliesst der Haushalt selbst ab. CHF 19.90/Monat. Alle 26 Kantone. Gegründet 2026 in Zürich. clino.ch

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